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Fifty3

Gewinne aus Aktien und Dividenden sowie ETFs gegenrechnen

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Fifty3

Hallo zusammen,

 

wie funktioniert es eigentlich mit dem Verlusttopf wenn man sowohl Gewinne aus Aktien, Dividenden aus Aktien und ETFs als auch aus Gewinnen aus ETF Verkäufen realisiert hat.

Ich verstehe, dass aktuell, Verluste aus Aktien nicht Gewinnen aus ETFs gegengerechnet werden können. Wie sieht dies jedoch gegenüber erhaltenen Dividenden aus Aktien und ETFs aus?

Und wie wird das im Freibetrag berücksichtigt? Ich nehme an alles geht in den Freibetrag ein bis man diesen überschritten hat jedoch kann mein Broker dann die Verluste aus Aktiengeschäften gegenüber den Aktiengewinnen dann gegenrechnen sodass ich dann wieder unter den Freibetrag lande und somit die zuviel gezahlten Steuern aus Aktiengewinnen und Dividenden wieder zurückerhalte? 

 

Ich hoffe meine Frage ist ersichtlich falls nicht dann gerne nochmal nachfragen und ich versuche es nochmal zu vereinfachen.

 

Danke

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west263
vor 22 Minuten von Fifty3:

wie funktioniert es eigentlich mit dem Verlusttopf wenn man sowohl Gewinne aus Aktien, Dividenden aus Aktien und ETFs als auch aus Gewinnen aus ETF Verkäufen realisiert hat.

Ich verstehe, dass aktuell, Verluste aus Aktien nicht Gewinnen aus ETFs gegengerechnet werden können. Wie sieht dies jedoch gegenüber erhaltenen Dividenden aus Aktien und ETFs aus?

so habe ich mir das mal dokumentiert, um immer wieder nachzulesen, wie was miteinander verrechnet wird.

 

"Aktiengewinne" können auch mit "sonstigen Verlusten" verrechnet werden.

"Aktienverluste" werden nur mit "Aktiengewinnen" verrechnet werden.

"Dividenden" werden mit "sonstige Verluste" verrechnet werden.

"Fonds / ETF" Gewinne, "Ausschüttungen" und "Kupons" werden mit "sonstige Verluste" verrechnet.

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OceanCloud

JustETF hat das übersichtlich dargestellt

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beamter97
vor 1 Stunde von Fifty3:

kann mein Broker dann die Verluste aus Aktiengeschäften gegenüber den Aktiengewinnen dann gegenrechnen sodass ich dann wieder unter den Freibetrag lande

Im BMF-Anwendungsschreiben zur Abgeltungssteuer findest du ab Rz. 212 Hinweise zur Führung der Verlusttöpfe, zum Verbrauch des FSA, zur unterjährigen Umbuchung zwischen Verlusttöpfen und FSA und dergleichen mehr. In Rz.230 gibt es ein Beispiel zum allgemeinem Verlusttopf, das du analog auf Aktienverluste anwenden kannst.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Die Regel ist einfach:

Veräußerungsverluste aus Aktien können nur mit Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht mit anderen Kapitalerträgen. Alle anderen (negativen) Kapitalerträge lassen sich untereinander beliebig verrechnen.

Beschränkungen der Höhe nach gibt es neuerdings bei Totalausfall von Kapitalforderungen und Verlustverrechnungen aus Termingeschäften.

 

ETFs sind Investmentfonds. Wie Kapitalerträge aus Investmentfonds (= Investmenterträge nach §20 Abs. 1 Nr. 3 EStG) berechnet werden, steht im InvStG (Ausschüttungen, Vorabpauschale, Veräußerung von InvF, Teilfreistellung von Aktienfonds, Sonderregeln für Alt-Bestände etc.). Als Kapitalerträge landen sie im sog. allgemeinen Topf.

Wenn von Verlusttöpfen geredet wird, meint man im Wesentlichen den Verlusttopf aus Aktienveräußerungen und den allg. Topf mit dem Rest. Gewinne aus Aktienveräußerungen werden vorrangig mit dem Verlusttopf aus Aktienveräußerungen verrechnet, bleibt Gewinn über, werden die natürlich auch mit dem allg. Topf verrechnet.

Unterjährig wird im Regelfall von den meisten Banken so verfahren/gerechnet, als ob eine steuerrelevante Transaktion die letzte im Jahr wäre. Kommt dann eine weitere später hinzu, wird alles neu aufgerollt. Manchmal dauert das "neu Aufrollen" allerdings bis zum Jahresende oder Monatsende.

