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cephei

Rürup + BU: Rürup beitragsfrei stellen? Laufzeit kürzen? Umstellung auf Honorar-Tarif? (Zahlen inside)

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cephei
· bearbeitet von cephei

Vor ein paar Monaten hatte ich in einem anderen Thread gefragt, was ich mit meinen alten MLP-Verträgen machen soll. Inzwischen hatte ich mit einer Honorar-Versicherungsberaterin Kontakt, die für mich verschiedene Berechnungen durchgeführt hat. Sie empfiehlt die Beitragsfreistellung der Basisrente, die Umstellung des BU-Teils auf einen Honorartarif und die Kürzung der Laufzeit um mindestens 9 Monate. Es ging nur um den ersten Vertrag, der zweite ist bereits eine SBU, hier läuft zur Zeit auch eine Anfrage bei der AL bzgl. Umstellung in den Honorartarif.

 

Alte Leipziger FR70 + BZ21 (abgeschlossen 1.12.2011)

  • Laufzeit bis 01.12.2055 = Endalter 67 Jahre und 9 Monate
  • 1.504 € BU-Rente
  • Beitrag: 84,27 € Basisrente + 106,84 € BU = 191,11 € (vor Überschüssen: 220,67 €)
  • 25% Risikoaufschlag in der BU
  • Dynamik: 10%

 

Alte Leipziger BV10 SBU (aus Nachversicherungsgarantie des 1. Vertrags)

  • 526,40 € BU-Rente
  • 432,39 € Jährliche Prämie (vor Überschüssen: 526,83 €)
  • Dynamik: 5%

 

Die Beitragsfreistellung der Basisrente hätte folgende Auswirkungen (aufgrund des Neuabschluss der BU erhöht sich das Eintrittsalter):

  • Laufzeit unverändert, Dynamik 5% (statt 10%), garantierte Rentensteigerung 3% (unverändert)
    • 21,84 € höherer Beitrag bisherigen Tarif
    • 3,57 € höherer Beitrag im Honorartarif
  • Um 2 Jahre verringerte Laufzeit, Dynamik 5% (statt 10%), garantierte Rentensteigerung 3% (unverändert)
    • 0,81 € höherer Beitrag im bisherigen Tarif
    • 15,41 € niedrigerer Beitrag pro Monat im Honorartarif

 

Von dem in den meisten Fällen höheren Beitrag war ich erstmal abgeschreckt, jedoch sprechen Folgende Punkte doch für die Beitragsfreistellung der Basisrente:

  • Ich kann die BU-Rente nicht eigenständig erhöhen, sondern muss immer die Basisrente mit erhöhen. Dank des 25% Aufschlags ist das dann leider doch einiges. Ich habe zuletzt daher nur noch die SBU erhöht.
  • Als private BU ist die Besteuerung im BU-Fall deutlich günstiger, als Hausnummer wurden hier ~20% genannt (1.000€ SBU entsprechen also 1.200 € BUZ)
  • Ich ärgere mich jedes Jahr, wenn ich die "Kontoaufstellung und Wertermittlung" bekomme:
    • erwirtschaftete Erträge (Fondsentwicklung und Überschüsse): 351,58 €
    • Abschluss- und Vertriebskosten: 200,31 €
    • übrige Kosten incl. Verwaltungskosten: 148,39 €
    • ... von den Überschüssen bleiben mir 2,88 € :)

 

Was vielleicht noch für die Basisrente spricht ist der Garantiezins von 2,25%. Aber in Anbetracht der horrenden Gebühren und Kosten scheint mir das trotzdem ein Verlustgeschäft zu sein.

Außerdem würden die Beiträge für die Basisrente weiter bezahlt werden (inkl. 10% Dynamik), wenn ich BU werden sollte. Im Falle der Beitragsfreistellung/Trennung der Verträge müsste ich mich dann selbst darum kümmern, bzw. die BU-Rente soweit erhöhen, dass ich weiter in eine Altersvorsorge einzahlen kann.

 

Die Umstellung auf den Honorartarif wäre nach Aussage der Beraterin ~15 Minuten Arbeit, würde also ~30€ kosten.

 

Frage:

 

Würdet ihr der Beitragsfreistellung des Rürups, Umstellung auf Honorartarif und Kürzung der Laufzeit um 9 Monate uneingeschränkt zustimmen?

