Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Future21

Steuerliche Behandlung beim Verkauf von ETF-Bruchstücken

Empfohlene Beiträge

Future21

Bsp: Man hat 1 Stück eines ETFs zu 50 Euro gekauft und macht nun einen Sparplan über 50 Euro auf diesen ETF bei einem Kurs von 100 Euro . Nach der ersten Ausführung hat man 1,5 Stück. Was passiert steuerlich, wenn man diese 0,5 Stück zu einem Kurs von 100 verkauft? Nach dem FIFO Prinzip müssten 25 Euro versteuert werden. Da man aber keine 0,5 Stück buchen kann (Wertpapiersammelstelle) hab ich meine Zweifel, ob das so abläuft.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
EddisHerrchen

Hallo Future21

 

wenn ich bisher bei der ING die Bruchstücke verkauft habe, hat das genauso funktioniert. Also Gewinn nach Fifo und anteilig nach Bruchstücken verrechnet und entsprechend ausgewiesen und Steuer abgeführt.

 

Gruß

Eddisherrchen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Die Lagerstelle hat nichts mit der Besteuerung zu tun. Das macht alles deine Bank.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Future21

Danke für die Antwort d.h. die Banken müssen alle Transaktionen mit Stück/Kauf-/Verkaufskursen protokollieren, bis die Position komplett aufgelöst wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
Gerade eben von Future21:

d.h. die Banken müssen alle Transaktionen mit Stück/Kauf-/Verkaufskursen protokollieren, bis die Position komplett aufgelöst wird.

 

Nicht unbedingt, nur für die vorhandenen Anteile. In deinem Beispiel kann die Bank, sobald der Verkauf abgewickelt ist, den Kaufpreis vom ersten halben Anteil „vergessen“; oder sogar die Tatsache, daß es den jemals gab.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...