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guido58

Reihenfolge Anrechnung Freibetrag, Quellensteuer, Verluste

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guido58
· bearbeitet von guido58
rechtschreibfehler

In welcher Reihenfolge werden Quellensteuer, Sparerfreibetrag und Verlustvortrag vom Gewinn aus Aktienverkäufen abgezogen ?

Habe wohl einen Bock geschossen als ich die Verlustfeststellung beantragt habe, obwohl im VZ keine Gewinne vorlagen :(

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west263

erst werden die Gewinne mit den Verlusten verrechnet und dann der Sparerfreibetrag 

Quellensteuer muss dir jemand anderes erklären 

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chirlu

 

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guido58

Ich habe es befürchtet.

Die Verluste waren höher als die Gewinne, die ausländische Quellensteuer und den Pauschbetrag kann man von nichts mehr abziehen und verpuffen wirkungslos. 

Hätte ich keine Verlustbescheinigung angefordert, wären sie ins nächste Jahr übertragen worden und ich hätte Gewinne realisieren können, wo die Verluste, Quellensteuer und Freibetrag voll anrechenbar gewesen wären.

Aber ich hatte Angst, das sie in einem leeren Depot ganz wirkungslos verpuffen und dachte mit Verlustbescheinigung kann ich sie mit der Einkommensteuererklärung immer noch voll geltend machen.

Nun, das kann ich zwar, aber von der gezahlten Quellensteuer und vom Freibetrag habe ich jetzt rein gar nichts :(

Selber Schuld, beschäftige mich erst 2 Jahre mit Aktien und das passiert mir nicht noch einmal (hoffe ich wenigstens).

Ist wohl ratsam mir hier die Anfängerthreads mal genauer an zu schauen.

Jedenfalls toll das man hier so schnell eine Antwort bekommt !

Habe also schon mal eine gute Informationsquelle aufgetan, was ja auch nicht so einfach ist, bei all den super Beratungsangeboten im Netz, die alle nur mein Bestes wollen.

Ich sollte sie nur auch nutzen :(

Danke für eure Hilfe !

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west263
vor 5 Minuten von guido58:

und dachte mit Verlustbescheinigung kann ich sie mit der Einkommensteuererklärung immer noch voll geltend machen.

das war sowieso ein Irrglaube. Du kannst keine Verluste mit Einkommen verrechnen. 

Das einzige was passiert ist, das Du vom FA eine Bescheinigung der Verluste bekommst, um sie später mit Gewinnen mit der Steuererklärung verrechnen zu können. 

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vanity
vor 40 Minuten von guido58:

Hätte ich keine Verlustbescheinigung angefordert, wären sie ins nächste Jahr übertragen worden

und ich hätte Gewinne realisieren können, wo die Verluste, Quellensteuer und Freibetrag voll anrechenbar gewesen wären.

Viel kaputt gemacht hast du nicht. Die Verluste werden unabhängig vom Anfordern der Verlustbescheinigung vorgetragen, entweder bei der Bank oder beim FA. Du darfst nur nicht vergessen, die Bescheinigung bei der Veranlagung vorzulegen. Und es wird etwas komplizierter, weil die Verlustverrechnung nicht mehr automatisch bei der Bank erfolgt, sondern du hierfür künftige Gewinne bei der Veranlagung deklarieren musst.

 

Bei deiner Konstellation waren Pauschbetrag und anrechenbare QSt so oder so futsch, unabhängig von der Verlustbescheinigung.

 

Du hast u. U. sogar dadurch, dass die Verluste dann beim FA liegen, einen kleinen Vorteil: wenn du im nächsten Jahr Gewinne machst, wird dir die Bank diese gleich gegen den Pauschbetrag verrechnen. Würden die Verluste noch bei der Bank liegen, würden sie vorrangig vor dem Pauschbetrag mit etwaigen Gewinnen verrechnet.  

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

was du machen könntest wäre, Gewinne zu realisieren (sofern du welche hast natürlich).

