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SuperMario

Aktueller bester Riester-Nettotarif?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 48 Minuten von chirlu:

Bei mittelbar Förderberechtigten wird alles mit dem Ehepartner zusammengerechnet. Wenn dessen Verdienst hoch ist, spielen die Zulagen wieder keinerlei Rolle.

Kannst du das weiter ausführen bzw. welche Schlussfolgerung ergibt sich daraus, wenn wir eine Fallkonstellation wie folgt annehmen:

 

Angestellter 100k einkommen

Ehegattin mittelbar förderberechtigt

3 Kinder nach 2008

 

Im Vergleich Riester 1.0 vs. 2.0 nach aktuellem Gesetzentwurf. Sollten die auf die neue Fördersystematik wechseln oder nicht?

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chirlu
vor 14 Minuten von satgar:

Kannst du das weiter ausführen

 

OK, bei drei Kindern ist es gerade so auf der Grenze. Bei noch mehr Kindern sind die Zulagen in jedem Fall relevant.

 

Aber bei z.B. nur zwei Kindern muss der Ehemann aus deinem Beispiel den vollen Beitrag einzahlen, denn andernfalls werden auch die Zulagen der Ehefrau gekürzt. Diese Zulagen werden aber voll auf die Steuerermäßigung angerechnet. Wenn der Steuersatz hoch genug ist, ist es folglich egal, ob jemand 600 Euro mehr Zulage bekommt und dafür 600 Euro weniger Steuerermäßigung oder umgekehrt.

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das_mcc

Bei diesem konkreten Fall sollte meine ich jeder der Ehepartner einen Riester haben.

Bei diesem Fall:

Mann zahlt Höchstbeitrag ein und holt sich in der Einzelveranlagung in der Steuer die Steuererstattung (dürften ca 710 Euro sein).

Frau zahlt Mindestbeitrag ein und kassiert für die ganzen Kinder die Förderung.

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satgar
vor 11 Minuten von das_mcc:

Bei diesem konkreten Fall sollte meine ich jeder der Ehepartner einen Riester haben.

Bei diesem Fall:

Mann zahlt Höchstbeitrag ein und holt sich in der Einzelveranlagung in der Steuer die Steuererstattung (dürften ca 710 Euro sein).

Frau zahlt Mindestbeitrag ein und kassiert für die ganzen Kinder die Förderung.

Es ging bei dem Fall nicht darum, ob man generell Riestert. Sondern es sollte der Fall betrachtet werden, wenn das vorliegende Ehepaar bereits einen Riester 1.0 besitzt, ob es Sinn macht, diesen im neuen Jahr auf Riester 2.0 zu switchen.

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MKB123

Meinen Berechnungen nach ist die Förderquote bei Riester 1.0 und 2.0 relativ gleich bei 3 Kindern. Aber bei Riester 2.0 mehr Beitrag - dadurch zwar auch mehr Steuerersparnis. Aber ich tendiere wegen dem niedrigeren Beitrag zu Riester 1.0 und lege das übrige Geld lieber anderweitig an. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 33 Minuten von MKB123:

Meinen Berechnungen nach ist die Förderquote bei Riester 1.0 und 2.0 relativ gleich bei 3 Kindern. Aber bei Riester 2.0 mehr Beitrag - dadurch zwar auch mehr Steuerersparnis. Aber ich tendiere wegen dem niedrigeren Beitrag zu Riester 1.0 und lege das übrige Geld lieber anderweitig an. 

Zu dieser Meinung kann man doch aber „nur“ dann kommen, wenn man vom eigentlichen Riesterprodukt 2.0 gar nicht überzeugt ist, also der neuen Systematik und den Produkten. Wenn das der Fall ist, steckt man lieber Geld in Riester 1.0 und investiert die Steuerersparnis (viele machen das bei der Steuererklärung und der dann stattfindenden Auszahlung in der Realität leider gar nicht), anderweitig investiert.

 

Wenn aber das Produkt Riester 2.0 attraktiv ist, so wie es derzeit in die Planung kommt, wieso sollte man dann ein Problem damit haben, dass dort mehr Geld durch die neue Fördersystematik direkt hinein fließt? Und warum sollte man es stattdessen in einem mit endfällige Garantie ausgestatteten und damit oft mit renditehemmnissen und/oder zu hohen Kosten ausgestatteten Riestermantel 1.0 belassen, der ja letztlich trotz der Steuererstattung immer den größeren Beitragsanteil ausmacht?

 

So ganz verstehe ich deine Denke und Entscheidung nicht.

 

Das sich für Personen mit sehr kleinem Eigenbeitrag und vielen Kindern aufgrund der Fördersystematik Riester 1.0 mehr lohnt als der Entwurf Riester 2.0, ja das ist so. Ich kann das auch nicht nachvollziehen, da gerade für diese Personengruppen das Thema besonders wichtig ist. Aber die SPD Fraktion hat das (siehe in dem passenden Thread zum Thema), dies schon auf dem Schirm.

 

aber klar, für die lohnt es sich generell halt nicht. Das ist aber auch nichts Neues. Fragt sich nur, wo man die Grenze ziehen muss. Und das wird stand jetzt, eine sehr individuelle Betrachtung sein, je nach Einkommens und Kinder-Situation. Es könnte auch sein, dass sich das natürlich im folgenden Lebensverlauf auch verändert. Immerhin fallen Kinderzulagen auch irgendwann weg, und das eigene Einkommen verändert sich auch.

