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Erich Müller Dr.

Modellbeispiel Mittleres Einkommen Steuer und Sozialabgaben optimieren......

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Erich Müller Dr.

Liebe Gemeinde:

 

Annahme ein  Akademiker,  ledig, kein Nachwuchs hat folgendes Jobangebot  57 000 € p.a. Bruttoverdienst.

Der Arbeitgeber möchte ihn aber lieber als freien Mitarbeiter beschäftigen!  wenn er nun diese selbständige Tätigkeit favorisiert, wie hoch sollte die Monatsforderung an den Auftraggeber sein? 

 

Bei 57 000 € liegt er also unterhalb  der  Beitragsbemessungsgrenze Sozialversicherungen kann deshalb nicht in die Private Krankenversicherung.

 

Zusätzlich verfügt er über Mieteinnahmen von 20 000 € p.a..

 

Frage

1: Wie hoch müsste bei selbständiger Tätigkeit (GKV) das vergleichbare Bruttomonatseinkommen sein, damit das gleiche Netto entsteht, ohne Rentenansprüche berechnet?

 

Danke

 

 

 

 

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Wie erwartest du auf unsinnige Fragen sinnvolle Antworten?

  1. Scheinselbständigkeit fällt mir als Erstes ein
  2. Dann natürlich die Absetzbarkeit von Arbeitszimmer, Arbeitsmitteln, PKW, etc. usw.
  3. Die Möglichkeit, als Selbständiger noch andere Auftraggehmer zu haben.
  4. Rentenansprüche/Altersversorgung nicht zu berücksichtigen ist eine ganz ganz dumme Idee.
  5. Was ist im Krankheitsfall?
  6. Kündigungsschutz gibt es auch nicht.

Unter dem Doppelten des AG-Brutto lohnt sich das nicht.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Wenn man von 650€ private Krankenversicherung ausgeht - annähernd das gleiche.

 

Also hauptsächlich spart der AG bei diesem Deal und du Leistungen ohne Ende.

 

Also Wieso um Himmels Willen sollte man sowas tun?

 

Also deine Forderung sollte sich eher an 57.000€ + Arbeitgeberanteile + 10% Sicherheitszuschlag + 5% Administration (Steuerberater für selbstständige Tätigkeit) sein.

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Erich Müller Dr.
vor 3 Minuten von Ramstein:

Wie erwartest du auf unsinnige Fragen sinnvolle Antworten?

  1. Scheinselbständigkeit fällt mir als Erstes ein
  2. Dann natürlich die Absetzbarkeit von Arbeitszimmer, Arbeitsmitteln, PKW, etc. usw.
  3. Die Möglichkeit, als Selbständiger noch andere Auftraggehmer zu haben.
  4. Rentenansprüche/Altersversorgung nicht zu berücksichtigen ist eine ganz ganz dumme Idee.
  5. Was ist im Krankheitsfall?

1. bitte nicht berücksichtigen

2. dto

3. ist angedacht

4. deshalb wäre es  dann angebracht bei  Selbstständigkeit diese dann um den Faktor 20% umsatztechnisch zu erhöhen.

5. via freiwilliger GKV  

 

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Shonsu

+ Urlaub + Feiertage (rechne grob mit 220 Arbeitstage / Jahr) (also nochmal ein Aufschlag von ca. 15 %(

+ fehlende Jobsicherheit (Aufschlag + x %)

 

- wenn ich schnell mit meinen Aufträgen bin, habe ich Freizeit (keine Ahnung wie schnell Du bist;)

Mein Prof. hat mir mal erzählt, dass ein Großunternehmen (Namen möchte ich nicht nennen) gerne an der Uni forschen lässt, da die Großfirma intern mit Stundensätzen von 200 Euro rechnet. Das wäre doch schon mal ein guter Ansatz;)

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Bassinus
vor 2 Minuten von Erich Müller Dr.:

. deshalb wäre es  dann angebracht bei  Selbstständigkeit diese dann um den Faktor 20% umsatztechnisch zu erhöhen.

