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mkraut

Ist ein Junior-Depot zur Kapitalübertragung sinnvoll?

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor einer Stunde von Dandy:

für die Eltern als Vormund

 

Eltern sind nicht Vormund, sondern üben elterliche Sorge aus. Daher gelten für sie nicht die Vorschriften für Vormünder.

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Peter23
Am 28.9.2021 um 13:23 von jgobond:

Wo kein Kläger da kein Richter. Da müßte die Bank schon eine entsprechende Mitteilung machen, was ich kaum glaube.

Es ist aber auch wurscht: Wer regelmäßig Gewinne realisiert um Steuern zu sparen,  bleibt schlicht unter den 7440,-/anno und der Drops ist gerutscht.

Das kann man so machen, aber das wäre dann eben Betrug.

Am 28.9.2021 um 10:26 von Bassinus:
Am 28.9.2021 um 10:03 von Dandy:

Unterhaltspflicht hat man dem Kind gegenüber trotzdem, auch das ist richtig.

Nachdem das Vermögen aufgebraucht ist. 

Unterhaltspflicht hat man auch dann nicht mehr, wenn das Vermögen aufgebraucht wird.

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Peter23
Am 28.9.2021 um 12:57 von mkraut:

- ja, wir haben deutlich mehr als die 2x400k zu vererben und sind selbst abgesichert; die Tochter hat auch schon eine Wohnung (150k Wert) von den Großeltern geschenkt bekommen (mit Nießbrauch auf uns bis zu ihrem 21. Lebensjahr)

Das war dann vermutlich steuerlich sehr ungünstig. Lasst Euch da besser mal von einem Steuerberater beraten, damit sowas nicht nochmal gemacht wird. Hier schon mal ein paar Anregungen wie man es besser machen kann:

 

Wobei an die Kinder verkaufen in Eurem Fall wahrscheinlich nur über die Gründung einer KG möglich gewesen wäre. Ich höre nur immer wieder, dass die Variante das Eigentum zu verschenken und Nießbrauch einzubehalten meist die steuerlich ungünstigste Variante ist. Wie gesagt: Lasst Euch da mal beraten.

Am 28.9.2021 um 12:57 von mkraut:

bzw. sie müsste soetwas wohl eher selber machen - wir können ihr jetzt die ETF schenken, später ihr halt ihr die weitere Verwendung nur empfehlen)

Ihr könntet es doch einfach kurz vor ihrem 18. Geburtstag in einen Auszahlungsplan umschichten, dann wäre das Geld aber nicht mehr in Aktien investiert sondern quasi in Festgeld mit monatlicher Auszahlung.

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schwtho

Bitte um Tip: Bin in einer Schleife gefangen: Vermögensverwalter verweist auf Notar, Notar auf Steuerberater, Steuerberater auf Vermögensverwalter: Kann ich mir irgendwo einen ersten Mustervertrag für eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt Aktiendepot (NICHT Immobilie!) kostenlos oder für geringe Gebühr herunterladen, den ich für einen ersten Entwurf benötige. Ich möchte das alles beurkunden lassen, brauche aber für die Bank eine erste Version. Es geht um Depotübertrag als Schenkung mit Nießbrauch an 12jährigen mit einigen gängigenVorbehalten/Widerrufsrechten für Extremfälle. Auch meine Bitte um Bennennung einer website mit Mustern hat bislang nur zu ausweichenden Compliance-Verweisen geführt. Im Netz finde ich nur allgemeine Artikel und Musterverträge für Immobiliennießbrauch.

Kann mir jemand helfen ? Vielen Dank.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker
vor 3 Stunden von schwtho:

Bitte um Tip: Bin in einer Schleife gefangen: Vermögensverwalter verweist auf Notar, Notar auf Steuerberater, Steuerberater auf Vermögensverwalter: Kann ich mir irgendwo einen ersten Mustervertrag für eine Schenkung mit Nießbrauchsvorbehalt Aktiendepot (NICHT Immobilie!) kostenlos oder für geringe Gebühr herunterladen, den ich für einen ersten Entwurf benötige. [..]

In Deiner Schleife fehlt vielleicht ein Rechtsanwalt, der sollte das normalerweise können... (Der Notar aber eigentlich auch...)

 

Einen Beipieltext habe ich gefunden, "Formularbuch Vermögens- und Unternehmensnachfolge":

https://www.soldan.de/media/pdf/6a/46/42/9783406684654_LP.pdf

Für einen Laien aber doch reichlich kompliziert...

 

Ansonsten gibt es natürlich verschiedenste Firmen, die so etwas unterstützen - hier nur ein Beispiel (soll keine Werbung sein, kenne die nicht persönlich) - Kosten müsstest du erfragen:

https://www.smartlaw.de/rechtstipps/erben-schenken/vermoegensuebertragung-durch-schenkung-eine-alternative-zum-vererben

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bondholder
vor 6 Stunden von schwtho:

Bin in einer Schleife gefangen: Vermögensverwalter verweist auf Notar, Notar auf Steuerberater, Steuerberater auf Vermögensverwalter:

Wenn dein Notar nicht bereit ist, dir zu helfen, könntest du einen Rechtsanwalt beauftragen. Kostenlos wird das allerdings nicht sein.

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buffa
Am 28.9.2021 um 12:57 von mkraut:

- ja, wir haben deutlich mehr als die 2x400k zu vererben und sind selbst abgesichert; die Tochter hat auch schon eine Wohnung (150k Wert) von den Großeltern geschenkt bekommen (mit Nießbrauch auf uns bis zu ihrem 21. Lebensjahr)

Gerade wenn es um wirklich große Summen geht, wäre es ja vielleicht auch eine Option, einen Teil über ETFs im Versicherungsmantel zu verschenken. Zumindest den Teil, der für die nächsten Jahre von der Tochter nicht benötigt wird. Bei entsprechend langer Laufzeit (so dass der Erlebensfall extrem unwahrscheinlich wird), würde das komplett aufgelaufene Vermögen dann mit Ableben der versicherten Person (einer von Euch) an den Versicherungsnehmer (Eure Tochter) ausgeschüttet.

 

In Deutschland ist es - nach aktuellem Stand meiner Recherche - wohl schwierig bis unmöglich ein Endalter > 85 zu vereinbaren. Bei ausländischen Versicherungen wäre dies aber wohl möglich. Ich schaue gerade bei https://www.lv1871.de/lv/private-assurance/ Hier müssen die Kosten des Versicherungsmantels natürlich noch gegen den Steuervorteil gerechnet werden. Hier bin ich mangels genauer Zahlen bislang nur bei einer Überschlagsrechnung angelangt.

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chirlu
vor 14 Minuten von buffa:

In Deutschland ist es - nach aktuellem Stand meiner Recherche - wohl schwierig bis unmöglich ein Endalter > 85 zu vereinbaren.

 

Wenn ich es richtig im Kopf habe, ist das Maximum bei der Europa (möglicherweise daher auch bei der Continentalen) 87. Zugegebenermaßen kein riesiger Unterschied.

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