Sowohl für den Sparer-Pauschbetrag als auch für die Quellensteuern müssen das nicht einmal Aktiengewinne sein.

 

EDIT:

Zitat

Bei deiner Konstellation waren Pauschbetrag und anrechenbare QSt so oder so futsch, unabhängig von der Verlustbescheinigung.

Nee, das stimmt nicht unbedingt.

Hast du beispielweise jedes Jahr ein paar Tausend Euro Kapitalerträge, Sparer-Pauschbetrag also immer voll ausgeschöpft, dann würde in einem Ausnahmejahr mit Verlusten der Sparer-Pauschbetrag verfallen, die grob 200 Euro gesparte Steuern wären verloren.

 

Ich sage das schon seit langem, man sollte sich möglichst festlegen ob man über oder unter 801 Euro kommen will, und das dann auch entsprechend gestalten.

Gezahlte Quellensteuern kommen natürlich noch hinzu, praktisch ist das auch eine Art Freibetrag.

 

Zitat

Würden die Verluste noch bei der Bank liegen, würden sie vorrangig vor dem Pauschbetrag mit etwaigen Gewinnen verrechnet. 

Das werden sie beim Finanzamt auch.

 

Stefan

 

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guido58

Puh, mir qualmt der Schädel.

Die Sache ist noch viel komplizierter, weil ich mit dem allgemeinen Einkommensteuersatz unter die 25% der Kapitalertragssteuer rutschen kann und sich somit auch die Möglichkeit ergibt, auch die Kapitalerträge diesem Steuersatz zu unterwerfen.

Theoretisch bis hin zur Null ;D

Ohne Verlustbescheinigung hatte ich die Möglichkeit die Verluste steuerlich unberücksichtigt bei der einen Bank im Topf zu lassen, während das Finanzamt zumindest den Sparer-Pauschbetrag bei den Erlösen auf der anderen Bank berücksichtigt hätte.

Und im nächsten Jahr hätte ich die Verluste oder auch die Aktien mit Gewinn auf die jeweils andere Bank verschieben können und mir das Steuerszenario so fast beliebig gestalten können.

Hätte, hätte, Fahrradkette ...

Es dreht sich um Verluste aus dem letzten Jahr, jetzt ist alles zu spät. Die Verluste liegen beim Finanzamt und ich bekomme sie in keinen Topf zurück. Und auch Gewinne lassen sich nicht rückwirkend realisieren.

Bleibt nur die Frage, ob sich der ganze Steuerzirkus in anbetracht der sonstigen Risiken überhaupt lohnt und man sein Hirnschmalz nicht lieber sinnvoller verbrät.

Wenn, dann muss ich mich wohl beeilen, damit ich wenigstens für dieses Jahr noch die sinnvollen Verluste und Gewinne wenigstens annähernd realisiere.

Bischen spät für meinen Geschmack :(, zumal Depotübertragungen anscheinend auch noch per Fax übertragen werden ;D

Und dann gibt es Dank Corona ja auch noch andere Baustellen.

Na Hauptsache man bleibt gesund, die Knete ist ja nicht alles im Leben.

Darum, alles Gute allen Boardies, ein frohes Fest und einen gesunden Rutsch ins neue Jahr.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Es dreht sich um Verluste aus dem letzten Jahr,

OK, dann kannst du es leider nicht komplett bereinigen.

 

Sinnvoll wäre aber, den Verlustvortrag so schnell wie möglich zu verbrauchen. Denn sonst killt er dir jedes Jahr wieder 801 Euro.

 

Stefan

 

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beamter97
vor 33 Minuten von guido58:

Die Verluste liegen beim Finanzamt und ich bekomme sie in keinen Topf zurück.

Doch! das Zauberwort heißt Stückzinstrick!

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Doch! das Zauberwort heißt Stückzinstrick!

Da muss er aber schon schnell sein.

Um mit dem Stückzinstrick Gewinne(!) zu produzieren muss man ja schließlich kaufen, übertragen und verkaufen (alles im alten Jahr). Und speziell der Übertrag kann dabei auch mal etwas dauern, je nach Bank und so.

