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einNeugieriger

Wo im EStG sind die Verlustverrechnungstöpfe beschrieben?

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einNeugieriger

Hallo zusammen,

 

ich möchte verstehen, wo im Estg eigentlich die Verlustverrechnungstöpfe und was da jeweils rein soll beschrieben werden. Online habe ich schon diverse Übersichten der Töpfe gefunden (z.B. bei Haufe), aber nie mit Hinweis, wo im Estg diese eigentlich definiert werden.  Kann mir da jemand weiterhelfen? Woher weiß ich, was in welchen Topf gehört? Haben die einzelnen Töpfe eigentlich auch offizielle Namen?

 

 

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beamter97

§ 20 EStG Absatz 6

Zitat

1 Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden.

2 Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt.

3 § 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden.

4 Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß.

Es folgen die Sätze über die begrenzte Verlustverrechnung (20.000€) bei Forderungsausfall et.al.

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chirlu

Dazu § 43a Abs. 3 EStG.

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