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Hausratversicherung und defekte Rückstauklappen

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Moin allerseits,

 

ich habe eine Frage an die versammelte Schwarmintelligenz:

 

Angenommen, dass ein Wasserschaden in einer Mietwohnung (Erdgeschoss) bei Starkregen durch defekte Rückstauklappen in den Abflussrohren zustande kommen würde, sprich das Wasser über die Toiletten, Duschen und Badewannen in die Wohnung fließt: Welche Versicherung würde dann für den beschädigten Hausrat zahlen? Die eigene Hausratversicherung? Die Gebäudeversicherung? Oder eine Haftpflichtversicherung des Eigentümers?

 

Freue mich über Hinweise. Danke.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Hängt vermutlich von den Bedingungen ab. Beispiel hier: https://www.cosmosdirekt.de/hausratversicherung/wasserschaden/

 

Nachtrag: Gibt es eine Sorgfaltspflicht des Eigentümers, die Rückstauklappen regelmäßig überprüfen zu lassen? Sind die Kosten dafür auf die Mieter umlegbar?

Eine(!) Fundstelle dazu: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-ratgeber/tipps-zur-vorsorge-von-rueckstauschaeden_a760263

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Xeronas

Elementardeckung des Mieters. Wartungspflicht kann eine vertragliche und/oder behördliche Obliegenheit sein.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 2 Stunden von CHX:

Angenommen, dass ein Wasserschaden in einer Mietwohnung (Erdgeschoss) bei Starkregen durch defekte Rückstauklappen in den Abflussrohren zustande kommen würde, sprich das Wasser über die Toiletten, Duschen und Badewannen in die Wohnung fließt: Welche Versicherung würde dann für den beschädigten Hausrat zahlen? Die eigene Hausratversicherung? Die Gebäudeversicherung? Oder eine Haftpflichtversicherung des Eigentümers?

Da ich gerade Hausratversicherungsbedingungen gewälzt habe kann ich zumindest Auskunft für eine spezialisierte Hausratversicherung geben:

 

Zusatzversicherung Elementarschaden für Hausratversicherung bei der Ammerländer VVaG: https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Elementar/Produktinformationsblatt Elementar.pdf

Zitat

Was ist versichert?
 Zusätzlich zur Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung bieten wir auch Versicherungsschutz gegen Elementarschäden.
Voraussetzung für den Abschluss einer
Elementarversicherung ist, dass die jeweilige
Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung bei
der Ammerländer Versicherung besteht.
Wir versichern Ihren Hausrat bzw. Ihr Wohngebäude gegen Schäden durch:
 Überschwemmung
Rückstau
 Erdbeben
 Erdsenkung
 Erdrutsch
 Schneedruck
 Lawinen
 Vulkanausbruch.

 

Aber!!!

Besondere Bedingungen Überschwemmung durch Starkregen (BÜS 2014): https://www.ammerlaender-versicherung.de/Downloads/Hausrat/Besondere Bedingungen Starkregen.pdf

Zitat

§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden / Ausschlüsse
1. In Erweiterung von VHB 2014 Abschnitt A § 5 leistet der Ver-
 sicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder
 beschädigt werden oder abhandenkommen durch Überschwem-
 mung durch Starkregen.
2. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens
 des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von
 Oberflächenwasser durch Starkregen.
3. Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
 Schäden durch

 a) Sturmflut;
 b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch
 nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren
 oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen
 durch Starkregen entstanden sind und einen Gebäudescha-
 den darstellen;
 c) weitere Elementargefahren (sonst. Überschwemmung, Erd-
 beben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus-
 bruch);
 d) Rückstauschäden.

 

Die Option Starkregen ist billiger als die Option Elementarschäden bei der Hausratversicherung der Ammerländer.

 

Ich kenne die Situation mit Rückstauschäden ebenfalls schon aus eigener Erfahrung und hatte angenommen, dass eine Abdeckung des Risikos Starkregen hier Abhilfe schaffen könnte. Es kommt dann auf die Bedingungen an, ob das abgedeckt ist bei der Hausratversicherung.

 

Finde ich grundsätzlich richtig so, da Eigentümer von Wohngebäuden lieber in eine funktionierende Rückstausicherung https://de.wikipedia.org/wiki/Rückstausicherung bzw. eine Rückstauklappe investieren sollten, statt sich das zu sparen und die Kosten auf ein Versicherungskollektiv abzuwälzen.

 

Idealerweise hat man beides: funktionierende Rückstausicherung und eine Elementarschadenversicherung für Gebäude und Hausrat.

 

 

p. s. Da du nach Hausratschäden gefragt hast: dies hat m. E. nichts mit der Wohngebäudeversicherung zu tun. Wenn die Rückstausicherung defekt ist und deshalb Schäden auftreten darfst du das dann nachweisen, dass der Vermieter hier Schuld wäre. Viel Spaß bei der Beweisführung. :lol:

 

p.p.s. Schäden durch Rückstauschäden? Wenn ich so darüber nachdenke ist das formal nochmal eine andere Sache als ein einfacher Schaden durch Rückstau. Ein Schaden durch einen Rückstauschaden wäre z. B. wenn zurückgestautes Wasser in eine Immobilie eindringt, irgendwas dadurch Schaden nimmt und in der Folge daraus dann etwas anderes vom Hausrat kaputt geht, was mit dem ursprünglichen Rückstauschaden gar nichts direkt zu tun hat: Beispiel: Decke weicht auf, Lampe fällt runter und zerstört irgendeine teure Sache. Das zweite wäre ein Schaden durch Rückstauschaden, das erste ein Rückstauschaden. Nunja, lustig ... ich hoffe, dass das nicht so eine Gemeinheit des Textes ist.

