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Holgerli

Freistellungsauftrag bei Depot-Kündigung

Empfohlene Beiträge

Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Die Situation war wie folgt:

Ende 2019 habe ich per Fax mein VL-Depot bei der Union Invest gekündigt. Der Bitte, dass man mir die Kündigung bestätigt, kam man leider nicht nach.

Anfang 2021 habe ich über meine örtliche VoBa eine Anfrage gestellt ob das Depot gekündigt sei. Dies wurde bestätigt.

 

Durch Zufall las ich die Tage im Internet (z.B. hier: https://www.finanztip.de/freistellungsauftrag/ ), dass der Freistellungsauftrag eben nicht automatisch gelöscht wird, wenn man das Depot kündigt. Zitat aus dem Artikel: „Wenn Du Dein Konto oder Depot auflöst, musst Du bei der Bank zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung des Freistellungsauftrags erteilen. Versäumst Du das, bleibt ein ungenutzter Freibetrag bestehen.“

 

Ich habe  deswegen abermals eine Anfrage über meine örtliche VoBa gestellt. Hier teilte man mir etwas erstaunt mit, dass gar kein Freistellungsauftrag  mehr vorliegt, weil der mit dem Depot zusammen aufgelöst worden ist.

 

Ich habe mir mein Kündigungsschreiben nochmal angeschaut. Hier hatte ich explizit nur von der Depot-Kündigung aber nicht von der Auflösung der Freibetrages gesprochen, sodass die Union Invest dies quasi von sich aus gemacht haben muss.

 

Von daher meine Frage(n):

Wer hat denn nun Recht? Finanztipp damit, dass keinen Automatismus gibt? Die örtliche VoBa, die sagt, dass mit der Kündigung auch der Freistellungsauftrag aufgelöst wird? Oder quasi beide, weil es zwar keinen Automatismus gibt, es aber jeder Bank frei steht ob sie es macht oder nicht?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97

Wenn du die komplette Geschäftsbeziehung zu dem Kreditinstitut - alle Depots, alle Konten - kündigst, ist die Beendigung des FSA eingeschlossen.

Das bedeutet du bekommst letztmalig für das Jahr der Kündigung eine Steuerbescheinigung, die den bis zur Kündigung und Konten-/Depotschliessung in Anspruch genommenen FSA berücksichtigt.

Wenn du aber nur das Depot kündigst, es aber noch weitere Konten - von deren Existenz du gar nichts mehr ahnst, z.B. "verzinste" Tagesgeldkonten - gibt, bleibt der FSA natürlich wegen der "Zinsen" weiterhin bestehen. Du müßtest ihn separat beeenden.

 

Letztgültig ist es aber egal, da die depot-/kontoführenden Stellen nicht die Höhe der beantragten Freistellung, sondern nur die Höhe des in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrages an das Bundeszentralamt - und damit an dein Finanzamt -  melden.

 

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Maciej
vor 6 Stunden von beamter97:

Wenn du die komplette Geschäftsbeziehung zu dem Kreditinstitut - alle Depots, alle Konten - kündigst, ist die Beendigung des FSA eingeschlossen.

Soweit ich weiß, ist das nicht der Fall. Gevestor bestätigt das:

Zitat

Beachten Sie, dass die Kündigung eines Anlagekontos nicht mit der Auflösung des Freistellungsauftrags gleichzusetzen ist. Wenn kein gesonderter Auftrag zur Kündigung des Freistellungsauftrags erfolgt, läuft dieser in der Regel auch nach der Kontoauflösung unverändert weiter.

Selbst wenn nur die tatsächlich genutzten Beträge ans Finanzamt weitergeleitet werden, versichert man beim Einreichen eines neuen Freistellungsauftrags normalerweise, dass sämtliche FSA die erlaubte Summe von 801/1602 Euro nicht überschreiten.

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odensee
vor 45 Minuten von Maciej:

Soweit ich weiß, ist das nicht der Fall. Gevestor bestätigt das:

Den Artikel hatte ich auch gelesen. Vermutlich stimmt es auch. Allerdings schreibt der Gevestor auch:

Zitat

Es ist wichtig zu wissen, dass die Kreditinstitute in der Regel mehrere Wochen zur Bearbeitung eines Auftrags in Anspruch nehmen.

Hmm, hab ich noch nicht erlebt. Bei Papier-Aufträgen innerhalb weniger Tage, bei online-Aufträgen entweder sofort oder am nächsten Tag (was auch immer die ING in der einenNacht damit anstellt...)

 

Zitat

Freistellungsaufträge sind jeweils für ein Jahr gültig und laufen automatisch aus.

Auch das kenne ich von keiner Bank, der Gevestor sollte nochmal genauer prüfen....

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Holgerli

Danke erstmal für die spannende Diskussion.

Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass hier einer einen Ein- oder Zweizeiler schreibt und alles geklärt.

Aber scheinbar ist das nicht der Fall.

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beamter97
Zitat

Der Freistellungsauftrag erlischt grundsätzlich bei Tod des Auftraggebers.
Dies gilt auch für den Fall der Beendigung der Geschäftsbeziehung.

Quelle: Rückseite des FSA der Deutschen Bank

 

ser-antraege_formulare-freistellungsauftrag_pgk.pdf

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Holgerli

Die Union Invest schreibt leider nichts dazu auf ihrem Freistellungsauftrag.

 

Die Ing hingegen besteht auf einer zusätzlichen Kündigung des Freistellungsauftrages auch bei Kündigung aller Konten/Depots.

"Löschen Sie alle Konten/Depots bei uns, müssen Sie zusätzlich einen separaten Auftrag zur Löschung Ihres Freistellungsauftrags stellen."

 

Also scheint wohl ein (Zwischen)Fazit zu sein, dass es kein einheitliches Vorgehen bei den Banken gibt.

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pcfreak324

Ist es denn schlimm, wenn der Freistellungsauftrag bei der alten Bank, zu der keine Geschäftsbeziehung mehr besteht, weiter in deren System vermerkt ist? Man kann doch problemlos bei der neuen Bank einen (weiteren) Freistellungsauftrag einrichten und mit der Steuer bekommt man auch kein Problem, solange der Freistellungsauftrag tatsächlich nur einmal pro Jahr für Kapitalerträge in Anspruch genommen wird.

 

Kreditinstitute und andere Stellen, die nach § 44 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach § 7 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) zum Steuerabzug verpflichtet sind, müssen dem BZSt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres eine Meldung über die tatsächlichen aufgrund eines FSA oder einer NVB freigestellten Kapitalerträge übermitteln.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/KontrollverfahrenFreistellungsauftraege/Kontrollverfahren_Freistellungsauftraege/kontrollverfahren_freistellungsauftraege_node.html

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