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Nyx

BU Nachversicherung bei Gehaltserhöhung Klausel

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Nyx

Hallo alle zusammen,

 

ich versuche gerade bei meiner BU (Hannoversche, Comfort BUZ Plus, BUP 11) eine Nachversicherung zu bekommen mithilfe einer Gehaltserhöhungsklausel.

 

Im Vertrag steht folgendes:

"Eine solche Erhöhung kann vorgenommen werden, bei folgenden, den Versicherten betreffenden Ereignissen:

- Erhöhung des Einkommens aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit von mindestens 10% des monatlichen Bruttoeinkommens im Durchschnitt der letzten 12 Monate"

 

Ich arbeite tarifgebunden (IG Metall) und habe deswegen recht viele Einmalzahlungen / Zulagen. 

Bei der Hannoverschen sagte man mir nun, dass für die Klausel nur ein "Grundgehalt" zähle und keine Zulagen usw..

 

In gewisser Hinsicht verstehe ich das, auch wenn sich Gehaltserhöhungen beim Tarif oftmals nicht auf das pure Grundgehalt auswirken (sondern als zusätzliche Einmalzahlung, bspw. T-Zug bei der IG Metall).

 

Nur habe ich meine Probleme damit diese Auslegung der Hannoverschen im Vertragstext zu finden - der springende Punkt ist hier wohl der Begriff "Bruttoeinkommen".

Per Googeln konnte ich leider nichts konkretes zu einer Definition des Begriffs finden, für mein nicht-Jura Verständnis zählt da alles vor Steuern dazu (aber scheinbar ja nicht?).

 

Kennt sich hier jemand aus?

 

Besten Dank!

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Da ist die Hannoversche nicht allein. Hätte bspw. eine ähnliche Story letztes Jahr gg. den HDI fast durchgeklagt. Der Versicherungsnehmer wollte aber am Ende nicht und man wählte eine Alternativlösung.

 

Grds. sind zwei Dinge zu unterscheiden:

 

a) Vertragsannahme (du stellst einen Antrag auf Versicherungsschutz)

b) Nachversicherung

 

Bei a) ist der Versicherer in der Annahme völlig frei. Brutto ist da immer nur Fixum. Aber selbst Fixum ist bei vertraglich vereinbarten Gehaltsbestandteilen idR gegeben, sogar schon bei gewohnheitsmäßigen Gehaltsbestandteilen (die keinem variablen Risiko unterliegen, nur nicht extra vertraglich vereinbart sind und seit hinreichender Zeit immer gezahlt werden ...).

 

Gleichwohl, alles scheiß egal. Da kann jeder Versicherer machen, worauf auch immer er Lust und Laune hat. Jeder Versicherer hat da seine eigenen Spielregeln, eine bedarfsgerechte Absicherung bei der Hannoverschen Leben ist ja generell ob der sehr niedrigen wirtschaftlichen Angemessenheit für fast alle Fälle initial ausgeschlossen.

 

---

 

In der Nachversicherung sieht das anders aus. Hier gelten - und da trügt dich deine Meinung nicht - die Versicherungsbedingungen. Abgesehen vom HDI (welch Zufall, die Definition gibt es erst seit meiner Eskalation damals) hat kein VR in den Bedingungen eine Konkretisierung des Bruttoeinkommens.

 

Salopp, auch die Hannoversche muss sich an 305c BGB ff messen lassen. Und das wird sie nicht gewinnen, wenn man es hart auf hart kommen lassen würde. 

 

Wording zur wirtschaftlichen Angemessenheit aktuell bspw.:

 

Zitat

nach erfolgter Leistungserhöhung die gesamte Jahresrente aller auf die versicherten
Person bei privaten Versicherern abgeschlossenen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen
in einem angemessenen Verhältnis zum
Einkommen steht, d. h. 50 % des letzten jährlichen Brutto-Arbeitseinkommens
der versicherten Person
nicht übersteigt. Anstelle dieser 50 %-Regelung darf
die vorgenannte gesamte Jahresrente den Betrag von 18.000 Euro nicht übersteigen,
wenn die Erhöhung aufgrund des erfolgreichen Abschlusses eines Studiums
oder einer Berufsausbildung erfolgt.

 

Zumindest vertraglich vereinbarte (und nicht leistungsabhängige oder variable) Gehaltsbestandteile ( folgl. Tarifvertrag) hat die Hannoversche anzuerkennen [punkt] 

 

Besser wäre natürlich ein sinnvoller Versicherer gewesen, aber sei es drum.

 

---

 

Ich würde im ersten Schritt mal die Verhältnisse (bspw. anhand Gehaltsbescheinigung, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag usw. usf.) sauber belegen und die Hannoversche auffordern, dann in Textform klagefähig abzulehnen. Also inklusive Begründung, warum sie gedenken ihre vertraglichen Verpflichtungen gem. Versicherungsbedingungen vom mm.yyyy nicht zu erfüllen.

 

Okay. Ich persönlich frage bei solchen Storys dann auch immer gleich, welchen Gerichtsstand sie bevorzugen würden und wo sie darüber dann lesen wollen. Zustellung des Schreibens mit kleinem Portoaufschlag an den Sachbearbeiter via Gerichtsvollzieher. Aber man kann ja auch erstmal nett sein.

 

 

 

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