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visionus

Riester RRP kurz vor Auszahlung welche Entscheidung.

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cjdenver

Also ich finde diese Schritte jetzt echt nicht kompliziert. Aber ok, vielleicht überfordert es tatsächlich manche.

 

Habe auch nie gesagt dass das als Lösung allgemeingültig ist und jeder das so machen muss. Es wäre aber für mich eine sinnvolle und elegante Lösung.

 

OK, time to move on, ich glaube wir haben das Thema ausreichend erörtert. Mal sehen was OP meint.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 37 Minuten von cjdenver:

Also ich finde diese Schritte jetzt echt nicht kompliziert.

Die sind nicht kompliziert. Für jemanden, der den Lernprozess schon durchlaufen hat ist eine Wiederholung trivial.

 

Wenn man das zum ersten Mal macht kann es beliebig lange dauern oder scheitern, je nach Vorwissen, Interesse und Fähigkeiten.

 

Für 16k Euro kann man das einfach bleiben lassen und sich mit wichtigeren Themen beschäftigen, statt auf Biegen und Brechen eine Minirente steuerlich zu optimieren.

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visionus
vor 7 Stunden von tyr:

Die sind nicht kompliziert. Für jemanden, der den Lernprozess schon durchlaufen hat ist eine Wiederholung trivial.

 

Wenn man das zum ersten Mal macht kann es beliebig lange dauern oder scheitern, je nach Vorwissen, Interesse und Fähigkeiten.

 

@tyr da hast du recht, ich würde es zum ersten mal machen und tu mich schwer.  Aber in zwei Jahr bekommt meine Frau auch solch ein  RRP  Angebot  und ihr Vertrag  hat ähnliche Summen.

 

@cjdenver ja ich hätte am liebsten mit 63 die Kleinstbetragsrente in der Hand als die Monatlichen Rentenzahlungen. Habe nur leider zu spät mit der Einzahlung in den Riester Vertrag aufgehört.

 

Wenn OP jetzt:

€3000 als Eigenheimbetrag entnimmt

  • damit mit dem verbliebenen Restbetrag im DWS-Vertrag unter die Schwelle der Kleinstbetragsrenten fällt
  • sich dadurch die restlichen €13000 einmalig auszahlen lassen kann statt verrenten zu müssen
  • davon über die 12/60 Regel nur die Hälfte der Gewinne (welche sowieso nur ca. €1500 betragen) versteuern muss
  • das über die Fünftelregelung auch noch über 5 Jahre verschmieren kann
  • danach das Wohnförderkonto einmalig mit 30% Rabatt versteuern kann (also nur auf ca. €2000 Euro ESt zahlen muss) und das WFK damit gleich wieder los ist
  • und danach das ganze Kapitel erledigt ist

gelesen habe ich deine Anleitung schon mehrmals, Zeit dazu würde ich mir nehmen, muss aber noch ein verständnis entwickeln was hinter den einzelnen Schritten steckt.

Wie geschrieben in zwei Jahren kommt  ein gleicher Vertrag mit ähnlichen Zahlen meiner Frau.

 

Gruß visionus

 

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visionus

Bei einem förderschädlichem Auflösen kommen folgende Werte raus.

16066€ aktuelles Altervorsorgevermögen

- 1360€ staatliche Zulagen

- 2965€ Steuervorteil laut ZFA

- ?? Gebühr der DWS für Auflösung

 

= 11741€ bei 13146€ eingezahlten Beiträgen.

Wenn meine Rechnung stimmt kommt das sicher nicht in Frage.

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beamter97
Am 6.8.2021 um 11:18 von visionus:

Wenn meine Rechnung stimmt kommt das sicher nicht in Frage.

Deine Rechnung stimmt nicht!

Die 2965€ Steuervorteil hast du doch jährlich in kleinen Happen vom FA in Cash ausbezahlt bekommen. Ich hoffe, du hast die Beträge gut angelegt. Oder sind sie in den Konsum geflossen?

Diese Zahlungen fordert der Staat jetzt von dir zu Recht zurück. Die mit diesen Beträgen erwirtschafteten Erträge darfst du behalten.

Genauso ist es mit den Zulagen.

Dein Anbieter hat immerhin aus Einzahlungen und Zulagen von in Summe 14.506 € einen Mehrwert von 1.560 € nach Kosten geschaffen.

 - Der Anbieter des Riesters meiner Frau schaffte in den Jahren 2002/2014 aus ~ 6000€ einen Mehrwert von ~ 10€ (in Worten -ZEHN ) :shock: -

 

Laut Riester-Bedingungen bekommst du deine Einzahlungen zurück und versteuerst die erzielten Erträge.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
Am 3.8.2021 um 20:53 von visionus:

Was  sagt ihr ,was ist eure Empfehlung? Hatte ja auf eine Kleinstbetragsrente gehofft.

Kleinstbetragsrente 2021 Ost  31,85 , geht leider nicht  35,93€ garantierte Rente liegt drüber.

Verschiebung der Auszahlung, keinen Plan wie sich das auswirkt??

Ich weiß nicht, wie du auf €31,85 kommst. Laut Gesetz ist der Betrag festgelegt auf 1% der monatlichen Bezugsgröße und die beträgt in 2021: € 3.115  Quelle

 

Nun kannst Du spekulieren, wie sich die Bezugsgröße in Zukunft entwickeln wird. Sicher ist, da bereits gesetzlich geregelt, dass es ab 2025 nur noch eine einheitliche Größe geben wird.

Wenn man die Steigerungen der Bezugsgöße WEST der vergangenen Jahre extrapoliert kommt man auf Werte zwischen € 3.561 (2 % p.a.) und € 3.703 (3 % p.a.). Könnte auf eine Abfindung der Kleinstbetragsrente hinauslaufen. Hier besteht aber das politische Risiko einer Gesetzesänderung. Auch mußt du die weiteren Wertsteigerungen durch  Einzahlungen und Zulagen einbeziehen. Zulagen kannst du evtl. zum Teil ausschließen, indem du den Dauerzulagenantrag widerrufst, und für die restlichen Jahre den Zulagenantrag für jedes Jahr fristausnutzend  (2 Jahre ) möglichst spät selber stellst. Dann fließen zumindest die Zulagen der letzten 3 Jahre nicht in die Berechnung mit ein. - Du bekommst die Zulagen natürlich trotzdem: sie werden dir von deinem Anbieter, nachdem er sie erhalten hat, ausgezahlt, und du mußt sie, wie eine Rente, versteuern  -

 

 

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cjdenver
vor 7 Stunden von beamter97:

Ich weiß nicht, wie du auf €31,85 kommst. Laut Gesetz ist der Betrag festgelegt auf 1% der monatlichen Bezugsgröße und die beträgt in 2021: € 3.115  Quelle

 

Sind dann also €31,15 statt €31,85 - naja, gibt schlimmeres ;) 

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Fondsanleger1966
vor 21 Stunden von beamter97:

Wenn man die Steigerungen der Bezugsgöße WEST der vergangenen Jahre extrapoliert kommt man auf Werte zwischen € 3.561 (2 % p.a.) und € 3.703 (3 % p.a.). Könnte auf eine Abfindung der Kleinstbetragsrente hinauslaufen.

Die Rentenhöhe dürfte aber Jahr für Jahr steigen, weil sich die statistische Rentenbezugszeit entsprechend verringert.

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