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Ramstein

StaRUG: Anleihenhalter als Opfer

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

In anleihenboard gibt es eine m. E. interessante Diskussion zum neuen Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Im Schatten der Coronakrise wird da wohl weitgehend unbemerkt von den Anlegern stark in die Rechte der Anleihengläubiger eingegriffen.

 

Ich zitiere Mond:

 

Zitat

Der von Alf verlinkten Artikel ist der 4. Teil einer Fortsetzung. Im ersten Teil (Link im Artikel) steht das Wesentliche, nämlich der Abstimmungsprozess:

Zitat

Die Abstimmung über den Restrukturierungsplan erfolgt in Gruppen. Grundsätzlich ist für eine Annahme des Plans in jeder Gruppe eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der Stimmrechte erforderlich. Das Stimmrecht bemisst sich grundsätzlich nach dem Nennwert der Restrukturierungsforderungen bzw. der Höhe der Kapitalbeteiligung an der Schuldnerin. Stimmt eine Gruppe gegen den Plan, kann sie von
der Mehrheit der abstimmenden Gruppen, die dem Plan mit den erforderlichen Mehrheiten zugestimmt haben, überstimmt werden, wenn die Mitglieder
dieser Gruppe (i) durch den Restrukturierungsplan nicht schlechter gestellt werden, als sie ohne Plan stünden und (ii) angemessen an dem wirtschaftlichen Wert beteiligt werden, der auf der Grundlage des Plans den Planbetroffenen zufließen soll.

Das heißt:
Z.B. Banken als besicherte Gläubiger, Bondholder als unbesicherte Gläubiger, Lieferanten (zumeist auch besichert) und Gesellschafter bilden je eine Gruppe.
Es wird ein Restrukturierungsplan zur Abstimmung gestellt, der die Bondholder benachteiligt. Die Bondholder können aber durch die anderen Gruppen überstimmt werden. Die Schutzklausel ist jedoch weich, da argumentiert werden wird, dass bei Insolvenz die Bondholder allenfalls ein Quote in einstelliger Höhe zu erwarten hätten. § 26 relativiert außerdem den Schutz: "Der angemessenen Beteiligung einer Gruppe von planbetroffenen Gläubigern am Planwert steht es nicht entgegen, wenn eine von § 27 Absatz 1 Nummer 3 abweichende Regelung nach der Art der zu bewältigenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten und nach den Umständen sachgerecht ist." D.h. ein Sonderopfer für eine Gruppe ist nicht ausgeschlossen, da könnte z.B. argumentiert werden, dass die Anleihen ja schon eine hohe Emissionsrendite hatten. Der Gipfel ist, dass das Unternehmen seinen Plan gerichtlich durchdrücken kann: " Der Schuldner kann den Restrukturierungsplan in einem gerichtlichen Verfahren zur Abstimmung stellen. … Auf Antrag des Schuldners bestimmt das Restrukturierungsgericht einen Termin, in dem der Restrukturierungsplan und das Stimmrecht der Planbetroffenen erörtert werden und anschließend über den Plan abgestimmt wird."

Mein Schlussfolgerung: Es geht nur darum, einen Dummen zu finden, der bei Anleiheemittenten die Corona-Folgekosten trägt. Bondholder als am wenigsten organisierte Gruppe konnten das Gesetz nicht verhindern, alle anderen Gruppen haben sich bestmöglich vor Verlusten geschützt. Arbeitnehmer sind durch das Gesetz sogar gänzlich vor Verlusten abgeschirmt, d.h. Kosten eines Personalüberhangs in der Krise müssten auch die Bondholder tragen. Problematisch ist außerdem: Konnten Boldholder bisher eine Abstimmung nach SchVG scheitern lassen und damit eine Insolvenz mit guter Quotenerwartung bevorzugen, so kann das jetzt ausgehebelt werden, indem nach einer gescheiterten SchVG-Restrukturierung einfach eine StaRUG-Restrukturierung nachgeschoben wird. Oder eine solche wird gleich von vornherein gemacht um die Bondholder platt zu machen. Das ist z.B. sehr problematisch, weil die Bondholder dann die Kosten der Arbeitnehmer weiter tragen müssten, die sonst der Staat per Insolvenzausfallgeld tragen würde.

Der Gipfel der Frechheit steht aber im § 26 versteckt: "... wurden lediglich zwei Gruppen gebildet, genügt die Zustimmung der anderen Gruppe". D.h. bildet man nur je eine Gruppe aus Bank-und Bondgläubigern für eine Finanzrestrukturierung, können die Bankgläubiger die Bondgläubiger einfach überstimmen. Hochachtung für die Bankenmaffia, wie sie diesen Satz ins Gesetz gekriegt hat. Der Satz ist für die Banken Milliarden wert. Man kann sich nur wundern, was in dieser Bananenrepublik so abgeht.

