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pastix

Verluste aus Aktien von einem Depot nutzten

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pastix

Hallo

ich habe auf einem Depot noch einen (leider gut gefüllten ) Verlusttopf für Aktien.

 

Ich nutzte inzwischen mehrere Depots.

Kann ich diese Verluste irgendwie "übertragen" ?

Ist es z.B. möglich mit einer Verlustbescheinigung am Jahresende diese Verluste beim Fiananzamt anzugeben um diese dann im Rahmen der Steuererklärung auch gegen die bezahlte Abschlaggsteuer für Aktiengewinne bei anderen Depots gegenrechnen zu lassen?

Würde dann ein ggf übriger Restbetrag automatisch ins Folgejahr übertragen?

Vielen Dank

und

Grüße

Pastix

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odensee

1) Du kannst das Depot mit dem Verlusttopf auf ein andere Depot übertragen. Das geht aber nur, wenn du komplett alle Wertpapiere überträgst. Da musst du beim Depotübertragsformular auch irgendwo ankreuzen.

2) Du kannst eine Verlustbescheinigung beantragen und die beim Finanzamt abgeben. Die müsste dann auch über einen Verlustvortrag in die Folgejahre übertragen werden. (Konjunktiv "müsste" weil ich es noch nie gemacht habe und gerade zu faul zum Googlen bin....)

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west263
vor 6 Minuten von pastix:

Kann ich diese Verluste irgendwie "übertragen" ?

Du könntest bei deinem alten leeren Depot eine Aktie kaufen und diese dann zu deinem neuen Depot übertragen. Damit kannst Du dann auch den Verlusttopf zu deinem neuen Depot mit übertragen. Das funktioniert aber nur, wenn das Depot dann komplett leer ist.

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pastix

Halllo


Vielen Dank

 

Ich würde gerne alle Depots weiter nutzten.

 

Dann kann ich also eine Verlustbescheigung beantragen (zum jahresende)

Diese dann beim FA einreichen und dann werden die bezahlten Abgeltungssteuern damit verrechnet und vom FA an mich zurückbezahlt.

Korrekt :-)?

Viele Grüße

Pastix

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west263
vor 11 Minuten von pastix:

Diese dann beim FA einreichen und dann werden die bezahlten Abgeltungssteuern damit verrechnet und vom FA an mich zurückbezahlt.

Korrekt :-)?

im Zuge der Steuererklärung, ja

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odensee
vor 11 Minuten von pastix:

Ich würde gerne alle Depots weiter nutzten.

Das kannst du auch. Du musst es nicht auflösen, aber leider leerräumen.

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pastix

aber für die Verlustbescheingung muss ich es ja nicht leerräumen oder ?

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odensee
vor 2 Minuten von pastix:

aber für die Verlustbescheingung muss ich es ja nicht leerräumen oder ?

Nein. Aber früh genung beantragen. Ab 15.(?) Dezember macht die Bank das nicht mehr, dann musst du bis 2022 warten.

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beamter97

lies dich bitte in diesem Faden ins Thema ein

 

 

und suche im Unterforum "Steuern, Recht und ..." nach weiteren Fäden zum Thema Verlusttopf, Aktiengewinn, Aktienverlust, Verlustverrechnung

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