Zum Inhalt springen
bluechip3000

Depotsplittung / -auflösung wegen Trennung / Scheidung

Empfohlene Beiträge

bluechip3000

Ihr Lieben,

 

folgende Situation: Meine Frau und ich haben uns getrennt. Wegen Zugewinngemeinschaft möchte ich nun unser Depot teilen bzw. auf Wunsch meiner Frau ihre Hälfte verkaufen.

Das Depot wurde 2004 eröffnet (Abgeltungssteuerfrei) und enthält folgende Positionen mit den entsprechenden Anteilen am Gesamtportfolio:

 

ISHS-CORE S+P 500 DL D

IE0031442068

ca. 36%

 

LYX I.-L.MSCIEMU VA. D

LU1598690169 

ca 7%

 

LYX.JAP.(TOPIX)(DR) DEO

FR0010245514

ca. 11%

 

XTR.MSCI EM.MKT.SWAP 1C

LU0292107645 

ca. 23%

 

XTR.MSCI EMU 1D

LU0846194776 

ca. 6%

 

XTR.MSCI EUROPE S.CAP 1C

LU0322253906

ca. 18%

 

Das einfachste wäre nun, von jeder Position die Hälfte der Anteile zu verkaufen. Gleichzeitig kam mir in den Sinn, diesen (geldmäßig hälftigen) Verkauf sowohl zum rebalancing zu nutzen (für Neukäufe fehlt mir als Selbstständigem in diesen Zeiten das Geld) und / oder zur Verschlankung des Portfolios - wozu ich tendiere. Insgesamt liegen derzeit rd. € 70.000 im Portfolio. Nach dem Splitting finde ich 6 Positionen recht viel. Zumal in einem weiteren Depot auch noch der Vanguard FTSE All-World UCITS liegt.

 

Ich freue mich über Meinungen / Einschätzungen / Fragen.

 

Herzlich

Stephan

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bast
Gerade eben von bluechip3000:

Wegen Zugewinngemeinschaft möchte ich nun unser Depot teilen bzw. auf Wunsch meiner Frau ihre Hälfte verkaufen.

Warum nicht die Häfte in ein neues Depot Deiner Frau übertragen ohne Verkauf?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
hilflos

wenn deine Frau eh verkaufen will, musst du ihr nur einen Geldbetrag überweisen. Woher das Geld stammt ist eigentlich egal.

Die Steuerfreiheit gibt´s über die Steuererklärung, wenn die deine Frau nicht braucht kannst du verkaufen was du willst. Und ja bei 35t€ reichen 2 ETF

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluechip3000
vor 4 Stunden von Bast:

Warum nicht die Häfte in ein neues Depot Deiner Frau übertragen ohne Verkauf?

Weil sie verkaufen möchte.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 4 Stunden von bluechip3000:

Das Depot wurde 2004 eröffnet (Abgeltungssteuerfrei)

Wann das Depot eröffnet wurde, ist für die Abgeltungssteuer uninteressant. Der Zeitpunkt des Eertpapierkaufs entscheidet. Und  XTR.MSCI EMU 1D LU0846194776 wurde erst 2012 augelegt, KANN also gar nicht abgeltungssteuerfrei sein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
alsuna
vor 5 Stunden von bluechip3000:

Verschlankung des Portfolios

Was wären denn die Kandidaten, die du behalten würdest? Kommst du mit denen die rausfliegen auf ausreichend Kapital, um dein Ex-Frau auszuzahlen?

Am einfachsten wäre es natürlich, bis auf den MSCI EM alles zu verkaufen und in MSCI World / FTSE All World zu stecken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluechip3000
vor 4 Stunden von odensee:

Wann das Depot eröffnet wurde, ist für die Abgeltungssteuer uninteressant. Der Zeitpunkt des Eertpapierkaufs entscheidet. Und  XTR.MSCI EMU 1D LU0846194776 wurde erst 2012 augelegt, KANN also gar nicht abgeltungssteuerfrei sein.

