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oktavian

Solidaritätszuschlag ab 2021 entfällt

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oktavian

Ab 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag angeblich für 90% der Bürger (genau genommen eine Lüge). Jedoch wird der Soli im Rahmen der Abgeltungssteuer weiter erhoben. :rolleyes:

 

Bedeutet dies die Günstigerprüfung wird attraktiver, da im Rahmen der Einkommenssteuer gegebenenfalls kein Soli anfallen würde?

 

Das würde insbesondere für Privatiers eine Gewinnverlagerung nach 2021 attraktiver machen. Evtl. kann der Stückzinstrick hilfreich sein. Meinungen dazu?

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

Das Thema hatten wir schon - suche ich vielleicht noch mal.

Fazit: Der Soli auf Abgeltungssteuer fällt immer an, kann man sich edit: auch aber mit Günstigerprüfung nicht wieder zurückholen.

 

Edit: Aussage korrigiert, siehe Ausführungen von chirlu

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chirlu
vor einer Stunde von oktavian:

Bedeutet dies die Günstigerprüfung wird attraktiver, da im Rahmen der Einkommenssteuer gegebenenfalls kein Soli anfallen würde?

 

Ja, bei erfolgreicher Günstigerprüfung kein Solidaritätszuschlag.

 

 

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oktavian
· bearbeitet von oktavian
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Ja, bei erfolgreicher Günstigerprüfung kein Solidaritätszuschlag.

 

Der letzte Beitrag war da schon >1 Jahr her. Habe damit nicht gerechnet. Danke.

 

vor 24 Minuten von moonraker:

Das Thema hatten wir schon - suche ich vielleicht noch mal.

Fazit: Der Soli auf Abgeltungssteuer fällt immer an, kann man sich auch mit Günstigerprüfung nicht zurückholen.

 

Chirlu ist da anderer Meinung und ich weiß es nicht. Würde es aber logisch finden, wenn bei postiver Günstigerprüfung der Soli wegfiele, da es dann um Einkommenssteuer geht.

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moonraker
vor 43 Minuten von oktavian:

Der letzte Beitrag war da schon >1 Jahr her. Habe damit nicht gerechnet. Danke.

 

Chirlu ist da anderer Meinung und ich weiß es nicht. Würde es aber logisch finden, wenn bei postiver Günstigerprüfung der Soli wegfiele, da es dann um Einkommenssteuer geht.

Hatte den originalen Beitrag auch gerade gefunden...

 

Die Ausführung von chirlu stimmt schon, ich hatte mir das einfach falsch gemerkt.

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oktavian

Dann ist das geklärt.

 

Ich frage mich jetzt wenn jemand nächstes mit einer positiven Günstigerprüfung rechnet (Grenzsteuersatz <25%), ob sich dann der Aufwand des Stückzinstricks lohnt (Zeit/Transaktionskosten/ evtl negative ytm in Kauf nehmen) um z.B. €10.000 Gewinn nach 2021 zu verschieben, wenn das Portfolio leider kaum noch unrealisierten Gewinn hat. Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen?

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whister
vor 2 Stunden von oktavian:

Dann ist das geklärt.

 

Ich frage mich jetzt wenn jemand nächstes mit einer positiven Günstigerprüfung rechnet (Grenzsteuersatz <25%), ob sich dann der Aufwand des Stückzinstricks lohnt (Zeit/Transaktionskosten/ evtl negative ytm in Kauf nehmen) um z.B. €10.000 Gewinn nach 2021 zu verschieben, wenn das Portfolio leider kaum noch unrealisierten Gewinn hat. Gibt es dazu Meinungen/Erfahrungen?

Naja, daas würde nur etwas bringen wenn man jetzt einen wesentlich höheren Steuersatz hat. Sonst würdest du mit der Aktion in diesem Jahr die untere Progression verschenken und nächstes Jahr deinen Steuersatz hochtreiben.

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Marklam

Der Thread ist zwar alt, aber ich hab mal eine Frage zum Soli. Läuft da nicht irgendwas falsch?

