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Black-Scholes

Medizinische Inflation

Empfohlene Beiträge

B2BFighter
vor 45 Minuten von Okabe:

Na siehst du, langsam verstehst du es ja doch. Das einzige, was du jetzt noch lernen musst, ist das ganze auf die PKV zu übertragen. Ist nämlich genau gleiche: wenn medizinische Inflation und generelle Inflation (und damit auch die Löhne) gleich stark steigen (oder sinken) dann ändert sich (statistisch) für niemanden etwas, außer dass alle Zahlen auf dem Papier um einen Faktor größer werden.

 

Damit hast du dir also deinen vorherigen Beiträgen selbst widersprochen. Aber wenigstens liegst du jetzt richtig. :)

 

Übrigens, bitte lern korrekt zu zitieren.

Vielen Dank Okabe, ich muss noch viel lernen! 

 

Auch wenn ich mich wiederhole...

 

Man kann die Folgen der medizinischen Inflation für die GKV nicht analog auf die PKV übertragen. Denn neben vielen Nachteilen hat das Umlageverfahren auch einen Vorteil. Es unterliegt keinem Wertverlust durch Inflation. Denn durch das Umlageverfahren wird kein Kapital langfristig angelegt, im Gegensatz zu kapitalgedeckten Versicherungen (PKV), bei der ein Großteil der Beitragseinnahmen in Altersrückstellungen oft über Jahrzehnte angespart werden. 

 

In Sachen Inflationsgefahr erweist sich die GKV wegen dem Umlageverfahren sogar als vorteilhaft. Steigt die Inflation, steigen auch die Löhne und damit automatisch die Einnahmen der GKV. Die auszuzahlenden Leistungen bleiben also finanzierbar. Die Einnahmen der PKV steigen nicht durch höhere Löhne und sie kalkuliert derzeit die medizinische Inflation nicht in die Beiträge mit ein.

 

Niemand kann dem PKV Versicherten sagen, ob er im Jahr 2020 mit 100 € Altersrückstellungen mehr ärztliche Leistungen erhalten hätte, als er zum Beispiel in 20 Jahren für 150 € erhalten würde.

Wenn die Altersrückstellungen der PKV zwar nominal ansteigen, aber real an Kaufkraft verlieren, ist das Kapitaldeckungsverfahren inflationsbedingt im Nachteil.

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Black-Scholes
vor 1 Stunde von Okabe:

Na siehst du, langsam verstehst du es ja doch. Das einzige, was du jetzt noch lernen musst, ist das ganze auf die PKV zu übertragen. Ist nämlich genau gleiche: wenn medizinische Inflation und generelle Inflation (und damit auch die Löhne) gleich stark steigen (oder sinken) dann ändert sich (statistisch) für niemanden etwas, außer dass alle Zahlen auf dem Papier um einen Faktor größer werden.

Folglich hätten beide Systeme ein Problem, wenn die med. Inflation langfristig höher ist wie die normale Inflation, sich also die med. Inflation von der Lohnentwicklung abkoppelt.
 

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Okabe
vor 9 Stunden von B2BFighter:

Man kann die Folgen der medizinischen Inflation für die GKV nicht analog auf die PKV übertragen. Denn neben vielen Nachteilen hat das Umlageverfahren auch einen Vorteil. Es unterliegt keinem Wertverlust durch Inflation. Denn durch das Umlageverfahren wird kein Kapital langfristig angelegt, im Gegensatz zu kapitalgedeckten Versicherungen (PKV), bei der ein Großteil der Beitragseinnahmen in Altersrückstellungen oft über Jahrzehnte angespart werden. 

Du musst dir eins klarmachen: es ist völlig egal, wie hoch die Verzinsung auf das von der PKV angelegte Kapital ist. 5%, 20%, 0% oder gar -20%. Spielt alles keine Rolle solange die Verzinsung gleich der Inflation und der Lohnentwicklung ist. Denn wenn die Inflation 20% beträgt, dann wird auch der Zinssatz entsprechend hoch sein, sodass ich dann in einem Jahr eben 20% mehr Geld habe - von dem ich aber genau die gleichen medizinischen Leistungen bekomme wie heute.