Gibt es irgendwelche Gründe, das nicht zu machen? Habe ich etwas übersehen, etwas Wichtiges nicht bedacht?

(Komplett neue BU abschließen ist leider keine Option, das scheitert an den Gesundheitsfragen.)

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cephei

Im Anhang nochmal im Original der aktuelle Stand und die beiden genannten Berechnungen für den Honorartarif.

 

Auf der einen Seite gehen monatlich 84,27 EUR in die Basisrente, die ich eigentlich loswerden möchte. Auf der anderen Seite läuft der Vertrag jetzt schon fast 10 Jahre und ein Wechsel in die SBU ist durch das neue Eintrittsalter "teuer". Könnte aber auch ein Musterbeispiel für Sunken Cost Fallacy sein...

 

Da ich "zum Glück" noch die SBU aus der Nachversicherung habe, könnte ich nur noch dort die Dynamik mitnehmen, und den Basisrente+BUZ einfach nicht mehr erhöhen. 

 

Die Versicherungsberaterin hatte da eine eindeutige Meinung (umstellen!). Warum ich ihr nicht einfach vertraue? Naja, dem MLP-Mensch habe ich vor 10 Jahren ja auch mal vertraut... Hier im Forum habe ich auch schon gelesen, dass es natürlich ungünstig ist, einen so alten Vertrag noch umzustellen. Ich will jetzt nicht aus Ärger über die damals suboptimale Beratung eine emotionale Entscheidung treffen ("Hauptsache weg damit!").

Honorartarif_67_Jahre.pdf Nachtrag_Dynamik.pdf Honorartarif_65_Jahre.pdf

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Zitat

Die Umstellung auf den Honorartarif wäre nach Aussage der Beraterin ~15 Minuten Arbeit, würde also ~30€ kosten.

Mal ganz ehrlich, einfach los. So eine(n) Dumme(n) findest du kein zweites Mal. Allein die Dokumentation eines Ersttermins kostet einen Versicherungsberater (im Ggs zum Makler) mehr als 15 Minuten. Von strukturierter Empfehlung / Beratung / Mailverkehr etc. ganz zu schweigen. Für 30 Euro dann auch noch die Haftung durch einen Versicherungsberater übernehmen, nahezu perfekt, sensationeller Deal. Wobei die nicht lang am Markt sein wird, so ein Vergütungsansatz ist völlige Selbstaufgabe oder dringende Not (oder es ist kein VB, sondern ein Makler).

 

Schlimmstenfalls hast du 30 Euro in den Sand gesetzt, wenn du im Nachgang doch nach sinnvollen Alternativoptionen Ausschau halten würdest.

 

---

 

Was beim Rürupvertrag passiert, ist grundsätzlich einfach nur eine Reaktivierung. Wurde oft beschrieben. Mit neuem Antrag und entsprechendem Anschreiben wird einfach das bedingungsgemäße Recht auf Umstellung von (Rürup) BUZ auf SBU ausgeübt. Die VVA beschränkt sich auf "aktuell nicht berufsunfähig sein", die Rechte und Pflichten werden aus dem Ursprungsvertrag übernommen. Gilt also sowohl für VVA Ursprungsvertrag, als auch Nachversicherung, als auch Vertragsgrenzen (Höhe, Endalter, Leistungsdynamiken, Beitragsdynamiken etc. pp.).

 

Insofern ist das vertragsbezogen konsequenzlos. Sagt nur nichts darüber aus, ob die Absicherung sinnvoll oder der Ursprungsvertrag rechtlich sauber sind. ***

 

Niemals das Endalter verkürzen. Auch dann nicht, wenn man zu 99 % plant früher in Rente zu gehen. Ist ein sinnloser Barwerttausch. Wenn, dann kündigt man mit bspw. 6x Jahren den Vertrag weg, wenn man den dann wirklich nicht mehr brauchen sollte.

 

---

 

*** Allein das ist schon die Krux. Ein Versicherungsberater müsste für rechtskonforme Beratung als ERSTES eine VVA Prüfung des Altvertrags machen. Die Hürden sind hier höher als beim Makler, da Rechtsdienstleistung im Einzelfall und kein Annexgeschäft. Heißt, GKV und KAV Akte ziehen, abgleichen mit Antrag (oder eben PKV und Fragebogen). Allein das kostet schon ein Vielfaches von 15 Minuten, bevor er überhaupt anfangen darf zu beraten, geschweige denn irgendwelche Empfehlungen aussprechen dürfte.

