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Pensionsrückstellungen und ihre Auswirkungen

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Pensionsrückstellungen sind aktuell in aller Munde. Bei vielen AGs explodieren sie geradezu. Das liegt nicht nur an neuen Zusagen, sondern aktuell v.a. an fallenden Zinsen. Der Grund liegt darin, dass künftige Pensionsverpflichtungen zum heutigen Barwert in der Bilanz stehen müssen. Verspricht eine AG also eine künftige Pension von z.B. jährlich 50.000 Euro, muss sie für jedes Jahr berechnen, wie viel Geld die AG heute zurücklegen müsste, um das Geld im Auszahlungsjahr passend zusammenzuhaben. Dabei gilt ein Diskontierungszinssatz - und diese Zinsen fallen momentan. Nehmen wir für ein Beispiel mal an, die obige Pensionsverpflichtung habe heute einen Barwert von 1 Mio. Diese 1 Mio steht dann auf der Passiva-Seite der Bilanz, weil es sich um (in der Zukunft zahlbare) Schulden der Gesellschaft handelt.

 

Was passiert, wenn der Zins nun weiter fällt? Der Barwert erhöht sich und damit erhöhen sich auch die Pensionsrückstellungen auf der Passiv-Bilanzseite. Im Gegenzug fällt der Bilanzgewinn entsprechend geringer aus, so dass die Aktiva-Seite der Bilanz unverändert bleiben kann und die Bilanz trotzdem im Gleichgewicht bleibt. So weit so gut.

 

Spannend ist nun aber die Frage: "Cui male"? Wem schadet es eigentlich?

 

Zunächst einmal reduzieren sich der ausschüttungsfähige Gewinn und das Eigenkapital. Das kann u.U. Dividendenzahlungen und die Kreditwürdigkeit erschweren.

Nehmen wir aber mal vereinfacht an, ein Unternehmen sei ohnehin schuldenfrei, plane keine Schulden und auch keine oder nur geringe Dividenden. Wem schadet es dann noch?

 

Solange die erhöhten Rückstellungen nicht tatsächlich liquiditätswirksam auf der Aktivseite in eine Rentenversicherung gebucht werden (und damit der niedrige Zinssatz manifestiert würde), schadet es nicht unbedingt, oder? Ist es nicht vielmehr so, dass die AG das Kapital bis zu seiner Auszahlung weiterhin voll im Betriebsvermögen und den geschäftsüblichen Aktiva behält? Dann würde das Kaptital aus den Dividendenzahlungen de facto aber ja deutlich höher verzinst (nämlich entsprechend der Gesamtkapitalrendite - GKR -des Unternehmens).

 

Nun mag man zunächst argumentieren, dass diese GKR ja infolge der gestiegenen Pensionsbarwerte auch geringer ausfällt. Das ist korrekt. Aber hierbei handelt es sich um einen (großen) Einmaleffekt im Moment der Zinssenkung. In den Folgejahren, bis zur endgültigen Auszahlung des Geldes an den Pensionär kann man aber von den hohen Pensionsrückstellungen zu niedrigen Zinsen geradezu profitieren, weil sie letztlich einen billigen Kredit darstellen. Dann steigen die Pensionsrückstellungen jährlich nämlich nur noch um den nun sehr niedrigen Zinssatz.

 

Letztendlich ist das ganze ein Nullsummenspiel. Die Pensionspflichten bleiben insgesamt immer gleich hoch. Im Moment der Zinssenkung reduzieren sich durch die erhöhten Barwerte die Jahresüberschüsse. Sobald die Zinsen aber nicht weiter fallen, profitiert die AG jährlich von der günstigen Finanzierung.


Habe ich einen Denkfehler begangen? Ansonsten sollten wir das mitbedenken, wenn wir uns über steigende Pensionsrückstellungen ärgern:

In Zukunft wird ein Unternehmen sogar davon profitieren, wenn es seine Pensionsrückstellungen zuvor mit niedrigen Zinsen hochgerechnet hat.