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efuzzy
vor 18 Stunden von Ramstein:

Hängt vermutlich von den Bedingungen ab. Beispiel hier: https://www.cosmosdirekt.de/hausratversicherung/wasserschaden/

 

Nachtrag: Gibt es eine Sorgfaltspflicht des Eigentümers, die Rückstauklappen regelmäßig überprüfen zu lassen? Sind die Kosten dafür auf die Mieter umlegbar?

Eine(!) Fundstelle dazu: https://www.lokalkompass.de/wesel/c-ratgeber/tipps-zur-vorsorge-von-rueckstauschaeden_a760263

Besteht ein Zusammenhang bei der Schadensregulierung zwischen Elementar - u. Hausrat -Versicherung ?

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Walter White
vor 22 Stunden von CHX:

Angenommen, dass ein Wasserschaden in einer Mietwohnung (Erdgeschoss) bei Starkregen durch defekte Rückstauklappen in den Abflussrohren zustande kommen

Wir hatten den Fall schon einige male hier im Erdgeschoss, nicht meine Wohnung, ich wohne in der dritten Etage. Jedes mal kam die Versicherung des Vermieters für den Schaden in der Wohnung und der zerstörten Sachen des Mieters auf. Mietminderung gab es oben drauf für die Zeit der Instandsetzung. Nach dem Dritten mal wurde der Vermieter dann aber schlau und ließ die kompletten Abwasserleitungen sanieren. Seit gut 10 Jahren ist nun Ruhe hier. 

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CHX
vor 20 Stunden von Walter White:

Wir hatten den Fall schon einige male hier im Erdgeschoss, nicht meine Wohnung, ich wohne in der dritten Etage. Jedes mal kam die Versicherung des Vermieters für den Schaden in der Wohnung und der zerstörten Sachen des Mieters auf. Mietminderung gab es oben drauf für die Zeit der Instandsetzung. Nach dem Dritten mal wurde der Vermieter dann aber schlau und ließ die kompletten Abwasserleitungen sanieren. Seit gut 10 Jahren ist nun Ruhe hier. 

Zunächst einmal vielen Dank an alle für eure Hinweise :)

 

Das habe ich mir schon gedacht, dass für solche Fälle die Versicherung des Vermieters aufkommen muss ... mit anderen Worten: dass eine Hausratversicherung in solchen Fällen überflüssig ist.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 1 Stunde von CHX:

Das habe ich mir schon gedacht, dass für solche Fälle die Versicherung des Vermieters aufkommen muss ... mit anderen Worten: dass eine Hausratversicherung in solchen Fällen überflüssig ist.

Woraus ziehst du die Schlussfolgerung? Schäden am Hausrat kann man durch eine Hausratversicherung abdecken. Ein Hausratschaden ist kein Wohngebäudeschaden.

 

Wenn du den Vermieter haftbar machen möchtest für Hausratschäden muss die Beweisführung erfolgen, dass der Vermieter einer Verpflichtung nicht nachgekommen ist und er dadurch ursächlich Verantwortung für den Schaden trägt. Kann klappen, muss aber nicht. Das wäre dann ggf. Haftpflicht (Rückstausicherung wurde vernachlässigt) oder eine Elementarschadenversicherung.

 

Der Versicherer des Vermieters wird im Eigeninterese prüfen, ob berechtigte oder unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden. Einfach so festzustellen, dass in einem komplexen Fall mit mehreren Beteiligten jemand anderes zahlen muss finde ich eine interessante Denkweise. ^_^ 

 

Wenn der Schaden nur 50 Euro beträgt wird der Vermieter das ggf. selber zahlen. Wenn es teuer wird werden sich die verschiedenen Parteien einigen müssen, wer was bezahlt:

  • du
  • ggf. deine Hausratversicherung, da ein Hausratschaden vorliegt
  • Elementarschadenabdeckung der Wohngebäudeversicherung des Vermieters wenn vorhanden
  • Haftpflichtversicherung des Vermieters, wenn dieser eine Pflicht hatte, die Funktion der Rückstausicherung sicherzustellen, dies nachweislich nicht der Fall war und dadurch der Beweis vorliegt, dass der Schaden sonst nicht eingetreten wäre

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CHX

Ok, dann ist es eine Sache der Bedingungen. Siehe dein Beispiel der Ammerländer bezüglich Starkregenereignisse.

 

Bisher sind in unserem Mehrparteienhaus immer nur dann Wasserschäden bei Starkregen entstanden, wenn die Rückstauklappen in den Abwasserrohren nicht richtig funktioniert haben. Im letzten Jahr wurden deshalb zwei Wohnungen im Erdgeschoss komplett überflutet, die im Anschluss aufwendig renoviert werden mussten.

In beiden Wohnungen war der Hausrat mehr oder weiniger Totalschaden.

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