 

Wenn Sie das verpennt, hast du auf Kosten der Vermögensschadenshaftpflicht des Versicherungsberaters quasi auch dann vollen Versicherungsschutz, wenn du VVAs im Ursprungsvertrag hast. Sie muss nur lang genug bis zu einem hoffentlich nicht eintretenden Leistungsfall am Markt überleben.

 

---

 

Falls kein VB, sondern Makler, streiche die Zeilen. Ist dann einfach nur dumm, aber die Komfortfaktoren für dich entfallen.

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cephei

Hallo polydeikes,

 

ich glaube ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich habe natürlich schon deutlich mehr als 30 Euro bezahlt :) Das Geld ist aber "weg", egal ob ich den Vertrag jetzt umstelle oder nicht. Die zusätzlichen Kosten, wenn ich den Vertrag umstellen lasse, belaufen sich auf die genannten ~30 Euro - fällt also nicht wirklich ins Gewicht. Hätte ja sein können, dass die eigentliche Umstellung nochmal einige Stunden Arbeit ist.

 

Endalter: Würdest du es also tatsächlich bei 67 Jahren und 9 Monaten belassen? Die 9 Monate sind doch auf jeden Fall überversichert, zumindest wenn es bei den 67 Jahren Rentenalter bleibt. Aber irgendeine Annahme muss man ja mal treffen.

 

VVA (Ich nehme an du meinst Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflicht): Dieses Jahr wird der Vertrag 10 Jahre alt. Damit hat sich das Thema doch ohnehin erledigt, oder? Welchen Sinn hat eine VVA-Prüfung, wenn der Versicherer den Vertrag gar nicht mehr anfechten kann?

 

Was ist generell deine Meinung zu der Umstellung? Unbedingt machen? Vertrag ist zu alt, lieber nicht mehr anfassen? Hängt von anderen Faktoren ab (welchen)? Gibt es irgendeinen Grund, den alten Vertrag zu behalten?

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Die AL kennt zwei Fälligkeitsvarianten. Versicherungsperiode und Geburtsdatum (der Markt eigentlich nur Ersteres). Sofern du also am 01.12. abschließt, hast du Hauptfälligkeit immer 01.12. (und somit auch Versicherungsende). Losgelöst von deinem Geburtsdatum. 

 

Der Reaktivierungsantrag löst aber eine neue Hauptfälligkeit aus, mit dem Antragsdatum des Reaktivierungsantrags. Hier ist dann wieder die Wahl ob bspw. 01.02. oder Geburtsdatum für die Hautpfälligkeit. Rechnerisch sollte das im Regelfall egal sein (ggf. mtl. Prämie höher bei "aufs Geburtsdatum", Kündigungsrecht im Falle 67. Geburtstag aber unbenommen).

 

Fakt ist, die GRV Verlängerungsoption der AL (neue Bedingungen) behält sich vor, auf Basis neuer Rechnungsgrundlagen (also auch neues Eintrittsalter zum Zeitpunkt der Verlängerung) zu kalkulieren. Wenn bspw. 2030 die Regelaltersgrenze angehoben wird und du diese Option ziehen möchtest, kostet dich das bei einer AL ca. 18-25 % mehr Beitrag als bei einem Anbieter mit sauberer Regelung.

 

Insofern sehe ich kein Problem damit die Versicherungsdauer über aktueller Regelaltersgrenze zu haben, andersrum wäre nachteiliger.

 

---

 

Zitat

Ich habe natürlich schon deutlich mehr als 30 Euro bezahlt 

Das Geld hast du versenkt, da kommt es auf die 30 Euro auch nicht mehr an. :narr: ((... bspw., wie kommt man auf die Idee 3 % Leistungsdynamik einzubauen ... und beizubehalten)

 

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Zitat

Dieses Jahr wird der Vertrag 10 Jahre alt. Damit hat sich das Thema doch ohnehin erledigt, oder? Welchen Sinn hat eine VVA-Prüfung, wenn der Versicherer den Vertrag gar nicht mehr anfechten kann?

Die pauschale Aussage, nach 10 Jahren geht nichts mehr, ist zumindest theoretisch nicht richtig. Spielt aber unter normalen Umständen in der Praxis keine Rolle. Btw. das entbindet den VB nicht von der Notwendigkeit einer VVA Prüfung, für die gelten andere Regeln als für Makler. Wenn sie es nicht tut, ist es am Ende aber nur zu deinen Gunsten.