Wertpapierkauf erfolgte zum direkt nach Eröffnung. Und den Vanguard habe ich begonnen, vor 1,5 Jahren zu besparen. Unmittelbar vor der Trennung. Fällt also nicht in den Zugewinnausgleich.

vor 3 Stunden von alsuna:

Was wären denn die Kandidaten, die du behalten würdest? Kommst du mit denen die rausfliegen auf ausreichend Kapital, um dein Ex-Frau auszuzahlen?

Am einfachsten wäre es natürlich, bis auf den MSCI EM alles zu verkaufen und in MSCI World / FTSE All World zu stecken.

Wenn ich was behalten würde dann EM und Teile des S+P 500. Und tatsächlich ist eine Idee, alles bis auf den EM zu verkaufen und alles in den Vanguard zu investieren. Oder ggfs. sogar die EM aufzulösen und mit einem Fonds zu gehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Chevprolet
vor 6 Stunden von bluechip3000:

Wertpapierkauf erfolgte zum direkt nach Eröffnung. Und den Vanguard habe ich begonnen, vor 1,5 Jahren zu besparen. Unmittelbar vor der Trennung. Fällt also nicht in den Zugewinnausgleich.

Wenn ich was behalten würde dann EM und Teile des S+P 500. Und tatsächlich ist eine Idee, alles bis auf den EM zu verkaufen und alles in den Vanguard zu investieren. Oder ggfs. sogar die EM aufzulösen und mit einem Fonds zu gehen.

 

So würde ich das vermutlich auch angehen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Anleger Klein
vor 6 Stunden von bluechip3000:

Wertpapierkauf erfolgte zum direkt nach Eröffnung. Und den Vanguard habe ich begonnen, vor 1,5 Jahren zu besparen. Unmittelbar vor der Trennung. Fällt also nicht in den Zugewinnausgleich.

Und da bist du dir ganz sicher? §1375 BGB und §1384 BGB gelesen? Tag der Zustellung des Scheidungsantrags? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 6 Stunden von bluechip3000:

Wertpapierkauf erfolgte zum direkt nach Eröffnung.

Du hast also einen Fonds, den es erst seit 2012 gibt, schon 2004 gekauft. Aha.

 

vor 6 Stunden von bluechip3000:

Und den Vanguard habe ich begonnen, vor 1,5 Jahren zu besparen. Unmittelbar vor der Trennung. Fällt also nicht in den Zugewinnausgleich.

Interessante Rechtsauffassung.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 12 Stunden von bluechip3000:

Wertpapierkauf erfolgte zum direkt nach Eröffnung. Und den Vanguard habe ich begonnen, vor 1,5 Jahren zu besparen. Unmittelbar vor der Trennung. Fällt also nicht in den Zugewinnausgleich.

Wenn ich was behalten würde dann EM und Teile des S+P 500. Und tatsächlich ist eine Idee, alles bis auf den EM zu verkaufen und alles in den Vanguard zu investieren. Oder ggfs. sogar die EM aufzulösen und mit einem Fonds zu gehen.

 

Abgeltungsteuer-freie (vor 2009)-Fonds (freiwillig) verkaufen??? Warum???

Die eigenen Anteile würde ich schon mal überhaupt nicht anfassen.

 

Eher würde ich nach Wegen suchen, die künftige Ex-Frau aus anderen Mitteln auszuzahlen (was aber siehe Eingangspost - Stichworte Selbständiger und Geld - schwierig zu sein scheint).

(Ist jetzt natürlich die Frage, ob man die AbgSt.-Freiheit aus einem Ex-Gemeinschafts-Depot auch in ein Einzeldepot vollumfänglich übertragen bekommt.)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240416

Das ist alles Theorie, der TO hat nicht die wichtigen Daten auf den Tisch gelegt,

wie @Anleger Klein und @odenseezurecht schon monierten.

 

Scheidungsantrag zugestellt? Ja (wann) oder Nein.

Gibt es eine Teilungsvereinbarung?

Einvernehmlich oder nicht?

 

In jedem Fall zügig eine eigene Bankverbindung und ein eigenes Depot einrichten.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluechip3000
vor 6 Stunden von Anleger Klein:

Und da bist du dir ganz sicher? §1375 BGB und §1384 BGB gelesen? Tag der Zustellung des Scheidungsantrags? 

