Zum Inhalt springen
wertomat

Zwischen "Nicht-Euro-Währungen" getradet: Gilt der Tagesschlusskurs?

Empfohlene Beiträge

wertomat

Hallo,
wenn ich zwei Nicht-Euro-Währungen (bzw. eigentlich Kryptos, aktuell Bitcoin direkt in Ethereum) gegeneinander tausche, gilt das ja für das Finanzamt wie ein Verkauf in Euro und dann neuer Kauf (es sind also durch den Trade Gewinne oder Verluste in Euro angefallen, auch wenn nicht in Euro getauscht wurde).

Welcher Euro-Kurs gilt dann?

Und wie belege bzw. recherchiere ich den erstmal überhaupt?
Ich mache ja eine Limit Order, und könnte sicherlich den Kurs checken, sobald der Trade durch ist - aber so exakt wird das natürlich nie.

Ich hatte bisher (aber da ging es nicht um Kryptos sondern tatsächlich um Währungen) gehört, dass der Tagesendkurs gilt - aber der ist bei Kryptos 10% anders als der Kurs zum Kaufzeitpunkt.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
ml20
· bearbeitet von ml20

Die Umrechnung erfolgt auf Monatsbasis(!) mit dem Euro-Referenzkurs der EZB. Zu finden z.B. beim BMF oder bei der Bundesbank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wertomat
vor 3 Minuten von ml20:

Die Umrechnung erfolgt auf Monatsbasis(!) mit dem Euro-Referenzkurs der EZB. Zu finden z.B. beim BMF oder bei der Bundesbank.

Danke.
Für Kryptos hilft das allerdings nicht weiter, da diese da nicht gelistet sind.

Für echte Währungen entsteht bei "Monatsbasis" bei mir die Frage, ob das nicht die Möglichkeit zu allerlei steuerlichen Tricksereien eröffnet.
Beim Link der Bundesbank steht ja dabei, dass es sich um Monatsdurchschnitte handelt.
Wer am Monatsende handelt, kann sich dann ja vorher ausrechnen, ob beim Verkauf bei schwankenden Währungen  der Gewinn/Verlust steuerlich deutlich niedriger oder höher berechnet wird als real.
So könnte man ja steuerlich Verluste produzieren (um Gewinne auszugleichen), ohne das diese Verluste tatsächlich entstehen.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Undercover

Du sprichst von Devisen.

Die Frage war der Handel mit Krypto.

Da ist jedes Geschäft sofort zum aktuellen Kurs abzurechnen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
wertomat
· bearbeitet von wertomat
vor 1 Minute von Undercover:

Du sprichst von Devisen.

Die Frage war der Handel mit Krypto.

Da ist jedes Geschäft sofort zum aktuellen Kurs abzurechnen.

Meine Frage war nach "Währungen", da ich davon ausging, dass das bei KRrypto ähnlich wie bei Devisen gehandelt wird.
Wie kann ich bei Krypros den aktuellen Kurs (bei einer Limit Order, die irgendwann durchgeht) denn bestimmen und belegen?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Undercover

Krypto sind keine Währungen sondern Sachwerte oder Termingeschäfte.

Es gibt Datenbanken wo fortlaufend mittlere Wechselkurse gespeichert werden.

Und dann gibt es Steuer-Software die dir zum Ausführungszeitpunkt den Gewinn/Verlust berechnet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von ml20:

Die Umrechnung erfolgt auf Monatsbasis(!) mit dem Euro-Referenzkurs der EZB. Zu finden z.B. beim BMF oder bei der Bundesbank.

Sorry, damit kannst du eine Schätzung machen. Aber die Bewertung von Veräußerungsgeschäften außerhalb von Wertpapieren/Anteilen erfolgt gemäß § 9 Abs. 1 BewG immer noch zum sogenannten gemeinen Wert, sofern man den Veräußerungserlös bewerten muss, weil er nicht in Euro erfolgte.

 

§ 9 Abs. 2 BewG definiert: Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre ... 

 

Ich gehe davon aus, dass für Krytpos der gewöhnliche Geschäftsverkehr täglich oder gar fortlaufend Marktpreise kennt. Also nimmt man auch diese.

 

Für Tauschgeschäfte gilt dabei die Logik, dass man die Veräußerung anhand des Werts der Gegenleistung (dem Entgelt/Erlös) bewertet. Gleiches gilt für die Anschaffungsseite im Tausch. Damit klärt sich dann auch die Frage, wie ein Tausch zu bewerten ist, wenn der Tauschpartner einen abweichend vom Markt übern Tisch zieht.

 

Beispiel: Abgabe von x Bitcoin im Tausch gegen y Ethereum. Der Erlös für den Verkauf von x Bitcoin sind y Ethereum. y Ethereum wurden am Markt mit z Euro bewertet, somit beträgt der Erlös aus der Veräußerung von x Bitcoin = z Euro.

 

Handelt man konkret an einer bestimmten Kryptobörse, nimmt man einfach dessen Werte. Dabei gilt, dass man zu den Börsen-Ankaufswerten die Ethereum ja veräußern könnte. Ob man von der entsprechenden Webseite da jetzt einen Screenshot macht, eine Zeitreihe runter lädt oder sich das einfach aufschreibt, ist erst mal nebensächlich. Aber irgendetwas sollte man schon in der Hand haben. Es gehört zu den Pflichten eines Steuerpflichtigen (siehe dazu § 90 AO).

Unter Umständen kennen die nur Preise in USD. Dann kann man diese mit z.B. den Euro-Referenzkursen in Euro umrechnen. Die Bundesbank stellt da Zeitreihen zum Runterladen in eine Tabellenkalkulation bereit.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...