 

Bei einem 2011er AL Vertrag lohnt sich die Umstellung auf ein aktuelles Bedingungswerk (exkl. NVG, da bleibt es beim Ursprung) sehr wahrscheinlich.

 

---

 

Zitat

Hängt von anderen Faktoren ab (welchen)?

So arbeitet man einfach nicht in seriöser BU Beratung. Berufsgruppe A Stand 2011 ist nicht mehr zeitgemäß, die Bedingungen sind nicht mehr zeitgemäß. Ein möglicher Neuabschluss müsste in letzter Konsequenz durchgeprüft werden. Was VBs üblicherweise einfach gar nicht können, da die schon systemisch nicht über geeignete Zugangswege in die Risikoprüfung der VR verfügen. Salopp, die können in Bezug auf das medizinische Ergebnis auch nicht mehr erreichen als do it yourself, nur rechtssicherer.

 

Entgeltvermittlung / VB gg. Honorar ist bei BU immer rausgeschmissenes Geld. 

 

Hier geht es ja aber am Ende um für 30 Euro umstellen oder nicht und das ist ein NoBrainer zu Gunsten der Umstellung.

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cephei
Am 27.1.2021 um 11:14 von polydeikes:

... bspw., wie kommt man auf die Idee 3 % Leistungsdynamik einzubauen ... und beizubehalten

"Eingebaut" wurden die damals vom MLP-Makler. Die Beraterin hat mich auch drauf hingewiesen, dass dieser Baustein nicht zwingend sinnvoll ist, da sich die BU-Rente auch durch Überschüsse erhöhen wird. Nur sind die eben nicht garantiert. Für die Rechnung mit 65 Jahre Endalter kostet der Baustein 18,61 € monatlich (von 91,43 € Gesamtbeitrag), ist also tatsächlich nicht unerheblich.

 

Dass ich den Baustein nicht für immer behalten werde, ist klar. Allerdings ist meine BU-Rente mit gut 2000€ aktuell nicht besonders üppig, wenn ich die nächsten Jahre BU würde, sollte ich mich dann wirklich nur auf die Überschüsse verlassen? Heute würde ich natürlich vieles anders machen - gleich deutlich höher absichern und weniger auf Dynamik setzen. Aktuell wäre mein Plan, die BU durch Dynamik erstmal auf mind. 2500€ zu erhöhen. Das wäre in 5 Jahren der Fall - und dann könnte man auch drüber nachdenken, die 3% Leistungsdynamik zu entfernen.

 

Oder habe ich einen Denkfehler? Ich habe im Forum viel über die Leistungsdynamik gelesen, der Konsens scheint wohl tatsächlich zu sein: Zu teuer/braucht man nicht. Ich verstehe aber nicht ganz, warum. Warum ist es ok, sich auf die Überschüsse zu verlassen, die - wie gesagt - nicht garantiert sind? Und selbst wenn die AL bisher immer gute Überschüsse erzielt hat - warum soll das die nächsten 10, 20, 30 Jahre so bleiben? 

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polydeikes

Google einfach mal nach Amortisation Leistungsdynamik und schau dir die Wechselwirkungen zur Erwerbsminderungsrente (Brutto/Netto BU-Rente) an. Der Ursprungsvertrag hat ja 2500 exklusive Beitragsdynamiken als NVG-Obergrenze, ist bspw. die ggf. sinnvollere Option. 

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cephei
vor 4 Minuten von polydeikes:

Der Ursprungsvertrag hat ja 2500 exklusive Beitragsdynamiken als NVG-Obergrenze, ist bspw. die ggf. sinnvollere Option. 

 

Ich stimme dir zu! Ich würde auch sofort auf 2500 erhöhen und die Leistungsdynamik entfernen. Aber: Ich sehe nicht, dass ich demnächst die Nachversicherungsgarantie ziehen könnte. Am ehesten noch über 10% Gehaltssteigerung, aber auch das wäre dann eher Glück. Daher mein Plan, erstmal die BU-Rente über die Beitragsdynamik zu erhöhen und dann in ein paar Jahren die Leistungsdynamik zu entfernen. Könnte ich natürlich auch jetzt gleich, aber bis die BU-Absicherung auf einem guten Niveau ist hätte ich die Leistungsdynamik gerne noch als Sicherheit. Man weiß ja nie, was passiert.

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