Meine Frau und ich regeln das einvernehmlich. Ist also kein Thema.

vor 6 Stunden von odensee:

Du hast also einen Fonds, den es erst seit 2012 gibt, schon 2004 gekauft. Aha.

 

Interessante Rechtsauffassung.

Tatsächlich habe ich den EMU später hinzugefügt. Für den gilt das also nicht.

Was meine "interessante Rechtsauffassung" angeht: s.o.

vor 59 Minuten von IndexP:

 

Abgeltungsteuer-freie (vor 2009)-Fonds (freiwillig) verkaufen??? Warum???

Die eigenen Anteile würde ich schon mal überhaupt nicht anfassen.

 

Eher würde ich nach Wegen suchen, die künftige Ex-Frau aus anderen Mitteln auszuzahlen (was aber siehe Eingangspost - Stichworte Selbständiger und Geld - schwierig zu sein scheint).

(Ist jetzt natürlich die Frage, ob man die AbgSt.-Freiheit aus einem Ex-Gemeinschafts-Depot auch in ein Einzeldepot vollumfänglich übertragen bekommt.)

Yep, anderer Auszahlungsweg ist derzeit leider keine Option.

Was die Abgeltungssteuerfreiheit angeht: Den Freibetrag von 100.000 werde ich bei meiner Depotgröße in meinem Leben (wenn ich das System richtig verstanden habe) nicht mehr erreichen. Von daher stellt sich mir schon die Frage, ob dies nicht eine Gelegenheit ist, das Depot in Bezug auf Kosten und Allokation anzupassen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gast240416

Odensee bezog die „interessante Rechtsauffassung“ auf den letzten Satz seines Zitates (Deines Posts).

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluechip3000
vor 2 Minuten von Cef:

Das ist alles Theorie, der TO hat nicht die wichtigen Daten auf den Tisch gelegt,

wie @Anleger Klein und @odenseezurecht schon monierten.

 

Scheidungsantrag zugestellt? Ja (wann) oder Nein.

Gibt es eine Teilungsvereinbarung?

Einvernehmlich oder nicht?

Das sehe ich anders, denn um DIESE Frage geht es hier - zumindest mir - nicht. Wir regeln das einvernehmlich (ja, soll es geben....) und deshalb ist für mich vor allem relevant, was ich mit meinem Teil des Portfolios mache.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
odensee
vor 10 Minuten von bluechip3000:

Was die Abgeltungssteuerfreiheit angeht: Den Freibetrag von 100.000 werde ich bei meiner Depotgröße in meinem Leben (wenn ich das System richtig verstanden habe) nicht mehr erreichen. Von daher stellt sich mir schon die Frage, ob dies nicht eine Gelegenheit ist, das Depot in Bezug auf Kosten und Allokation anzupassen.

Wenn du den Freibetrag nicht mehr erreichen wirst, ist das Grund genug, die Altbestände nie zu verkaufen. 6 Positionen sind jetzt nichts, was eine Excel-Datei zum Absturz bringt.

 

vor 7 Minuten von bluechip3000:

Das sehe ich anders, denn um DIESE Frage geht es hier - zumindest mir - nicht.

Nun, zunächst ging es mir und wahrscheinlich anderen darum, dich auf einen vermuteten Denkfehler aufmerksam zu machen. War nett gemeint.

vor 7 Minuten von bluechip3000:

Wir regeln das einvernehmlich (ja, soll es geben....)

Das zweifle ich nicht an.

 

Mir scheint es am einfachsten, wenn deine Frau ein Depot eröffnet (kannst du ja technische Unterstützung bieten), ihr jeweils die Hälfte der Anteile übertragt (VOR der Scheidung) und sie dann damit macht, was sie will. Wenn ihr euch soweit noch gut versteht, könnt ihr ja noch eine Depotwechselprämie o.ä. mitnehmen. :rolleyes:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
joinventure12
Am 27.1.2021 um 15:02 von bluechip3000:

Ich freue mich über Meinungen / Einschätzungen / Fragen.

