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MiBu

Verkauf von PayPal-Aktien - steuerlicher Altbesitz?

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MiBu

Hallo,

 

seit 2015 bin ich im Besitz von Paypal-Aktien, die ich seinerzeit bei der Abspaltung von PayPal von ebay bekommen habe; ich habe für jede in meinem Besitz befindliche ebay-Aktie eine Paypal-Aktie ins Depot bekommen, hierbei wurde der Wert der ebay-Aktien um den Wert der PayPal-Aktien reduziert, sodass sich insgesamt keine Änderung des Wertes ergeben hat.

 

Vor einigen Tagen habe ich einige der PayPal-Aktien verkauft und musste zur Kenntnis nehmen, das meine Bank für den Kursgewinn Abgeltungssteuer abgeführt hat.

 

Da ich meine ebay-Aktien vor 2009 erworben hatte und es sich somit hier um steuerlichen Altbesitz handelt, bin ich davon ausgegangen, dass es sich auch bei den hieraus hervorgegangenen PayPal-Aktien um Altbesitz handelt.

 

Wer hat hierzu eine Idee? Vielen Dank!

 

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oktavian
vor 5 Minuten von MiBu:

Hallo,

 

seit 2015 bin ich im Besitz von Paypal-Aktien, die ich seinerzeit bei der Abspaltung von PayPal von ebay bekommen habe; ich habe für jede in meinem Besitz befindliche ebay-Aktie eine Paypal-Aktie ins Depot bekommen, hierbei wurde der Wert der ebay-Aktien um den Wert der PayPal-Aktien reduziert, sodass sich insgesamt keine Änderung des Wertes ergeben hat.

 

Vor einigen Tagen habe ich einige der PayPal-Aktien verkauft und musste zur Kenntnis nehmen, das meine Bank für den Kursgewinn Abgeltungssteuer abgeführt hat.

 

Da ich meine ebay-Aktien vor 2009 erworben hatte und es sich somit hier um steuerlichen Altbesitz handelt, bin ich davon ausgegangen, dass es sich auch bei den hieraus hervorgegangenen PayPal-Aktien um Altbesitz handelt.

 

Wer hat hierzu eine Idee? Vielen Dank!

 

Die Fußstapfentheorie bei spin-offs wird von deutschen Banken nur bei deutschen spin-offs meines Wissens nach angewendet. Ob das rechtens und richtig so ist, ist eine andere Frage. Das ist aber die Regel. Alles andere führt eben zum Verlust des Altbestand Merkmales für den spin-off.

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Taxadvisor
vor 24 Minuten von MiBu:

Hallo,

 

seit 2015 bin ich im Besitz von Paypal-Aktien, die ich seinerzeit bei der Abspaltung von PayPal von ebay bekommen habe; ich habe für jede in meinem Besitz befindliche ebay-Aktie eine Paypal-Aktie ins Depot bekommen, hierbei wurde der Wert der ebay-Aktien um den Wert der PayPal-Aktien reduziert, sodass sich insgesamt keine Änderung des Wertes ergeben hat.

 

Vor einigen Tagen habe ich einige der PayPal-Aktien verkauft und musste zur Kenntnis nehmen, das meine Bank für den Kursgewinn Abgeltungssteuer abgeführt hat.

 

Da ich meine ebay-Aktien vor 2009 erworben hatte und es sich somit hier um steuerlichen Altbesitz handelt, bin ich davon ausgegangen, dass es sich auch bei den hieraus hervorgegangenen PayPal-Aktien um Altbesitz handelt.

 

Wer hat hierzu eine Idee? Vielen Dank!

 

Der Vorgang ist bereits beim BFH anhängig: Bundesfinanzhof, VIII R 15/20 (Vorinstanz FG Köln), insoweit kann im Rahmen der Steuererklärung Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Im Urteilsfall ging es zwar um die Frage Kapitalertrag oder Einbuchung mit Null und die Frage der späteren Veräußerung wurde vom FG als nicht entscheidungserheblich nicht beurteilt. Allerdings gehe ich davon aus, dass der BFH zumindest am Rande auch etwas zum steuerlichen Status der "Altbestände" sagt.

 

Gruß

Taxadvisor

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oktavian
vor 1 Stunde von Taxadvisor:

Der Vorgang ist bereits beim BFH anhängig: Bundesfinanzhof, VIII R 15/20 (Vorinstanz FG Köln), insoweit kann im Rahmen der Steuererklärung Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Im Urteilsfall ging es zwar um die Frage Kapitalertrag oder Einbuchung mit Null und die Frage der späteren Veräußerung wurde vom FG als nicht entscheidungserheblich nicht beurteilt. Allerdings gehe ich davon aus, dass der BFH zumindest am Rande auch etwas zum steuerlichen Status der "Altbestände" sagt.

 

Gruß

Taxadvisor

Das wäre natürlich schön, aber ich denke der spin-off wird nicht Altbestand sein. Wäre toll, wenn du da mal was schreiben würdest, wenn das Urteil durch ist. Momentan blicke ich z.B. gar nicht durch wie nun welcher spin-off in de besteuert wird und ich investiere gerne mit Absicht in pre-spin-off Firmen, da es da historisch eine Überrendite gab.

 

Das Schlimme war ja bei Altbestand man wird voll auf den Wert des spin-off besteuert und der Kursverlust beim Altbestand ist nicht steuerbar. Also der Kurs fällt, um den Wert des spin-offs und diese Summe wird voll besteuert, aber der Wertverlust wird nicht steuerlich ausgeglichen. <--- das kommt mir nicht ganz verfassungskonform vor, bei Dividenden ist es noch OK, da diese meist auch aus Gewinnen resultieren es also wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist, was besteuert wird. Bin nur Laie und :myop:

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