Zum Inhalt springen
willow

Zweite BU - Erklärung zur Gesamthöhe der BU-Absicherung

Empfohlene Beiträge

willow
· bearbeitet von willow

Guten Abend zusammen,

 

ich hatte mich hier im Forum letztes Jahr über einen Wechsel in die PKV informiert und bin dadurch darauf gestoßen, mich in dem Zuge gegen BU abzusichern. Soweit so gut, ich habe einen BU Vertrag über 2,5k inkl. Dynamik bei der AL abgeschlossen. Da mir das für den "Worst Case" (BU mit PKV ohne Rückweg in die GKV) aber nicht reicht, will ich eine zweite BU abschließen.

 

Dazu habe ich ein Angebot von der Allianz vorliegen, bei dem die Gesundheitsprüfung mit einer äußerst einfachen Erklärung erledigt ist. Allerdings erkläre ich darin im gleichen Zuge auch:

Zitat

dass die gesamten bestehenden Berufsunfähigkeits-/Invaliditätsrenten (ausgenommen der Anwartschaften im Rahmen der

arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusage über den Kapitalkontenplan) einschließlich der beantragten Berufsunfähigkeits- /Invaliditätsrenten ein Nettoarbeitseinkommen von 70% nicht übersteigen. Dabei gilt als Nettoarbeitseinkommen das durchschnittliche Nettoarbeitseinkommen der letzten 3 Jahre. Nachgelagert zu versteuernde Renten werden pauschal mit 80% der Bruttorente berücksichtigt.

Nun ist es so, dass ich in meiner Situation aufgrund von Einkommenssteigerungen in den letzten Jahren und Steuern unter den zitierten Bedingungen höchstens weitere 500 Euro absichern könnte, habe das Angebot aber für 2k vorliegen. Meiner Nachfrage beim Makler diesbezüglich folgte eine Nachfrage bei der Allianz seinerseits mit dem Ergebnis, dass auch 70% des Bruttoeinkommens (also schlicht das doppelte!) absicherbar sind.

 

Der Vorschlag des Maklers ist jetzt, dies ins Beratungsprotokoll aufzunehmen und die Erklärung so abzugeben wie sie mir derzeit vorliegt (also inkl. des zitierten Passus). Mein Problem damit ist die Gefahr der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung in Bezug auf die Erklärung zum Nettoeinkommen. Frage an die Experten bzw. jeden der von sowas mehr Ahnung hat als ich: Ist so ein Vorgehen üblich und rechtssicher?

 

Danke & VG

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
frogger321

Naja im Beratungsprotokoll haftet der "Makler" (ist es wirklich einer? ) am Ende, dann müsstest du ihn wegen Falschberatung belangen.

So würde ich den Passus nicht sehenden Auges unterschreiben, oder du erwirkst eben, dass die Allianz ihn im Antrag ändert - nicht in der Aufklärung des Maklers.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sonjaf86
· bearbeitet von Sonjaf86

Hol dir am besten eine zweite Meinung ein. Google mal nach Torsten Breitag.

 

P.S. Mir ist auch bis dato nicht bekannt gewesen, dass die Allianz unter den "TOP" BUs galt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Seabushy

Den Vertrag schließt du am Ende mit der Versicherung. 

Und ich wäre skeptisch, wenn sie bei einer "allgemeinen Regelung", die im Angebot bzw. im Antrag steht, dann ausgerechnet für mich eine Ausnahme gemacht werden soll.

Ich würde nur unterschreiben, wenn diese Ausnahme dann auch im Antrag festgehalten wird. Ich tippe, dass sich die Begrenzung der Absicherung auch in den Versicherungsbedingungen wiederfindet -> selbst nachlesen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Nikwalla

Hallo willow,

warum nicht die Erhöhung bei dem bereits bestehenden Anbieter abschließen? Das dürfte doch im Schadensfall den besten Erfolg bringen, da Du dann sicher erstens nicht auf ein Gerichtsurteil warten möchtest und zweitens  gerade dann anderes im Sinn hast als einen Greichtsstreit zu beginnen / beginnen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Sonjaf86
vor 7 Stunden von Nikwalla:

Hallo willow,

warum nicht die Erhöhung bei dem bereits bestehenden Anbieter abschließen? Das dürfte doch im Schadensfall den besten Erfolg bringen, da Du dann sicher erstens nicht auf ein Gerichtsurteil warten möchtest und zweitens  gerade dann anderes im Sinn hast als einen Greichtsstreit zu beginnen / beginnen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen

Manchmal kann man nicht so einfach erhöhen. Deshalb empfiehlst sich ein Abschluss von zwei BUs mit unterschiedlichen erfolgsabhängigen bzw. erfolgsunabhängigen Möglichkeiten, die BU Rente zu erhöhen, um maximale Flexibilität zu haben. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
willow

Hallo zusammen,

 

ihr bestätigt mein ungutes Gefühl mit dem Vermerk im Beratungsgesprotokoll. Ich versuche mal direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.

 

Zu den anderen Punkten:

- die Allianz mag keine „Top BU“ in Bezug auf die AVB bieten, allerdings ist das Angebot in den wichtigsten Punkten ok, preislich in Ordnung und vor allem kommt der Antrag komplett ohne Gesundheitshistorie aus. Die Aufarbeitung  ist zwar per se kein Problem (hatte ich ja vor kurzem für die AL schon gemacht), allerdings kann es im Leistungsfall diesbezüglich auch nicht zu Diskussionen kommen. => das Angebot ist für mich in Summe attraktiv.

- die Erhöhung der bestehenden BU bei der AL ist in Zukunft möglich, die Option würde ich mir aber gerne für die Zukunft zurückhalten.

 

VG

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Thomas_384

Ist das eine BaV BU aus Schicht 2? Liest sich so von der Antragsfrage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Auf der Leistungsseite muss man sich um die aktuelle Tarifgeneration der Allianz nun wirklich keine Sorgen machen. Das Vorgehen bzgl. wirtschaftlicher Angemessenheit wäre schlicht eine Bestätigung des VR in Textform. 

 

Inhaltlich verstehe ich die Zielsetzung aber nur bedingt. Wenn jetzt schon auf die bestehenden 2,5 noch mal 2k drauf sollen, kann man sich auch um reguläre Storys bemühen. Je nach Gesundheitshistorie vielleicht auch einen Mittelweg ala LV1871 U35 Aktion usw. usf.. Salopp dann eben wenn Aktion, dann halt auch eine, wo am Ende noch etwas Anpassungspotential da ist.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
willow

Die Gesundheitshistorie ist nicht ganz sauber, war aber für die AL keine Problem. Die BU von der Allianz wird in Kooperation mit meinem AG angeboten, eine Anpassung wäre anlassbezogen um 500 nach oben möglich. Im Grunde genommen reicht das dann in Summe und ich frage mich, warum ich den Aufwand treiben soll eine weitere BU auf regulärem Wege zu beantragen. Einziger Haken ist wie geschrieben diese Erklärung zur Gesamthöhe der BU Rente...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...