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pittie

Wechsel von GRV zu VW, EU-Rente aufrecht erhalten?

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pittie

Hallo zusammen,

 

ich habe jahrelang (ca. 10J) in die GRV eingezahlt, nun bin ich in ein Versorgungswerk eingetreten.

Ich würde eine EU-Rente aus der GRV erhalten, wenn ich in den letzten 5 Jahren 3 Jahre in die GRV eingezahlt habe. D.h. nach Ablauf von 2 Jahren verfällt mein EU-Anspruch.

 

Eine Aufrechterhaltung des EU-Anspruchs nur möglich, wenn ich ab 2 Jahren dann wieder 3 Jahre in die GRV einzahle. Das geht w.W. aber nur, wenn ich z.B. einen Minijob annehme und dann ein paar Stunden im Monat dafür arbeite und hier freiwillig RV-Beiträge zahle.

 

Ist das so richtig? Gibt es da noch einen praktikableren Weg? Freiwillige Einzahlungen in die GRV sind m.W. nicht mehr möglich.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

Du kannst schon freiwillige Beiträge zahlen, erreichst damit aber nicht dein Ziel; denn für die Drei-Fünftel-Belegung zählen nur Pflichtbeitragszeiten.

 

Also ja, Minijob.

vor 36 Minuten von pittie:

und hier freiwillig RV-Beiträge zahle.

Zur Begrifflichkeit: Als Minijobber bist du rentenversicherungspflichtig (was auch Sinn und Zweck des Ganzen ist). Man kann sich von der Versicherungspflicht im Minijob befreien lassen, insofern ist die Zahlung von eigenen Beiträgen in gewissem Sinne freiwillig; das macht sie aber nicht zu freiwilligen Beiträgen im rechtlichen Sinn.

 

Noch zu beachten: Durch die künftig geringen Beiträge sinkt nach und nach der Durchschnitt deiner Beiträge ab (Gesamtleistungswert), d.h. je später du eventuell erwerbsgemindert wirst, desto niedriger wird sie ausfallen.

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pittie
vor einer Stunde von chirlu:

Zur Begrifflichkeit: Als Minijobber bist du rentenversicherungspflichtig (was auch Sinn und Zweck des Ganzen ist). Man kann sich von der Versicherungspflicht im Minijob befreien lassen, insofern ist die Zahlung von eigenen Beiträgen in gewissem Sinne freiwillig; das macht sie aber nicht zu freiwilligen Beiträgen im rechtlichen Sinn.

 

Noch zu beachten: Durch die künftig geringen Beiträge sinkt nach und nach der Durchschnitt deiner Beiträge ab (Gesamtleistungswert), d.h. je später du eventuell erwerbsgemindert wirst, desto niedriger wird sie ausfallen.

Ach ja, richtig, das ist ja sozusagen "opt-out" bei den Minijobs.

 

Ah, okay, das war mir neu, mit dem Gesamtleistungswert. Danke für die Info.

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beamter97
vor 1 Stunde von chirlu:

Noch zu beachten: Durch die künftig geringen Beiträge sinkt nach und nach der Durchschnitt deiner Beiträge ab (Gesamtleistungswert), d.h. je später du eventuell erwerbsgemindert wirst, desto niedriger wird sie ausfallen.

Auf jeden Fall ist man, sofern gesetzlich krankenversichert, während der EU-Rente in der KVdR und zahlt, solange dasVers.Werk nichts leistet, nur auf die (geringe) EU-Rente KV-Beiträge und nicht auch auf die Vermögenserträge. Auch das kann Ziel einer solchen Aufrechterhaltung der Anspruchsvoraussetzungen sein.

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asche

Im Zweifel würde ich mich für einen geringen Monatsbeitrag weiter freiwillig in der GRV versichern. Billiger und lohnender als jede privatwirtschaftliche zusätzliche Rentenversicherung (Rürup, Riester, priv. RV etc.). Zudem Diversifikation über Systeme (Umlage vs kapitalgedeckt).

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