Annahme ca. 100k brutto, 0185 Arbeitnehmer, Steuerklasse 1 Jahr 2024. Da kommt ca. 25k Lohnsteuer und 800€ Soli raus. Jetzt teilt sich das Brutto gehalt aber nicht gleichmäßig auf 12 Monate auf Sondern es gibt in einzelnen Monaten deutliche höhere Sonderzahlungen. Das führt durch den gestaffelten soli dazu, dass der AG zu wenig Soli abführt z.B. nur die hälfte, also ca. 400. Wenn man jetzt als 0815 Arbeitnehmer nicht zur Steuererklärung verpflichtet ist, dann kann man die Nachzahlung doch ganz einfach umgehen. Kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt da anklingelt und da eine Nachzahlung will?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Marklam:

Jetzt teilt sich das Brutto gehalt aber nicht gleichmäßig auf 12 Monate auf Sondern es gibt in einzelnen Monaten deutliche höhere Sonderzahlungen. Das führt durch den gestaffelten soli dazu, dass der AG zu wenig Soli abführt

 

Sollte eigentlich nicht passieren. Die „deutlichen höheren Sonderzahlungen“ werden doch wohl nicht als laufender Lohn, sondern als sonstiger Bezug abgerechnet; dann sollte das ziemlich genau passen. Andernfalls (doch als laufender Lohn) fällt die Lohnsteuer bzw. der Solidaritätszuschlag darauf zu hoch aus, so dass du selbst ein Interesse daran hast, auch ohne Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben.

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Marklam
vor 7 Stunden von chirlu:

 

Sollte eigentlich nicht passieren. Die „deutlichen höheren Sonderzahlungen“ werden doch wohl nicht als laufender Lohn, sondern als sonstiger Bezug abgerechnet; dann sollte das ziemlich genau passen. Andernfalls (doch als laufender Lohn) fällt die Lohnsteuer bzw. der Solidaritätszuschlag darauf zu hoch aus, so dass du selbst ein Interesse daran hast, auch ohne Verpflichtung eine Steuererklärung abzugeben.

Es passiert aber, und es muss bei einigen passieren, seit der Gesetzesänderung. Der Artikel beschreibt das "Problem" glaube ich auch ganz gut: https://www.lohndirekt.de/ratgeber/warum-es-im-bereich-des-solidaritaetszuschlags-nun-zum-jahreswechsel-zu-boesen-ueberraschungen-kommen-kann/

 

So steht denn dieser "sonstige Bezug" in der Lohnsteuerbescheinigung, gibt es dafür eine Nummer?

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MeinNameIstHase
vor 7 Stunden von Marklam:

So steht denn dieser "sonstige Bezug" in der Lohnsteuerbescheinigung, gibt es dafür eine Nummer?

Ist doch im Rahmen einer ESt-Erklärung egal. Die ESt-Erklärung rechnet selbst nicht auf Monatsbasis, sondern ist eine Jahressteuer.

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Marklam
vor 34 Minuten von MeinNameIstHase:

Ist doch im Rahmen einer ESt-Erklärung egal. Die ESt-Erklärung rechnet selbst nicht auf Monatsbasis, sondern ist eine Jahressteuer.

Ja genau. Und das ist doch der Grund warum es dann bei vielen zu Nachzahlungen deswegen kommt, bzw. kommen würde.

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Rotenstein

Allenthalben wird von Entbürokratisierung und Vereinfachung gesprochen, es werden aber immer nur neue Steuern und Gesetze hinzugefügt und selten überkommene Steuern und Gesetze vollständig abgeschafft. So auch der Solidaritätszuschlag, der nur teilweise abgeschafft wurde. 

 

Wenn es darum geht, dass man auf die Einnahmen aus dem Soli nicht verzichten kann oder es die "Reichen" weiterhin zur "Solidarität" nötigen möchte, sollte man einfach so ehrlich sein, die Abgeltungsteuer und die Einkommensteuer entsprechend zu erhöhen. Dann betrüge beispielsweise die Abgeltungsteuer eben 26,375% statt 25%, ganz ohne die Extrawurst für den Soli, die die Druckerschwärze auf dem Steuerbescheid nicht wert ist. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 20 Minuten von Marklam:

Ja genau.

 

Aber das ist die Antwort auf deine Frage, ob sonstige Bezüge in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden: Nein, weil nicht nötig. Nur bei der Berechnung der Lohnsteuer werden sie besonders behandelt.