Das klingt erstmal absurd, stimmt aber meines Erachtens - und ist daher als Erkenntnis umso interessanter.

 

Wie gesagt: Das ganze ginge dann nicht mehr auf, wenn einer AG in der Zwischenzeit die hohe Fremdkapitalquote zum Verhängnis würde.

 

P.S.: Es würde mich ausdrücklich freuen, auf diesen etwas komplexeren Gedankengang keine Ein- oder Zweizeiler als Antwort zu bekommen. Und es wäre auch schön, wenn nicht direkt die Ausnahme gesucht würde, sondern zunächst durchdacht werden könnte, ob der Gedankengang unter den gegebenen Annahmen stimmt.

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lacerator1984
· bearbeitet von lacerator1984

Was in der Betrachtung fehlt, ist der Unterschied in der Verzinsung in Steuer- und Handelsbilanz. Du betrachtest nur die Handelsbilanz. Das fällt aber aktuell sehr stark auseinander.

Aufgrund der 6% Zinsen in der Steuerbilanz muss ich deutlich mehr Steuern zahlen (u.U. sogar mehr als mein Gewinn wäre). Ich muss also etwas versteuern, das nach Handelsbilanz gar nicht erzielt wurde (vereinfacht gesagt).

 

Für die Rechnungslegungsfragen nach HGB solltest du dir den RS HFA 30 des IdW anschauen, da steht eigentlich alles drin. Auch wird das Thema Rückdeckungsversicherungen für Direktzusagen thematisiert.

 

Das Institut der versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung hat vor zwei Monaten mit dem BDA ein Zinsmoratorium angeregt für den HGB-Zinssatz.

Das könntest Du dir auch mal ansehen.

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Krypteia
vor 9 Stunden von ImperatoM:

Spannend ist nun aber die Frage: "Cui male"? Wem schadet es eigentlich?

 

@lacerator legt schon den Finger in die Wunde - hier liegt der Denkfehler: die alleinige handelsbilanzielle Betrachtung.

 

Nicht mehr ganz taufrisch, vermittelt aber einen schönen Überblick

 

Neben Deiner Kernfrage, haben ferner auch die Nebenfolgen gravierende Konsequenzen:

 

das Problem stellt sich ja nicht auschließlich beim Multi-National, sondern vor allem bei kleineren Gesellschaften, insbesondere Ein-Mann-GmbH's (hier ist die Zusage oft die einzige Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers). Sollte keine Rückdeckungsversicherung oder sonstige versicherungsförmige Lösung bestehen, muss im der Leistungsphase ja die Zusage ja auch generiert werden. Auch bei einer "Auslagerung" besteht aufgrund des gegenwärtigen Zinsumfeldes häufig eine Deckungslücke (hier sollte man eigentlich mal diskutieren, ob diese hinreichen bezifferbar ist, damit hierfür nicht auch eine Rückstellung zu bilden wäre), sodass dieses Problem hier auch in kleinerem Maße besteht. Mit jeder Anpassung der Heubeck-Werte (zuletzt 2018) "verhagelt" es dann die Handels- und  - wie bereits erwähnt - in viel größerem Maße die Steuerbilanz mit dem bereits angesprochenen Problem, auch wenn die Folgen auf drei Jahre erteilt werden dürfen.

 

DIeser ganze Umstand macht die Gesellschaft toxisch und im Rahmen von M&A z.T. unverkäuflich, da ein Erwerber dieses Risiko schlichtweg nicht tragen will/kann. Entweder scheitert die Transaktion, die Zusage nebst Rückstellung muss in eine mit entsprechenden Barmitteln ausgestattet (Rentner-) Gesellschaft ausgegliedert werden oder wird auf einen externen Versicherunsgträger ausgelagert. Viel Aufwand, hohe Kosten.

