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Simon121

Verlustvortrag von 2020 auf 2021 bei Termingeschäften

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Simon121

Guten Tag,

wenn ich beim Trading mit CFDs auf einer ausländischen Tranig Platform im Jahre 2020 50.000 Gewinn und 100.000 Verlust gemacht habe, so bleibt ein Verlust von 50.000 für 2020.Kann ich dies trotz des neuen Steuergesetzes für Termingeschäfte (max. 20.000 zum gegen rechnen) vollumfänglich als Verlustvortrag in 2021 gegen rechnen? Sprich, habe ich folglich einen Betrag von 20.000 + 50.000 = 70.000 Euro, den ich im Jahre 2021 mit meinem Gewinne verrechnen kann? Falls ja, wo gebe ich diesen Verlustvortrag an? Muss das für die Steuererklärung in der Anlage KAP aufgeführt werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor einer Stunde von Simon121:

Sprich, habe ich folglich einen Betrag von 20.000 + 50.000 = 70.000 Euro, den ich im Jahre 2021

 

vor einer Stunde von Simon121:

Verlust von 50.000 für 2020

Wie zauberst du den aus 50.000€ tatsächlichen Verlust einen Verlustvortrag von 70.000€???

 

Beispiel 2021

 

100.000€ Gewinn, 80.000€ Verlust

100.000€ - 50.000€ aus 2020 - 20.000€ aus 2021 gedeckelt (60.000€ neu Vortrag aus 2021 - daher mindestens auf nächste 3 Jahre) = zvG 30.000€ + 60.000€ Vortrag aus 2021, Vortrag aus 2020 = 0,-

 

Beispiel 2 für 2021

 

50.000€ Gewinn, 50.000€ Verlust

50.000€ vorrangig mit Verlust aus lfd. Jahr max 20.000€ (Rest 30.000€) und - 30.000€ (aus 2020)

Feststellung 20.000€ Rest Feststellung 2020 und 30.000€ Rest Feststellung 2021 (mindestens auf nächste 2 Jahre).

 

Regel: Vorrangig Verlust aus lfd. Jahr, danach ältester Verlust (2020 ohne Limit bis aufgebraucht) danach Verlust ab 2021 zum auffüllen bis 20.000€ Gesamt aus lfd. Verlust + Altverluste ab 2021.

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Simon121

Die 20.000 sind kein Verlustvortrag, sondern der maximale Verlust, den ich ab 2021 mit meinem Gewinn verrechnen darf. Alles was darüber an Verlusten anfällt, darf lau der neuen Regelung ja nicht mehr mit Gewinnen verrechnet werden. Meine Frage nun: Kann der Verlustvortrag aus 2020 von 50.000 mit ins Jahr 2021 genommen werden, wodurch sich der genzurechnende Betrag nicht nur auf 20.000 beschränkt, sondern auf 70.000 erhöht?

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Bassinus

Ja. Habs als Beispiel ergänzt.

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Simon121

Vielen Dank für die ausführliche Beschreibung.

Da ich mir nicht 100 % sicher bin, ob ich es richtig verstanden habe, würde ich es gerne an folgendem Beispiel wiederholen.

 

Fall 1:
 

Kein Verlust in 2020 gemacht

 

Im Jahr 2021 habe ich sowohl einen Gewinn von 200 K wie auch einen Verlust von 200 K gemacht.

Im Normalfall müsste ich hier auf 180 K Steuern zahlen, obwohl ich mit einem Gewinn von 0 rausgehe.

 

Fall 2:

Verlust von 100 K in 2020 gemacht

 

Im Jahr 2021 habe ich sowohl einen Gewinn von 200 K wie auch einen Verlust von 200 K gemacht.

 

In diesem Fall könnte ich 100 K (aus dem Vorjahr) + 20 K (erlaubter Verrechnungsbetrag in 2021) mit den 200 K Gewinn verrechnen und müsste folglich auf 80

K Steuern zahlen, obwohl ich mit einem Gewinn von 0 rausgehe.


Habe ich Fall 2 korrekt verstanden?

