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juliju

Produktinformationsblatt versteckt innerhalb 100 seitigem PDF

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juliju

Liebe Community,

 

ich habe vor 3 Jahren die FR70 Rüruprente mit BU über einen MLP Berater bei der Alten Leipziger abgeschlossen. 

 

Die Kosten auf der Standmitteilung hab ich in den ersten Jahren noch auf Makler- und Änderungskosten (Änderung der Beitragshöhe) geschoben. Doch jetzt bin ich misstrauisch geworden und habe nach Recherche zum ersten Mal das Konzept der effektiven Kosten (bei mir 2.7%) entdeckt und mir die enormen projizierten Kosten meiner Rürup ausgerechnet (Größenordnung der Kosten von 50 000€ bei 125 000€ Beitragszahlung über den Verlauf von 39 Jahren). Diese Kosten wurden weder während der Beratungsgespräche noch in der Vertragsmappe erwähnt, geschweige denn vorgerechnet. 

 

Nun habe ich tatsächlich, versteckt in einem 100-seitigen PDF mit Informationen zum gewählten Tarif und gespickt mit Produktwerbung der Versicherung, mittendrin ein "Produktinformationsblatt" gefunden. (Dort sind die Kosten zu finden.) Dieses PDF hatte ich nach einem Beratungstermin (vor Vertragsabschluss) als Zusatzinformation und ohne Kennzeichnung, dass ein Produktinformationsblatt enthalten ist, vom MLP Berater per Mail geschickt bekommen. 

 

Ich bin nun natürlich entsetzt, dass man offensichtlich erfolgreich versucht hat die Kosten zu verschleiern. Nach weiterer Recherche bin ich auf der Seite des Bundesfinanzministeriums auf einen offiziellen Beitrag zum Produktinformationsblatt gestoßen. Hieraus geht hervor, dass das Produktinformationsblatt eines der wichtigsten Bestandteile eine Vertragsabschlusses darstellt und zur Aufklärung des Verbrauchers über alle Kosten dient.  Außerdem gilt gemäß § 4 Abs. 5 VVG-InfoV:  "Das Produktinformationsblatt ist als solches zu bezeichnen und den anderen zu erteilenden Informationen voranzustellen." (Gesetzestext bis 2018) https://www.buzer.de/gesetz/8025/al44971-0.htm
Da es bei mir aber innerhalb eines 100-seitigen PDF direkt hinter der Werbung platziert ist, war es eindeutig nicht prominent und erst recht nicht "allen zu erteilenden Informationen vorangestellt". 

 

Wie komm ich nun am besten aus dem Vertrag raus? (Auf die BU muss keine Rücksicht genommen werden. Ich möchte beides loswerden.)

 

Macht es Sinn ihn anzufechten wegen "arglistiger Täuschung"? Was würde dann auf mich zukommen? 

 

Ist es rechtens, dass das Produktinformationsblatt ohne Kennzeichnung und Hinweis in ein PDF Dokument mit anderen Informationen eingebettet wurde?

 

Habt ihr eine Idee?

 

Vielen, vielen Dank, dass ihr euch die Zeit nehmt! 

 

Alexandra

 

 

 

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Framal

@juliju,

dumm gelaufen. Ich würde aber nichts überstürzen. Du kannst auch mal zusehen, die Kosten zu reduzieren.  Kosten sind:

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Die Abschlusskosten sind zum gr. Teil bezahlt, da kannst Du kaum noch etwas machen. 

Die jährlichen Verwaltungskosten bewegen sich hier in einem Rahmen von 1,48% bis 3,48% pro Jahr. "Dickster" Kostenfaktor sind die Kosten der/des hinterlegten Investmentfonds. In obiger Modellrechnung ist der Fonds "Fidelity Funds-European Growth Fund Y (ISIN LU0346388373)" hinterlegt. Der Fonds produziert Kosten i.H.v. 1,04% p.a.. Das ist für einen gemanagten Fonds schon günstig. Ich fürchte aber, der Preis ist, dass dafür keine Überschüsse an den Versicherer gezahlt werden.

