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einNeugieriger

Steuerliche Aufteilung Gebühren bei gleichzeitigem Kauf/Verkauf von Fremdwährungen?

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einNeugieriger
· bearbeitet von einNeugieriger

Hallo zusammen,

 

wenn ich gleichzeitig Fremdwährung kaufe und verkaufe, wie können dann steuerlich die Gebühren zugeordnet werden?

 

Beispiel:

1. Ich besitze 100 USD, inkl. Handelsgebühren hat mich ein USD immer 0,9 EUR gekostet.

2. Die 100 USD tausche ich in 90 CHF, d.h. steuerlich gesehen Verkauf von 100 USD und Kauf von 90 CHF. Dafür zahle ich 4 EUR Gebühren. Ein USD sei inzwischen 0,95 EUR wert.

 

Rechne ich die 4 EUR Gebühren aus Schritt 2 jetzt dem Verkauf von 100 USD zu oder dem Kauf von 90 CHF? Oder teile ich die 4 EUR Gebühren auf beides auf? Wenn ja, wie? 

 

Hoffe mein Anliegen ist verständlich, danke euch :-)

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

interessante Frage. Ich würde aufteilen, 50:50.

 

Stefan

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oktavian

Mich verwirrt die Besteuerung da auch. Am liebsten hätte ich ein ganzes Buch nur zu dem Thema mit anschaulichen Beispielen.

 

Am besten mal bei der Hotline vom Finanzamt anrufen. Bin sicher die wissen es auch nicht so genau :rolleyes:. 'Problematisch' wird es dann auch wenn die Kosten nun 4,01 wären und es sich nicht exakt 50/50 aufteilen lässt - was wäre dann? Ich würde es irgendwie (aber konsistent) machen, beschreiben und Belege dazu. Dann soll das Finanzamt eben gucken, wie es das sieht.

 

Wenn du jetzt die USD in EUR getauscht hättest, hättest du die 4€ Kosten vermutlich voll den USD zugeordnet. Also sehe ich auch eine gewisse Logik 100% den USD zuzuordnen. Wenn der Tausch USD in EUR 2€ und EUR in CHF 2€ gekostet hätte, würde ich eine 50/50 Aufteilung logisch finden. Wichtig wäre mir da auch nur, es immer gleich zu machen und nichts zu manipulieren.

 

Interessant ist es, wenn die Kosten nicht in EUR sind, ob man dann auch einen anderen Kurs nehmen kann/muss  für die Umrechnung der Kosten in EUR als für die intraday Währungstransaktion (glaube fürs Finanzamt sollte man die EZB Referenz-Kurse nehmen? Also schon alleine einen einzigen Wechselkurs zu bestimmen ist nicht möglich, da der Interbankenmarkt nicht 100% transparent wie eine regulierte Börse ist.

 

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

'Problematisch' wird es dann auch wenn die Kosten nun 4,01 wären und es sich nicht exakt 50/50 aufteilen lässt - was wäre dann?

 

Auch 4,01 kann man aufteilen, macht dann 2,005 Euro.

Und am Ende, also nach Verrechnung mit dem Kursgewinn/-verlust rundet man dann halt.

 

Zitat

Interessant ist es, wenn die Kosten nicht in EUR sind, ob man dann auch einen anderen Kurs nehmen kann/muss

Ich würde einen einheitlichen Kurse nehmen, sowohl für den Kursgewinn/-verlust als auch für die Kosten (sofern Letztere nicht direkt in Euro belastet werden).

 

Stefan

 

PS: Interessant fand' ich, dass es Kosten sind die letztendlich zu zwei unterschiedlichen Geschäften gehören, das hat man bei Wertpapieren nicht so oft (mir fällt spontan gar kein anderes Beispiel ein).

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MeinNameIstHase

Es geht hier ja um Tauschgeschäfte ...

 

... einfach "sachgerecht" aufteilen. Sachgerecht ist das Gegenteil von "willkürlich" ...

 

Sachgerecht wäre z.B. die hälftige Teilung auf Verkauf und Kauf. 

Unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung könnte man immer die gesamten Kosten als Teil des Verkaufsgeschäfts buchen. Vorteil: Die Kosten sind immer dem steuerlichen Anknüpfungstatbestand des "Veräußerungsgeschäfts" zugeordnet (also "realisiert").  Kosten der Anschaffung werden ja erst später bei der Veräußerung steuerlich wirksam. Die Vereinfachung besteht darin, dass ich die Transaktionskosten der Anschaffung dann nicht die ganze Zeit "beihalten" muss und womöglich bei FiFo noch mal aufteilen muss.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

und womöglich bei FiFo noch mal aufteilen muss.

Guter Einwand. Der Betrag wird ja kaum mal identisch sein.

Daher schließe ich mich an und würde die Kosten nun doch komplett dem Verkauf zuordnen. Dann reicht es, nur den Kurs zu dokumentieren (und das ist mit fifo schon nicht einfach).

 

Stefan

 

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