 

Statistisch gibt daher bezüglich der Inflationsauswirkungen zwischen GKV and PKV keinen Unterschied. In der GKV steigen die Beiträge durch die medizinische Inflation ja ebenfalls, was aber durch die höheren Löhne wieder ausgeglichen wird. Ein Problem haben eben diejenigen, deren Löhne nicht so stark steigen wie die medizinische Inflation, egal ob sie GKV oder PKV Mitglieder sind.

Naja, einen kleinen Unterschied gibt es schon: in der PKV werden die Beiträge unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Versicherten erhöht, in der GKV nicht. Daher kann man als Gutverdiener in der PKV eher profitieren und in der GKV verlieren und als Geringverdiener ist es umgekehrt. Aber das ist ein Detail am Rande und für das volkswirtschaftliche Gesamtkonzept nicht relevant.

 

vor 9 Stunden von B2BFighter:

In Sachen Inflationsgefahr erweist sich die GKV wegen dem Umlageverfahren sogar als vorteilhaft. Steigt die Inflation, steigen auch die Löhne und damit automatisch die Einnahmen der GKV. Die auszuzahlenden Leistungen bleiben also finanzierbar. Die Einnahmen der PKV steigen nicht durch höhere Löhne und sie kalkuliert derzeit die medizinische Inflation nicht in die Beiträge mit ein.

Wie gesagt, es ist das gleiche: höhere Inflation/Löhne = GKV Mitglieder zahlen mehr. Und bei der PKV genauso: höhere Inflation/Löhne = höhere Gesundheitskosten, PKV erhöht Beiträge und PKV Mitglieder zahlen mehr. Absolut kein Unterschied. Woher auch - in beiden Fällen werden Menschen behandelt und diese Leistung muss bezahlt werden. Da gibt es keinen Unterschied, kein System kann hier magisch generell besser sein.

 

vor 9 Stunden von B2BFighter:

Niemand kann dem PKV Versicherten sagen, ob er im Jahr 2020 mit 100 € Altersrückstellungen mehr ärztliche Leistungen erhalten hätte, als er zum Beispiel in 20 Jahren für 150 € erhalten würde.

Wenn die Altersrückstellungen der PKV zwar nominal ansteigen, aber real an Kaufkraft verlieren, ist das Kapitaldeckungsverfahren inflationsbedingt im Nachteil.

Ja, aber wenn die Alterungsruückstellungen real an Kaufkraft gewinnen, dann ist das Kapitaldeckungsverfahren im Vorteil. Das ist also weder Vorteil noch Nachteil der PKV - und der Grund warum ich immer auf deine Beiträge antworte ist, dass sie selten objektiv sind und du meist die PKV in ein schlechtes- und die GKV in ein gutes Licht rückst. So als hättest du etwas gegen die PKV. Etwas mehr Neutralität wäre gut - schließlich wollen wir uns hier im Forum ja austauschen und die verschiedenen Stärken und Schwächen beleuchten. Und dazu ist es am besten sich ein objektives und vollständiges Bild machen zu können.

vor 9 Stunden von Black-Scholes:

Folglich hätten beide Systeme ein Problem, wenn die med. Inflation langfristig höher ist wie die normale Inflation, sich also die med. Inflation von der Lohnentwicklung abkoppelt.
 

Korrekt. Der Unterschied ist allerdings die Konsequenz: in der GKV können sowohl die Beiträge erhöht als auch die Leistungen gesenkt werden. In der PKV können nur die Beiträge erhöht werden (bzw. es ist deutlich schwieriger und unwahrscheinlicher, dass Leistungen reduziert werden). Und genau das ist eines der Entscheidungskriterien, die bei der Wahl zwischen den System zu beachten sind.