20%? :rolleyes: du weißt schon was der AG spart?

vor 2 Minuten von Erich Müller Dr.:

5. via freiwilliger GKV  

Und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann Krankengeld :narr:

Oder woher bedienst du deine laufenden Kosten?

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Erich Müller Dr.
vor 1 Minute von Bassinus:

20%? :rolleyes: du weißt schon was der AG spart?

Und die gesetzliche Krankenversicherung zahlt dann Krankengeld :narr:

Oder woher bedienst du deine laufenden Kosten?

Was der AG spart beim Selbständigen möchte ich  ausgezahlt haben.

Hierzu kommt es gibt keine Abfindung, keinen Urlaub usw. diese Vorteile sind einzukalkulieren.

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Bassinus
vor 2 Minuten von Erich Müller Dr.:

Was der AG spart beim Selbständigen möchte ich  ausgezahlt haben.

Hierzu kommt es gibt keine Abfindung, keinen Urlaub usw. diese Vorteile sind einzukalkulieren.

Unter 100k brauchst du es nicht machen.

Du kostest als Arbeitnehmer den AG mit 57.000€ Brutto ca. 80.000€ im Jahr. Darin enthalten sind neben den AG Anteilen auch die 6 Wochen Lohnfortzahlung, Vorsorgepflichten (ab bestimmten Größen der Angestelltenzahl), Arbeitnehmerrechte, ...

Die restlichen 20k brauchst du für Administration wie Rechnungen schreiben, Projektverträge aushandeln, Steuerberater (Umsatzsteuerpflicht, Gewerbesteuerpflicht? ggf. als Katalogberuf nicht, Risikoaufschläge (Auftragsflaute, Konkurrenzverbot,...) usw.

 

Sowas sollte sehr gut überlegt werden. Habe 2-3 Freunde die als Freelancer in der Schweiz gearbeitet haben. Mittlerweile sind alle angestellte AN, da die Nachteile überwiegen und 80+ Stunden nicht unüblich waren. Das kommt natürlich auch auf die Branche an - aber nicht selten nutzen AG solche Sachen übel aus und du sitzt als "Bittsteller" am kürzeren Hebel.

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Cai Shen

Ramsteins Liste ist schon einmal ein sehr guter Anhaltspunkt für zu bedenkende Punkte.

 

Gehaltsrechner.JPG

 

Die Arbeitgeberbelastung liegt bei "mindestens" 68T, die 20% sind so falsch nicht.

Inklusive 13. Jahresgehalt (+8,3%) werden daraus schon 74T.

Jetzt musst du selbst abschätzen, welchen Wert Sozialversicherung, arbeitsrechtliche Absicherung und Flexibilität einnehmen.

So aus dem Bauch heraus würde ich den Deal nicht unter 85T annehmen, das Problem der Scheinselbstständigkeit mal ausgeklammert.

Ohne Rentenansprüche rechnen ist absoluter Selbstbetrug.

 

 

 

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Erich Müller Dr.

Danke, da kommen wir der richtigen Ausgleichzahl schon gut näher.

 

85 T  mal 1,2 Rentenersatz mal 1,167 Urlaubsanspruch (ca. 2 Monate)  ergibt   ca. 120 T

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beamter97

Quelle

 

grafik.png

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HnsPtr

Ein anü Ingenieur, Berufsanfänger, kostet mich bei manpower (und anderen Überlassern) 90 Euro pro Stunde bei einer 40h Abrufzusage für einen Monat, wenn er im gewünschten Gebiet schon einmal was gemacht hat.

 

D.h. du solltest mindestens 90 Euro pro Stunde nehmen, wenn du auch nur irgendwas für den Auftraggeber nützliches kannst.

 

Das entspricht bei voller Auslastung dem dreifachen deiner 57k. Da machst du dann aber Abrechnung, USt Voranmeldung, Akquise, Weiterbildung am Wochenende oder nach den 40 Stunden, bist nie krank und hast nie Urlaub.