 

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Life_in_the_sun

@Ramstein Diskussionen kommen bekanntlich nur durch  (meist) unterschiedliche Meinungen zustande.

Warum die Mod‘s die letzten Beiträge gelöscht haben erschließt sich mir nicht wirklich. 

So kommt jedenfalls keine Diskussion auf. Schade....

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Schwabenpfeil
vor 40 Minuten von Life_in_the_sun:

@Ramstein Diskussionen kommen bekanntlich nur durch  (meist) unterschiedliche Meinungen zustande.

Warum die Mod‘s die letzten Beiträge gelöscht haben erschließt sich mir nicht wirklich. 

So kommt jedenfalls keine Diskussion auf. Schade....

Diskussion ja, Verunglimpfung nein. Wenn hier Deutschland als "Bananenrepublik" bezeichnet wird, entwertet das einen guten Beitrag zum Verständnis des STARUG unnötig. Würde ich nicht durchgehen lassen. Gehen teilweise Löschungen (ich höre schon: Zensur, Zensur...) eigentlich auch? Oder könnten Modis Beiträge zurückschicken an den Verfasser mit der Bitte um Überarbeitung?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Nur zur Klarstellung: Ich habe die Löschung nicht beantragt. Ich sah es eher als überdeutliches Exempel, warum viele ernsthafte Anleger das Anleihenboard bevorzugen.

 

Nachtrag:

Klar: das StaRUG ist harter Keks, aber früher oder später wird es in einer als Umschuldung getarnten Anleihenbesitzerabzocke angewendet werden.

Ich habe mir jedenfalls schon überlegt ob bzw. welche meiner Anleihen betroffen sein könnten.

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Life_in_the_sun
vor 16 Minuten von Schwabenpfeil:

Diskussion ja, Verunglimpfung nein. Wenn hier Deutschland als "Bananenrepublik" bezeichnet wird, entwertet das einen guten Beitrag zum Verständnis des STARUG unnötig. Würde ich nicht durchgehen lassen. Gehen teilweise Löschungen (ich höre schon: Zensur, Zensur...) eigentlich auch? Oder könnten Modis Beiträge zurückschicken an den Verfasser mit der Bitte um Überarbeitung?

Meine Bitte an Dich Deine doch recht kurze Stellungnahme zu präzisieren, darfst Du nicht als Zustimmung zu ALLEN Aussagen von Mond bewerten. 

Im Grundsatz muss man jedoch festhalten, dass das Gesetz zum erheblichen Nachteil für Bondholder führt. Wurden die Bondholder in der Vergangenheit von Firmen wie OSA abgezockt, bekommt das ganze jetzt auch einen gesetzlichen Rahmen.

Das Gesetze mittlerweile von Lobbygruppen und großen Kanzleien „passend“ vorbereitet werden ist auch kein Geheimnis. Oder ? Das sollte/muss man kritisieren. 

 

Ich habe nicht von Zensur gesprochen. Was die Mods im Hintergrund wirklich können, keine Ahnung.

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odensee
Gerade eben von Ramstein:

Nur zur Klarstellung: Ich habe die Löschung nicht beantragt. Ich sah es eher als überdeutliches Exempel, warum viele ernsthafte Anleger das Anleihenboard bevorzugen.

Dann stelle ich mal klar: ich habe vorgeschlagen, sämtliche Einzeiler zum Thema "Bananenrepublik" zu entsorgen (inklusive meinem eigenen, ich hatte den wikipedia-Eintrag zu dem Begriff verlinkt).

 

Politische Diskussionen sind heikel im Wetpapierforum. Das Thema StaRUG ist natürlich auch ein politisches und gehört aber meiner Meinung nach ganz eindeutig trotzdem ins WPF  (danke an @Ramstein, mir war das überhaupt nicht bekannt!). Nur, wenn die "Diskussion" dann ruckzuck sich um "Banananrepublik Deutschland" dreht, läuft es Gefahr, dass es ausartet wie 2016/2017. Wäre schade.

 

Inhaltlich kann ich aktuell nichts beitragen, da mir die Konsequenzen des Gesetzes noch gar nicht so ganz klar sind.

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Life_in_the_sun
vor 4 Minuten von odensee:

Dann stelle ich mal klar: ich habe vorgeschlagen, sämtliche Einzeiler zum Thema "Bananenrepublik" zu entsorgen (inklusive meinem eigenen, ich hatte den wikipedia-Eintrag zu dem Begriff verlinkt).

 

Politische Diskussionen sind heikel im Wetpapierforum. Das Thema StaRUG ist natürlich auch ein politisches und gehört aber meiner Meinung nach ganz eindeutig trotzdem ins WPF  (danke an @Ramstein, mir war das überhaupt nicht bekannt!). Nur, wenn die "Diskussion" dann ruckzuck sich um "Banananrepublik Deutschland" dreht, läuft es Gefahr, dass es ausartet wie 2016/2017. Wäre schade.

