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Stonesthrow

Sicherheit von Fonds und ETFs

Empfohlene Beiträge

layer9
· bearbeitet von layer9

Moin Robert,

 

in einem etwas anderen Zusammenhang hatte ich das Thema Sicherheit und Vehikelrisiko von ETFs hier auch mal andiskutiert, vielleicht ist das ebenfalls interessant für Dich:

 

 

Am Ende bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es ganz ohne Risiko einfach nicht geht ;-) Bei wirklich großem Vermögen würde aber wohl auch ich auf mehrere ETF Anbieter und Depotbanken verteilen (zum Glück muss ich mir darüber bei meinen Größenordnungen keine Gedanken machen).

 

 

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alsuna
vor 8 Stunden von Stonesthrow:

Finde ich nur eigenartig, dass der Gesetzgeber hier die Möglichkeit schafft 100 % Wertpapierleihe vorzunehmen.

Wir brauchen wirklich nicht noch mehr Einschränkungen der handelbaren Möglichkeiten durch den Gesetzgeber.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 3 Stunden von qwertzui:
vor 5 Stunden von chirlu:

Wer den Basispunkt nicht ehrt, ist des Tenbaggers nicht wert. :-*

Ist ja nicht mal ein Basispunkt :P.

 

Es sind doch sogar drei Basispunkte?

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qwertzui
vor einer Stunde von chirlu:

 

Es sind doch sogar drei Basispunkte?

Asche über mein Haupt, ich dachte ein Basispunkt ist 0.1%, aber es ist 0.01%

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Stonesthrow

Danke layer6 für den Hinweis, hatte ich mir seinerzeit schon durchgelesen.

 

Mich hat verwundert, dass zwar die Sicherheit von ETFs gelobt wird, aber die Wertpapierleihe m. E. kaum thematisiert wird. Und nochmal wie schon geschrieben, bei einer Wertpapierleihe von z. B. maximal 20 %, die mit mind. 120 % besichert ist, hätte ich kein Problem. Aber bei 100 % Wertpapierleihe und Besicherung von 102,5 % (wenn das so noch stimmt wie auf

https://de.extraetf.com/wissen/wertpapierleihe-in-etfs

dargestellt) sehe ich das anders.

 

Aber können das Thema damit abschließen. Danke an alle für Eure Bemühungen/Meinungen.

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migieger
· bearbeitet von migieger

Das Thema Wertpapierleihe haengt m.E. auch mit dem Thema Teilfreistellung fuer in D angebotene Aktien-ETFs zusammen.
Die ueblichen Verdaechtigen (iShares, Vanguard, XTrackers z.B.) bestaetigen fuer ihre Aktien-ETFs regelmaessig einen durchschnittlichen Aktienanteil >50% pro Jahr, der die Teilfreistellung von 30% ermoeglicht.
Das schraenkt die angesprochene 100% Wertpapierleihe m.M.n. ziemlich ein, da ein Aktien-ETF ohne Teilfreistellung hierzulande ziemlich unverkaeuflich sein duerfte...
 

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Stonesthrow

Hallo migieger,

 

unter diesem Gesichtspunkt habe ich das noch nicht betrachtet. Wenn ich Dich richtig verstehe, dann gelten die verliehenen Wertpapiere als nicht im Aktien-ETF enthalten. Folglich, wird zuviel verliehen, so dass Aktienanteil auf 50 % oder weniger sinkt, dann ist keine Teilfreistellung von 30 % mehr zulässig. Ist das so richtig?

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migieger
· bearbeitet von migieger
Beisp. ergaenzt

So ist mein Verstaendnis, da lt. §2 InvStG fuer eine Teilfreistellung von 30% der Aktienanteil "fortlaufend mehr als 50 Prozent" in Kapitalbeteiligungen angelegt sein muss.
Das verbietet m.M.n. eine Wertpapierleihe >50% zu jedem Zeitpunkt, sonst geht die Teilfreistellung "futsch".

Ein Beisp.: im Verkaufsprospekt fuer den iShares Stoxx Europe 600 https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/literature/prospectus/ishares-stoxx-europe-600-ucits-etf-de-de-prospectus.pdf werden unter 9.2.2. >=85% Aktienanteil garantiert.
Ich denke aehnliches findet man auch in anderen Verkaufsprospekten...

Noch interessanter, weil man gut erkennen kann welche ETFs dem dt. InvStG angepasst wurden. Der Verkaufsprospekt der iShares MSCI World Familie: https://www.ishares.com/de/privatanleger/de/literature/prospectus/ishare-iii-plc-de-emea-prospectus.pdf Seite 170ff.

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Stonesthrow

Wenn "fortlaufend" so auszulegen ist, dann spielt die Risikobeurteilung einer Wertpapierleihe sicherlich eine Rolle. Danke für Deine Hinweise.

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