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Ungeheuer

Ausländische Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag verrechnen?

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Ungeheuer

Ich habe bisher nach längerem Suchen noch keine adäquate Antwort auf meine Frage gefunden:

Kann ich ausländische Kapitalerträge (Zinsen) mit meinem noch zur Verfügung stehenden FSA verrechnen?

Bisher habe ich diese ausländischen Kapitalerträge immer im Folgejahr in der Steuererklärung angegeben und es wurde dann natürlich die Abgeltungssteuer einbehalten.

Wenn ich nun im Vorjahr meinen FSA nicht komplett ausschöpfen würde und somit noch einen "Rest" für die ausländischen Zinsen aufbewahren würde, wie sieht es dann aus? Würden die ausl. Zinsen dann vom Finanzamt noch direkt mit dem noch offenen FSA verrechnet werden und ich müsste keine Abgeltungssteuer mehr zahlen?

 

Frage ist für mich aktuell zum Jahresende wichtig, um zu entscheiden, ob ich noch ein paar Gewinne realisiere, um den FSA komplett auszunutzen!

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chirlu
vor 3 Minuten von Ungeheuer:

Würden die ausl. Zinsen dann vom Finanzamt noch direkt mit dem noch offenen FSA verrechnet werden und ich müsste keine Abgeltungssteuer mehr zahlen?

 

Ja. (Natürlich nicht „mit dem Freistellungsauftrag“, sondern mit dem Freibetrag.)

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Ungeheuer

Danke für deine Antwort. Ich habe das gerade mal in meinem Steuerprogramm für das letzte Steuerjahr mal durchgespielt und habe meine inländischen Kapitalerträge so angegeben, dass der Sparer-Pauschbetrag noch komplett zur Verfügung stand. Trotzdem wurde mir vom Programm für die ausländischen Zinsen Abgeltungssteuer einbehalten. Ist das dann nur ein Programmfehler oder gilt diese Regelung nicht für alle Konstellationen?

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chirlu

Ein benutzerseitiger Fehler ist schon wahrscheinlicher … Was hast du denn bezüglich verbrauchter Freibetrag angegeben?

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Ungeheuer
· bearbeitet von Ungeheuer

Ich habe für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Steuerbescheinigungen einen in Anspruch genommen Freibetrag <100€ gewählt.

Wenn ich jetzt die ausländischen Kapitalerträge erhöhe, muss ich sofort Abgeltungssteuer darauf bezahlen..

 

Edit: Stopp, du hast recht: Benutzerseitiger Fehler ;) Asche auf mein Haupt....hatte noch ausländische KE drin, die eh über dem Freibetrag liegen...wenn ich das anpasse, wird der Pauschbetrag auch für die ausländischen Erträge berücksichtigt!

Danke für deine Hilfe und das Augenöffnen!

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chirlu

Sag am besten mal genau, was du alles in welche Zeilen der Anlage KAP eingetragen hast.

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MeinNameIstHase

Moin Ungeheuer,

geht es um Zinserträge bei einer ausländischen Bank?

Ausländische Banken behalten keine Abgeltungssteuer ein. Diese muss man stattdessen in der Steuererklärung (Anlage KAP unter Zeile 19) angeben. Maßgeblich dafür, ob diese inländisch oder ausländisch sind, ist, wo die Firma ihren Sitz hat, welche Dir die Zinsen bezahlt (muss ja nicht die Bank selbst sein).

 

Die Zeile 16 der Anlage KAP (in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag) interessiert sich nicht dafür, wie hoch Dein FSA bei der Bank in Deutschland war. Da will das FA nur wissen, wieviel (vom FSA) schon verbraucht sind. Denklogisch kann man max. den Betrag verbrauchen, den man auch bei der Bank als FSA beantragt hat.

 

vor 48 Minuten von chirlu:

a. (Natürlich nicht „mit dem Freistellungsauftrag“, sondern mit dem Freibetrag.)

Sparer-Pauschbetrag

 

 

vor 1 Minute von Ungeheuer:

Ich habe für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Steuerbescheinigungen einen in Anspruch genommen Freibetrag <100€ gewählt.

Wenn ich jetzt die ausländischen Kapitalerträge erhöhe, muss ich sofort Abgeltungssteuer darauf bezahlen..

Wenn du in D ausreichend Kapitalerträge hast, darauf schon Abgeltungssteuer bezahlt hast und die in der Anlage KAP einträgst, dann wird der noch unverbrauchte Sparer-Pauschbetrag doch auch allein dadurch schon verbraucht. Übrigens unter Erstattung der KapErtSt, die von der Bank einbehalten wurde. Kommen dann die ausländischen Erträge noch dazu, erhöhen die die Steuer wieder.

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Ungeheuer

Hat sich aufgeklärt, siehe #5

Danke euch für eure Hilfe!

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