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Rexel

DSGVO-Auskunft vom Finanzamt

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Rexel

Hallo zusammen,

 

ich habe gelesen, dass man auch vom Finanzamt eine Auskunft nach DSGVO anfordern kann und so Einsicht in seine Steuerakte bekommt.

Hat das schonmal jemand gemacht? Wie stelle ich so eine Anfrage formell korrekt gegenüber dem Finanzamt?

Sind die Finanzämter inzwischen auf solche Anfragen eingerichtet oder stellen die sich erstmal dumm bzw. dauert die Auskunftserteilung ewig weil die Anfrage erstmal von der Rechtsabteilung geprüft werden muss etc.?

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Taxadvisor

Formlos, ist kein Problem. Da ich als Steuerberater meine eigenen Daten nicht über unser betriebliches DATEV-Steuerprogramm abrufen darf und Elster nicht nutzen will, frage ich jedes Jahr auf diesem Weg meine Steuerdaten für die Erklärung ab...

 

Gruß

Taxadvisor

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oktavian
vor 54 Minuten von Taxadvisor:

Formlos, ist kein Problem. Da ich als Steuerberater meine eigenen Daten nicht über unser betriebliches DATEV-Steuerprogramm abrufen darf und Elster nicht nutzen will, frage ich jedes Jahr auf diesem Weg meine Steuerdaten für die Erklärung ab...

 

Gruß

Taxadvisor

Was spricht denn gegen Elster-Elster für Dich als Profi? Nutzt DATEV beim Finanzamt eine andere Schnittstelle? Dachte von der Sicherheit wäre es gleich. DATEV habe ich eh nicht, aber interessiert mich nur. Ich muss das ohnehin digital abgeben, weil ich ~200€ Einnahmen als Freiberufler habe ;) (also Zertifiakt musste ich eh anfordern). Wie schickt das FA denn die Auskunft zurück? Glaube nach DSGVO sollte es sogar, wenn möglich, maschinenlesbar sein.

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phlp112
vor einer Stunde von Taxadvisor:

Formlos, ist kein Problem. Da ich als Steuerberater meine eigenen Daten nicht über unser betriebliches DATEV-Steuerprogramm abrufen darf und Elster nicht nutzen will, frage ich jedes Jahr auf diesem Weg meine Steuerdaten für die Erklärung ab...

 

Gruß

Taxadvisor

Du brauchst doch gar kein Elsterzertifikat, sondern kannst dir von der StBK einen Mitgliedsausweis bestellen und kannst dann darüber auch Vollmachten in der VDB hinterlegen. Ich habe dort für mich als Privatperson eine Vollmacht hinterlegt und kann darüber alles entspannt abrufen — auch in drittprogrammen außerhalb der Datev, zB WISO etc. 
 

bei Elster kannst du dich dann mit dem Mitgliedsausweis einloggen. 

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Taxadvisor

Natürlich nutzen wir die Vollmachtsdatenbank. Ich habe meine Kanzlei aber als KG organisiert, da werden die Vollmachten für mich persönlich von der Finanzverwaltung immer gelöscht. Aufgrund technischer Mängel bei der Finanzverwaltung werden meine eigenen Vollmachten gelöscht, weil ansonsten (Vertretung durch eine StB-Gesellschaft) automatisch die Fristverlängerung für steuerlich beratende Steuerpflichtige gewährt werden. Ich habe mehrfach hin und hergeschrieben, werde aber von der Finanzverwaltung hier in SH immer auf Elster verwiesen. Die StBK habe ich auch informiert, die kommt da aber auch nicht weiter.

 

Gruß

Taxadvisor 

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moonwalker
· bearbeitet von moonwalker
vor 15 Stunden von Taxadvisor:

… werde aber von der Finanzverwaltung hier in SH immer auf Elster verwiesen

Hallo Taxadvisor,

 

 was spricht gegen Elster?

(Auch wenn Elster Online für den Normalbürger von der Bedienbarkeit her eine absolute Frechheit ist.)

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chirlu
vor 1 Stunde von moonwalker:

Auch wenn Elster Online für den Normalbürger von der Bedienbarkeit her eine absolute Frechheit ist.

 

Wieso? Ich finde eigentlich, daß es mittlerweile ganz gut funktioniert. Der einzige Nachteil gegenüber den Papierformularen ist eigentlich, daß man manchmal weniger Übersicht hat, weil man immer nur einen Abschnitt angezeigt bekommt.

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Taxadvisor
vor 4 Stunden von moonwalker:

Hallo Taxadvisor,

 

 was spricht gegen Elster?

(Auch wenn Elster Online für den Normalbürger von der Bedienbarkeit her eine absolute Frechheit ist.)

Ich würde halt meine eigenen Steuererklärungen auch über DATEV machen und nicht über ein Extra-Programm....

 

Gruß

Taxadvisor

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Invictus

Teilt das Finanzamt bei so einer Auskunft, dann auch die Risikoeinstufung mit? Die ist in der Steuerakte auch vermerkt, müssten sie deshalb eigentlich auch mitteilen.

 

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Calling

Die Finanzämter versuchen solche Auskunftsersuchen restriktiv abzuschmettern, vermutlich wird die gewünschte Einsicht in die Steuerakte/das Erlangen von Kopien nicht ohne Klageverfahren  möglich sein.

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Bassinus

Ach Quark. Termin ausmachen. Akte und Hausmeister in einen 30 AO konformen Raum und dann kannst du ne Stunde lang machen was du willst mit deiner Akte. Entweder abfotografieren oder pro Seite Kopierkosten von 1€. 99% sind enttäuscht von ihrer Akte. Die denken da steht sonst was über sie drin und Lästereien der Sachbearbeiter oder Fette Aktenvermerke mit: Den rupfen wir aber so richtig!

Das Hauptproblem ist doch die Glaubwürdigkeit. Wenn du so verschwurbelt im Kopf bist und Verfolgungswahn hast, dann glaubst du doch nach der Akteneinsicht: Die haben mir ne gekürzte Akte gegeben oder es gibt noch Nebenakten! Da muss mehr sein!

 

Wie willst du jemals was anderes als Finanzamt beweisen bei so einer Behauptung? Kannst du nicht.

Das einzige was zählt ist bisschen normales Denken. Würde es nicht nen Leak geben bei mittlerweile locker über 1million Finanzbeamte (von 1945 bis heute), teilweise Praktikanten, Abbrecher in Ausbildung oder Seitenwechsler in die freie Wirtschaft? Nicht einen der mal gepetzt hätte?

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kleinerfisch

Ich habe das mal gemacht, allerdings nicht nach DSGVO (gab es damals noch nicht) sonern nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin. Ein solches gibt es auch in den meisten aber nicht in allen Bundesländern und im Bund selbst (da gilt es aber nur für Bundesbehörden).

War wirklich ziemlich unergiebig, da ich das meiste ja schon kannte.

Allerdings waren die Seiten nicht nummeriert, es war also nicht erkennbar, ob man mir die vollständige Akte gegeben hat...

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