 

Generell sind die derartige Pensionszusagen und ihre bilanzielle Folge der Passivierung ein hervorragendes Argument der Erwerberseite, massive Abschläge bei der Berechnung des Kaufpreises vorzunehmen. oder lassen bei KMU die dringend erforderliche Unternehmensnachfolge scheitern.

 

Hier wird es alternativ sogar als Geschäftschance des Erwerbers gesehen; die mir bekannte Praxis ist eine Andere...

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lacerator1984
vor 13 Minuten von Krypteia:

das Problem stellt sich ja nicht auschließlich beim Multi-National, sondern vor allem bei kleineren Gesellschaften, insbesondere Ein-Mann-GmbH's (hier ist die Zusage oft die einzige Altersvorsorge des Gesellschafter-Geschäftsführers). Sollte keine Rückdeckungsversicherung oder sonstige versicherungsförmige Lösung bestehen, muss im der Leistungsphase ja die Zusage ja auch generiert werden. Auch bei einer "Auslagerung" besteht aufgrund des gegenwärtigen Zinsumfeldes häufig eine Deckungslücke (hier sollte man eigentlich mal diskutieren, ob diese hinreichen bezifferbar ist, damit hierfür nicht auch eine Rückstellung zu bilden wäre), sodass dieses Problem hier auch in kleinerem Maße besteht. Mit jeder Anpassung der Heubeck-Werte (zuletzt 2018) "verhagelt" es dann die Handels- und  - wie bereits erwähnt - in viel größerem Maße die Steuerbilanz mit dem bereits angesprochenen Problem, auch wenn die Folgen auf drei Jahre erteilt werden dürfen.

Zum Teil wird man schon dazu gedrängt, eine Rückdeckung abzuschließen bei solchen Risiken. Z.B. ist das ziemlich offensichtlich, wenn eine Invalditätsleistung zugesagt wird. Hier wäre die Insolvenz ja schon fast naturgegeben, wenn der GGF BU wird.

Das Thema insgesamt wird bei vielen kleinen Unternehmen sehr hemdsärmelig gehandhabt, die Steuerprüfer sind fast immer sowieso heillos überfordert mit der Materie. Und wenn ein Gutachten nach Handels- oder Steuerbilanz vergeben wird, dann erfolgt i.d.R. keine Prüfung auf solche Details.

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Aktie

Noch dazu muss man auch die Anreizsysteme berücksichtigen. Einer Ein-Mann-GmbH ist ein handelsrechtlicher JÜ total egal, für den zählt nur der Kontostand. In Gesellschaften mit Fremd-Geschäftsführern kann das ganz anders sein. Dessen Job hängt eventuell von soliden Jahresüberschussen ab und sein Gesellschafter oder Aufsichtsrat hat vielleicht nur bedingt Verständnis für die Materie. Da heißt es dann nur "Warum 100.000 Euro weniger als im Vorjahr? Ändern Sie das!". Wenn der Fremd-GF dann noch seine Tantieme nach dem Jahresüberschuss erhält, hat er vielleicht auch Gehaltseinbußen durch solche Zinsänderungen (deswegen sind solche Größen teilweise bei der Tantiemeberechnung ausgeklammert).

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ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Danke für Eure Überlegungen und dass Ihr Euer Fachwissen mit einbringt!

 

Die Perspektive des Geschäftsführers und seiner Leistungsbewertung ist ein interessanter Anschlussaspekt, den "Aktie" anspricht - auch wenn für mich die Perspektive als Aktionär entscheidet.

 

Dass die steuerliche Rechnung von der handelsrechtlichen abweicht, war mir bekannt und ich hatte es bewusst ausgeklammert, um die Darstellung zunächst nicht weiter zu verkomplizieren. Ihr habt grundsätzlich völlig recht, dass es ein nennenswerter Aspekt ist, der für die AGs schädlich ist. Nur für die klassische Betrachtung des Zinssekungseffektes et ceteri paribus ist es eigentlich sogar hilfreich, dass sich steuerlich nichts ändert, denn sonst wäre die bewusst rein bilanzielle Betrachtung noch komplizierter.

