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Superwayne

Banken und Broker in Österreich

Empfohlene Beiträge

innuaktie
Zitat

Mir wurde nun die Möglichkeit gegeben von degiro.at auf degiro.de zu wechseln.

@testaccount: Du kannst dich mit deinen Logindaten über jede Länder-Website von DEGIRO anmelden, denn Degiro hat keine AT, DE oder was auch immer für Depots. Alle Kunden melden sich über trader.degiro.nl an und nein, du bist jetzt kein NL-Kunde ;-)

Der Unterschied zwischen den Länderversionen liegt im Pricing und in den Bedingungen die du akzeptiert hast in der Registrierung.

 

 

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testaccount
· bearbeitet von testaccount
vor einer Stunde von innuaktie:

@testaccount: Du kannst dich mit deinen Logindaten über jede Länder-Website von DEGIRO anmelden, denn Degiro hat keine AT, DE oder was auch immer für Depots. Alle Kunden melden sich über trader.degiro.nl an und nein, du bist jetzt kein NL-Kunde ;-)

Der Unterschied zwischen den Länderversionen liegt im Pricing und in den Bedingungen die du akzeptiert hast in der Registrierung.

 

 

Jedenfalls stand in der Mail "Wir haben Sie für den automatischen und kostenlosen Übertrag auf ein deutsches Depot vermerkt. Sie können dann Ihr bestehendes DEGIRO-Konto über unsere deutsche Plattform weiter nutzen, indem Sie sich über degiro.de einloggen, wobei die derzeit geltenden Gebühren und Bedingungen beibehalten werden. Das bedeutet, dass sich für Sie in der Praxis nichts ändert."

 

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innuaktie

Den ersten Satz würde ich mir erklären lassen :narr:

Die sind schon sehr lustig unterwegs, wenn sie ihren Kunden etwas erklären. Am Ende heißt es für dich, es bleibt wie es ist, bitte melde dich in Zukunft über irgendeine Länderseite an. Lass dir keinen Sand in die Augen streuen.

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brightside
· bearbeitet von brightside

Schön zu sehen dass es einen weiteren Thread zur Sonderlage in unserem schönen kleinen Österreich gibt.

 

Ich überlege nun auch schon seit einer Weile zu International Brokers ("IBKR"?) zu wechseln - hauptsächlich zwecks Funktionalität/Umfang der Oberfläche.

 

Die Frage die bei dem ganzen bleibt ist was macht ihr wegen der Steuer? Bekommt man von IBKR zumindest eine Auflistung in der die steuerrelevanten Details/Handlungen übers Jahr brauchbar zusammengefasst sind? Oder muss man das immer selbst/separat mitführen? Wo genau trage ich die Werte dann in FinanzOnline ein?

Und dann das leidselige Thema ETFs - hält derzeit jemand von euch einen Meldefonds bei einem nicht "steuereinfachen" Broker wie IBKR? Gibts da eine verständliche Anleitung wo man was eintragen muss wenn die Jahresmeldung vorliegt? Bzw. was trägt man ein bis Sie vorliegt? Ich habe die Beschreibung von broker-test.at zum Vorgehen gesehen, aber die Verwirrt mehr als Sie hilft. Vor allem auch weil das Thema ausschüttender ETF ein unnötiger Stolperstein ist den man wohl einfach vermeiden kann.

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Superwayne
· bearbeitet von Superwayne

Ich bin (auch) bei IBRK und kann dir sagen, dass die steuerliche Aufarbeitung relativ aufwändig ist und wenn du nicht ein bisschen programmieren kannst, um das CSV-File in ein für das BMF akzeptables Format zu überführen, du sehr viel Zeit vergeuden wirst. Generell darfst du dir hier wirklich keine Unterstützung in jeglicher Form erwarten. Eventuelle Berichte mit Summen sind rein informativ bzw. vielleicht noch betriebswirtschaftlich brauchbar ("Wie haben sich meine Aktien entwickelt?") aber berücksichtigen natürlich nicht die österreichische Rechtslage mit all ihren Details.

