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wertomat

Ist Verlustrücktrag eine unkomplizierte Sache?

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wertomat

Hallo, ein paar kurze Fragen zu Verlustrückträgen:
Es geht in diesem Fall um Kryptos:
Wie ich gelesen habe, werde ich im Rahmen eines Verlustrücktrages realisierte Verluste aus 2022 nach 2021 rücktragen können, die Steuer für 21 wird dann neu berechnet.
Ist das eine unkomplizierte Sache, die, wenn alles sauber belegbar ist, so gut wie immer einfach durchgeht - oder führt das oft zu Diskussionen mit dem Finanzamt?
Wie mache ich das genau, gibts da ein Formular, oder wenn nicht, eine Musterbrief o.ä.?

Und mal konkret: 
Wenn ich Hohe Gewinne mit Kryptos in 2020 und 2021 realisiert hatte (alles vor der 12 Monats-Frist, ich schreib das jetzt nicht immer dazu):
Dann kann ich Verluste von 2021 nach 2020 Rücktragen, und später dann von 2022 nach 2021.
Frist für die Steuererklärung ist ja Ende Mai (mit etwas betteln beim Finanzamt vielleicht auch im Sommer), wenn ich keinen Steuerberater habe.
Das bedeutet, ich muss mit der Steuererklärung für 2020 (also Ende Mai 22) entscheiden, welche Verluste ich wo hin übertrage (was natürlich nicht völlig optimal ist, da ich dann noch nicht weiss, welche Verluste ich evt. in 2022 noch werde realisieren können, damit ändert sich ja evt. eine strategisch sinnvolle Aufteilung...)

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chirlu
vor 7 Minuten von wertomat:

Frist für die Steuererklärung ist ja Ende Mai

 

Ende Juli (heuer, da der 31. Juli ein Sonntag ist, 1. August).

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Undercover
vor 9 Minuten von wertomat:

Wenn ich Hohe Gewinne mit Kryptos in 2020 und 2021 realisiert hatte (alles vor der 12 Monats-Frist, ich schreib das jetzt nicht immer dazu):
Dann kann ich Verluste von 2021 nach 2020 Rücktragen, und später dann von 2022 nach 2021.
Frist für die Steuererklärung ist ja Ende Mai (mit etwas betteln beim Finanzamt vielleicht auch im Sommer), wenn ich keinen Steuerberater habe.
Das bedeutet, ich muss mit der Steuererklärung für 2020 (also Ende Mai 22) entscheiden, welche Verluste ich wo hin übertrage (was natürlich nicht völlig optimal ist, da ich dann noch nicht weiss, welche Verluste ich evt. in 2022 noch werde realisieren können, damit ändert sich ja evt. eine strategisch sinnvolle Aufteilung...)

Nein, das hat doch mit der Erklärung für 2020 noch nichts zu tun.

Zuerst musst du die Erträge für 2021 erklären und die Verluste bescheinigt haben.

Da kannst du dann entscheiden wie viel davon du rück- und vortragen willst.

Bei einem Rücktrag wird dann der Bescheid für 2020 geändert.

Das Gleiche dann im nächsten Jahr.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 18 Minuten von wertomat:

Das bedeutet, ich muss mit der Steuererklärung für 2020 (also Ende Mai 22) entscheiden, welche Verluste ich wo hin übertrage

vor 9 Minuten von chirlu:

Ende Juli (heuer, da der 31. Juli ein Sonntag ist, 1. August).

Wenn er zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist: Abgabe bis Ende Juli des Folgejahres. Für die Steuererklärung 2020 also weder Mai 2022 noch Juli 2022. Wenn er nicht verpflichtet ist, hat er vier Jahre Zeit. Und falls er vom Finanzamt aufgefordert wurde: nach Termin des Finanzamts.

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chirlu
vor 6 Minuten von stagflation:

Für die Steuererklärung 2020

 

Ich habe gesehen, daß das da so stand, aber es ist offensichtlich ein Schreibfehler. Hingegen ist Mai ein veralteter Stand.

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wertomat

Danke für die Antworten. Bin Selbstständig und daher verpflichtet.

Meine nicht optimal meine ich wgen Situationen, in denen ich z. B. 2021 eine höhere Steuerlast bezahle als 2020.

Wenn ich dann jetzt Mitte 22 die Verluste aus 21 in 2020 verschiebe, kann das schlau sein, wenn ich im Herbst 22 noch weitere Verluste mache, die ich dann in 21 schiebe. 