 

Inhaltlich kann ich aktuell nichts beitragen, da mir die Konsequenzen des Gesetzes noch gar nicht so ganz klar sind.

Okay, dann haben wir jetzt den „Schuldigen“B-)

 

Die Bitte um Präzisierung war KEINE Zustimmung zum letzten Satz von Mond in seinem Beitrag. Also keine politische Diskussion, aber vielleicht kritisches Hinterfragen der Konsequenzen für Bondholder. 

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Life_in_the_sun
vor 28 Minuten von Ramstein:

Klar: das StaRUG ist harter Keks, aber früher oder später wird es in einer als Umschuldung getarnten Anleihenbesitzerabzocke angewendet werden.

Ich habe mir jedenfalls schon überlegt ob bzw. welche meiner Anleihen betroffen sein könnten.

So wie ich das verstanden habe sind Anleihen die nach deutschem Recht aufgelegt wurden betroffen. Also ua alle Mittelstandsanleihen. 

Damit düften die Meisten hier im WPF wohl betroffen sein.

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Ramstein
vor 3 Minuten von Life_in_the_sun:

So wie ich das verstanden habe sind Anleihen die nach deutschem Recht aufgelegt wurden betroffen. Also ua alle Mittelstandsanleihen. 

Damit düften die Meisten hier im WPF wohl betroffen sein.

Das ist die Frage. Mond sieht weitere Betroffene:

Zitat

Dem Gesetzgeber war selbstverständlich klar, dass für die große Abzocke die internationalen Wertpapiere in die Restrukturierung einbeziehbar sein müssen, da das Gesetz sonst zum Rohrkrepierer werden würde. Das StaRUG eröffnet nach § 2 Abs. 2 die Möglichkeit einer Restrukturierung für jegliche Arten von Schuldtiteln im Sinne von § 1 Nr. 3 des WpHG. Damit kommt man auch an die Bonds der Großunternehmen ran, die oftmals keine deutsche Jurisdiktionen verwenden …

Und der §2 des StaRUG ist auch sehr weit gefasst:

 

Zitat

§ 2 Gestaltbare Rechtsverhältnisse

(1) Auf der Grundlage eines Restrukturierungsplans können gestaltet werden: 

1. Forderungen, die gegen eine restrukturierungsfähige Person (Schuldner) begründet sind (Restrukturierungsforderungen), und

2. die an Gegenständen des schuldnerischen Vermögens bestehenden Rechte, die im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zur Absonderung berechtigen würden, es sei denn, es handelt sich bei ihnen um Finanzsicherheiten im Sinne des § 1 Absatz 17 des Kreditwesengesetzes oder um Sicherheiten, die dem Betreiber eines Systems nach § 1 Absatz 16 des Kreditwesengesetzes zur Absicherung seiner Ansprüche aus dem System oder der Zentralbank eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Europäischen Zentralbank gestellt wurden (Absonderungsanwartschaften).

 

(2) Beruhen Restrukturierungsforderungen oder Absonderungsanwartschaften auf einem mehrseitigen Rechtsverhältnis zwischen dem Schuldner und mehreren Gläubigern, so sind auch Einzelbestimmungen in diesem Rechtsverhältnis durch den Restrukturierungsplan gestaltbar. Satz 1 gilt auch für die Bedingungen von Schuldtiteln im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Wertpapierhandelsgesetzes und von Verträgen, die zu gleichlautenden Bedingungen mit einer Vielzahl von Gläubigern geschlossen wurden. Beruhen Restrukturierungsforderungen oder Absonderungsanwartschaften auf unterschiedlichen Rechtsverhältnissen und haben die Inhaber der Forderungen oder Anwartschaften untereinander und mit dem Schuldner Vereinbarungen über die Durchsetzung der gegenüber diesem bestehenden Forderungen oder Anwartschaften und das relative Rangverhältnis der aus der Durchsetzung resultierenden Erlöse getroffen, so sind auch die Bedingungen dieser Vereinbarung durch den Plan gestaltbar.

 

(3) Ist der Schuldner eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, können auch die Anteils- oder Mitgliedschaftsrechte der an dem Schuldner beteiligten Personen durch den Restrukturierungsplan gestaltet, sonstige gesellschaftsrechtlich zulässige Regelungen getroffen sowie Anteils- und Mitgliedschaftsrechte übertragen werden.

 

(4) Der Restrukturierungsplan kann auch die Rechte der Inhaber von Restrukturierungsforderungen gestalten, die diesen aus einer von einem verbundenen Unternehmen im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes als Bürge, Mitschuldner oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens zustehen (gruppeninterne Drittsicherheit); der Eingriff ist durch eine angemessene Entschädigung zu kompensieren. Satz 1 Halbsatz 2 gilt entsprechend für eine Beschränkung der persönlichen Haftung eines persönlich haftenden Gesellschafters eines als Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit verfassten Schuldners.