 

Zur Anpassung der Sterbetafeln (Heubeck-Werte), die @Krypteia zu recht anspricht, weil sie einen großen Effekt auf Pensionsrückstellungen haben: Hier ist mein Kenntnisstand, dass die 2018er-Werte vom Bundesfinanzministerium noch gar nicht angewendet würden. Hat sich das mittlerweile schon geändert?

 

Beim "RS HFA 30 des IdW", den lacerator1984 anspricht, wird es ziemlich juristisch. Ich habe vor allem Regelungen gefunden, die beim Unternehmenserwerb greifen. Wenn es auch darüber hinaus für diese Diskussion wichtige Änderungen darin gab, bitte ich darum, mich nochmal mit der Nase drauf zu stupsen.

 

Der Link, den Krypteria zu Geschäftschancen gepostet hat, geht ein wenig in eine andere Richtugn als meine, macht aber auch nochmal deutlich, dass hohe Pensionsrückstellungen nicht nur negativ zu werten sein müssen. Das finde ich immer noch eine interessante Erkenntnis. Die hohen Rückstellungen können insbesondere bei sehr langen Laufzeiten bis zur Pension bedrohlicher wirken als sie de facto zum Zeitpunkt der Auszahlung sein werden. Im Grunde müsste man auf einer Hauptversammlung erfragen, wie hoch die tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen sind und ab wann sie auszuzahlen sind, um Licht ins Dunkel zu bekommen.

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Krypteia
vor 1 Stunde von ImperatoM:

Zur Anpassung der Sterbetafeln (Heubeck-Werte), die @Krypteia zu recht anspricht, weil sie einen großen Effekt auf Pensionsrückstellungen haben: Hier ist mein Kenntnisstand, dass die 2018er-Werte vom Bundesfinanzministerium noch gar nicht angewendet würden. Hat sich das mittlerweile schon geändert?

 

Laut BMF-Schreiben vom 19.10.2018 schon.

 

Schöner Link zum IDW mit weiteren Quellenangaben, der schön den Kreis zum Beitrag von @lacerator1984 schließt :rolleyes:

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lacerator1984

Ich glaube, hier sind im Eingangspost schon ein paar Missverständnisse, z.B. muss man schon noch berücksichtigen, dass die Versorgung erdient wird in der Dienstzeit, d.h. sie wird aufgebaut über die Jahre. Das ist im Detail komplex und hier nur begrenzt schnell darstellbar. Wenn dich das tiefer interessiert, solltest Du bei der aba die Seminare dazu machen. Die dauern nicht umsonst mehrere Tage.

Es gibt gute Einführungen zu Pensionsrückstellungen im Buchhandel, zum Teil eingängig geschrieben. 
 

Ich kann auch nicht alle von dir Argumente nachvollziehen, ich bin selbst versicherungsmath. Sachverständiger.

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ImperatoM
vor 17 Stunden von lacerator1984:

Es gibt gute Einführungen zu Pensionsrückstellungen im Buchhandel, zum Teil eingängig geschrieben.

Hast Du eine konkrete Empfehlung?

vor 17 Stunden von lacerator1984:

Ich kann auch nicht alle von dir Argumente nachvollziehen, ich bin selbst versicherungsmath. Sachverständiger.

Und dafür vielleicht ein Beispiel?

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oktavian

1. Man sollte die Zusagen mit dem enterprise value vergleichen. Evtl. ist das Thema dann gar nicht relevant für die AG, aber man kann auch Firmen finden deren EV < Pension. (Persönlich rechne ich die angepasste Pensionsrückstellung  auch in den EV ein, aber ich meine da den STD EV nur mit mcap+Schulden.)

 

Ansonsten sind die Gedanken grundlegend richtig.

