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stagflation

Sofortabschreibung für Computer-Hardware und -Software

Empfohlene Beiträge

stagflation
· bearbeitet von stagflation

Vielleicht interessiert es den einen oder anderen:

 

Mit diesem BMF-Schreiben vom 26.02.2021 ist es amtlich: die Nutzungsdauer von Computer-Hardware und -Software (wie im Schreiben definiert) kann auf ein Jahr festgelegt werden.

 

Dadurch ist eine Sofortabschreibung möglich.

 

Dies gilt teilweise auch rückwirkend. Siehe Punkte 6 und 7:

Zitat

6) Dieses Schreiben findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.

 

7) Für Wirtschaftsgüter des Privatvermögens, die zur Einkünfteerzielung verwendet werden, gilt Rz. 6 ab dem Veranlagungszeitraum 2021 entsprechend.

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Necoro
· bearbeitet von Necoro
PS
Zitat

In Gewinnermittlungen nach dem 31. Dezember 2020 können die Grundsätze dieses Schreibens auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren Wirtschaftsjahren angeschafft oder hergestellt wurden und bei denen eine andere als die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt wurde.

Für mich zum Verständnis: Wenn ich bisher schon x Jahre abgeschrieben habe, dann kann ich die verbleibenden 3-x Jahre dieses Jahr en bloc abschreiben?

 

P.S.: Danke für die Info :)

Und gerade noch gesehen: Auch Peripherie-Geräte sind eingeschlossen. Damit ist dann wohl dieses "ist das jetzt ein Standalone-Gerät oder nicht" endlich vom Tisch :)

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Sucher

Sehr gut, damit fallen dann auch Inventarkleber und ähnliche Dinge weg. Wenn das mal die deutsche Wirtschaft nicht entastet :P

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A832jka

Ok, dann bestelle ich mir dieses Jahr das neue Thinkpad X1 Carbon. Klasse!

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HanniVector
· bearbeitet von HanniVector

Was bedeutet das für Geräte die vor dem 30.12.2020 gekauft wurden - speziell wenn ein Laptop 2020 gekauft wurde? Bisher hat eine Abschreibung über 3 Jahre gegolten. Trage ich daher für 2020 noch eine Abschreibung über 3 Jahre ein und 2021 schreibe ich dann den Rest des Gerätes vollständig ab?

Beispiel: Gerät für €999 am 1.1.2020 gekauft. Ergo Abschreibung 2020 €333 und 2021 schreibe ich dann die restlichen €666 ab? Oder beisse ich hier in den "sauren Apfel" und muss das Gerät weiterhin über 3 Jahre abschreiben? Oder kann die volle Abschreibung somit auch schon für 2020 genutzt werden?

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Gamenick
vor einer Stunde von HanniVector:

Was bedeutet das für Geräte die vor dem 30.12.2020 gekauft wurden - speziell wenn ein Laptop 2020 gekauft wurde? Bisher hat eine Abschreibung über 3 Jahre gegolten. Trage ich daher für 2020 noch eine Abschreibung über 3 Jahre ein und 2021 schreibe ich dann den Rest des Gerätes vollständig ab?

Beispiel: Gerät für €999 am 1.1.2020 gekauft. Ergo Abschreibung 2020 €333 und 2021 schreibe ich dann die restlichen €666 ab? Oder beisse ich hier in den "sauren Apfel" und muss das Gerät weiterhin über 3 Jahre abschreiben? Oder kann die volle Abschreibung somit auch schon für 2020 genutzt werden?

 

Ja, richtig kann 2021 komplett der Rest abgeschrieben werden mit 666 €, 2020 "musst du noch normal abschreiben, gilt ja erst ab 2021.

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HanniVector

Danke @Gamenick!

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FranzFerdinand

Sind Computer(-artige) Wirtschaftsgüter nicht als GWG bis 800€ netto schon immer sofort abschreibbar gewesen?

Das betrifft ja viele der genannten Artikel, von teuren Laptops und Apple-Geräten mal abgesehen.

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Ja, die Neuerung ergibt nur eine Vergünstigung für Anschaffungskosten > 800 €.

Das betrifft in der Wirtschaft aber schon viele Anschaffungen, z.B. Server, ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme usw.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor einer Stunde von FranzFerdinand:

Sind Computer(-artige) Wirtschaftsgüter nicht als GWG bis 800€ netto schon immer sofort abschreibbar gewesen?

Das betrifft ja viele der genannten Artikel, von teuren Laptops und Apple-Geräten mal abgesehen.

Na ja, die 800 € (netto) gibt es erst seit 2018 - davor waren es 410 € (netto).

 

Außerdem müssen Wirtschaftsgüter selbständig nutzbar sein - ansonsten müssen sie zusammengefasst werden. Wenn man also Computer, Monitor und Drucker kauft, kommt man schnell auf über 800 €...

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beamter97
vor 12 Minuten von stagflation:

Wenn man also Computer, Monitor und Drucker kauft, kommt man schnell auf über 800 €...

Die kaufte man aber nur einmal, späterer Ersatz (bei geschickt geplanter Einkaufsfolge der Einzelkomponenten) war dann immer Instandhaltung des 1994 aktivierten EDV-Netzwerkes.:P

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