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ozymandias1

Gesparter Solidaritätszuschlag bei förderschädlicher Kündigung Riester-Vertrag

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ozymandias1
· bearbeitet von ozymandias1

Liebes Forum,

 

ich überlege (mal wieder) meinen bei Nullzinsen vor sich hin vegetierenden Riester-Banksparplan aufzulösen und bin dabei über eine Feinheit gestolpert, die mir bisher nicht bewusst war:

 

Wer einen Riester-Vertrag förderschädlich kündigt, muss Zulagen und Steuerersparnis zurückzahlen und den Kapitalgewinn versteuern. Die über die Zulagen hinausgehende Steuerersparnis ist dabei auf dem Einkommensteuerbescheid ausgewiesen, allerdings ohne Einrechnung des Solidaritätszuschlags (der wurde aber auch eingespart). Muss der auf dem Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Betrag zurückgezahlt werden oder der tatsächlich steuerlich gesparte Betrag?

 

Als Beispiel: Bei einem kinderlosen Single mit 42% Grenzsteuersatz plus vollem Soli mit 1925 Riesterhöchstbeitrag (+ 175 Zulage) steht auf dem Einkommenssteuerbescheid ein Betrag von 707 EUR Steuerermäßigung, tatsächlich hat er aber ca. 745 EUR Steuerersparnis inkl. Soli. Würden ihm bei Kündigung die 707 oder 745 abgezogen werden?

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fennichfuxer
· bearbeitet von fennichfuxer

Hi,

 

ich les aus meinen Bescheiden raus, dass sich die Steuerermäßigung wg Riester aus EkSt + Soli zusammensetzt. Die Bemessungsgrundlage für den ermäßigten Soli ist ja gerade die ermäßigte EkSt. Was an Steuerermäßigung bei förderschädlicher Verwendung zurückzuzahlen wäre einbehalten wird, legt letztlich die ZfA fest. Das würde ich zur Sicherheit auch vorher dort erfragen.

 

Am 17.1.2021 um 23:08 von ozymandias1:

Wer einen Riester-Vertrag förderschädlich kündigt, muss Zulagen und Steuerersparnis zurückzahlen und den Kapitalgewinn versteuern.

...und die Steuermäßigung versteuern. Deutsche Steuerlogik, kann man von halten, was man will.

 

Grüßle

ff

 

edit: Tatsächlich, unter Steuermäßigung wg Riester-Altersvorsorgebeiträgen ist im Bescheid nur die Ermäßigung der EkSt angegeben!

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