Außerdem muss das Kaufdepot weitgehend jungfräulich sein, insbesondere sollte es keine realisierten Gewinne enthalten. Und es darf dort auch keine Verlustbescheinigung beantragt worden sein.

 

Stefan

 

PS: Verluste erzeugen ist dagegen viel einfacher, man kauft (Aktien)Anleihen, fertig (Verlustbescheinigung muss in dem Fall natürlich ggf. beantragt werden, das geht aber noch).

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beamter97
vor 10 Stunden von reckoner:

Da muss er aber schon schnell sein.

stimmt!

 

Mir ging es aber nicht um Steueroptimierung kurzfristig in diesem Jahr, sondern um die generell bestehende Möglichkeit, beim FA liegende Verluste zu den Banken zurückzuholen. Das, was wir alle(?) 2009-2013 gemacht haben, um die Spekulationsverluste nach altem Recht  in vortrags- und verrechnungsfähige Verluste nach Abgeltungssteuerrecht umzuwandeln.

Und die Methode funtioniert auch heute noch und ist die Lösung für das Problem  des TO:

Zitat

Die Verluste liegen beim Finanzamt und ich bekomme sie in keinen Topf zurück.

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mir ging es aber nicht um Steueroptimierung kurzfristig in diesem Jahr, sondern um die generell bestehende Möglichkeit, beim FA liegende Verluste zu den Banken zurückzuholen.

OK. Das geht ja dann auch in die Richtung die ich in #9 angesprochen hatte (Verlustvortrag möglichst schnell wegbekommen).

Wichtig ist dann noch, dass die Verluste nicht gerade wieder bei der Hauptbank landen, denn sonst muss man wieder aufpassen.

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
vor 21 Stunden von guido58:

Ohne Verlustbescheinigung hatte ich die Möglichkeit die Verluste steuerlich unberücksichtigt bei der einen Bank im Topf zu lassen, während das Finanzamt zumindest den Sparer-Pauschbetrag bei den Erlösen auf der anderen Bank berücksichtigt hätte.

Man muss (in späteren Jahren) in der Steuererklärung nicht alle Banken eintragen. Es reicht, wenn man nur die einträgt, die man mit der vom FA gesondert bescheinigten Verlustfeststellung (aus diesem Jahr) verrechnen will.

Tipp: Sieh zu, dass der SPB dann bei der Bank zur Geltung kommt, die du nicht in der Steuererklärung aufnimmst. 

Und das Ganze geht natürlich nur, wenn man keine Günstigerprüfung beantragt. Denn die setzt voraus, dass man alle (auch die bereits abgeltend besteuerten Kapitalerträge) angibt.

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Belgien
Am 8.12.2021 um 00:50 von reckoner:

 

Da muss er aber schon schnell sein.

 

Das sollte noch zu schaffen sein, wenn er bei ING oder Consors den digitalen Depotübertrag in ein anderes Depot bei einer anderen Bank nutzt. Ein digitaler Depotübertrag (nicht zu verwechseln mit einem Depotübertrag, bei dem man digital ein Formular ausfüllt und dieses nicht per Post verschicken muss) funktioniert wie eine Überweisung innerhalb eines Bankarbeitstags, die Übertragung der Taxbox-Daten dauert in der Regel 1-2 Tage länger (doch muss man darauf nicht zwingend warten, wenn „zu früh“ verkauft wird, dann erfolgt zwar eine Besteuerung per Pauschalbemessungsgrundlage, doch zieht die Bank dies später automatisch wieder gerade, wenn die Taxbox-Daten eingetroffen sind). Der Verkauf in dem Depot, in dem man Gewinne generieren will, um den FSA zu nutzen, sollte bis spätestens 29.12. erfolgen, dann kann man sich die Diskussion, ob Handels- oder Valutadatum für die steuerliche Zuordnung des Geschäfts zu 2021 oder 2022 ersparen.

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