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Grobi25

Falsch angegebener Aktienkurs

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Grobi25

Hallo zusammen,

heute Vormittag ist mir etwas seltsames passiert.
Ich habe mir gestern einen etf „digital Security“ bei Trade Republic  gekauft zu einem Kurs von 5,79€. (WKN: A2JMGE)
Als ich heute Morgen aufgewacht bin, stand der Kurs auf einmal bei 150,54€.
Ich wusste natürlich dass das nicht richtig sein kann, da ein etf niemals auf einen Schlag so viel steigen kann (vor allem wenn die größte Position im Portfolio nicht mal 2% ausmacht).
Habe dann trotzdem verkauft und bis zum Abschluss wurde mir auch dieser Kurs angezeigt.
Bei der Ausführung wurde dann aber ein Kurs von 5,71€ angegeben.

ich bin noch ziemlich neu im Aktiengeschäft und habe so etwas noch nicht erlebt.
Habt ihr denn schon so etwas erlebt?
Handelt es sich hier um einen sogenannten fat Finger Fehler? Denn bei onvista oder smartbroker wurde der gleiche Kurs angezeigt.

hat man denn trotzdem Anspruch auf das Geld?
Oder kann wenigstens der Verkauf rückgängig gemacht werden? Denn zum Kurs von 5,71€ hätte ich ja niemals verkauft.

 

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odensee
vor 4 Minuten von Grobi25:

Habe dann trotzdem verkauft und bis zum Abschluss wurde mir auch dieser Kurs angezeigt.

Und warum hast du nicht mit Limit verkauft? Verbuche es als Lehrgeld.

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Dorfkind87

Offensichtlich ein Fehler in der Kursstellung bei Lang & Schwarz:

 

https://www.ls-tc.de/de/etf/767548

 

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Grobi25
vor 16 Minuten von odensee:

Und warum hast du nicht mit Limit verkauft? Verbuche es als Lehrgeld.

Wie gesagt, ich bin noch ziemlich neu und habe an so etwas nicht gedacht.

Aber ich werde es mir für die Zukunft merken.

vor 19 Minuten von Dorfkind87:

Offensichtlich ein Fehler in der Kursstellung bei Lang & Schwarz:

 

https://www.ls-tc.de/de/etf/767548

 

Heißt man hat keinen Anspruch auf den angegeben Kurs?

Kann ja für riesen Chaos an der Börse führen.

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John Silver
· bearbeitet von John Silver
vor 59 Minuten von Grobi25:

Hallo zusammen,

heute Vormittag ist mir etwas seltsames passiert.
...
hat man denn trotzdem Anspruch auf das Geld?
Oder kann wenigstens der Verkauf rückgängig gemacht werden? Denn zum Kurs von 5,71€ hätte ich ja niemals verkauft.

 

Nein, selbst wenn es ein Fehler war und EUR 150,48 gebucht worden wären, würde Deine Gegenpartei einen Misstrade anmelden.

Im Gegenzug kannst Du natürlich ebenfalls einen Misstrade jetzt geltend machen, weil Dir ja EUR 150,48 suggeriert wurden.

 

Leider sind Deine Angaben für eine konkrete Handlungsempfehlung viel zu spärlich.

Ich versuche es mal trotzdem:

 

Du hast nicht angegeben wie hoch Dein Schaden absolut ist (also EUR 0,08 * Stückzahl + Ordergeld). Du mußt entscheiden ob Du ggf. für eine Handvoll Euro einen Aufriß machst. 

Wenn es aber für Dich ein signifikanter Betrag ist, (weiß ich ja nicht), würde ich bei der "Börse" (keine Ahnung was Du wo gemacht hast) wo Du gehandelt hast, bei der Handels-

überwachungsstelle anrufen, Deinen Fall darlegen und einen Misstrade beantragen und um Rückabwicklung bitten.

 

 

 

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Grobi25
vor 7 Minuten von John Silver:

Nein, selbst wenn es ein Fehler war und EUR 150,48 gebucht worden wären, würde Deine Gegenpartei einen Misstrade anmelden.

Im Gegenzug kannst Du natürlich ebenfalls einen Misstrade jetzt geltend machen, weil Dir ja EUR 150,48 suggeriert wurden.

 

Leider sind Deine Angaben für eine konkrete Handlungsempfehlung viel zu spärlich.

Ich versuche es mal trotzdem:

 

Du hast nicht angegeben wie hoch Dein Schaden absolut ist (also EUR 0,08 * Stückzahl + Ordergeld). Du mußt entscheiden ob Du ggf. für eine Handvoll Euro einen Aufriß machst. 

Wenn es aber für Dich ein signifikanter Betrag ist, (weiß ich ja nicht), würde ich bei der "Börse" (keine Ahnung was Du wo gemacht hast) wo Du gehandelt hast, bei der Handels-

überwachungsstelle anrufen, Deinen Fall darlegen und einen Misstrade beantragen und um Rückabwicklung bitten.

 

 

 

Okay danke für die Info.

Nein es macht jetzt keinen großen Betrag aus (nicht mal 10€). Aber habe Trade Republic mal angeschrieben, ob meine Verkaufsorder trotzdem rückgängig gemacht werden kann.

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stagflation

Wie @odensee schon schrieb: bei Kauf- und Verkauf-Aufträgen immer ein Limit angeben.

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