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B2BFighter
vor 5 Stunden von Okabe:

Du musst dir eins klarmachen: es ist völlig egal, wie hoch die Verzinsung auf das von der PKV angelegte Kapital ist. 5%, 20%, 0% oder gar -20%. Spielt alles keine Rolle solange die Verzinsung gleich der Inflation und der Lohnentwicklung ist. Denn wenn die Inflation 20% beträgt, dann wird auch der Zinssatz entsprechend hoch sein, sodass ich dann in einem Jahr eben 20% mehr Geld habe - von dem ich aber genau die gleichen medizinischen Leistungen bekomme wie heute.

 

Statistisch gibt daher bezüglich der Inflationsauswirkungen zwischen GKV and PKV keinen Unterschied. In der GKV steigen die Beiträge durch die medizinische Inflation ja ebenfalls, was aber durch die höheren Löhne wieder ausgeglichen wird. Ein Problem haben eben diejenigen, deren Löhne nicht so stark steigen wie die medizinische Inflation, egal ob sie GKV oder PKV Mitglieder sind.

Naja, einen kleinen Unterschied gibt es schon: in der PKV werden die Beiträge unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Versicherten erhöht, in der GKV nicht. Daher kann man als Gutverdiener in der PKV eher profitieren und in der GKV verlieren und als Geringverdiener ist es umgekehrt. Aber das ist ein Detail am Rande und für das volkswirtschaftliche Gesamtkonzept nicht relevant.

Das ist alles korrekt, ich glaube wir liegen gar nicht so weit auseinander.

 

Ich stimme dir zu, dass die Auswirkungen für GKV und PKV fast identisch sind, wenn die Verzinsung und Lohnentwicklung analog der Inflation steigt. Die Entwicklung der letzten 10 Jahre zeigt aber, dass die medizinische Inflation doppelt so hoch ist, wie die normale Inflation. Löhne, Verzinsung und Inflation steigen p.a. um ca. 2%, die medizinische Inflation steigt p.a. um ca. 4%.

 

Was hat das für Auswirkungen? Ja, sowohl die GKV als auch die PKV müssen die Beiträge erhöhen. 

In der GKV steigt in der Regel der Zusatzbeitrag minimal an, der größte Teil wird aber indirekt durch die Erhöhung der BBG erreicht. In der PKV wird für alle VN der Beitrag angepasst.

 

Ich glaube der entscheidende Faktor bei der Inflation ist der Lohn.

Wenn ein Arbeitnehmer/Selbstständiger immer analog der Inflation steigende Einnahmen hat, ist sowohl die GKV als auch PKV für ihn dauerhaft finanzierbar.

 

Nehmen wir mal Max Muster, der immer den Durchschnittsentgelt nach § 69 SGB VI verdient:

In 2011 verdiente er 32.100 EUR brutto - die GKV kostete  (AN/AG) 15,5% , sprich 4.975,50 €

In 2020 verdiente er 41.541 EUR brutto - die GKV kostete (AN/AG) 15,70%, sprich 6.521,94 €

 

Der Lohn ist also in knapp 10 Jahren 29,41 % gestiegen, die GKV um 31,08% - gehen wir davon aus, dass auch die PKV und die Inflation um 31% gestiegen wäre.

 

Aber was passiert denn, wenn

A) Max Muster in 2020 nur 15% mehr verdient hätte als 2011?

B) Max Muster in 50% Altersteilzeit gegangen ist und der Verdienst in 2020 auf dem Niveau von 2011 liegt?

 

Die GKV würde Ihn in 2020 bei  32.100 EUR brutto, 5.039,70 € kosten, sprich 1,29% mehr, obwohl die Inflation um knapp 30% gestiegen ist.

Die PKV wäre analog 30% gestiegen.