Den/die Fonds gegen ein/mehrere ETF getauscht, was bei dieser Police gut möglich ist, reduziert die jährlichen Kosten schon mal erheblich. Es ist also wichtig zu wissen, welche(r) Fonds bei Dir hinterlegt ist (sind)? 

 

Grundsätzlich kann man aber sagen, eine Rüruppolice MIT steuerlicher Förderung rentiert am Ende sehr wahrscheinlich nicht besser als ein normaler ETF Sparplan OHNE steuerliche Förderung. 

 

Der Dokumentenumfang beträgt bei einer solchen Police aus etwa 70 Seiten und besteht aus: Angebot, Antrag, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt und Produktsteckbrief. Hinzu kommt dann noch die Dokumentation. Und wenn da drin steht, dass Dir alles übergeben/zugestellt wurde, wird es schwer mit dem Argument, dass sich interessante Informationen "hinten" versteckt hatten. In welcher Reihenfolge soll das übergeben/gemailt/zugestellt werden? Das ist nicht geregelt. 

 

Solltest Du die Police mit o.g. Argumenten dennoch loswerden wollen, wäre ein Anwaltsforum (besser gleich der Gang zu einem Fachanwalt) ratsam.  

 

Wie und was auch immer, viel Erfolg und lG

Framal

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Badurad
vor 7 Stunden von juliju:

Macht es Sinn ihn anzufechten wegen "arglistiger Täuschung"? Was würde dann auf mich zukommen? 

Diese Frage beantwortet Dir der (Fach-)Anwalt deines Vertrauens.

 

Daß die wirklich spannenden (und für den Kunden unvorteilhaften) Informationen nicht in roter Farbe fettgedruckt auf der ersten Seite sondern irgendwo im Kleingedruckten stehen, ist jetzt keine wirklich neue Erkenntnis. Dadurch daß sie auf dem PIB zusammengefasst werden, ist es schon recht übersichtlich. Aber es ist richtig, man muß ggf. danach suchen.

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juliju

Danke euch für die Antworten.

 

Framal, weißt du ob ich, wenn ich jetzt sofort die Rürup stilllege und die BU kündige, noch die übrigen Abschlusskosten bezahlen muss? Also auf dem Produktinformationsblatt sind für beides zusammen etwa 9000€ Abschlusskosten angegeben. ("2.5% der vereinbarten Beiträge") Das Konstrukt läuft jetzt seit 3 Jahren und ich habe bisher etwa 1500€ Kosten gehabt. D.h. ich habe lang noch nicht alle Abschlussgebühren bezahlt. 

 

Quote

Der Dokumentenumfang beträgt bei einer solchen Police aus etwa 70 Seiten und besteht aus: Angebot, Antrag, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt und Produktsteckbrief. Hinzu kommt dann noch die Dokumentation. Und wenn da drin steht, dass Dir alles übergeben/zugestellt wurde, wird es schwer mit dem Argument, dass sich interessante Informationen "hinten" versteckt hatten. In welcher Reihenfolge soll das übergeben/gemailt/zugestellt werden? Das ist nicht geregelt. 

In meinem 100-seitigen PDF befindet sich eine Inhaltsangabe der Alten Leipziger über die "zum Versicherungsvorschlag gehörenden Unterlagen. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Versicherungsvertrags." 

-Produktinformationsblatt nach § 7 AltZertG

-Informationen über den Versicherungsvertrag (gemäß VVG ... )

-etc. etc.

 

Diese Inhaltsangabe befindet sich auf Seite 98 des 100-seitigen PDFs.. ;)

Und das Produktinformationsblatt ist direkt hinter einer Werbebroschüre zur Alten Leipziger zu finden. :)

Quote

Daß die wirklich spannenden (und für den Kunden unvorteilhaften) Informationen nicht in roter Farbe fettgedruckt auf der ersten Seite sondern irgendwo im Kleingedruckten stehen, ist jetzt keine wirklich neue Erkenntnis. 

