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Broker-Herz

Steuerliche Behandlung Aktien-Leihgebühr

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Broker-Herz

Liebe Leser und Leserinnen, 

 

ich suche bei der Frage Aufschluss darüber, wie  gezahlte Zinsen aus  einem  Aktien-Leerverkauf (die Ausleihgebühr) steuerlich behandelt werden. Können diese Gebühren von Erträgen / Gewinnen  aus Aktiengeschäften abgezogen werden (da Werbungskosten) aus Sicht des Verkäufers (Aktienausleihers)?

 

Die erweiterte Fragestellung hieraus: Muss der Anleger in dem Fall der Aktien-Ausleihe den eingebuchten Betrag aus dem Verkauf,  Leerverkauf in der Steuererklärung angeben und versteuern als Ertrag - wenn gleich noch keine Glattstellung stattgefunden hat (Das Leihgeschäft wurde noch nicht über den Jahreswechsel abgeschlossen und das Ausleihgeschäft besteht noch. 

 

Herzlichen Dank für Antworten

Broker-Herz

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Bassinus

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oktavian

Hier ist auch ein Urteil zu den Werbungskosten: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/533935/ Wäre also blöd, wenn das Werbungskosten wären.

 

Bei Leerverkauf wäre es schön, wenn das  Transaktionskosten wären, da sie evtl. mit dem Kauf/Verkauf direkt in verbindung stehen. Die andere Sache wäre, ob dann Verleihgebühren besteuert würden, wenn man diese vereinnahmt? Es wäre wahrscheinlich verfassungswidrig auf der einen Seite keinen Abzug zu gewähren und auf der anderen Seite Steuern zu kassieren. Mir leuchtet das nicht ein, aber als Fausformel sollte man es wohl lassen direkt Leerzuverkaufen, sondern lieber einen total return swap oder sowas nutzen.

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MeinNameIstHase

Leihgebühren sind keine Transaktionskosten, da sie für die Dauer der Leihe gezahlt werden (man sagt ja auch Pachtzins dazu).

 

Als privater Verleiher wären es sonst. Einkünfte nach §22 Nr. 3 EStG (weil nicht von §20 oder §21 EStG erfasst).

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