Optionale Idee: Depot an Smartbroker oder vergleichbaren Broker mit Wertpapierkredit übertragen. Dort die Werte mit 2,2% Zinsen beleihen und deine Frau auszahlen. Sobald du wieder liquider bist, den Kredit abbezahlen.

 

Vorteil:

  • Du kannst die Papiere ohne Quellensteuer behalten
  • Du nimmst weiterhin am statistisch weiter wachsenden Aktienmarkt teil

Nachteile:

  • Wenn die Märkte crashen musst du Margin nachschieben oder deine Wertpapiere werden zwangsverkauft
  • Druck von Rückzahlung Fremdkapital

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluechip3000
vor 2 Stunden von odensee:

Wenn du den Freibetrag nicht mehr erreichen wirst, ist das Grund genug, die Altbestände nie zu verkaufen. 6 Positionen sind jetzt nichts, was eine Excel-Datei zum Absturz bringt.

 

Mir scheint es am einfachsten, wenn deine Frau ein Depot eröffnet (kannst du ja technische Unterstützung bieten), ihr jeweils die Hälfte der Anteile übertragt (VOR der Scheidung) und sie dann damit macht, was sie will. Wenn ihr euch soweit noch gut versteht, könnt ihr ja noch eine Depotwechselprämie o.ä. mitnehmen. :rolleyes:

Das mit den sechs Positionen stimmt natürlich. Auf der anderen Seite muss ich verkaufen (ein Depotübertrag (was ja einem Verlauf gleich kommt), so denke ich, kommt für meine Frau nicht in Frage), da ich (s.o.) das Geld anders nicht habe. Und da stellt sich mir eben die Frage, ob ich alle Positionen um die Hälfte reduziere oder eben vereinfache. Im ersten Fall habe ich die Diversifizierung (aus meiner Sicht bei dieser Depotgröße nicht notwendig - und auch nicht schädlich. Nur dann mit eben z.T. schon sehr kleinen Positionen....), im zweiten Fall stellt sich die Frage, welche Positionen ich auflöse.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 1 Stunde von bluechip3000:

Und da stellt sich mir eben die Frage, ob ich alle Positionen um die Hälfte reduziere oder eben vereinfache.

 

Nochmal paar Nachfragen:

1. Das waren alles jeweils Einmalkäufe? Auch bei dem später gekauften EMU?

2. Alle Fonds sind ausschüttend? (der Topix ja glaube schon mal nicht...)

3. Bei den thesaurierenden Fonds - wurden bis 2018 ausschüttungsgleiche Erträge erzeugt - oder weg-geswapt? Falls ausschüttungsgleiche Erträge anfielen - wurden die in der Steuererklärung erklärt?

 

Hintergrund meiner Fragen: Im Falle von Einmalkäufen halte ich hälftigen Verkauf/Übertrag von ALLEN Positionen für die einzig saubere Lösung. Alles andere kann - zumindestens für Dich - nach hinten losgehen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bluechip3000
Am 28.1.2021 um 18:01 von IndexP:

1. Das waren alles jeweils Einmalkäufe? Auch bei dem später gekauften EMU?

2. Alle Fonds sind ausschüttend? (der Topix ja glaube schon mal nicht...)

3. Bei den thesaurierenden Fonds - wurden bis 2018 ausschüttungsgleiche Erträge erzeugt - oder weg-geswapt? Falls ausschüttungsgleiche Erträge anfielen - wurden die in der Steuererklärung erklärt?

 

Hintergrund meiner Fragen: Im Falle von Einmalkäufen halte ich hälftigen Verkauf/Übertrag von ALLEN Positionen für die einzig saubere Lösung. Alles andere kann - zumindestens für Dich - nach hinten losgehen...

Ja, alles Einmalkäufe.

Der EM und der SmallCap thesaurieren. Alle anderen schütten aus. Soweit ich mich erinnere keine ausschüttungsgleichen Erträge.

 

Inwieweit kann es Deiner Meinung nach negativ für mich sein,. wenn ich nicht alle Positionen hälftig verkaufe? Denn eine Überlegung ist ja, wie ich schrieb, ohnehin einen Teil der Positionen aufzulösen um das Depot zu vereinfachen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...