 

Als Einstieg empfehle ich diesen Artikel: https://www.ioes.at/sites/default/files/content/downloads/vortragsunterlagen/Unterlagen_24.01.19_Einkünfte aus Kapitalvermögen.pdf Dieser sollte dir einen recht guten Überblick über die Thematik geben. Insbesondere der Abschnitt zum Thema

 

Zitat

Praxisschwierigkeiten/Herausforderungen bei privaten Auslandsdepots

 

  • Zuordnung der Wertpapiere zu Alt-/Zwischen-/Neubestand, Evidenthaltung von Alt-/Zwischen-/Neubestand - Eignung der Unterlagen für österreichische steuerliche Zwecke?
  • Ermittlung der relevanten Anschaffungskosten (Nichtberücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten, gleitender Durchschnitt bei sukzessivem Erwerb, Berücksichtigung von Stockdividenden und Einlagenrückzahlungen, Stückzinsen bei Anleihen)
  • Steuerliche Einordnung komplexer (Finanz-)Produkte (zB auch, wenn am inländischen Markt nicht erhältlich)
  • Ermittlung der korrekten Veräußerungsüberschüsse bei hoher Transaktionsanzahl (insb bei Vermögensverwaltungsmandaten, zB mehrere Zu- und Verkäufe eines Titels in einem Jahr)
  • Ermittlung der steuerpflichtigen Fremdwährungsüberschüsse (wenn es zB gar keine EUR-Konto gibt)
  • Umrechnung der Kapitaleinkünfte in EUR (taggenau)
  • Abgleich mit Meldungen gemäß Steuerabkommen CH oder FL bis zur Steuererklärung 2016 / ab 2017
  • Meldungen gemäß AIA

 

 

Bei IBRK handelst du z.B. immer in der Währung der jeweiligen Börse. Eventuelle Fremdwährungen musst du selbst beschaffen (z.B. durch Verkauf von Euro). Dadurch ergeben sich aber steuerlich "interessante" Phänomene wie unterschiedliche Kurse für den Währungskauf und den steuerlichen Einstandswert deines Wertpapiers.

 

Zitat

Gibts da eine verständliche Anleitung wo man was eintragen muss wenn die Jahresmeldung vorliegt?

In der Meldung stehen die Kennzahlen eigentlich drinnen. Auf die Währung der Meldung achten (bei USD mit EZB-Kurs zum Tag der Meldung umrechnen), und mit der gehaltenen Stückzahl multiplizieren.

 

Zitat

Bzw. was trägt man ein bis Sie vorliegt?

Bei Ausschüttern musst du Ausschüttungen ohne Meldung voll versteuern. Bei Thesaurierern gibt's ohne Meldung nichts zu tun.

 

Zitat

Vor allem auch weil das Thema ausschüttender ETF ein unnötiger Stolperstein ist den man wohl einfach vermeiden kann.

Richtig, am besten keine Ausschütter kaufen.

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brightside
· bearbeitet von brightside

Danke fürs PDF.

 

Altbestand wäre in meinem Fall ja nicht relevant weil mein Konto bei IBKR neu wäre. Und Umstellung auf gleitender Durchschnitt sollte bei denen ja möglich sein (hast du das gemacht/angefordert)? Die Summen von IBKR sollten dann ja mit denen die das BMF möchte zusammenpassen, oder nicht?

 

In welcher Form müssen die Unterlagen fürs BMF vorgehalten werden? In FinanzOnline werden es dann ja trotzdem nur Summen sein die eingetragen werden nehme ich mal an. Oder musstest du da tatsächlich einen entsprechend aufbereiteten Transaktionslog hochladen?

 

Ansonsten ja, die spannende Frage und das interessante an IBKR sind die Fremdwährungen, damit man nicht bei jedem Kauf/Verkauf über die EUR/USD Schwankungen drüber stolpert. Leider geht das aus dem PDF nicht wirklich gut hervor. Gewinne aus kurzfristigen Währungswechseln würden ja unter die Einkommenssteuer fallen anstat der KESt oder? D.h. dann lt. PDF dass jeder Aktienkauf/-verkauf zugleich auch auch ein Währungswechsel wäre, selbst wenn er direkt aus bzw. zu dem Fremdwährungskonto erfolgt? Wie sieht das aus wenn man auf die Fremdwährung gar nicht erst wechselt sondern den Aktienkauf per Kredit/Margin gegen das Euro Guthaben durchführt?

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Belgien

Die österreichische  Finanzmarktaufsicht (FMA) hat am 1. März 2022 der Sberbank Europe AG mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.

 

https://einlagensicherung.at/sbe_pre.php
 

Die Webseite der deutschen VTB ist aktuell nicht erreichbar (Server down). Da hier die BaFin zuständig ist, wird es wohl noch länger dauern, bis offizielle Schritte eingeleitet werden.

 

 

 

 

 

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kopfsalat23

Easybank integriert nun die ex Hellobank Depots und Konten mit April vollständig in ihr System. Es werden neue Depotnummern, Kontonummern und Zugangsdaten vergeben.

 

LG

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