Vielen Dank!

 

 

 

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Simon121
vor 7 Stunden von Bassinus:

100.000€ - 50.000€ aus 2020 - 20.000€ aus 2021 gedeckelt (60.000€ neu Vortrag aus 2021 - daher mindestens auf nächste 3 Jahre) = zvG 30.000€ + 60.000€ Vortrag aus 2021, Vortrag aus 2020 = 0,-

 

kannst Du mir netterweise erklären, was es mit den 3 Jahren auf sich hat? Heisst das, ich muss die 60 K auf die folgenden 3 Jahre verteilen a 20 K? Wie bestimmt sich die Anzahl der Jahre?

vor 7 Stunden von Bassinus:

Feststellung 20.000€ Rest Feststellung 2020 und 30.000€ Rest Feststellung 2021 (mindestens auf nächste 2 Jahre).

 

In diesem Fall sind es dann 50 K aus 2020 und 30 K aus 2021, die ich auf die Jahre 2021 und 2022 verteilen kann? Warum hier 2 Jahre? Wie bestimmt sich diese Anzahl. Bitte entschuldige die wahrscheinlich recht dämlichen Fragen. Aber es ist mir eine große Hilfe.

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Bassinus

Vortragsfähiger Verlust aus 2021 ist in den folgenden Jahren maximal mit 20.000€ pro Jahr abziehbar. Wenn du 60.000€ Verlust aus 2021 mit in 2022 nimmst dauert es mindestens 3 Jahre bis du den Verlust ausgeglichen hast.

 

 

Im anderen Beispiel dann eben mindestens zwei Jahre (2022 20.000€ uns 2023 dann die restlichen 10.000€).

vor 6 Stunden von Simon121:

Habe ich Fall 2 korrekt verstanden?

Genau. Und trägst 180.000€ Verlust vor auf mindestens 9 Jahre.

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oktavian
vor 3 Stunden von Bassinus:

Vortragsfähiger Verlust aus 2021 ist in den folgenden Jahren maximal mit 20.000€ pro Jahr abziehbar. Wenn du 60.000€ Verlust aus 2021 mit in 2022 nimmst dauert es mindestens 3 Jahre bis du den Verlust ausgeglichen hast.

 

 

Im anderen Beispiel dann eben mindestens zwei Jahre (2022 20.000€ uns 2023 dann die restlichen 10.000€).

Genau. Und trägst 180.000€ Verlust vor auf mindestens 9 Jahre.

Oder die Gerichte entscheiden anders. Ich kann das nicht beurteilen, ob das schon Enteignung ist, aber ich würde es so empfinden. Wer weiß schon was über 9 jahre dann wirklich gilt. Man muss halt höllisch aufpassen nicht solche Verluste aufzubauen.:myop:Der Staat wird bei uns so runtergewirtschaftet, dass nicht einmal die Gesetze auf Grundgesetzvereinbarkeit ordentlich geprüft sind. Also würde mich nicht wundern, wenn sowas als illegal eingestuft wird. Nur hoffen bringt auch nichts.

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Bassinus

Ja, gehen viele von Verfassungsrechtlich nicht haltbar aus.

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Maximus Power
· bearbeitet von Maximus Power

Gibt es zu diesem Thema eigentlich schon neuere Infos? Jetzt wo sich das Jahr dem Ende neigt wäre es doch langsam mal Zeit. 

20K sind verdammt schnell weg. 

 

Gruß 

 

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chirlu
vor 8 Minuten von west263:

Aber für manch anderen vielleicht interessant 

 

Wurde schon in zwei anderen Threads behandelt. Eigentlich kein neuer Stand über

Am 15.4.2021 um 11:17 von Bassinus:

gehen viele von Verfassungsrechtlich nicht haltbar aus

hinaus.

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west263
vor 9 Minuten von chirlu:

Wurde schon in zwei anderen Threads behandelt. Eigentlich kein neuer Stand über

hinaus.

wie schon geschrieben, nicht mein Thema und deswegen lese ich da nicht mit.

3fach kann nicht schaden :loud:

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