Am 3.12.2020 um 01:56 von ImperatoM:

 

Habe ich einen Denkfehler begangen? Ansonsten sollten wir das mitbedenken, wenn wir uns über steigende Pensionsrückstellungen ärgern:

 

In Zukunft wird ein Unternehmen sogar davon profitieren, wenn es seine Pensionsrückstellungen zuvor mit niedrigen Zinsen hochgerechnet hat.

Das klingt erstmal absurd, stimmt aber meines Erachtens - und ist daher als Erkenntnis umso interessanter.

 

Hier kommt aber Murks. Ein Unternehmen kann durch sein IFRS Rechnungswesen nicht die Realität ändern. Nehmen wir an sie haben die erwartete Rendite hoch/niedrig angesetzt dann fällt die Rückstellung relativ niedrig/hoch aus, aber das ändert nichts an der Realität. Jeder normale Aktionär passt die Annahmen nach seinem Gutdünken an, um Kennzahlen zu berechnen. Meint Ihr die Banken/Ratingfirmen können nicht lesen? Amerikanische Rückstellungen sind auch regelmäßig nicht so schlimm, da Sie in Aktien anlegen. Deutsche Firmen sind da schlechter dran mit Anleihen, genau wie viele Privatanleger, die es auf dem Girokonto lassen.

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ImperatoM
vor 7 Minuten von oktavian:

1. Man sollte die Zusagen mit dem enterprise value vergleichen. Evtl. ist das Thema dann gar nicht relevant für die AG, aber man kann auch Firmen finden deren EV < Pension. (Persönlich rechne ich die angepasste Pensionsrückstellung  auch in den EV ein, aber ich meine da den STD EV nur mit mcap+Schulden.)

Das finde ich einen klugen Ansatz. Wobei ich es noch bevorzugen würde, das prognostierte künftige Jahresergebnis mit den jährlich zu leistenden Zahlungen zu vergleichen, um Zinsveränderungen unerheblich für die Rechnung zu machen.

 

vor 7 Minuten von oktavian:

Hier kommt aber Murks. Ein Unternehmen kann durch sein IFRS Rechnungswesen nicht die Realität ändern. Nehmen wir an sie haben die erwartete Rendite hoch/niedrig angesetzt dann fällt die Rückstellung relativ niedrig/hoch aus, aber das ändert nichts an der Realität. Jeder normale Aktionär passt die Annahmen nach seinem Gutdünken an, um Kennzahlen zu berechnen. Meint Ihr die Banken/Ratingfirmen können nicht lesen? Amerikanische Rückstellungen sind auch regelmäßig nicht so schlimm, da Sie in Aktien anlegen. Deutsche Firmen sind da schlechter dran mit Anleihen, genau wie viele Privatanleger, die es auf dem Girokonto lassen.

Hier muss man zwischen Aktive und Passiva unterscheiden. Zwar werden die Rückstellungen berechnet als würden sie mit "Lebensversicherungsrenditen" verzinst, de facto werden sie aber nicht so angelegt. Das heißt, dass der niedrige Zins rein theoretischer Natur bleibt. Tatsächlich angelegt werden die Gelder im eigenen Unternehmen - und sind entsprechend gewinnbringend für das Unternehmen.

 

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oktavian
vor 3 Minuten von ImperatoM:

Das finde ich einen klugen Ansatz. Wobei ich es noch bevorzugen würde, das prognostierte künftige Jahresergebnis mit den jährlich zu leistenden Zahlungen zu vergleichen, um Zinsveränderungen unerheblich für die Rechnung zu machen.

 

Hier muss man zwischen Aktive und Passiva unterscheiden. Zwar werden die Rückstellungen berechnet als würden sie mit "Lebensversicherungsrenditen" verzinst, de facto werden sie aber nicht so angelegt. Das heißt, dass der niedrige Zins rein theoretischer Natur bleibt. Tatsächlich angelegt werden die Gelder im eigenen Unternehmen - und sind entsprechend gewinnbringend für das Unternehmen.

