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nobi

Verlustbescheinigung für alte Anteile möglich?

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nobi

Seit dem 01.01.2009 traten die neuen gesetzlichen Regelungen der Abgeltungssteuer in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt werden Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz von pauschalen 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer belegt. Vorher war es so dass man wenn man länger als ein Jahr Anteile nicht veräusserte, dass man auf den Gewinn keinerlei Steuernzahlen musste ABER man konnte auch keine Verluste geltend machen.

 

Meine Frage:

Ich habe ALTE Aktien die bereits länger als ein Jahr gehalten wurden, vor der Gesetzesänderung 2009, die aber auf komplett auf Verlust stehen und niemals Gewinn machen werden. Kann ich, wenn ich diese mit Verlust verkaufe, eine Verlustbescheinigung von Flatex bekommen?

 

Oder gilt immer noch das damalige Gesetz vor 2009, das besagt dass Verluste nicht anrechenbar sind, da die Aktien vor der Gesetzesänderung gekauft worden sind und länger als die Spekulationsfrist von einem Jahr gehalten wurden?

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Bassinus
vor 1 Minute von nobi:

Oder gilt immer noch das damalige Gesetz vor 2009, das besagt dass Verluste nicht anrechenbar sind, da die Aktien vor der Gesetzesänderung gekauft worden sind und länger als die Spekulationsfrist von einem Jahr gehalten wurden?

:thumbsup:

Steuerfrei = Verlustbescheinigungsfrei

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west263

Nein, vor 2009 gehörten dir nach einem Jahr alle Gewinne und so verhält es sich auch mit den Verlusten. 

 

Mund abwischen und abhaken. 

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