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Moneycruncher

Auflösung des Zweitdepots | Abgeltungssteuerfreier Altbestand

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Moneycruncher
· bearbeitet von Moneycruncher

Aus dem WPF habe ich in den letzten 13 Jahren zwei zentrale Erfolgsfaktoren für meine Geldanlage abgeleitet:

 

1. Deutliche Erhöhung des Aktienanteils bis 31.12.2008

2. Weitgehende Umstellung auf ETFs.

 

Dank der noch in 2008 realisierten starken Erhöhung des Aktienanteils konnte ich mich in den Jahren danach weitgehend auf die Anlage in TG/FG beschränken. Inzwischen hat dadurch der Aktienanteil, trotz der hohen steuerfreien (!) Kursgewinne, meine Zielquote erreicht. Nun steht der nächste Schritt an: In meinem Zweitdepot liegen ein halbes Dutzend Aktienfonds, bei denen wohl in absehbarer Zeit auch der Freibetrag von 100.000.- € erreicht sein wird, mit dem Kursgewinne seit 2018 auch noch steuerfrei realisiert werden können. Diese Realisierung möchte ich dieses Jahr noch vornehmen, wenn nichts dazwischen gekommt.. Von den sechs Fonds möchte ich nur einen EM-ETF weiterführen und den Rest komplett in FTSE All-World umschichten. Evtl. werde ich sogar den EM-ETF verkaufen, damit das Zweitdepot aufgelöst werden kann und ich mich nicht mehr um die Abgeltungssteuer kümmern muss. Es kommt ja evtl. eine neue Kapitalbesteuerung in Kürze auf uns zu...

 

Mein neues "Einheitsdepot" bestünde dann nur noch aus 4 ETFs, 2 OIs und TG, also sehr übersichtlich.

 

Wer steht vor einer ähnlichen Entscheidung und wie geht ihr dabei vor? 

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alsuna
vor 19 Stunden von Moneycruncher:

In meinem Zweitdepot liegen ein halbes Dutzend Aktienfonds, bei denen wohl in absehbarer Zeit auch der Freibetrag von 100.000.- € erreicht sein wird, mit dem Kursgewinne seit 2018 auch noch steuerfrei realisiert werden können.

Damit ich dich richtig verstehe: du hast seit 2018 Gewinne von bald 100k erreicht exklusive der Gewinne vorher?

 

vor 19 Stunden von Moneycruncher:

Von den sechs Fonds möchte ich nur einen EM-ETF weiterführen und den Rest komplett in FTSE All-World umschichten. Evtl. werde ich sogar den EM-ETF verkaufen, damit das Zweitdepot aufgelöst werden kann und ich mich nicht mehr um die Abgeltungssteuer kümmern muss.

Ab dem Moment, in dem der Freibetrag aufgebraucht ist, würde ich die Fonds nicht mehr als steuerlichen Altbestand behandeln, denn ab dann gibt es ja für zukünftige Gewinne keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen diesem Altbestand und neuen Beständen.

Ich würde das daher so sehen: bei Erreichen des Freibetrages hast du die Möglichkeit, steuerfrei einmal alles neu aufzustellen, ohne dabei etwas zu verschenken. Da lässt sich nicht mehr viel optimieren, als dann einfach so umzuschichten, wie es dir gefällt.

 

vor 19 Stunden von Moneycruncher:

Es kommt ja evtl. eine neue Kapitalbesteuerung in Kürze auf uns zu...

Zukunftsmusik. Wie man sich da am besten aufstellt hängt von den vielen Details ab, die noch gar nicht ausgearbeitet sind.

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Moneycruncher
vor 55 Minuten von alsuna:

Damit ich dich richtig verstehe: du hast seit 2018 Gewinne von bald 100k erreicht exklusive der Gewinne vorher?

Ja, fast. Seit 2018 hat z.B. der MSCI World schon 60% zugelegt. Wir hatten bei Aktien und Immobilien sehr hohe Steigerungen und ich habe keine Immobilie..

vor 57 Minuten von alsuna:

Ich würde das daher so sehen: bei Erreichen des Freibetrages hast du die Möglichkeit, steuerfrei einmal alles neu aufzustellen, ohne dabei etwas zu verschenken. Da lässt sich nicht mehr viel optimieren, als dann einfach so umzuschichten, wie es dir gefällt.

Ja, so werde ich das auch machen. Mir geht es vor allem um die Vereinfachungen Depotauflösung und Konzentration auf wenige ETFs.

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Allesverwerter

Verheiratet? Kinder?

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moonraker
vor 7 Stunden von alsuna:

Ab dem Moment, in dem der Freibetrag aufgebraucht ist, würde ich die Fonds nicht mehr als steuerlichen Altbestand behandeln, denn ab dann gibt es ja für zukünftige Gewinne keinen steuerlichen Unterschied mehr zwischen diesem Altbestand und neuen Beständen.