Okay, alles ein bischen kompliziert erklärt von mir. 

Und das alles nur, weil ich zwei Mal versehentlich vir der Jahresfrist verkauft habe... 

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Undercover

Nur zwei Trades? Was sind dann "hohe Gewinne", von welchen Summen reden wir da?

Das kannn doch wohl im Vergleich zu deinem Einkommen nicht viel ausmachen.

Wenn das Einkommen in beiden Jahren ähnlich war dann trägt man so viel zurück daß 599 EUR Gewinn bleiben.

Der ist dann steuerfrei.

Wenn du in dem zweiten Jahr Verluste hattest dann musst du ja keine Gewinne versteuern.

Insofern ist ein Rücktrag immer sinnvoll wenn der Steuersatz etwa gleich ist.

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wertomat
vor 38 Minuten von Undercover:

Nur zwei Trades? Was sind dann "hohe Gewinne", von welchen Summen reden wir da?

Das kannn doch wohl im Vergleich zu deinem Einkommen nicht viel ausmachen.

Wenn das Einkommen in beiden Jahren ähnlich war dann trägt man so viel zurück daß 599 EUR Gewinn bleiben.

Der ist dann steuerfrei.

Wenn du in dem zweiten Jahr Verluste hattest dann musst du ja keine Gewinne versteuern.

Insofern ist ein Rücktrag immer sinnvoll wenn der Steuersatz etwa gleich ist.

Es waren auf jeden Fall höhere 5stellige Gewinne.
Aber wahrschienlich hast Du recht, und es ist schlau, alles was geht zurückzutragen, da ich eh in allen Jahren Höchststeuersatz bei der Einkommensteuer zahlen werde.
Die Frage war auch ein bischen theoretisch gemeint, was es für Möglichkeiten gibt.

Bei Selbstständigen können die Gewinne und damit die Steuersätze gundsätzlich natürlich schon viel stärker schwanken als bei den meisten Angestellten.

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Quailman
· bearbeitet von Quailman
vor 17 Stunden von wertomat:

Wie mache ich das genau, gibts da ein Formular, oder wenn nicht, eine Musterbrief o.ä.?

Einkommensteuererklärung 2021 Anlage SO (sonstige Einkünfte), da Kryptos unter § 23 EStG fallen. Zeile 52.

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Ingo_I
Am 10.1.2022 um 21:16 von wertomat:

Hallo, ein paar kurze Fragen zu Verlustrückträgen:
Es geht in diesem Fall um Kryptos:
Wie ich gelesen habe, werde ich im Rahmen eines Verlustrücktrages realisierte Verluste aus 2022 nach 2021 rücktragen können, die Steuer für 21 wird dann neu berechnet.
Ist das eine unkomplizierte Sache, die, wenn alles sauber belegbar ist, so gut wie immer einfach durchgeht - oder führt das oft zu Diskussionen mit dem Finanzamt?
Wie mache ich das genau, gibts da ein Formular, oder wenn nicht, eine Musterbrief o.ä.?

Und mal konkret: 
Wenn ich Hohe Gewinne mit Kryptos in 2020 und 2021 realisiert hatte (alles vor der 12 Monats-Frist, ich schreib das jetzt nicht immer dazu):
Dann kann ich Verluste von 2021 nach 2020 Rücktragen, und später dann von 2022 nach 2021.
Frist für die Steuererklärung ist ja Ende Mai (mit etwas betteln beim Finanzamt vielleicht auch im Sommer), wenn ich keinen Steuerberater habe.
Das bedeutet, ich muss mit der Steuererklärung für 2020 (also Ende Mai 22) entscheiden, welche Verluste ich wo hin übertrage (was natürlich nicht völlig optimal ist, da ich dann noch nicht weiss, welche Verluste ich evt. in 2022 noch werde realisieren können, damit ändert sich ja evt. eine strategisch sinnvolle Aufteilung...)

Moin,

 

hast du in 2021 nun Gewinn oder Verlust gemacht?

Wenn du in 2021 in Summe Gewinne realisiert hast, kannst du keine Verluste von 2021 auf 2020 zurücktragen. Dazu brauchst du realisierte Verluste in 2021 - das wiederum können aber keine Verluste sein die später (2023) von 2022 auf 2021 zurückgetragen werden.

Verlustrücktrag geht nur in das eine vorherige Jahr ("unmittelbar vorangegangener Veranlagungszeitraum"). Verlustvortrag geht unbegrenzt auf die zukünftigen Jahre.

 

Gruß

 

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