 

Wenn du schon am Stundensatz kalkulieren scheiterst, würde ich an deiner Stelle ein reguläres Arbeitnehmerverhältnis suchen.

 

Scheinselbstständigkeit usw, wie vom threadstarter gewünscht, außen vor gelassen.

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lawkick

Das doppelte Entgelt ist ein realistischer Maßstab. Aber man sollte eine mögliche abhängige Beschäftigung nach §7 SGB IV schon rechtlich sicher ausschließen. Sonst wird der Spaß für den AG noch teurer (Bruttoentgeltermittlung mit der Stkl.6)! Der AN/Scheinselbständige kann u.U. auch noch ein Strafverfahren (§266a StGB Beihilfe) erleben.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von Cai Shen:

Die Arbeitgeberbelastung liegt bei "mindestens" 68T, die 20% sind so falsch nicht.

Inklusive 13. Jahresgehalt (+8,3%) werden daraus schon 74T.

Fehlen da nicht noch 6 Wochen Urlaub + Feiertage? Das wären noch mal grob 15%.

+ Zusatzkosten für eine KV mit Lohnfortzahlung analog zum Arbeitnehmerverhältnis.

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Cai Shen
vor 3 Minuten von kleinerfisch:

Fehlen da nicht noch 6 Wochen Urlaub + Feiertage?

Wir reden ja über ein Jahresgehalt ohne weitere Angaben zur Ausgestaltung des Vertrags, wissen also nicht wie die benötigte Arbeitszeit kontrolliert bzw. im Einzelnen abgerechnet werden soll.

Als Angestellter wären mit dem Bruttogehalt alle Ansprüche übers Jahr abgegolten, warum sollten beim freien Mitarbeiter also weitere kalkulatorische Kosten für "bezahlte Freizeit" addiert werden?

Die Aufgabenstellung lautet doch Bruttolohnhochrechnung aufs Jahr bzw. Vergleich mit dem Verfügungsbetrag als Selbstständiger.

Bei einer Stundenlohnbetrachtung wäre ich voll bei dir.

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Ramstein

Am besten in Vertrag auch gleich die Urlaubstage und das Urlaubsgenehmigungsverfahren regeln. :P

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4r7ur
vor 4 Stunden von Erich Müller Dr.:

Frage

1: Wie hoch müsste bei selbständiger Tätigkeit (GKV) das vergleichbare Bruttomonatseinkommen sein, damit das gleiche Netto entsteht, ohne Rentenansprüche berechnet?

 

Die Frage lässt sich mathematisch relativ leicht beantworten, berücksichtigt aber andere wesentliche Punkte nicht. Das meiste ist schon in den anderen Antworten beleuchtet worden.

 

Die Tätigkeit ist ja nicht bekannt. Wie gehst Du mit dem Risiko um, im höheren Alter (so ab 45/50) nur noch schwer an Aufträge zu kommen?

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Erich Müller Dr.
vor 3 Stunden von HnsPtr:

 

 

Wenn du schon am Stundensatz kalkulieren scheiterst, würde ich an deiner Stelle ein reguläres Arbeitnehmerverhältnis suchen.

 

 

Danke dann gehe ich zum STAAT 

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lawkick
vor 30 Minuten von Ramstein:

Am besten in Vertrag auch gleich die Urlaubstage und das Urlaubsgenehmigungsverfahren regeln. :P

Da freut sich die GRV und die StA:rolleyes:

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4r7ur
vor 9 Minuten von Erich Müller Dr.:

Danke dann gehe ich zum STAAT 

ist vielleicht die bessere Variante. Ich habe den Eindruck, dass Dir die Grundeinstellung für die Selbständigkeit fehlt.

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Erich Müller Dr.
vor 17 Stunden von HnsPtr:

Ein anü Ingenieur, Berufsanfänger, kostet mich bei manpower (und anderen Überlassern) 90 Euro pro Stunde bei einer 40h Abrufzusage für einen Monat, wenn er im gewünschten Gebiet schon einmal was gemacht hat.