Ein Szenario ist, dass zu einem Aktiengewinn am Jahresanfang vielleicht erst am Jahresende der Aktienverlust vorliegt, mit dem er dann vorrangig zu verrechnen ist. Das ist gleichbedeutend damit, dass der Gewinn dann nachträglich aus dem allg. Topf zur Verrechnung rausgenommen wird. Oder anders gesagt: Was unterjährig geschieht hat zwar Abgeltungscharakter ist aber bis zum Jahresende auch immer nur vorläufig.

Endgültig ist die Verrechnung mit Ausstellung der Jahressteuerbescheinigung. Nicht verrechenbare Verluste werden dann vorgetragen (allg. Topf, Aktienverlusttopf) oder auf speziellen Antrag (der bis zum 15.12. bei der Bank eingehen muss) gesondert bescheinigt (entweder wirklich gesondert als Extrapapier oder durch zusätzliche Angaben in der Jahressteuerbescheinigung). Folge hier, sie werden von der Bank dann nicht mehr vorgetragen, sondern müssen in der Steuererklärung für das Jahr erklärt werden, sonst sind sie faktisch futsch und verloren.

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Fifty3

Danke an alle, das heißt ich muss eigentlich nichts weiter machen und im Falle von zu viel gezahlten Steuern werde ich diese über die Steuerbescheinigung meines Brokers geltend machen da diese auch gleichzeitig einen Verlustvortrag beinhaltet?

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Undercover

Nicht ganz so einfach.

Wenn du nichts machst wird der Verlusttopf beim Broker ins nächste Jahr vorgetragen.

Das ist meistens die einfachste und sinnvollste Lösung, es sein denn du hast noch Gewinne bei anderen Banken.

Dann kann man sich den Verlust bescheinigen lassen. Frist Mitte Dezember.

Dann wird der Verlusttopf gelöscht.

Mit der Bescheinigung können dann andere Gewinne bei der Steuererklärung verrechnet werden.

Wenn noch ein Verlust verbleibt wird dieser vom FA als Verlustvortrag bescheinigt und kann in den Folgejahren verwendet werden.

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alsuna
vor 9 Stunden von Undercover:

Dann kann man sich den Verlust bescheinigen lassen. Frist Mitte Dezember.

Dann wird der Verlusttopf gelöscht.

Wichtig dabei: wenn man die Verlustbescheinigung beantragt, dann sollte man auch die Steuererklärung für das Jahr machen. Wenn nicht, dann verfällt der bescheinigte Verlust. 

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Undercover
vor 3 Stunden von alsuna:

Wichtig dabei: wenn man die Verlustbescheinigung beantragt, dann sollte man auch die Steuererklärung für das Jahr machen. Wenn nicht, dann verfällt der bescheinigte Verlust. 

Das ist ja der Sinn der Verlustbescheinigung.

Wobei es angeblich Steuerberater gibt die meinen man müsse Verluste nicht angeben.    LOL

 

 

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alsuna
vor 2 Stunden von Undercover:

Wobei es angeblich Steuerberater gibt die meinen man müsse Verluste nicht angeben. 

Genau weil ich solche Dinge hier im Forum schon gelesen habe, wollte ich ergänzen, dass man die Verluste verschenkt, wenn man sie dann nicht angibt.

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Undercover

Ja, das habe ich auch gelesen. Einfach unglaublich. :(

Ich benutze das Mittel der Verlustbescheinigung bei Wertpapieren eigentlich nie.

Das regele ich lieber unterjährig zwischen den Depots selbst.

Dann bekomme ich die Steuer sofort zurück und muß kein Jahr darauf warten.

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beamter97
vor 18 Minuten von Undercover:

Ich benutze das Mittel der Verlustbescheinigung bei Wertpapieren eigentlich nie.

Das sollte nach dem Willen des Gesetzgebers auch der Regelfall sein.

Aber man muß sich das Verfahren ständig vergegenwärtigen.

Insbesondere bei zusammenveranlagten Partnern führt der Tod des einen automatisch zu einer Verlustbescheinigung, die dann in der Veranlagung mit (hoffentlich hinreichend hohen) Gewinnen des Weiterlebenden verrechnet werden. Im Zweifelsfalle sollte dieser dann durch Verkäufe diese Gewinne gezielt generieren.

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PKW

Vielleicht sollte man noch explizit sagen, dass erst die Verlusttöpfe geleert werden und danach wird erst der Sparerpauschbetrag gegengerechnet. Steht zwar auch im von OceanCloud verinkten Beitrag, aber sicher ist sicher ...

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Undercover

Und umgekehrt.

Ich hatte mal aus Versehen zu Weihnachten zu viel Verluste realisiert.

Da lebte dann der Freibetrag plötzlich wieder ungenutzt auf.  :(

Da musste ich aber ganz schnell noch ein paar Gewinne besorgen.

 

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