Ich würde das daher so sehen: bei Erreichen des Freibetrages hast du die Möglichkeit, steuerfrei einmal alles neu aufzustellen, ohne dabei etwas zu verschenken. [..]

vor 3 Stunden von Allesverwerter:

Verheiratet? Kinder?

Worauf @Allesverwerter wohl hinaus will:

Den 100.000€-Freibetrag kann auch nochmals ein Erbe oder Beschenkter für sich selbst nutzen, Deinen Freibetrag kannst Du vorher aufbrauchen.

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/investmentfonds-so-bleibt-der-familienschatz-steuerfrei/19761984.html

Dann sollte man die Fonds nicht vorschnell verkaufen.

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Moneycruncher
vor 3 Stunden von moonraker:

Worauf @Allesverwerter wohl hinaus will:

Den 100.000€-Freibetrag kann auch nochmals ein Erbe oder Beschenkter für sich selbst nutzen, Deinen Freibetrag kannst Du vorher aufbrauchen.

https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/investmentfonds-so-bleibt-der-familienschatz-steuerfrei/19761984.html

Dann sollte man die Fonds nicht vorschnell verkaufen.

Ist für mich nicht relevant.

Wenn ich es richtig verstehe, hätte die Aufteilung des Depots auf mehrere Erben oder Beschenkte auch vor 2018 erfolgen müssen, um den Freibetrag entsprechend zu vervielfachen. Jetzt lässt sich nur noch der nicht verbrauchte Freibetrag von 100.000.- durch Vererbung/ Schenkung vermehren.

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kleinerfisch
vor 6 Minuten von Moneycruncher:

Wenn ich es richtig verstehe, hätte die Aufteilung des Depots auf mehrere Erben oder Beschenkte auch vor 2018 erfolgen müssen, um den Freibetrag entsprechend zu vervielfachen. Jetzt lässt sich nur noch der nicht verbrauchte Freibetrag von 100.000.- durch Vererbung/ Schenkung vermehren.

Das ist mir neu. Quelle?

 

Am 7.9.2021 um 16:23 von Moneycruncher:

Wer steht vor einer ähnlichen Entscheidung und wie geht ihr dabei vor? 

Bei mir war es Ende letzten Jahres soweit. War mir auch ganz recht, denn Ende Jahr verkaufen heisst nicht so lange auf die Rückzahlung warten müssen und die zunächst zu zahlenden Steuern noch etwas länger arbeiten zu lassen.

Mein Vorgehen? Verkaufen und Daumen drücken, dass die Bank die Steuerbescheinigung korrekt ausfüllt (was insoweit auch der Fall war).

Dann die Steuerbescheinigung mit der ESt-Erklärung abgeben und wieder Daumen drücken, dass es keine Probleme gibt. Das ist Stand heute.

 

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chirlu
vor 3 Minuten von kleinerfisch:

Quelle?

 

Der Wirtschaftswoche-Artikel, den @moonraker verlinkt hatte. Der ist aber von Mai 2017 und sagt mit Recht zum damaligen Stand:

Zitat

„Vieles ist noch nicht abschließend geklärt“, muss Dißmann manchen vertrösten.

 

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kleinerfisch

Das ist keine ernstzunehmende Quelle, schon gar nicht mit der zitierten Einschränkung.

Ist ja auch egal, der OP schreibt ja, es sei für ihn nicht relevant und für mich auch nur von theoretischem Interesse.

Sicher ist, dass nicht ausgenutzte Freibeträge auch bei vorhandenen Altbeständen nicht mit verschenkt oder vererbt werden können.

Bekommt also zB Moneycruncher nach der Aktion noch Altbestände vererbt, sind sie bei ihm nicht mehr begünstigt.

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Moneycruncher
vor 19 Stunden von kleinerfisch:

Das ist keine ernstzunehmende Quelle, schon gar nicht mit der zitierten Einschränkung.

Ist ja auch egal, der OP schreibt ja, es sei für ihn nicht relevant und für mich auch nur von theoretischem Interesse.

Sicher ist, dass nicht ausgenutzte Freibeträge auch bei vorhandenen Altbeständen nicht mit verschenkt oder vererbt werden können.

Bekommt also zB Moneycruncher nach der Aktion noch Altbestände vererbt, sind sie bei ihm nicht mehr begünstigt.

Danke euch für die Hinweise!