 

D.h. du solltest mindestens 90 Euro pro Stunde nehmen, wenn du auch nur irgendwas für den Auftraggeber nützliches kannst.

 

Das entspricht bei voller Auslastung dem dreifachen deiner 57k. Da machst du dann aber Abrechnung, USt Voranmeldung, Akquise, Weiterbildung am Wochenende oder nach den 40 Stunden, bist nie krank und hast nie Urlaub.

 

Wenn du schon am Stundensatz kalkulieren scheiterst, würde ich an deiner Stelle ein reguläres Arbeitnehmerverhältnis suchen.

 

Scheinselbstständigkeit usw, wie vom threadstarter gewünscht, außen vor gelassen.

Der dreifache Satz ist sicher real, bei einem langfristigen Einsatz würde ich aber auf den Doppelten zurückkommen. 

 

Private Meinung zur  weiteren Befähigung weise ich ins Reich der Spekulation.

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IndexP

Selten so ein wirres Zeug von einem (angeblichen) Akademiker gelesen - und das den ganzen Thread über.

Und überheblich und beratungs-resistent isser auch noch, der Herr Doktor...

 

Zusatzfrage an den TE:

Was hat das Anliegen des Threads (nämlich ein AN-Angebot 'preislich' in ein Freelancer-Angebot zu "übersetzen") zu tun mit dem Thread-Titel ("...Steuern und Sozialabgaben optimieren...")?

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Merol Rolod
vor 3 Stunden von IndexP:

Zusatzfrage an den TE:

Was hat das Anliegen des Threads (nämlich ein AN-Angebot 'preislich' in ein Freelancer-Angebot zu "übersetzen") zu tun mit dem Thread-Titel ("...Steuern und Sozialabgaben optimieren...")?

Das möchte ich lösen: Es ist die Verklausulierung der vorgeblich gerade nicht angestrebten Scheinselbständigkeit.

Ich nehme die Waschmaschine und den Toaster. :D

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Erich Müller Dr.
vor 23 Stunden von Cai Shen:

Ramsteins Liste ist schon einmal ein sehr guter Anhaltspunkt für zu bedenkende Punkte.

 

Gehaltsrechner.JPG

 

Die Arbeitgeberbelastung liegt bei "mindestens" 68T, die 20% sind so falsch nicht.

Inklusive 13. Jahresgehalt (+8,3%) werden daraus schon 74T.

Jetzt musst du selbst abschätzen, welchen Wert Sozialversicherung, arbeitsrechtliche Absicherung und Flexibilität einnehmen.

So aus dem Bauch heraus würde ich den Deal nicht unter 85T annehmen, das Problem der Scheinselbstständigkeit mal ausgeklammert.

Ohne Rentenansprüche rechnen ist absoluter Selbstbetrug.

 

 

 

AG Gesamt 68 264

-Sozialabzüge 11 264

Arbeitnehmer brutto 57 000

-Steuer und Soziales 22 769

 

Netto 34 230  

das sind immerhin 40% Abzüge und 50% bezogen auf das AG Brutto, wohlgemerkt das ist kein Spitzengehalt.

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Cai Shen
vor 9 Minuten von Erich Müller Dr.:

das sind immerhin 40% Abzüge und 50% bezogen auf das AG Brutto, wohlgemerkt das ist kein Spitzengehalt.

Die Nettoquote von ~55-60% bleibt in höheren Einkommenssphären aber ähnlich, weil irgendwann die Sozialversicherung* gedeckelt ist (~2.200 € monatlich) und dafür der Grenzsteuersatz in Richtung 42% + Soli marschiert.

Im obigen Beispiel sind das mal gerade 19% Steuerlast.

 

* Angenommen man ist weiterhin rentenversicherungspflichtig und gesetzlich versichert.

Mit PKV und privater Rentenvorsorge sollte man aber keinesfalls deutlich weniger rechnen, dann eher gesparte PKV Beiträge in die RV stecken ...

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