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DennyK

Frage bzgl. Kirchensteuer und Steuererklärung

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DennyK
· bearbeitet von DennyK

Hi,

ich habe da mal eine Frage an euch, weil ich gerade echt nicht mehr durchblicke.

Es geht um Steuererklärung und Kirchensteuer.

 

Ich war noch nie in Kirche, meine Frau ist vor 1,5 Jahren aus der Kirche ausgetreten.

Auf den Lohnsteuerbescheinungen für 2020 ist somit weder bei ihr noch bei mir etwas von einbehaltenen Kirchensteuern zu lesen.
Im Steuerprogramm für die Steuer 2020 habe ich deshalb auch ganz normal angegeben das wir nicht mehr kirchensteuerpflichtig sind und auch nichts einbehalten wurde.

 

Gestern habe ich dann den Bescheid vom Finanzamt zurück bekommen und dort gibt es eine Abweichung.

Das Finanzamt hat selbstständig 165€ an Kirchensteuer angesetzt.

 

Ich frage mich jetzt wirklich wo das her kommt.
Vom Arbeitgeber ist definitiv nichts einbehalten worden.

 

Als nächstes habe ich dann an meine Depots gedacht. Alle Depots sind als Einzeldepots angelegt, bei meinem Depot bei der Consorsbank ist der Freistellungsauftrag allerdings über 801€,

weshalb ich einen geteilten FSA mit meiner Frau eingerichtet habe. Das ist auch das einzige Depot wo ich noch keine Jahressteuerbescheinigung für 2020 bekommen habe.

Bei allen anderen Depots wo ich diese schon habe ist auch nirgends was von Kirchensteuer aufgeführt.

Ich wüsste aber auch wirklich nicht weshalb die Consorsbank bei mir Kirchensteuer abziehen sollte, obwohl ich selbst nicht Kirchensteuerpflichtig bin und das auch so hinterlegt ist.

 

Habt ihr noch eine Idee wo das herkommen könnte?
Ansonsten muss ich wohl doch mal beim Finanzamt anrufen.

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N/com
· bearbeitet von N/com
vor 17 Minuten von DennyK:

Das Finanzamt hat selbstständig 165€ an Kirchensteuer angesetzt.

Angesetzt oder als Zahlung festgesetzt?

Sofern deine Frau im Kalenderjahr 2020 eine Kirchensteuererstattung bekommen hat (könnte zeitlich ja hinkommen bei einem unterjährigen Austritt 2019), ist dieser Erstattungs-Überhang deinem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzuzurechnen.  

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domkapitular
vor 19 Minuten von DennyK:

Das ist auch das einzige Depot wo ich noch keine Jahressteuerbescheinigung für 2020 bekommen habe.

Bei Consors mal im Online-Archiv unter Datum 31.12.2020 schauen

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DennyK
· bearbeitet von DennyK

Die 165€ wurden als gezahlte und abziehbaren Kirchensteuer angesetzt. Unsere Nachzahlung hat sich dadurch etwas reduziert.

Ist ja jetzt nicht so das ich mich nicht freue das ich weniger zurückzahlen muss, aber ich möchte gerne einfach verstehen woher es kommt.

vor 4 Minuten von domkapitular:

Bei Consors mal im Online-Archiv unter Datum 31.12.2020 schauen

Normalerweise sollte diese bei der Consorsbank bis 31.März im Postfach liegen.

Da ich aber auch ein Depot bei Smartbroker über die DAB Bank habe soll es wohl bis Ende April dauern, da die beiden ja zusammen gehören.

Aber selbst wenn diese demnächst kommt glaube ich nicht das ich dort was von Kirchensteuer finde. Ich selbst bin ja nicht Kirchensteuerpflichtig und die Depots laufen ja alle nur auf mich.

Und beim Freistellungsauftrag dürfte es ja egal sein.

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beamter97
vor 2 Stunden von DennyK:

Die 165€ wurden als gezahlte und abziehbaren Kirchensteuer angesetzt.

Reden wir über den Bescheid für 2020?

Dann werdet ihr in 2020 entsprechende Zahlungen geleistet haben, die als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

wenn es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stand, bleiben nur im Jahr 2020 geleistete Vorauszahlungen(bis zum Ende der Ki-St.Pflicht deiner Frau), oder Nachzahlungen für 2019 oder früher.

Von Kirchensteuern auf die Abgeltungssteuern erfährt das FA erst, wenn du das in einer Anlage KAP angibst.

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west263
vor 2 Stunden von DennyK:

Normalerweise sollte diese bei der Consorsbank bis 31.März im Postfach liegen.

normal bei jedem anderen Broker so, aber nicht bei der Consorsbank. Da möchte man es dem Kunden schwer machen und datiert diese auf Ende Dez.

Meine war schon in der Postbox. Also nochmal nachschauen!

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DennyK
vor 6 Minuten von beamter97:

Reden wir über den Bescheid für 2020?

Dann werdet ihr in 2020 entsprechende Zahlungen geleistet haben, die als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

wenn es nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stand, bleiben nur im Jahr 2020 geleistete Vorauszahlungen(bis zum Ende der Ki-St.Pflicht deiner Frau), oder Nachzahlungen für 2019 oder früher.