 

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Mein Fazit:

Die PKV reicht die Inflation immer an den Versicherten weiter, egal wie sich sein Lohn entwickelt.

Die GKV nur, wenn der Versicherte ebenfalls steigende Löhne hat. 

 

Und so ist ja auch die allgemeine Empfehlung der Berater.

Die bessere PKV nur abschließen, wenn man es sich dauerhaft leisten kann. 

 

 

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DancingWombat
vor 32 Minuten von B2BFighter:

Ich glaube der entscheidende Faktor bei der Inflation ist der Lohn.

Wenn ein Arbeitnehmer/Selbstständiger immer analog der Inflation steigende Einnahmen hat, ist sowohl die GKV als auch PKV für ihn dauerhaft finanzierbar.

 

Nehmen wir mal Max Muster, der immer den Durchschnittsentgelt nach § 69 SGB VI verdient:

In 2011 verdiente er 32.100 EUR brutto - die GKV kostete  (AN/AG) 15,5% , sprich 4.975,50 €

In 2020 verdiente er 41.541 EUR brutto - die GKV kostete (AN/AG) 15,70%, sprich 6.521,94 €

 

Der Lohn ist also in knapp 10 Jahren 29,41 % gestiegen, die GKV um 31,08% - gehen wir davon aus, dass auch die PKV und die Inflation um 31% gestiegen wäre.

 

Aber was passiert denn, wenn

A) Max Muster in 2020 nur 15% mehr verdient hätte als 2011?

B) Max Muster in 50% Altersteilzeit gegangen ist und der Verdienst in 2020 auf dem Niveau von 2011 liegt?

 

Die GKV würde Ihn in 2020 bei  32.100 EUR brutto, 5.039,70 € kosten, sprich 1,29% mehr, obwohl die Inflation um knapp 30% gestiegen ist.

Die PKV wäre analog 30% gestiegen.

 

 

 

Mein Fazit:

Die PKV reicht die Inflation immer an den Versicherten weiter, egal wie sich sein Lohn entwickelt.

Die GKV nur, wenn der Versicherte ebenfalls steigende Löhne hat. 

 

Und so ist ja auch die allgemeine Empfehlung der Berater.

Die bessere PKV nur abschließen, wenn man es sich dauerhaft leisten kann. 

 

 

In deinem Beispiel blendest du drei Dinge aus:

1. Der Vergleich macht hier nur Sinn, wenn man freiwillig GKV Versichert mit PKV vergleicht. D.h. der von dir genannte Angestellte hätte sich gar nich PKV versichern können. Ein selbstständiger hätte Beiträge auf alle Einkommen bis zur BBG bezahlt (also auch auf Mieten, Zinsen, Dividenden...)

2. Für einen freiwillig versicherten Angestellten ist vor allem die Steigerung der BBG relevant.

3. Die Zusatzbeiträge hast du komplett ignoriert. Die sind aber signifikant gestiegen.

 

Hinzu kommt noch, dass sich in der Zeit möglicherweise auch das Leistungsniveau der GKV verändert hat.

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Okabe
vor 52 Minuten von B2BFighter:

Aber was passiert denn, wenn

A) Max Muster in 2020 nur 15% mehr verdient hätte als 2011?

B) Max Muster in 50% Altersteilzeit gegangen ist und der Verdienst in 2020 auf dem Niveau von 2011 liegt?

 

Die GKV würde Ihn in 2020 bei  32.100 EUR brutto, 5.039,70 € kosten, sprich 1,29% mehr, obwohl die Inflation um knapp 30% gestiegen ist.

Die PKV wäre analog 30% gestiegen.

Stimmt - wenn sich der Lohn einer Person unterdurchschnittlich entwickelt, dann wird sie in der GKV "aufgefangen".

