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ben.kueper

bAV Kleinstanwartschaft auszahlen?

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ben.kueper

Halllo,

 

Ich habe vor einigen Monaten meinen Arbeitsplatz gewechselt. Mein letzter AG hat (zwangsweise) eine arbeitgeberfinanzierte bAV bei einer Pensionskasse durchgeführt, wobei da nicht viel hängen blieb. Etwa 15€ Rente laut letzter Statusmitteilung.

Nun hätte ich natürlich die Option das Deckungskapital zu meinem neuen Arbeitgeber (bAV via Direktversicherung) zu übertragen. Allerdings habe ich noch von der Möglichkeit gelesen, dass man sich eine sogenannte Kleinstanwartschaft auch auszahlen lassen kann. Nur finde ich dazu gegenteilige Infos bzw. nichts konkretes. Die Pensionskasse behauptet am Telefon, dass eine vorzeitige Auszahlung einer unverfallbaren Rente nicht möglich ist. Allerdings hat mir die Pensionskasse schon öfters falsche Infos am Telefon gegeben, von daher Traue ich deren Aussagen nur bedingt.

 

Grundsätzlich stimmt das natürlich, dass man an die bAV nicht ran kommt  bevor man im Rentenalter ist. Macht ja auch Sinn. Nur scheint das eben nicht für Mini-Renten zu gelten, wie in meinem Fall.

Weiß hierzu jemand was konkretes auf das ich mich berufen könnte? Mein Idee ist dann die paar Euro statt bei der Pensionskasse mit 0,25% Rechnungszins in einen World ETF zu stecken.

 

Außerdem Frage ich mich ob ich bei einer Auszahlung noch Steuern, KV, usw. nachzahlen müsste? Denn grundsätzlich wurden ja noch keine Steuern und Abgaben auf die bAV gezahlt. Meine vermutete Antwort ist Ja, auch wenn die Geschichte rein arbeitgeberfinanziert war.

Wäre es unter diesem Gesichtspunkt eventuell schlauer das Kapital aus der Pensionskasse in meine neue Direktversicherung zu überführen? Diese scheint mir zumindest etwas vielversprechender als eine Pensionskasse.

 

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PrivateBanker

Kleinstbetragsrenten können bei Rentenbeginn in einer Summe ausgezahlt werden

 

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/abfindungszahlung-fuer-eine-kleinbetragsrente_164_510018.html

 

 

https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/ermaessigter-steuersatz-fuer-kleinbetragsrente.html

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ben.kueper

Danke.
Meine Frage war eher ob man vor Rentenbeginn defintiv nicht an das Geld kommt, auch bei Kleinstrenten?

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Cauchykriterium

Bitte lies § 3 BetrAVG selbst.

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Rexel
· bearbeitet von Rexel

hatte im letzten Jahr das gleiche "Problem":

 

 

kurz gesagt es geht. 

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ben.kueper

Super, vielen Dank für eure Hinweise und den Link zum alten Thread. Ich hatte immer nach Kleinstbetrag, Kleinsanwartschaft o.ä. im Forum gesucht und daher nden Thread nicht gefunden.

Damit im Rücken kann ich mich nochmal bei der Pensionskasse melden. Und mal nachrechnen, was so eine sonstige Einkunft steuerlich bedeuten würde.

Aber es ist wirklich traurig und erschreckend wie uninformiert die Pensionskasse selbst ist. Ich sagte ja, dass das nicht dass erste Mal war, dass mir falsche Infos gegeben wurden (Ich hatte die explizit auf die geringe Rentensumme angesprochen). Einmal wollte man mir gar einreden, dass eine Frist, welche mir schriftlich vorlag, nicht stimme.

 

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tyr
· bearbeitet von tyr

@ben.kueper hast du den Beitrag von  @Cauchykriterium gelesen?

http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/__3.html

Zitat

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)
§ 3 Abfindung

(1) Unverfallbare Anwartschaften im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und laufende Leistungen dürfen nur unter den Voraussetzungen der folgenden Absätze abgefunden werden.

(2) Der Arbeitgeber kann eine Anwartschaft ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abfinden, wenn der Monatsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze 1 vom Hundert, bei Kapitalleistungen zwölf Zehntel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch nicht übersteigen würde. Dies gilt entsprechend für die Abfindung einer laufenden Leistung. Die Abfindung einer Anwartschaft bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers, wenn dieser nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begründet und dies innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses seinem ehemaligen Arbeitgeber mitteilt. Die Abfindung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer von seinem Recht auf Übertragung der Anwartschaft Gebrauch macht.

(3) Die Anwartschaft ist auf Verlangen des Arbeitnehmers abzufinden, wenn die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet worden sind.

(4) Der Teil der Anwartschaft, der während eines Insolvenzverfahrens erdient worden ist, kann ohne Zustimmung des Arbeitnehmers abgefunden werden, wenn die Betriebstätigkeit vollständig eingestellt und das Unternehmen liquidiert wird.

(5) Für die Berechnung des Abfindungsbetrages gilt § 4 Abs. 5 entsprechend.

(6) Die Abfindung ist gesondert auszuweisen und einmalig zu zahlen.

 

Die Werte der Bezugsgröße pro Jahr stehen hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Bezugsgröße#Werte

 

Darauf kannst du nach einer Minute Google-Suche selber kommen. Nun hast du das Forum dazu bemüht, zu suchen und @PrivateBanker hat für dich einen Link raus gesucht.

 

Im Forum kann man immer noch fragen, wenn man selbst nicht mehr weiter weiß. Dinge, die mit wenigen Minuten Google selber lösbar sind: wozu dazu andere im Forum einspannen?

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Marklam

Als ich das hier zufällig gelesen habe, kam mir in den Sinn, dass auf mich auch ähnliches zutrifft. Ich hab vor 4 Jahren mal als student kurzzeitig bei einem Unternehmen gesabeitet und dort wohl auch in eine Pensionskasse eingezahlt. Ich hab das Schreiben mal rausgekramt. Dort steht der Gegenwert meiner Betriebsrente entspricht 1,84€:DDD

 

Sind das 1,84 pro Monat oder Jahr oder insgesamt?

 

Auf dem Schreiben steht auch, dass ich 6 (Ausschlussfrist) Monate zeit hatte die entgelte bei meinem arbeitgeber zu beanstanden.

 

Auf der Rückseite steht unter Wartezeit, das Betriebsrenten erst mit 60 Umlage/Beitragsmonaten gewährt werden. Hab damals dort nur 6 Monate gearbeitet. Heißt das, dass ich im Endeffeit doch gar keine Rente habe und das eingezahlte Geld verloren ist?

 

Vll kann mir hier ja jemand helfen:) Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich noch 0 Plan von Finanzen, sry:)

 

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