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Drag-On

PKV zu GKV Fragen

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Drag-On

Hallo Leute

 

Ich bin 42 Jahre alt, seit 2009 Selbständig ( Handwerker ) und seit 2010 bis heute privat krankenversichert ( DKV ).

Bei mir wurde im Juli schwere Knie-Schaden festgestellt. Der Orthopäde/Chirurg will in zwei bis drei Monate operieren - je nachdem wie sich das bis dahin entwickelt entweder Knorpeltransplantation oder ein künstliches Kniegelenk. So oder so ein teures Spaß und lange Reha.

Da ich als Handwerker nicht mehr arbeiten kann hab ich einen Job als technischer Zeichner in einer Architekturbüro gefunden  - Vollzeit Einstellung Gehalt ca. 1800, - EUR Brutto. Ich kann ausschließlich vom zuhause arbeiten und muss mich nicht ( abgesehen vom Krankenhausaufenthalt ) krank melden.

Ich werde meine Gewerbe abmelden und will mit meiner Einstellung eigentlich wieder in die GKV, seht Ihr da irgendwelche Probleme? Muss ich Angaben zu meiner Gesundheit machen? Werden die mir das übel nehmen, dass ich so kurz nach dem Eintritt so ne OP machen lasse?

 

Variante 2 : Ich bleibe trotz Einstellung erstmal bei der PKV bis OP und Reha durch sind und dann wechsle ich in die GKV. Gibt es dann Probleme? (bei der Kostenerstattung z.B. ). Ich will auch nicht zu lange bei der PKV bleiben, die Beiträge sind recht teuer.

 

Mir ist im Prinzip egal ob ich OP über GKV oder PKV mache, bei der PKV hab ich Basis Versorgung, daher werden die Leistung gleich schlecht sein. Ich will nachher bloß kein Ärger und langfristig bei der GKV bleiben.

 

Vielen Dank im Voraus.

 

P.S. Ich hab keine BU, hab ich vor Jahren gekündigt, die war mir zu teuer :wallbash:

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat

Variante 2 wird nicht gehen, da du als Angestellter pflichtversichert wirst. Das wäre nur dann möglich, wenn das Angestelltenverhältnis erst später beginnt.

 

Die GKV prüft nicht den Gesundheitszustand sondern muss dich aufnehmen. Es gibt auch keine Wartezeiten o.ä. so dass die OP in jedem Fall bezahlt würde. Die Frage könnte sein ob die Ärzte die dich bisher behandeln das so toll finden wenn du auf einmal GKVler bist. Möglicherweise hast du auch Ärzte die gar keine Kassenzulassung haben so dass du den Arzt wechseln müsstest.

 

Wenn du sowieso nur Basisversorgung hast dürfte es ja keine Rolle spielen. Ansonsten würde ich eher versuchen die OP noch als Privatpatient zu machen und erst danach zu wechseln. Evtl. kannst du auch die PKV in eine Zusatzversicherung umwandeln. Auf der anderen Seite solltest du prüfen ob die Rehaleistungen, Heilmittel/Hilfsmittel entsprechend in der PKV versichert hast. Möglicherweise hast du hier Deckungslücken, wenn du so einen günstigen Tarif hast.

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Drag-On
vor 1 Stunde von DancingWombat:

Variante 2 wird nicht gehen, da du als Angestellter pflichtversichert wirst. Das wäre nur dann möglich, wenn das Angestelltenverhältnis erst später beginnt.

Danke für deine Antwort, ich muss halt sofort anfangen, verstehe ich dann richtig, sobald ich eingestellt bin und keine weitere selbständige Tätigkeit ausübe, bin dann verpflichtet zu der GKV zu wechseln ?

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Cauchykriterium

Ja, ab Deinem ersten Arbeitstag bist Du bei Deinem angegebenen Gehalt in der GKV pflichtversichert.

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 1 Stunde von Drag-On:

Danke für deine Antwort, ich muss halt sofort anfangen, verstehe ich dann richtig, sobald ich eingestellt bin und keine weitere selbständige Tätigkeit ausübe, bin dann verpflichtet zu der GKV zu wechseln ?

Du wirst vom Arbeitgeber angemeldet. Das Gewerbe spielt dazu keine Rolle. 

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Cauchykriterium
vor 7 Minuten von DancingWombat:

Du wirst automatisch vom Arbeitgeber angemeldet.

Nö, das ganz bestimmt nicht. Denn der Arbeitnehmer wählt ja seine Kasse selber aus und teilt diese dem Arbeitgeber mit, oder sind wir jetzt wieder auf dem Stand der 80er angekommen?

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chirlu
vor 27 Minuten von Cauchykriterium:
vor 35 Minuten von DancingWombat:

Du wirst automatisch vom Arbeitgeber angemeldet.

Nö, das ganz bestimmt nicht.

 

Das wird jetzt wieder haarspalterisch …

 

Der Arbeitgeber gibt im Rahmen der Meldung zur Sozialversicherung eine Anmeldung anläßlich des Beschäftigungsbeginns ab. Besser?

 

vor 29 Minuten von Cauchykriterium:

Denn der Arbeitnehmer wählt ja seine Kasse selber aus und teilt diese dem Arbeitgeber mit

 

Ja, ist aber ein anderes Thema.

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Cauchykriterium
vor einer Stunde von chirlu:

Der Arbeitgeber gibt im Rahmen der Meldung zur Sozialversicherung eine Anmeldung anläßlich des Beschäftigungsbeginns ab. Besser?

Geht ja! :D

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Padua

Zu prüfen ist allerdings, ob überhaupt eine Krankenversicherungspflicht besteht. Übersteigt das Einkommen die sog. Jahresarbeitsverdienstgrenze, besteht nämlich keine Versicherungspflicht. Siehe auch hier: https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherungspflicht/

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Cauchykriterium
vor 9 Minuten von Padua:

Zu prüfen ist allerdings, ob überhaupt eine Krankenversicherungspflicht besteht. Übersteigt das Einkommen die sog. Jahresarbeitsverdienstgrenze, besteht nämlich keine Versicherungspflicht.

Die Intelligenteren unter den Forumsnutzern schauen in den Startpost. Da steht nämlich ca. 1.800 € brutto. Und das lässt ohne jeden Zweifel eine Versicherungspflicht entstehen.

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chirlu

Wenn im Eröffnungsbeitrag das Alter nicht erwähnt wäre, müßte man die Altersgrenze von 55 auch noch betrachten.

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Padua
Am 7.8.2021 um 10:06 von Cauchykriterium:

Die Intelligenteren unter den Forumsnutzern schauen in den Startpost. Da steht nämlich ca. 1.800 € brutto. Und das lässt ohne jeden Zweifel eine Versicherungspflicht entstehen.

Tut mir leid, dass ich nicht zu den Intelligenteren unter den Forumnutzern gehöre.

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stagflation
vor 2 Minuten von Padua:

Tut mir leid, dass ich nicht zu den Intelligenteren unter den Forumnutzern gehöre.

 

Ärgere Dich nicht: Intelligenz wird überbewertet!

 

Bei uns in der Gegend sagt man: "die dümmsten Bauern haben die dicksten Kartoffeln"

 

Und wenn ich zwischen Intelligenz und Säcken von Geld äh... dicken Kartoffeln wählen könnte, würde ich ganz klar die dicken Geldsäcke wählen! :P

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A832jka
· bearbeitet von A832jka

Kann es nicht auch sein, dass es in diesem Jahr schon Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gibt, die dazu führen dass der TE auch bei einem Monatseinkommen von 1800€ im Jahresmittel über der Grenze liegt?

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