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Nini

NV Bescheinigung Kinder Kapitalerträge Familienversicherung

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Nini

Hallo,

ich bin auf der Suche nach dem genauen Betrag der maximalen Kapitalerträge, die meine Kinder haben dürfen um kostenlos in der Familienversicherung mit versichert zu bleiben.

Meine Kinder haben seit ein paar Jahren eine NV Bescheinigung und lediglich Einkünfte aus Kapitalerträgen (Dividenden und Gewinnen).

Bisher habe ich geschaut, dass meine Kinder immer unter den ca. 5.500,- € ein Stückchen drunter geblieben sind. (Luxusproblem ;o)

Auf Grund der guten Entwicklung der letzten Jahre, möchte ich auch dieses Jahr wieder den maximalen Betrag nutzen.

Wie setzt sich der maximale Betrag zusammen?

 

470,- €/monatlich = 5.640,- €/Jahr

 

Darf man hierzu noch die Werbungspauschale 1.000,- €/Jahr addieren?

5.640,- € + 1.000,- € = 6.640,- €/Jahr

Ich bin mir unsicher, weil es sich bei den Einkünften ja ausschließlich um Kapitalerträge handelt und wir wegen der NV Bescheinigung keine Steuererklärung für die Kinder machen.

 

Was ist mit dem Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge von 801,- €/Jahr?

6.640,- € + 801,- € = 7.441,- €/Jahr

Darf man diesen auch noch dazu addieren, oder ist dieser bereits durch die NV Bescheinigung oder in den 470,- €/monatlich berücksichtigt?

 

Soll alles so einfach wie möglich sein, von daher sind wir auch mit 5.640,- € Steuerfrei zufrieden, aber wenn mehr geht, geht mehr.

 

Vielen Dank und Grüße

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beamter97

wurde schon hier diskutiert.

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moonraker
· bearbeitet von moonraker

https://www.finanztip.de/geldanlage/sparen-fuer-kinder/ --> 5.

 

Danach sind es für 2021 (wenn in der GKV): 5.640€ + 801€ = 6.441€

(Die Werbekostenpauschale zählt bei reinen Kapitalerträgen nicht mit!)

 

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Nini

Perfekt, vielen Dank für die Infos!

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MeinNameIstHase
vor einer Stunde von moonraker:

5.640€ + 801€ = 6.441€

Die Werbekostenpauschale zählt bei reinen Kapitalerträgen nicht mit!

 

vor 2 Stunden von Nini:

Was ist mit dem Steuerfreibetrag auf Kapitalerträge von 801,- €/Jahr?

So eine Rechnung und Formulierung ist missverständlich. Die 801 € (aus dem Sparer-Pauschbetrag) erhöhen niemals die Einkommensgrenze, sondern sind bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen abzuziehen.***

 

Bei Kapitalerträgen gibt es keine Werbungskostenpauschale, sondern nur den Sparer-Pauschbetrag. Bitte diese Begriffe nicht verwechseln. Die Pauschbeträge für Werbungskosten (Werbungskostenpauschalen) sind in § 9a EStG geregelt und betreffen die dort genannten Einkunftsarten. Der Gesetzgeber hat sich extra die Mühe gegeben, bei Kapitaleinkünften nicht von einer Werbungskostenpauschale zu sprechen, da dort ja ein WK-Abzugsverbot gilt. Stattdessen spricht er in § 20 Abs. 9 EStG vom Sparer-Pauschbetrag (inkl. Bindestrichschreibweise).

Allgemein sollte man das Schema im Einkommenssteuerrecht etwas kennen. (§ 2 EStG lesen bitte)

Grundlage für die Berechnung der Einkommensgrenzen des SGB ist § 2 Abs. 5a EStG:
Knüpfen außersteuerliche Rechtsnormen an die in den vorstehenden Absätzen definierten Begriffe (Einkünfte, Summe der Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Einkommen, zu versteuerndes Einkommen) an ...

 

Ausführlich erläutert wird die Einkommensberechnung für Zwecke der Familienversicherung in dem Schreiben: 
https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/familienversicherung/_jcr_content/par/download_1926320624/file.res/GH Fami Gesamteinkommen_12.06.2019.pdf
 

 

***
Das mag der eine oder andere spitzfindig finden. Aber Gesetze werden von Juristen geschrieben und gedeutet, nicht von Mathematikern. Letztere schütteln in vielen Fällen einfach nur den Kopf, füllen dann aber die Antragsformulare mit ihrer Logik am Ende falsch aus. Juristen denken da anders.

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