Man muss aber natürlich bedenken, dass das auch seinen Preis hat: diejenigen mit einem hohen Lohn müssen eben die anderen "auffangen". Das ist einer der Gründe, warum ein Single mit hohem Einkommen bei gleichen Leistungen (und über die gesamte Lebenszeit hinweg) einen finanziellen Vorteil in der PKV hat. Oder eben keinen finanziellen Vorteil, dafür aber höhere Leistungen.

 

Darum empfehle ich auch die GKV für diejenigen, die sich Sorgen um die Beiträge machen (siehe sogar dieser Thread hier).

 

 

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B2BFighter
vor 29 Minuten von DancingWombat:

In deinem Beispiel blendest du drei Dinge aus:

1. Der Vergleich macht hier nur Sinn, wenn man freiwillig GKV Versichert mit PKV vergleicht. D.h. der von dir genannte Angestellte hätte sich gar nich PKV versichern können. Ein selbstständiger hätte Beiträge auf alle Einkommen bis zur BBG bezahlt (also auch auf Mieten, Zinsen, Dividenden...)

Ja gern auch einen Angestellten oder Selbständigen (Freiwillig versichert) nehmen, der 2011 - 50000 € brutto p.a. verdient hat und 2020 immer noch 50.000 € brutto verdient aus seiner Tätigkeit.

In 2012 hätte er sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen müssen, weil er mit 50.000 € unter die JAVG gefallen wäre um in der PKV zu bleiben. In der GKV wäre er seit 2012 mit 50.000 € in der Pflichtversicherung, sodass Mieten, Dividenden völlig unrelevant sind.

 

2011 hätte Ihn die GKV gekostet (Höchstbeitragssatz BBG 45.000 € ):  6.975 €

2020 hätte Ihne die GKV gekostet:  7.850 €

 

Steigerung GKV: 12,5% bei einer Inflation von 31%

vor 29 Minuten von DancingWombat:

 

2. Für einen freiwillig versicherten Angestellten ist vor allem die Steigerung der BBG relevant.

Nein ist sie nicht, spätestens ab der Rente und dem Beitritt in die KVdR ist nur noch die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge oder Erwerbseinkommen in der GKV relevant.

Mieten, Dividenden und auch private Renten sind in der KVdR nicht beitragspflichtig.

Die GKV ist ab Renteneintritt im Vergleich zur PKV oft günstiger, wenn man z.B. aus seinem Passiv-Einkommen lebt.

Deshalb muss der PKV Versicherte auch seine Ersparnis im Erwerbsleben ggü. der GKV auch bis zur Rente gut anlegen, um den höheren Beitrag ab der Rente zahlen zu können.

 

Das sähe dann ungefähr so aus:

 

Beitragshöhe / Alter

VGL_PKV_GKV.jpg.71f4e19a41d902f844951d8254967a1d.jpg 

 

 

vor 30 Minuten von DancingWombat:

3. Die Zusatzbeiträge hast du komplett ignoriert. Die sind aber signifikant gestiegen.

Hinzu kommt noch, dass sich in der Zeit möglicherweise auch das Leistungsniveau der GKV verändert hat.

Nein habe ich nicht. Der ZB lag in 2011 bei 15,50% und in 2020 bei 15,70%. Die GKV Leistungen sind im Übrigen 2020 deutlich höher als 2010. 

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DancingWombat
vor 26 Minuten von B2BFighter:

Ja gern auch einen Angestellten oder Selbständigen (Freiwillig versichert) nehmen, der 2011 - 50000 € brutto p.a. verdient hat und 2020 immer noch 50.000 € brutto verdient aus seiner Tätigkeit.

In 2012 hätte er sich dann von der Versicherungspflicht befreien lassen müssen, weil er mit 50.000 € unter die JAVG gefallen wäre um in der PKV zu bleiben. In der GKV wäre er seit 2012 mit 50.000 € in der Pflichtversicherung, sodass Mieten, Dividenden völlig unrelevant sind.