 

vor 20 Minuten von Marklam:

Und das ist doch der Grund warum es dann bei vielen zu Nachzahlungen deswegen kommt, bzw. kommen würde.

 

Ich habe durch den Link jetzt verstanden, warum unter Umständen mit der Lohnsteuer zu wenig Solidaritätszuschlag abgeführt werden könnte. Ob das aber „viele“ betrifft, bin ich nicht sicher, denn es geht ja nur um Leute in einem ganz bestimmten, engen Verdienstbereich zwischen dem Einsetzen und der vollständigen Erhebung des Solidaritätszuschlags. Außerdem wurde seit 2021, als der Artikel erschienen ist, der Programmablaufplan für die Berechnung der Lohnsteuer in diesem Punkt verändert, so dass die sonstigen Bezüge die Progression des Solidaritätszuschlags mitmachen. Deswegen dürfte der Betrag, der gegebenenfalls nachzuzahlen wäre, nicht mehr sehr hoch sein.

 

vor 9 Minuten von Rotenstein:

Wenn es darum geht, dass man auf die Einnahmen aus dem Soli nicht verzichten kann oder es die "Reichen" weiterhin zur "Solidarität" nötigen möchte, sollte man einfach so ehrlich sein, die Abgeltungsteuer und die Einkommensteuer entsprechend zu erhöhen.

 

Das politische Problem dabei ist, dass der Solidaritätszuschlag nur dem Bund zufließt, wohingegen ein höheres Aufkommen aus der regulären Einkommenssteuer durch so einen integrierten Tarif zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt würde.

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Marklam
· bearbeitet von Marklam
vor 51 Minuten von chirlu:

 

Aber das ist die Antwort auf deine Frage, ob sonstige Bezüge in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen werden: Nein, weil nicht nötig. Nur bei der Berechnung der Lohnsteuer werden sie besonders behandelt.

 

 

Ich habe durch den Link jetzt verstanden, warum unter Umständen mit der Lohnsteuer zu wenig Solidaritätszuschlag abgeführt werden könnte. Ob das aber „viele“ betrifft, bin ich nicht sicher, denn es geht ja nur um Leute in einem ganz bestimmten, engen Verdienstbereich zwischen dem Einsetzen und der vollständigen Erhebung des Solidaritätszuschlags. Außerdem wurde seit 2021, als der Artikel erschienen ist, der Programmablaufplan für die Berechnung der Lohnsteuer in diesem Punkt verändert, so dass die sonstigen Bezüge die Progression des Solidaritätszuschlags mitmachen. Deswegen dürfte der Betrag, der gegebenenfalls nachzuzahlen wäre, nicht mehr sehr hoch sein.

 

 

Das politische Problem dabei ist, dass der Solidaritätszuschlag nur dem Bund zufließt, wohingegen ein höheres Aufkommen aus der regulären Einkommenssteuer durch so einen integrierten Tarif zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt würde.

Also so klein ist der Bereich dann ja nicht wenn ich es richtig verstanden habe, es kommt halt mehr darauf an wie die Zahlungen gestaffelt sind und da hat man in den Gehaltsregionen eigentlich meist eine variable Komponente bzw. Sonderzahlungen. Also sollte schon einige betreffen. Aber naja, so können sich einige dann die Steuererklärung sparen, weil freiwillig nachzahlen macht wenig Sinn;)

Ich finde die Größenordnung der Nachzahlung je nach Fall schon relevant, aber das mag man unterschiedlich sehen.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 7 Minuten von Marklam:

Ich finde die Größenordnung der Nachzahlung je nach Fall schon relevant, aber das mag man unterschiedlich sehen.

 

Bei so einem Verdienst finde ich ca. 80 Euro nicht besonders relevant.

 

Aber es gibt natürlich Leute, die auch einen sehr hohen Verdienst quasi bis zum letzten Cent verplant haben oder sogar noch Schulden aufnehmen. Von daher mag es schon welche geben, die so eine Nachzahlung in Schwierigkeiten stürzt.

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Marklam
· bearbeitet von Marklam
vor 7 Minuten von chirlu:

 

Bei so einem Verdienst finde ich ca. 80 Euro nicht besonders relevant.

 

Aber es gibt natürlich Leute, die auch einen sehr hohen Verdienst quasi bis zum letzten Cent verplant haben oder sogar noch Schulden aufnehmen. Von daher mag es schon welche geben, die so eine Nachzahlung in Schwierigkeiten stürzt.