 

Wusste nicht, dass der deutsche Regulator das zulässt. Bin eher international unterwegs. Wenn die Pensionrückstellungen im Vergleich zum EV sehr hoch sind und dann alles ins eigene Unternehmen gebuttert wird, ist das sehr riskant. Job weg und Pension weg. Das würde kein Treuhänder genehmigen. Wer haftet denn dann?

 

Dennoch spielt es jetzt keine Rolle, ob die Firma mehr Eigenkapital oder Pensionsrückstellungen hat. An der Aktivseite (Realität) ändert das auch nichts, sondern wäre ein Passivtausch. Steuerlich spielt IFRS keine Rolle. Das Rechnungswesen ist da teils nicht so gut auf der Passivseite, hat aber auch Schwächen auf der Aktivseite (intangibles). Muss man eben selbst anpassen. Mir ist es egal welche Zahl da in der Bilanz steht. Man muss schon in die Fußnoten schauen.

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beamter97
vor 18 Minuten von oktavian:

Wer haftet denn dann?

Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung

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ImperatoM
vor 6 Stunden von oktavian:

Wusste nicht, dass der deutsche Regulator das zulässt. Bin eher international unterwegs. Wenn die Pensionrückstellungen im Vergleich zum EV sehr hoch sind und dann alles ins eigene Unternehmen gebuttert wird, ist das sehr riskant. Job weg und Pension weg. Das würde kein Treuhänder genehmigen. Wer haftet denn dann?

 

Wir reden hier ja nicht über Betriebsrenten o.ä. für einfache Mitarbeiter. Vorstände können angesichts ihrer Einkommen das Pensionsrisiko durchaus tragen und haben eine umso größere Motivation, das Unternehmen langfristig gut aufzustellen.

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oktavian
vor 8 Stunden von ImperatoM:

 

Wir reden hier ja nicht über Betriebsrenten o.ä. für einfache Mitarbeiter. Vorstände können angesichts ihrer Einkommen das Pensionsrisiko durchaus tragen und haben eine umso größere Motivation, das Unternehmen langfristig gut aufzustellen.

Das hatte ich nicht so verstanden, dass es nur um Vorstände geht.

Auch würden Sie ja in dem Szenario ihre Pension kassieren, solange die AG nicht Pleite geht. Das ist nicht unbedingt ein Anreiz für gutes aufstellen. Da würden statt xxx€/Monat xxx Aktienoptionen mit strike yyy(z.B. mit Inflation steigend)/Monat mehr bringen.

 

Für eine sinnvolle Struktur empfehle ich mal Oktogonen von Handelsbanken anzuschauen. Ist im annual report beschrieben. 

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ImperatoM
vor 5 Stunden von oktavian:

Das hatte ich nicht so verstanden, dass es nur um Vorstände geht.

Auch würden Sie ja in dem Szenario ihre Pension kassieren, solange die AG nicht Pleite geht. Das ist nicht unbedingt ein Anreiz für gutes aufstellen. Da würden statt xxx€/Monat xxx Aktienoptionen mit strike yyy(z.B. mit Inflation steigend)/Monat mehr bringen.

 

Deine These war ja gerade noch, dass "Job weg und Pension weg" bei einer Pleite ein Problem wäre. Bist Du davon jetzt abgerückt?

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oktavian
vor 1 Stunde von ImperatoM:

 

Deine These war ja gerade noch, dass "Job weg und Pension weg" bei einer Pleite ein Problem wäre. Bist Du davon jetzt abgerückt?

Wenn es nur um Multimillionäre aka Vorstände geht und diese ihre Verträge auf Augenhöhe individuell aushandeln und das bekommen, was sie wollen, ist es kein Problem. Der kleine Angestellte jedoch, nimmt eben die Friss oder Strib Betriebsrente mit, denn für ihn wird nichts Individuelles a la carte gemacht und daher ist er wesentlich schützenswerter. Das Vorstandsgehalt kompensiert auch für einen schnellen Jobverlust z.B. aus politischen Gründen.

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