 

2011 hätte Ihn die GKV gekostet (Höchstbeitragssatz BBG 45.000 € ):  6.975 €

2020 hätte Ihne die GKV gekostet:  7.850 €

 

Steigerung GKV: 12,5% bei einer Inflation von 31%

 

Das ist ja auch Quatsch. Wenn du oben eine Lohnsteigerung annimmst musst du das hier auch machen. Folglich:

2011

BBG: 44550€

GKV Beitrag %: 15,5%

GKV Beitrag €: 6905€

 

2020

BBG: 56250€ (+26,2%)

GKV Beitrag %: 15,7% (+1,3%)

GKV Beitrag €: 8831€ (+27,9%)

 

vor 30 Minuten von B2BFighter:

Nein ist sie nicht, spätestens ab der Rente und dem Beitritt in die KVdR ist nur noch die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge oder Erwerbseinkommen in der GKV relevant.

Mieten, Dividenden und auch private Renten sind in der KVdR nicht beitragspflichtig.

Die GKV ist ab Renteneintritt im Vergleich zur PKV oft günstiger, wenn man z.B. aus seinem Passiv-Einkommen lebt.

Deshalb muss der PKV Versicherte auch seine Ersparnis im Erwerbsleben ggü. der GKV auch bis zur Rente gut anlegen, um den höheren Beitrag ab der Rente zahlen zu können.

 

Das sähe dann ungefähr so aus:

 

Beitragshöhe / Alter

VGL_PKV_GKV.jpg.71f4e19a41d902f844951d8254967a1d.jpg 

 

Das ist nach aktueller rechtslage korrekt. Dennoch gilt das Argument für einen Selbstständigen vor dem Renteneintritt. Hier sind alle Einkünfte relevant.

vor 32 Minuten von B2BFighter:

Nein habe ich nicht. Der ZB lag in 2011 bei 15,50% und in 2020 bei 15,70%. Die GKV Leistungen sind im Übrigen 2020 deutlich höher als 2010. 

Habs nochmal gecheckt und du hast recht. 2021 hat es einen deutlichen Sprung nach oben gegeben.

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 3 Minuten von DancingWombat:

Das ist ja auch Quatsch. Wenn du oben eine Lohnsteigerung annimmst musst du das hier auch machen. Folglich:

2011

BBG: 44550€

GKV Beitrag %: 15,5%

GKV Beitrag €: 6905€

 

2020

BBG: 56250€ (+26,2%)

GKV Beitrag %: 15,7% (+1,3%)

GKV Beitrag €: 8831€ (+27,9%)

 

Nein, eben keine Lohnsteigerung! Sowohl 2011 als auch 2020 ein Einkommen von 50.000 €. Denn der Anteil der älteren Angestellten mit Teilzeit ist nicht gering.

Es soll ja eben dargestellt werden, dass die Inflation in der PKV immer weiter gegeben wird, in der GKV nur, wenn der Lohn ebenfalls steigt.

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DancingWombat
vor 1 Minute von B2BFighter:

Nein, eben keine Lohnsteigerung!

Es soll ja eben dargestellt werden, dass die Inflation in der PKV immer weiter gegeben wird, in der GKV nur, wenn der Lohn ebenfalls steigt.

In dem Fall hätte ihr die JAEG überholt und er würde wieder pflichtversichert.

 

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B2BFighter
· bearbeitet von B2BFighter
vor 38 Minuten von DancingWombat:

In dem Fall hätte ihr die JAEG überholt und er würde wieder pflichtversichert.

 

Nein, ein PKV Versicherter hätte sich auch von der Versicherungspflicht befreien lassen können und in der PKV verbleiben. Nicht unbedingt sinnvoll bei gleichbleibenden Einkommen, aber oft gängige Praxis. 

 

Alternativ wenn der Versicherte das 55. Lebensjahr überschritten hat, dann greift auch keine Versichungspflicht mehr. Er müsste trotz gleichbleibender Einnahmen in der teurer werdenden PKV verbleiben. 

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