Es geht eher um mittlere 3 stellige Beträge, davon hab ich auch häufiger im Netz gelesen, das finde ich schon relevant, wenn auch "komisch". Hatte doch sogar ein Beispiel genannt mit 400€.

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chirlu
vor 5 Minuten von Marklam:

Es geht eher um mittlere 3 stellige Beträge, davon hab ich auch häufiger im Netz gelesen

 

Da hätte ich schon gerne ein konkretes Rechenbeispiel (welcher Grundverdienst, welche Sonderzahlungen).

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Marklam
· bearbeitet von Marklam
vor 21 Minuten von chirlu:

 

Da hätte ich schon gerne ein konkretes Rechenbeispiel (welcher Grundverdienst, welche Sonderzahlungen).

https://www.reddit.com/r/Steuern/s/HKsR5QkVsP

 

Nicht mein obiges Beispiel aber ähnlich. Dort rechnet es jemand schön vor.

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MeinNameIstHase

Leute,

mit der LSt (und dem Soli) ist es halt so 'ne Sache. Es ist eine besondere Erhebungsform der ESt, die der AG bei der Lohnzahlung monatlich einbehalten und abführen muss.

Die ganzen Spezialregeln laufen darauf hinaus, dass der AG unterm Strich eine Jahresprognose machen muss und das auf den jeweils aktuellen Monat runterbrechen muss. Dabei gibt es zwei Nebenbedingungen: Einmal soll bis zum Jahresende nicht zuwenig LSt einbehalten werden. Das ist ein KO-Kriterium, damit die LSt abgeltend wirken kann und die AN ohne Steuererklärung auskommen, was nicht immer gelingt. Aber auf der anderen Seite will man auch Monatsspitzen vermeiden, wenn in den letzten Monaten (mit dem Wissen was bis dahin im Jahr schon alles passiert ist) dann Steuern zusätzlich einbehalten werden müssten, und der AN dann kaum noch Geld ausbezahlt kriegt, wovon er letztlich leben muss. Das passiert z.B. wenn der Steuersatz (aufgrund des progressivem Verlaufs) aufs Jahr hochgerechnet doch höher ausfällt, als in den Monaten zuvor angenommen wurde. Der Soli verschärft das Problem, weil der bis zu einem gewissen Betrag ja einen Steuersatz von null hat, dann aber sprunghaft mit 5,5% angesetzt werden muss.

 

Dem einen AG gelingt es besser, den anderen weniger gut, solche Konstellationen zu vermeiden. Die haben daran kein Interesse, weil es die Mitarbeiter ja demotiviert. Aber vermeiden lässt es sich nicht immer. Auf der anderen Seite wissen die AG zum Jahresanfang selbst nicht, wie hoch ihre Sonderzahlungen gen Jahresende ausfallen. Sei es, weil darüber mit Gewerkschaften erst noch verhandelt werden muss, sei es, weil sie vom Jahresgewinn abhängig sind oder Vater Staat die Gesetze mal wieder ändert, Trump plötzlich Zölle erhebt usw.

 

Auf die weiteren Probleme mit Kinder, geltend gemachte Sonderausgaben (auf der Lohnsteuerkarte) oder Steuerklassen will ich gar nicht eingehen. Dazu die diversen Sachbezüge, LSt-freien Leistungen usw.

 

Aber dafür gibt es den LSt-Jahresausgleich bzw. die ESt-Erklärung, um das alles zu korrigieren.

 

Klar kann man Fälle konstruieren (und einige kommen auch immer vor), die zu ungewöhnlichen monatl. Lohnabrechnungen führen.

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Marklam
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

 

Aber dafür gibt es den LSt-Jahresausgleich bzw. die ESt-Erklärung, um das alles zu korrigieren.

 

Ähm ja, aber eben nur für die Leute die eine Steuererklärung abgeben müssen. Ansonsten wird da gar nichts korrigiert. Wenn also meine Nachzahlung aus dem Soli größer ist als die Erstattung ist die ich "normalerweise" bekommen hätte, dann geb ich halt keine ab, freu mich über die gesparte Arbeit und freu mich, über die unterjährig zu wenig gezahlten steuern. 

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