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Yorick

Depotübertrag oder Verkauf von Alt-Fonds?

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Yorick

Hallo allerseits,

 

ich würde gerne eure Meinung dazu wissen, wie ich den Depotübertrag bzw. den Verkauf organisieren sollte und ob ich alles so richtig verstanden hab.

 

Meine Eltern hatten um das Jahr 2000 den Fonds 975225 (TER 2,34%) gekauft. Der genaue Kaufzeitpunkt und -kurs sind für mich jetzt leider aus den (fehlenden) Unterlagen von damals nicht mehr nachvollziehbar. Inzwischen wurde das Depot von Metzler "zwangsübertragen" zu Fidelity, bei denen natürlich saftige Gebühren anfallen. Der aktuelle Depotwert (nur 975225) ist aktuell max. 3000 EUR. Am liebsten würden ich und meine Mutter (das Depot ist inzwischen ein Nachlassdepot, sodass meine Mutter dafür auch keinen Freistellungsauftrag mehr einrichten kann...) den 975225 komplett verkaufen und dafür dann einen MSCI World o.ä. kaufen und bei Smartbroker halten. 

 

Ich habe mich zu dem Thema Depotübertrag/Verkauf inkl. Steuer von Altfonds informiert... Wenn ich das richtig verstehe, können Bruchstücke bei Depotüberträgen nie übertragen werden. Die Bruchstücke müssen also, bevor das alte Depot geschlossen werden kann, eh verkauft werden. Die Gebühren (2€?) für die Verkaufsorder bei Fidelity würden dann ja eh anfallen.

 

Außerdem gibt es ja einen Steuer-Freibetrag i.H.v. 100.000€ für Altfonds. Daher wäre es dann auch egal, zu welchem Kurs (Einmalanlage) der Fonds damals gekauft wurde. Es kann auch gut sein, dass der Fonds eigentlich Verlust gemacht hat weil um 2000 zum Höchstkurs gekauft wurde. Manche raten ja, dass man die Altfonds so lange hält, bis man diese 100.000€ Steuerfreigrenze komplett ausnutzt, das kann aber bei einem derzeitigen Depotwert von 3.000 EUR aber ewig dauern (und die TER ist ja auch ziemlich hoch im Vergleich zu einem entsprechenden ETF) ;) Wird diese 100.000€ Steuerfreigrenze für Altfonds von der Bank automatisch berücksichtigt, wenn man die Altfonds verkauft oder muss man das dann irgendwie in der Steuererklärung angeben?

 

Wie seht ihr das alles? 

 

Guten Rutsch!

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chirlu

Zur Steuer: Was bis 2017 aufgelaufen ist, ist steuerfrei. Der ursprüngliche Kaufkurs ist also irrelevant. Steuerpflichtig (mit den 100000 Euro Freibetrag) sind nur die Gewinne der vergangenen drei Jahre. Der Freibetrag läßt sich nur beim Finanzamt geltend machen.

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kleinerfisch

Der Fonds war sowohl im abgelaufenen Jahr als auch auf die letzten 5 Jahre besser als ein World ETF. Dazu kommt noch die Steuerfreiheit.

Dagegen stehen die mir in genauer Höhe unbekannten "saftigen Gebühren".

Wenn die nicht >25% der langfristig zu erwartenden Jahresperformance sind, also (ca. 5% von 3000) = 150 EUR => behalten

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Regenschauer
vor 17 Stunden von kleinerfisch:

Der Fonds war sowohl im abgelaufenen Jahr als auch auf die letzten 5 Jahre besser als ein World ETF.

Der Benchmark scheint wohl der MSCI World Growth zu sein. Aus den wesentlichen Anlegerinformationen geht hervor, dass der Fonds seinen Benchmark nicht gut trackt, in schlechten Marktphasen sogar sehr schlecht. Siehe Bild.

Außerdem gibt es noch eine Outperformance-Gebühr. Aufgrund des schlechten Trackings wird die wohl aber auch in Zukunft vernachlässigbar sein.

 

Die Steuergeschichte müsste man mit dem spitzen Bleistift nachrechnen.

 

@Yorick Ich tendiere dazu meine Anlagen "sauber" zu ordnen - an deiner Stelle würde ich verkaufen und neu anlegen. Davor solltest du dir aber eine Übersicht über die Anlagen deiner Mutter verschaffen und dir überlegen, wie du/sie/ihr das ingesamt in den nächsten Jahren machen wollt.

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oktavian

Generell ist es auch noch so: Je höher die Inflation, desto besser Altbestand. Nun haben wir derzeit eine geringe Inflation. Hohe Inflation würde auch zu hoher erwarteter nominaler Rendite führen und die wäre dann steuerfrei. Bei so niedriger Inflation wie derzeit ist der Kostennachteil einfach immens. Die Zukunft kennt aber auch keiner.

 

Wenn der fond keine high watermark bei den performancegebühren hat, würde ich generell verkaufen.

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kleinerfisch

Angesichts der Grafik von Regenschauer würde ich jetzt auch sagen: verkaufen.

Zwar ist ein Index nie die Benchmark des Anlegers, weil wir ja nur in Fonds investieren können (mit Performanceverlusten gegenüber dem Index).

Nachdem ich mir die Kurse noch mal angeschaut habe, hat der Metzler nur 2020 besser als der ETF performt und zwar so viel, dass das auch die Minderperformance der Vorjahre aufwiegt, und das auch nur knapp.

Da würde ich nun sagen: Glück gehabt, Metzler.

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Yorick
· bearbeitet von Yorick

Danke für euer Feedback!

 

Zur Info: Die Depotgebühren liegen bei 0,25% vom Depotwert aber mind. 30 Euro p.a. Dazu kommen noch z.B. Transaktionskosten für den Ver-/Kauf von 5€. Wir werden den 975225 nun verkaufen und das Depot schließen (zumal die Bruchstücke ja eh verkauft werden müssen, dann kann das Ganze auch gleich weg).

 

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Meine Eltern haben vermutlich so um den Höchstkurs gekauft :( Ich habe mal bei der FFB nachgefragt, die konnten aber keine Infos zum Kauf mehr finden. Hätten Kaufdatum und -kurs nicht auf jeden Fall mit übertragen werden müssen? Rein Interessehalber: Sehe ich das richtig, dass nicht nur Steuergewinne vor 2018 sondern auch -verluste unberücksichtigt bleiben? Wenn man den 100.000€-Steuerfreibetrag mal beiseite lässt, kann es sein, dass man Steuern zahlen muss, obwohl man seit dem ursprünglichen Kauf eigentlich immer noch im Minus ist?!

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west263
· bearbeitet von west263
vor 4 Stunden von Yorick:

Sehe ich das richtig, dass nicht nur Steuergewinne vor 2018 sondern auch -verluste unberücksichtigt bleiben?

das siehst Du genau richtig.

Genauso wie Du auf Gewinne keine Steuern bezahlst, kannst Du die Verluste nicht mehr geltend machen. Alles würde dir gehören, Gewinne und Verluste.

 

edit:

Da Du selber ja keinerlei Geld beim Kauf investiert hast, ist es für dich, in dem Sinne, ja kein Verlust sondern 100% Gewinn. Von daher, würde ich diese Kerze im Jahr 2000 einfach ignorieren und mich nur auf die Kursentwicklung seit in deinem Besitz konzentrieren.

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chirlu
vor 3 Stunden von Yorick:

Hätten Kaufdatum und -kurs nicht auf jeden Fall mit übertragen werden müssen?

 

Nein, bei steuerfreiem Altbestand genügt die Information „so alt, daß es Altbestand ist“.

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