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Nicky

Verlusttopf mit Gewinnen gezielt "glattstellen" sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

Nicky
· bearbeitet von Nicky

Mein Verlusttopf "Aktien" steht bei einigen 1000€.

Meine Gewinne aus Aktien sind um einiges höher.

 

Ich frag mich: Könnte es aus irgendeinem Grund sinnvoll sein, den Verlusttopf durch gezielte Verkäufe der Aktien mit Gewinn auszugleichen, also auf 0 zu stellen? :unsure:

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Ramstein

Ja.

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99man

 

vor einer Stunde von Nicky:

Mein Verlusttopf "Aktien" steht bei einigen 1000€.

Meine Gewinne aus Aktien sind um einiges höher.

 

Ich frag mich: Könnte es aus irgnedeinem Grund sinnvoll sein, den Verlusttopf durch gezielte Verkäufe der Aktien mit Gewinn auszugleichen, also auf 0 zu stellen? :unsure:

 

vor 56 Minuten von Ramstein:

Ja.

Das sehe ich persönlich ganz anders. Lass den Verlust da wo er ist, er verschwindet ja nicht einfach, sodass es keine Not gibt ihn zu verwenden.

 

Wenn du jetzt aber Gewinne realisiert nu um den Verlust auszugleichen (danach auf 0,-), hast du keinen Verlustvortrag mehr, wenn du ihn wirklich brauchst, weil du eine Aktie verkaufen möchtest mit der du dann evtl. ordentlich Buchgewinn eingefahren hast.

 

Bsp:

 

Verlust: 10.000

Jetzt Realisierung eines Buchgewinns iHv. 10.000 ohne Notwendigkeit

->verbleibender Verlustvortrag: 0,-

 

Wenn du nach vlt. mehreren Jahren oder auch nur dieses Jahr noch eine andere mit Gewinn Aktie verkaufen möchtest, weil du auf ETF umschwenken möchtest, die Aktie dir generell nicht mehr gefällt oder was auch immer, dann musst du diesen Gewinn nun voll mit 25% versteuern, da du ja nun keinen Verlustvortrag hast.

Ohne den Verkauf und der Realisierung ohne Notwendigkeit würde dieser Verlust jedoch noch bestehen, und du müsstest Gewinne bis 10.000 nicht versteuern.

 

 

Das Herbeiführen von Verlusten durch Verkauf und Neukauf ist eine andere Geschichte, und macht (durchaus) Sinn.

 

keine Steuer- oder Rechtsberatung

 

mfg

99man

 

 

 

 

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Diogenes

Howdy,

 

das würde mich auch interessieren. Was spricht denn dagegen, den Verlusttopf stehen zu lassen? Denn wenn man Aktien verkauft, um verrechnungsfähige Gewinne zuz erzielen, das Geld aber postwendend reinvestiert, entstehen zunächst einmal nur Verkaufs- und Kaufgebühren, die dauerhaft verloren sind.

 

So long,

 

Diogenes

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Belgien

Verlustverrechnung hat Priorität vor der FSA-Anrechnung, d.h. solange der Verlustverrechnungstopf nicht leer ist, kann man die 801/1602€ pro Jahr, die ohne Abzug von Steuern zu vereinnahmen sind, nicht nutzen.

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99man
vor 4 Minuten von Belgien:

Verlustverrechnung hat Priorität vor der FSA-Anrechnung, d.h. solange der Verlustverrechnungstopf nicht leer ist, kann man die 801/1602€ pro Jahr, die ohne Abzug von Steuern zu vereinnahmen sind, nicht nutzen.

sofern man den FSA aber anderweitig (Zinsen, Dividenden, etc.) verwendet werden kann, wird er trotz der Aktienverluste ausgeschöpftt, da diese nur mit Gewinn aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden.

 

keine Steuer- oder Rechtsberatung

mfg 

99man

 

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Xaro
· bearbeitet von Xaro

Ich würde in diesem Fall ein zweites Depot bei einem anderen Broker eröffnen, dort arbeite ich zuerst den FSA ab. Wenn ich über den FSA komme, arbeite ich bei meinem ursprünglichen Broker gemächlich den Verlusttopf ab.

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Mastermind2015
vor 2 Stunden von Ramstein:

Ja.

Magst Du uns Deine Gründe erläutern?

 

Mit freundlichen Grüßen

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Ramstein
vor 2 Stunden von Nicky:

Mein Verlusttopf "Aktien" steht bei einigen 1000€.

Meine Gewinne aus Aktien sind um einiges höher.

 

Ich frag mich: Könnte es aus irgnedeinem Grund sinnvoll sein, den Verlusttopf durch gezielte Verkäufe der Aktien mit Gewinn auszugleichen, also auf 0 zu stellen? :unsure:

 

vor 2 Stunden von Ramstein:

Ja.

 

vor 44 Minuten von Mastermind2015:

Magst Du uns Deine Gründe erläutern?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Es geht nicht um meine Gründe. Der TO fragte, ob es irgendeinen Grund gibt. 

Und den gibt es natürlich. (siehe z. B. oben).

 

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chirlu
vor 3 Stunden von Diogenes:

Was spricht denn dagegen, den Verlusttopf stehen zu lassen?

 

Zum Beispiel, daß er nicht vererblich ist. Nutzt du ihn hingegen, um den steuerlichen Anschaffungswert einer Position anzuheben, übernehmen die Erben diesen erhöhten Anschaffungswert.

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Nicky
· bearbeitet von Nicky

Danke für eure wertvollen Tipps! :thumbsup:

 

Am 8.1.2021 um 13:15 von Ramstein:

Es geht nicht um meine Gründe. Der TO fragte, ob es irgendeinen Grund gibt. 

Und den gibt es natürlich. (siehe z. B. oben).

 

Auch wenn ich es oben vllt. etwas unbedarft formulierte, mir geht es natürlich darum, ob es einen wichtigen Grund oder mehrere davon gibt, die in der Gesamtbetrachtung überwiegen und dafür sprechen, dass man den Verlusttopf auf Null stellen sollte.

 

Eindeutig schon davor war mir eigentlich nur die Sache mit dem nachrangigen Freibetrag, den man nicht beanspruchen kann, solange was im Verlusttopf liegt.

 

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beamter97
Am 19.1.2021 um 09:55 von Nicky:

Eindeutig schon davor war mir eigentlich nur die Sache mit dem nachrangigen Freibetrag, den man nicht beanspruchen kann, solange was im Verlusttopf liegt.

Das mußt du aber differenziert betrachten:

 

Aktienverlusttopf bedeutet: nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.

Kommt nun eine Dividende oder eine Fonds-Ausschüttung, mindert die zuerst deinen Freibetrag, später zahlst du Steuern. Dein Aktienverlust bleibt aber weiterhin bestehen: bis du Aktiengewinne machst.

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