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cschultz

"Mini-BU" : Anrechnung auf staatliche Zahlungen?

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cschultz
· bearbeitet von cschultz

"Mini-BU"s gab es in der Vergangenheit immer wieder und boten einen BU-Schutz mit kleiner Summe im BU-Fall, dafür jedoch fast ohne Gesundheitsfragen. Über Sinn und Unsinn davon würde ich gerne Euere Meinungen einholen.

 

Als Hintergrund: Eine "große" BU kommt für mich nicht in Frage, da ich in in der Vergangenheit eine Therapie gemacht habe. Mir geht's prima, ich arbeite weiter brav, aber hatte immer Sorge davor, später einmal durch einen Unfall oder "Rücken" nicht mehr im Beruf sein zu können. Und irgendwie hörte ich zum Berufsstart von allen Seiten "das braucht man". So fand ich vor einigen Jahren eine Mini-BU. Die deckt 1000 EUR BU-Summe ab (die 2%pa wächst), falls ich berufsunfähig werden. Das alles ohne Gesundheitsfragen. On top schloss ich damals auch separat noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) ab, auch die wieder mit einfachem Zugang und über 750 EUR Summe im EU-Fall. Alle beide sind alte Policen, die nun 10 Jahre unbeachtet laufen, die Markler gibts schon gar nicht mehr, und ich räume da nun etwas auf.

 

Meine große Frage hierbei:
Mir ist das Grundprinzip nicht klar, das in einem BU/EU Fall greift: Sollte ich BU oder EU werden - werden dann die Zahlungen der Versicherungen on top auf die staatlichen Zahlungen / Renten drauf kommen? Das wäre meine Erwartung. // Oder sagt Vater Staat: "Ah schön, dass Du privat vorgesorgt hast, dann rechnen wir die Zahlung der Versicherung auf staatliche Hilfen an"? Also quasi wie beim Hartz4-Prinzip, bei dem dann private Absicherungen rausgerechnet werden?

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DancingWombat

An welche staatlichen Leistungen denkst du denn? Eine BU Rente gibt es nicht vom Staat. 

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cjdenver

Man kann auch 4x €1000 „mini-BUs“ bei 4 Anbietern kombinieren und hat dann ne ordentliche BU ;) 

 

Also von daher hat die Höhe einer BU erstmal wenig mit den Auswirkungen auf staatliche Subventionen zu tun.

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