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Funkydonkey

Denkanstoß: Pflegebedürftige Eltern

Empfohlene Beiträge

Gast230219
vor 1 Minute von WOVA1:

Diese 100.000 EUR-Grenze ist in einem §94 des SGB zwölftes Buch  ( die deutsche Sozialgesetzgebung hat etwas Bibel-ähnliches :'() geregelt und verweist ausdrücklich auf einen Paragraphen im vierten Buch.

Und in diesem §16 SGB_IV steht ziemlich klar drin:

 

 

Danke schön für die schnelle Rückinfo. Das liest sich für mich nicht so, dass da ein geldwerter Vorteil in Form eines Dienstwagens oder Jobfahrrads mit drin ist.

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vanity

Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts ist aber eine sehr eindeutige Formulierung. Ein Blick in den ESt-Bescheid sollte letzte Zweifel beseitigen.

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BF68
vor 3 Stunden von Chris611:

Naja zur Berechnung der Rente zählt der geltwerte Vorteile ja auch nicht, obwohl auf der Jahresabrechnung "Bruttolohn" steht. Darum war ich mir nicht sicher, ob er dann für die 100k Grenze zählt oder nicht.

Bist Du da sicher? Häufig wird Dein Einkommen schon ohne den geldwerten Vorteil über der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungem liegen. Dann bezahlst Du natürlich keine RV-Beiträge für den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen...

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Gast230219
· bearbeitet von Chris611
vor 24 Minuten von BF68:

Bist Du da sicher? Häufig wird Dein Einkommen schon ohne den geldwerten Vorteil über der Beitragsbemessungsgrenze für die Sozialversicherungem liegen. Dann bezahlst Du natürlich keine RV-Beiträge für den geldwerten Vorteil für den Firmenwagen...

Sobald ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege ist es egal, ja. Sofern ich darunter liege bin ich mir schon ziemlich sicher, dass das 1 % nicht bei der Rente als Brutto angerechnet wird.

 

Auf dem Auszug "Meldebescheinigung zur Sozialversicherung" ist das Entgelt niedriger als auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung Brutto, und zwar genau um den Wert des Dienstfahrzeuges.


Beispiel:

60.000 € Jahresgehalt

0.6000 € Dienstwagen 50.000 € (1 % = 500 €) * 12 = 6000 €

66.000 € Jahresbrutto (laut Lohnsteuerbescheinigung)

60.000 € Jahresbrutto (laut Meldebescheinigung Sozialversicherung)

 

Also gehe ich davon aus, dass der Betrag auf der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung ausschlaggebend für die Berechnung der späteren Rentenbezüge ist, weil die Rente ja ein Teil der Sozialversicherung ist.

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AKC
· bearbeitet von AKC

Soweit ich weiß geht es tatsächlich nur um das Einkommen.

 

Insofern macht es absolut Sinn auf Thesaurierende ETFS zu gehen. Da kann man nämlich genau steuern wann man sich etwas auszahlt.

 

Was den moralischen Aspekt angeht den hier einige ansprechen, muss ich sagen dass ich diesen nicht teile. Im Gegenteil ich finde es hochgradig asozial dass bestimmte Leute gar nichts zahlen und andere ab einer gewissen Einkommensgrenze ihre eigene Altersvorsorge anfassen müssen bzw. ihren hart erarbeitete finanzielle Freiheit verlieren.

 

Warum zahlen nicht alle einen Prozentsatz x vom verfügbaren Einkommen wenn der Pflegefall eintritt? Warum werden die Kosten nicht nur auf den Anteil des Einkommens erhoben der oberhalb von 100k liegt und der Rest als Freibetrag gesehen? Es gäbe hunderte Möglichkeiten ein System zu schaffen was Leute die sich was erarbeitet haben nicht finanziell ruiniert.

 

Wir reden hier von Beträgen wo 3-4k im Monat anfallen können bei den Pflegekosten. Das Schonvermögen ist dabei lächerlich gering.

 

Insofern solltet ihr alle Optionen durchspielen

 

-nach Möglichkeit nur thesaurierende Wertpapiere 

-einkommen reduzieren sodass man unterhalb der 100k ist

-vermögen auf den Ehepartner übertragen 

 

 

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