Ist das merkwürdige Platzieren einer Inhaltsangabe auf Seite 98 vielleicht eine neue Erkenntnis?

 

Also wenn diese Vorgehensweise wirklich rechtens ist, finde ich das schon sehr erschreckend. Oder seid ihr Badurad's Meinung?

 

Liebe Grüße,

Alexandra

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

@juliju: ich glaube nicht, dass Dir jemand hier im Forum bzgl. des Vertrags weiterhelfen kann. Geh zu einem Anwalt, am besten zu einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dort gibt es eine Erstberatung für ca. 200 €. Nimm den Vertrag und die Unterlagen mit und frage, ob es eine Möglichkeit zur Rückabwicklung gibt.

 

Wenn Du in diesem Fall generell weiterkommen willst, solltest Du Dir erst einmal eingestehen, dass Du damals falsch gehandelt hast. Du hast Dich nicht ausreichend gekümmert und Dir einen Vertrag aufschwatzen lassen. Das solltest Du das nächste Mal besser machen. Du solltest Dich vorher über den Sinn der einzelnen Vertragsbestandteile informieren und Dir genau die Kosten erklären lassen. Noch besser ist es, wenn Du selbst nachrechnest. Also: schimpfe nicht über die Versicherung, schimpfe über Dich!

 

Leider gibt es in der Versicherungsbranche recht viele "Berater", die aber in Wirklichkeit "Verkäufer" sind. Die bekommen eine hohe Prämie, wenn sie einen Vertrag verkaufen. Diese "Verkäufer" geben sie sich dann gerne als "Berater" aus und tun so, als ob sie in Deinem Sinne handeln und ob sie Dein Bestes wollen - dabei wollen sie nur möglichst schnell eine möglichst hohe Prämie. Und die bekommen sie nur, wenn sie den Kunden zum Unterschreiben bringen. Also unterlassen sie alles, was den Kunden irgendwie abschrecken könnte.

 

Das ist ärgerlich - aber kaum zu ändern, so lange im Versicherungsverkauf hohe Abschlussprämien gezahlt werden. Da hilft nur sich selbst informieren - und niemandem zu trauen, den man nicht selbst nach Aufwand und direkt bezahlt.

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juliju

Lieber stagflation, vielen Dank für die Info mit der Erstberatung. 

 

Mir ist mittlerweile sonnenklar, wie blauäugig ich damals dem MLP Berater vertraut habe und es war mir eine Lehre. 

 

Nun zurück zur Gegenwart. In dieses Forum schauen offensichtlich viele Leute, die sich in ähnlichen Szenarien schlecht beraten fühlen. Deshalb hoffe ich hier auf Rückmeldungen von Leuten, denen Ähnliches widerfahren ist. Und vielleicht hat sich ja schon einmal jemand gewehrt (oder hat von jemandem gehört, der sich gewehrt hat) und dabei für mich sehr wertvolle Erkenntnisse darüber erlangt, ob Finanzberater mit so etwas im Ernstfall durchkommen.

 

Und mit "so etwas durchkommen" meine ich konkret entweder aktiv oder verdächtig schlampig elementare Informationen zu verstecken (In meinem Fall z.B. das Produktinformationsblatt):

 

Quote

In meinem 100-seitigen PDF befindet sich eine Inhaltsangabe der Alten Leipziger über die "zum Versicherungsvorschlag gehörenden Unterlagen. Diese Unterlagen sind Bestandteil des Versicherungsvertrags." 

-Produktinformationsblatt nach § 7 AltZertG

-Informationen über den Versicherungsvertrag (gemäß VVG ... )

-etc. etc.

 

Diese Inhaltsangabe befindet sich auf Seite 98 des 100-seitigen PDFs.. 

Und das Produktinformationsblatt ist direkt hinter einer Werbebroschüre zur Alten Leipziger zu finden..

 

Wie gesagt, dieses 100-seitige PDF Dokument habe ich von meinem BLP-Berater vor Vertragsschluss als Zusatzinformation und ohne Kennzeichnung zugeschickt bekommen.

 

Liebe Grüße,

Alexandra

 

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