 

(5) Maßgeblich für die Absätze 1 bis 4 sind die Rechtsverhältnisse zum Zeitpunkt der Unterbreitung des Planangebots (§ 17), im Fall einer Abstimmung im gerichtlichen Planabstimmungsverfahren zum Zeitpunkt der Antragstellung (§ 45). Erwirkt der Schuldner vorher eine Stabilisierungsanordnung (§ 49), tritt an die Stelle des Planangebots oder des Antrags der Zeitpunkt der Erstanordnung.

 

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Life_in_the_sun

@Ramstein ich bin kein Jurist, würde aber denken das ausschließlich Anleihen die nach deutschen Recht begeben werden vom Gesetz betroffen sind. 

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass eine nach US Recht und festgelegtem US Gerichtsstand begebene Anleihe mit diesem Gesetz plötzlich unter deutsche Juristikation fällt. Selbst bei einer deutschen Firma die eine Anleihe auf dem US Markt platziert, wäre das nach meinem Rechtsverständnis, nicht durchsetzbar.

Ich glaube da liegt Mond falsch. 

Aber vielleicht haben wir ja hier im WPF auch Juristen die das kommentieren können !?

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spreadit
vor 4 Stunden von Life_in_the_sun:

@Ramstein ich bin kein Jurist, würde aber denken das ausschließlich Anleihen die nach deutschen Recht begeben werden vom Gesetz betroffen sind. 

 

Die Maßnahmen zielen natürlich nur auf Unternehmen mit Gerichtsstand in Deutschland ab (vgl. auch § 35 StaRUG). Etwas anderes wäre mit einem deutschen Gesetz auch gar nicht möglich.

Dass aber u.U. auch im Ausland begebene Anleihen von deutschen Unternehmen betroffen sein könnten, ist m.E. dennoch nicht auszuschließen.

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Life_in_the_sun
vor 7 Stunden von spreadit:

Dass aber u.U. auch im Ausland begebene Anleihen von deutschen Unternehmen betroffen sein könnten, ist m.E. dennoch nicht auszuschließen.

Hast Du da ein mögliches Szenario im Kopf ?

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TheBride

Bei der Endor AG, welche besser unter der Marke "Fanatec" in Gamerkreisen bekannt ist, könnte StaRUG zum Schaden der Aktionäre angewandt werden.

 

Ein entsprechender Meinungsbeitrag auf stock3 dazu:

Zitat

Der degradierte Jackermeier hat am 25. April dann auf eigene Faust eine Pressemitteilungmit brisantem Inhalt herausgebracht. Er hat Investoren gefunden, die dem Unternehmen in Form von Eigenkapital und weiteren Finanzierungsinstrumenten insgesamt 25 Mio. EUR zur Verfügung stellen könnten. Weiterhin berichtet er darüber, dass Endor im ersten Quartal den Umsatz gesteigert und einen positiven Cashflow erwirtschaftet hat. Weshalb Endor diese Zahlen wohl so lange zurückhält? Eine mehr als berechtigte Frage.

 

Jackermeier versteht sein Angebot als Alternative zur vollständigen Enteignung der Aktionäre und dem Angebot eben jener Birkenstein Capital, die zusammen mit US-Hedgefonds scheinbar einen großen Deal wittert. Jackermeier selbst würde durch diese Rettung deutlich verwässert und hätte dann künftig auch spürbar weniger als 50 % an der Firma. Bei StaRUG hingegen würde er als Aktionär und Gründer vollständig enteignet werden.

(...)

Auch welche Position die Banken haben und wer hier wen kennt, dürfte noch spannend werden. Meine Vermutung: Die Banken, in Teilen der Aufsichtsrat und auch der Finanzvorstand tun sich zusammen, um einen Hedgefonds den günstigen Einstieg bei einem führenden E-Sports-Unternehmen zu ermöglichen, welches noch nicht einmal in einer tiefen Krise steckt. Endor ist schon wieder profitabel und erholt sich. Die Gläubiger und Hedgefonds wittern aber genau jetzt die Chance, ein Schnäppchen machen zu können.

(...)

Das alles ist natürlich nur möglich, weil es eben jenes StaRUG-Verfahren gibt. Gedacht war es, um die Insolvenzgerichte zu entlasten. Genutzt wird es aber zunehmend dazu, die Anteilseigner aus den Unternehmen zu verdrängen und die Gläubiger und Banken an die Macht zu bringen.

Quelle: stock3.com

 

Im Artikel wurde auch folgendes Video der SdK verlinkt, in dem das StaRUG kritisiert wird:

 

 

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