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TonyS

Verwahrentgelt ab 50.000 € Berliner Volksbank

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TonyS

Hallo zusammen,

 

die Berliner Volksbank berechnet ab 50.000 € ein Verwahrentgelt von 0,5% p.a..

Nun frage ich, ob das Verwahrentgelt nur auf das Vermögen über 50.000 € anfällt oder ab 50.000 € auf das gesamte Vermögen.

 

Beispiel: Wenn 51.000 € auf dem Konto liegen, wird das Verwahrentgelt auf 1.000 € fällig oder auf 51.000 €?

 

Selbst der Kundenservice der Bank konnte mir diese Frage nicht beantworten.

 

Weiß dazu jemand mehr?

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dev

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Stift
vor 3 Minuten von TonyS:

...

Selbst der Kundenservice der Bank konnte mir diese Frage nicht beantworten.

...

Unter diesen Bedingungen ist ein Bankwechsel angeraten!

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TonyS
vor 6 Minuten von dev:

 

Darunter würde ich verstehen, dass bei einer Anlage von 51.000 € nur für 1.000 € ein Verwahrentgelt anfällt.

Siehst du das auch so?

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dev
vor 1 Minute von TonyS:

 

Darunter würde ich verstehen, dass bei einer Anlage von 51.000 € nur für 1.000 € ein Verwahrentgelt anfällt.

Siehst du das auch so?

ja

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Merol Rolod
vor 31 Minuten von TonyS:

Selbst der Kundenservice der Bank konnte mir diese Frage nicht beantworten.

 

vor 26 Minuten von Stift:

Unter diesen Bedingungen ist ein Bankwechsel angeraten!

Dem kann ich mich nur anschließen. Alles, was wir uns hier herleiten kann stimmen oder auch nicht. Entscheidend ist, was die Bank darunter versteht. Und wenn diese dir das nicht erklären kann, ist das die falsche Bank.

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Flughafen
· bearbeitet von Flughafen
vor 8 Minuten von Merol Rolod:

Alles, was wir uns hier herleiten kann stimmen oder auch nicht.

Was heißt bitte kann simmen oder auch nicht? Ein Freibetrag ist ein Freibetrag. Der ist immer gültig und heißt, dass alles unter 50.000€ frei ist (=kein Aufbewahrungsentgelt). Konten funktionieren halt nicht wie Zertifikate, da gibt es keine KO-Schwellen. :D

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dimido

Sehe ich genauso. Denn sonst wäre es kein Freibetrag sondern eine Freigrenze.

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Merol Rolod

@Flughafen

Ich "kenne" zwei Leute, die das nicht direkt und sicher so verstanden haben. Der eine arbeitet beim Service der Volksbank und der andere hat diesen Thread hier eröffnet. ;) Ich für mich könnte jetzt nicht ausschließen, dass bei der Volksbank nicht noch mehr Leute arbeiten, die das nicht wissen.

Auf der Basis würde ich kein Konto dort haben wollen. :D

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masu

Die 1000€ sind der Zwangsgebühr ausgesetzt. Alles andere macht keinen Sinn. 

Und ja auch ich würde die Bank wechseln. :D

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Flughafen
· bearbeitet von Flughafen
vor 8 Stunden von Merol Rolod:

@Flughafen

Ich "kenne" zwei Leute, die das nicht direkt und sicher so verstanden haben. Der eine arbeitet beim Service der Volksbank und der andere hat diesen Thread hier eröffnet. ;) Ich für mich könnte jetzt nicht ausschließen, dass bei der Volksbank nicht noch mehr Leute arbeiten, die das nicht wissen.

Auf der Basis würde ich kein Konto dort haben wollen. :D

Der Service-Mitarbeiter der Volksbank zählt aber nicht, die sind für solche Fragen überqualifiziert. :D Als ich einem Mitarbeiter der örtlichen VR irgendwas zum Thema NV-Bescheinigung für den Nachwuchs besprechen wollte, hat er jegliches Gespräch harsch abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Bank meine Steuerhinterziehung nicht unterstützen würde. :P2:lol::lol:

 

Somit bleibt nur noch der TO, aber wenn er nicht genug Erfahrungen mit Banken und Finanzprodukten hat, ist es ihm verzeihlich, dass er sich aufs Glatteis hat führen lassen.

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Holgerli
vor 21 Stunden von Merol Rolod:

Entscheidend ist, was die Bank darunter versteht.

Nein. Entscheident ist, was die letzte Gerichtsinstanz darunter versteht.

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dev
vor 22 Stunden von dev:

Ich würde hier sogar verstehen, das ein zweites Konto ausreichen würde, um die minus 0.5% p.a. nicht zahlen zu müssen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 4 Minuten von dev:

Ich würde hier sogar verstehen, das ein zweites Konto ausreichen würde, um die minus 0.5% p.a. nicht zahlen zu müssen.

Ja, die Formulierung kontobezogener Freibetrag ist eindeutig.

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Merol Rolod
vor einer Stunde von Holgerli:

Entscheident ist, was die letzte Gerichtsinstanz darunter versteht.

Nun denn. Dann soll der TO doch mal beim Service der letzten Gerichtsinstanz nachfragen. Auf die Antwort wäre ich sogar ganz erpicht. ;)

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Holgerli
vor 10 Minuten von Merol Rolod:

Nun denn. Dann soll der TO doch mal beim Service der letzten Gerichtsinstanz nachfragen. Auf die Antwort wäre ich sogar ganz erpicht.

So war es nicht gemeint: Nur ist vermutlich damit zu rechnen, dass wenn die Berliner VB den Text kundenunfreundlich auslegt und ab dem ersten Euro kassiert, es sicher zu einer Klage kommen wird.

Ob das nun eine Einzelperson ist wage ich zu bezweifeln. Ich vermute aber mal, dass die Verbraucherzentrale Bundesverband, sicher auf Nachfrage eine Klage durchziehen würde.

Die Sparda Bank Berlin hat ja schon Erstinstanzlich Negativzinsen generell verboten bekommen. Kläger war die VZ Bundesverband.

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bondholder
vor 26 Minuten von Holgerli:

So war es nicht gemeint: Nur ist vermutlich damit zu rechnen, dass wenn die Berliner VB den Text kundenunfreundlich auslegt und ab dem ersten Euro kassiert, es sicher zu einer Klage kommen wird.

Wenn die Bank diese Absicht hätte, hätten deren Juristen niemals die Formulierung "Freibetrag" gewählt, sondern "Freigrenze" verwendet.

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