 

Dass es beim Verkauf durchaus zu steuerlichen Komplikationen kommen kann, habe ich schon recherchiert. Es gibt sogar einen eigenen Thread hierzu. Ich habe schon mal das Steuersimulationstool der codi benutzt, da scheint alles korrekt zu sein. Die Altbestände werden korrekt besteuert, d.h. bis 31.12.17 steuerfreie Gewinne, dann "Scheinverkauf und -kauf" und ab 2018 dann die Besteuerung mit der AbgSt, die man in Summe bis 25.000.- (25% vom Freibetrag 100.000.-) wieder erstattet bekommt bzw. bekommen sollte..

Vermutlich werde ich Ende des Jahres nochmal einen Steuerberater kontaktieren. Es ist ja schon eine nennenswerte Summe und ich habe keine Lust auf nachträgliche Reklamationen und Klärungen mit Bank und Finanzamt.. 

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Bolanger

nochmal zu meinem Verständnis: Kurssteigerungen bis 2018 aller Positionen, die vor 2008 gekauft wurden, sind steuerfrei bis zum Maximalbetrag von 100K. Kurssteigerungen ab 2018 müssen dann versteuert werden. Warum sollte man dann überhaupt noch die Positionen halten, wenn die Einstandskurse und 2018er-Kurse feststehen? Da ändert sich doch nichts mehr und man kann den steuerfreien Gewinn heute mitnehmen oder morgen.

 

Ich würde dann nämlich lieber heute mitnehmen als morgen. 

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west263
vor 2 Minuten von Bolanger:

die vor 2008 gekauft wurden,

vor 2009. Die Abgeltungssteuer wurde am 01.01.2009 eingeführt. 

vor 3 Minuten von Bolanger:

bis zum Maximalbetrag von 100K. Kurssteigerungen ab 2018 müssen dann versteuert werden.

Nein, bis 2018 Kurssteigerungen steuerfrei und ab 2018 bis 100k steuerfrei.

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alsuna
vor 2 Minuten von Bolanger:

Kurssteigerungen bis 2018 aller Positionen, die vor 2008 gekauft wurden, sind steuerfrei bis zum Maximalbetrag von 100K. Kurssteigerungen ab 2018 müssen dann versteuert werden.

Falsch verstanden. 

Gekauft werden musste bis vor 2009.

Kurssteigerungen bis 2018 behalten ihren steuerfreien Status.

Steigerungen seit 2018 sind bis 100k steuerfrei (über den Umweg über die Steuererklärung).

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Bolanger
vor 1 Minute von alsuna:

Gekauft werden musste bis vor 2009.

Kurssteigerungen bis 2018 behalten ihren steuerfreien Status.

Steigerungen seit 2018 sind bis 100k steuerfrei (über den Umweg über die Steuererklärung).

Danke für die Erklärung.:thumbsup:

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Moneycruncher
Am 7.9.2021 um 16:23 von Moneycruncher:

Nun steht der nächste Schritt an: In meinem Zweitdepot liegen ein halbes Dutzend Aktienfonds, bei denen wohl in absehbarer Zeit auch der Freibetrag von 100.000.- € erreicht sein wird, mit dem Kursgewinne seit 2018 auch noch steuerfrei realisiert werden können.

Neuer Anlauf, nachdem ich vor zwei Jahren kurz vor Jahresende ausgebremst wurde. Vor Weihnachten möchte ich mein Zweitdepot auflösen, der Freibetrag seit 2018 ist nach TFS und Steuer zu 80-85% aufgebraucht und länger möchte ich nicht mehr das Zweitdepot führen. Die Anzahl der Fonds wird sich weiter deutlich reduzieren und ich brauche Liquidität für einen eventuellen Immobilienkauf.

Am 8.9.2021 um 22:58 von kleinerfisch:

Bei mir war es Ende letzten Jahres soweit. War mir auch ganz recht, denn Ende Jahr verkaufen heisst nicht so lange auf die Rückzahlung warten müssen und die zunächst zu zahlenden Steuern noch etwas länger arbeiten zu lassen.

Mein Vorgehen? Verkaufen und Daumen drücken, dass die Bank die Steuerbescheinigung korrekt ausfüllt (was insoweit auch der Fall war).

Dann die Steuerbescheinigung mit der ESt-Erklärung abgeben und wieder Daumen drücken, dass es keine Probleme gibt. Das ist Stand heute.

Gibt es weitere Erfahrungen mit der Steuerbescheinigung bezüglich Abgeltungssteuerrückerstattung? Da hätte ich überhaupt keine Lust drauf, wenn es Komplikationen gäbe.

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kleinerfisch

Steuererklärung ist, was diesen Punkt betrifft, anstandslos durchgegangen.

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Moneycruncher
vor 4 Minuten von kleinerfisch:

Steuererklärung ist, was diesen Punkt betrifft, anstandslos durchgegangen.

:thumbsup:

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