Von Kirchensteuern auf die Abgeltungssteuern erfährt das FA erst, wenn du das in einer Anlage KAP angibst.

Es wurden weder vom Arbeitgeber Kirchensteuern abgeführt, noch habe ich diesbezüglich irgendwelche Vorauszahlungen geleistet.

Meine Frau hat sich schon Mitte 2019 abgemeldet und Vorauszahlungen an das Finanzamt habe ich erst seit 2.Quartal 2020, wobei diese explizit ohne Kirchensteuern sind.

 

Was meinst du mit Nachzahlungen für 2019 oder früher?

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 7 Minuten von DennyK:

Was meinst du mit Nachzahlungen für 2019 oder früher?

Hast du im Jahr 2020 eine Zahlung an das Finanzamt getätigt, er in der auf Grund eines erhaltenen Steuerbescheides für das Jahr 2019 (oder ein früheres Jahr) eine Nachzahlung an Kirchensteuern enthalten war?

 

Da- wie du sagst, du für 2020 eine Nachzahlung geleistet hast, kann das doch auch für 2019 der Fall gewesen sein.

 

Schau doch mal in die Erläuterungen zu dem Bescheid, findet sich da etwas ähnliches wie das:

grafik.thumb.png.97a62094ceaad5fe14efd85d5d497b0a.png

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DennyK
· bearbeitet von DennyK
vor 23 Minuten von beamter97:

Hast du im Jahr 2020 eine Zahlung an das Finanzamt getätigt, er in der auf Grund eines erhaltenen Steuerbescheides für das Jahr 2019 (oder ein früheres Jahr) eine Nachzahlung an Kirchensteuern enthalten war?

So kommen wir der Sache wohl näher bzw. das scheint tatsächlich die Lösung zu sein :-)

Ja, ich musste für die Steuererklärung 2019 etwas nachzahlen. Habe den Bescheid eben noch mal schnell rausgesucht.

Dort steht das für 2019 genau 165€ zu wenig an Kirchensteuer bezahlt wurde. Diese Summe habe ich dann Mitte 2020 zusammen mit dem Teil für die Einkommensteuer und Soli nachgezahlt.

 

Das heißt dann also obwohl die Summe von 165€ eigentlich für das Jahr 2019 war, welche ich aber erst in 2020 mit der Nachzahlung gezahlt habe, werden diese jetzt mit als Kirchensteuer für 2020 gezählt. 

 

Darauf das es an der Steuererklärung von 2019 liegt wäre ich bestimmt nicht gekommen. Wieder was dazu gelernt und bei der nächsten Steuererklärung sollte das ja dann nicht mehr passieren.

Das Finanzamt hat gerade mal knapp 2 Wochen für die Bearbeitung benötigt, so schnell waren die noch nie ;-) 
Eigentlich hatte ich sogar mit einer ca. 120€ höheren Rückzahlung gerechnet, da ich auch noch ausländische Kapitalerträge (Zeile 19 Anlage KAP) von Mintos über mehrere hundert Euro mit angegeben hatte und eigentlich unser gemeinsamer FSA von 1602€ fast komplett verbraucht war. Aber im Quellensteuertopf dürfte noch etwas gewesen sein.


Vielen vielen Dank für die Hilfe !!!!!

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chirlu
vor 1 Stunde von DennyK:

Das heißt dann also obwohl die Summe von 165€ eigentlich für das Jahr 2019 war, welche ich aber erst in 2020 mit der Nachzahlung gezahlt habe, werden diese jetzt mit als Kirchensteuer für 2020 gezählt. 

 

Es gilt (mit Ausnahmen) das Zufluß- bzw. Abflußprinzip, d.h. Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig und Ausgaben in dem Jahr absetzbar, in dem sie gezahlt wurden; ganz egal, für wann sie eigentlich gedacht sind.

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beamter97
vor 4 Stunden von DennyK:

werden diese jetzt mit als Kirchensteuer für 2020 gezählt. 

Du hast es nicht verstanden!

Du zahlst in 2020 keine Kirchensteuer, da ihr beide keine Kirche angehört.

Zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens in 2020 werden deine abzugsfähigen Sonderausgaben, die du in 2020 getätigt hast, berücksichtigt. Neben Spenden an gemeinnützige Organisationen fallen auch die von dir gezahlten Kirchensteuern -egal für welchen Zeitraum - darunter. Und da das FA weiß, was du gezahlt/erstattet bekommen hast, setzt es den Betrag automatisch an.

vor 2 Stunden von chirlu:

Es gilt (mit Ausnahmen) das Zufluß- bzw. Abflußprinzip,

 

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MeinNameIstHase

Für alte Steuerjahre (hier für 2019) gezahlte Kirchensteuern (gezahlt im Veranlagungsjahr 2020) wurden im Steuerbescheid 2020 als Sonderausgabe einkünftemindernd angesetzt. Das hat alles so seine Richtigkeit. Siehe §10 Absatz 1 Nr. 4 EStG.

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