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MKB123

So wie ich den Gesetzesentwurf lese, kann ich als mittelbar berechtigt da sowieso nicht viel machen. 120€ einzahlen und 175 € Zulage bekommen. Mein Mann hätte mehr Möglichkeiten - bisher hat er sich mit dem Thema leider nicht beschäftigt und mehr als ihn damit zu nerven kann ich nicht machen.

 

Verstehe ja, dass ich als "krasse Begünstige" eines Versorgungswerkes nicht im Fokus stehen, schade ist es trotzdem. Als Teilzeit-Arbeitende wegen kleinen Kindern betrifft mich die Rentenlücke eben auch.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 8 Minuten von MKB123:

 120€ einzahlen und 175 € Zulage bekommen. 

 

Das ist natürlich VIEL zu wenig, um einen Effekt bei der Rente zu haben.

 

Rechnen wir es kurz durch. Das wären pro Jahr 295 €. In 33 Jahren also 10.000 €. Wenn man diese 10.000 € bei der GRV einzahlen würde, gäbe es dafür heute eine Rente von ca. 42 € pro Monat. Viel mehr wird es bei Riester und Co. auch nicht werden.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 16 Minuten von MKB123:

So wie ich den Gesetzesentwurf lese, kann ich als mittelbar berechtigt da sowieso nicht viel machen. 120€ einzahlen und 175 € Zulage

Den Zulagebetrag von 175€ gibt es doch bei Riester 2.0 gar nicht mehr. Wie kommst du zu dieser Aussage? Wenn es dir übrigens um Riester 2.0 geht, führe das bitte im anderen Thread zu dem Thema aus.

 

Hier in diesem thread geht es um den besten Nettotarif für die alte Welt, also Riester 1.0 bis zum Jahresende 2026.

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MKB123

Dessen bin ich mir vollkommen bewusst.

 

Bei Riester 2.0 sehe ich den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung. Aktuell haben wir einen Grenzsteuersatz von etwa 40%. Wenn ich den Gesetzesentwurf lese, verstehe zumindest ich den Text so, dass ich als mittelbar berechtigte keine weiter Zulagenförderung erhalte als bis zur einem Beitrag von 120€. Ebenso habe ich es verstanden für den Steuervorteil.

 

Für eine nachgelagerte Besteuerung bleibt mir persönlich also dann nur die Option Versorgungswerk freiwillig einzahlen oder Rürup.

 

Wegen der Rente: ich spare schon länger in mein Depot mit ETFs und Co. 

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satgar
Gerade eben von MKB123:

Dessen bin ich mir vollkommen bewusst.

 

Bei Riester 2.0 sehe ich den Vorteil der nachgelagerten Besteuerung. Aktuell haben wir einen Grenzsteuersatz von etwa 40%. Wenn ich den Gesetzesentwurf lese, verstehe zumindest ich den Text so, dass ich als mittelbar berechtigte keine weiter Zulagenförderung erhalte als bis zur einem Beitrag von 120€. Ebenso habe ich es verstanden für den Steuervorteil.

 

Für eine nachgelagerte Besteuerung bleibt mir persönlich also dann nur die Option Versorgungswerk freiwillig einzahlen oder Rürup.

 

Wegen der Rente: ich spare schon länger in mein Depot mit ETFs und Co. 

Wie gesagt, bitte im anderen Thread. Das passt hier nicht her.

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MKB123
vor 2 Minuten von satgar:

Den Zulagebetrag von 175€ gibt es doch bei Riester 2.0 gar nicht mehr. Wie kommst du zu dieser Aussage?

Das war ein Passus zu den mittelbar zulagenberechtigten Personen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von MKB123:

Das war ein Passus zu den mittelbar zulagenberechtigten Personen.

Ah ok, du meinst diesen Teil hier (Quelle Finanztip)…

 

„Wie hoch sind die Zulagen für mittelbar geförderte Partner? 

Bist Du über Deinen Partner förderberechtigt, sind Deine Zulagen abhängig von dessen Einzahlungen. Deine Grundzulage ist auf maximal 175 Euro begrenzt. Kinderzulagen kannst Du in voller Höhe erhalten, maximal also 300 Euro.

Beispiel: Victoria ist als selbstständige Kfz-Mechanikerin mit ihrem Altersvorsorgedepot nicht förderfähig. Ihr Ehemann David ist angestellt und zahlt daher Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dadurch kann auch Victoria Förderung vom Staat bekommen.

Sie zahlt nur Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro pro Jahr ein. Ihre Zulagen berechnen sich aber anhand von Davids Einzahlungen. Das ist gut für sie. Denn aufgrund seiner Einzahlung in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr bekommt sie 175 Euro Grundzulage.

Die Zulagen für ihre beiden Kinder haben die beiden Victorias Altersvorsorgedepot zugeordnet. Sie betragen 25 Prozent von Davids Einzahlungen. Bei seinem Wert von 1.200 Euro p.a. sind das 300 Euro – der Maximalbetrag für Kinder.“

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MKB123

Genau :)

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