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Nerghun

Optionsschein: Allgemeine Frage zum Verkauf

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Nerghun

Hallo Leute,

 

ich lese mich derzeit zu dem Thema Aktien ein und aktuell vermehrt zu Optionsscheinen.

Eine Frage stellt sich mir hier, auf die ich keine Antwort finde.

 

Mal angenommen, ich kaufe einen Optionsschein. Bin ich nun Emittent oder Stillhalter? Bitte entschuldigt, wenn ich diese Begriffe noch durcheinander werfe.

Wenn ich den Optionsschein jetzt nun wieder verkaufe, weil er deutlich gestiegen ist, hat diejenige Person die am Markt meinen Optionsschein nun kauft, mir gegenüber das Recht die Option zu ziehen? D.h. muss ich dann die entsprechende Aktie vorhalten falls der-/diejenige die Option zieht, oder bleibt das immer der Emittent also bspw. die Bank?

 

Das verstehe ich nicht so ganz.

 

Ich habe hierzu nichts in der SuFu gefunden.

 

Viele Grüße und ein gesundes Jahr 2021 wünsche ich euch allen.

 

VG.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mal angenommen, ich kaufe einen Optionsschein.

Dann bist du Eigentümer. Stillhalter gibt es bei Optionsscheinen nicht (bzw. ist das praktisch der Emittent).

Und Emittent ist der der das Wertpapier auf den Markt gebracht hat (emittiert), und das bleibt er auch. Meist ist das eine Bank.

 

Wenn du verkaufst, dann verkaufst du mit allen Rechten und Pflichten.

 

Stefan

 

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Nerghun

Vielen Dank für deine Rückmeldung, Stefan.

 

D.h., die Person kann dann zwecks Ausübung auf mich zukommen und ich muss ihm die Aktie zu dem Preis im Optionsschein verkaufen bzw. den Differenzbetrag zwischen dem Referenzwert auszahlen und nicht mehr die emittierende Bank?

 

Viele Grüße.

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dippi
Just now, Nerghun said:

D.h., die Person kann dann zwecks Ausübung auf mich zukommen und ich muss ihm die Aktie zu dem Preis im Optionsschein verkaufen bzw. den Differenzbetrag zwischen dem Referenzwert auszahlen und nicht mehr die emittierende Bank?

Ansprechpartner bleibt immer die Bank (Emittent). Nach dem (weiter-)verkauf hast du mit dem OS nichts mehr zu tun.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

D.h., die Person kann dann zwecks Ausübung auf mich zukommen und ich muss ihm die Aktie zu dem Preis im Optionsschein verkaufen bzw. den Differenzbetrag zwischen dem Referenzwert auszahlen und nicht mehr die emittierende Bank?

Nee, im Gegenteil.

 

Das mit dem "mit allen Rechten und Pflichten" war vielleicht auch etwas missverständlich. Denn Pflichten hat man aus einem Optionsschein ja eigentlich gar keine (die hat nur der Emittent - und wie gesagt behält er die auch).

 

Stefan

 

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passiv_Investor
vor 4 Minuten von Nerghun:

Vielen Dank für deine Rückmeldung, Stefan.

 

D.h., die Person kann dann zwecks Ausübung auf mich zukommen und ich muss ihm die Aktie zu dem Preis im Optionsschein verkaufen bzw. den Differenzbetrag zwischen dem Referenzwert auszahlen und nicht mehr die emittierende Bank?

 

Viele Grüße.

Nein, du bist der Optionsscheininhaber. D.h. DU hast die Rechte und nicht der Emittent als Stillhalter.

In der Regel ist hier aber immer ein Verkauf sinnvoller als eine Ausübung, da sonst der Zeitwert verloren geht. Zudem gibt es meist sowieso nur barausgleich

@NerghunHier ein wenig Lektüre zum Einlesen: Broschüre über Optionsscheine eines Emittentenhauses

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Nerghun

Vielen Dank an euch alle!

 

@passiv_Investor: Danke für den Lektürevorschlag. Werde ich mir durchlesen. Sehr interessantes Thema.

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