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Chips

Frage zu vererben/schenken an Enkel

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Chips

Hallo liebe Schwarmintelligenz, vlt hat hier jemand eine Idee. 

 

Meine Eltern (65 und 70) sind beide noch fit und haben bereits an mich (Geld) und meine Schwester (Geld plus Haus) einiges geschenkt. Der Rest soll nun an die Enkel gehen. Ich hab einen Stiefsohn (12) und Sohn (1). Meine Schwester hat Tochter(4) und Sohn (1). 

 

Die Enkel sollen das Geld erst nach Vollendung von Ausbildung/Studium bekommen (auch wegen Bafög, aber hauptsächlich wegen Reife). 

 

Falls meine Eltern ins Pflegeheim kämen, sollte deren Vermögen nicht mehr in deren Eigentum sein, so dass das fürs Heim aufgebraucht werden sollte. 

 

Am besten soll das Geld nicht an uns Kinder gehen, die das Geld dann verwalten und zur gewünschten Zeit weiterleiten. Auch weil mein Dad meinem Schwager nicht traut. 

 

 

Gibt es nun eine Möglichkeit, dass hier alle Anforderungen erfüllt werden?

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Cai Shen
vor 36 Minuten von Chips:

Meine Eltern (65 und 70) sind beide noch fit und haben bereits an mich (Geld) und meine Schwester (Geld plus Haus) einiges geschenkt. Der Rest soll nun an die Enkel gehen.

Schwierig, denn ein Pflichtteilsanspruch der Kinder besteht weiterhin.

 

vor 40 Minuten von Chips:

Die Enkel sollen das Geld erst nach Vollendung von Ausbildung/Studium bekommen

Da fällt mir nur Erbengemeinschaft ein und Benennung eines "Testamentsvollstreckers", der den Willen der Eltern nach deren Tod umsetzt und das Erbe bis dahin verwaltet. Das muss ja nicht der Schwager sein. ;)

 

vor 42 Minuten von Chips:

Falls meine Eltern ins Pflegeheim kämen, sollte deren Vermögen nicht mehr in deren Eigentum sein, so dass das fürs Heim aufgebraucht werden sollte.

Viel Spaß mit den sicherlich folgenden Kommentaren ...
Da vorher im großen Stil verschenkt wurde, wird das Amt mit Freuden bei den Kindern anklopfen. Dann sollten wenigstens 10 Jahre rum sein.
 

 

vor 44 Minuten von Chips:

Gibt es nun eine Möglichkeit, dass hier alle Anforderungen erfüllt werden?

Sapine hatte im anderen Faden den Erbvertrag ins Spiel gebracht. Kannte ich vorher auch nicht, ist aber eine Vereinbarung aller Beteiligten zu Lebzeiten.

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 49 Minuten von Cai Shen:

Schwierig, denn ein Pflichtteilsanspruch der Kinder besteht weiterhin.

Sofern bei den Schenkungsvereinbarungen mit den Kindern steht:

Zitat

...unter Anrechnung auf künftiges Erbrecht

müssen sie sich die Schenkungen auf den Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen.

 

Vielleicht haben die KInder ja auch im notariellen Vertrag (wg. Grundstück verpflichtend) einen Pflichtteilsverzicht im Gegenzug zur Schenkung erklärt.

Hätte ich als Elternteil zur Vermeidung späterer familiärer Auseinandersetzungen gefordert.

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Chips
vor 8 Stunden von beamter97:

Sofern bei den Schenkungsvereinbarungen mit den Kindern steht:

müssen sie sich die Schenkungen auf den Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen.

 

Vielleicht haben die KInder ja auch im notariellen Vertrag (wg. Grundstück verpflichtend) einen Pflichtteilsverzicht im Gegenzug zur Schenkung erklärt.

Hätte ich als Elternteil zur Vermeidung späterer familiärer Auseinandersetzungen gefordert.

Also ich hab tatsächlich was unterschrieben, aber nicht notariell beglaubigt. Den genauen Wortlaut weiß ich auch nicht mehr. 

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Chips
vor 9 Stunden von Cai Shen:

Da fällt mir nur Erbengemeinschaft ein und Benennung eines "Testamentsvollstreckers", der den Willen der Eltern nach deren Tod umsetzt und das Erbe bis dahin verwaltet. Das muss ja nicht der Schwager sein. ;)

Das erscheint mir reichlich kompliziert. Vlt. lese ich mich in das Thema "Erbengemeinschaft" noch genauer ein, aber wenn ich es recht verstehe, werden alle Miterben gleichzeitig Eigentümer des Nachlasses. Riecht nach Konflikten. 

vor 9 Stunden von Cai Shen:

Viel Spaß mit den sicherlich folgenden Kommentaren ...
Da vorher im großen Stil verschenkt wurde, wird das Amt mit Freuden bei den Kindern anklopfen. Dann sollten wenigstens 10 Jahre rum sein.

Naja, die "Steueroptimierung" des kleinen Mannes. Aber ja, das mit den 10 Jahren scheint so zu sein. Danke für die Info

vor 9 Stunden von Cai Shen:

Sapine hatte im anderen Faden den Erbvertrag ins Spiel gebracht. Kannte ich vorher auch nicht, ist aber eine Vereinbarung aller Beteiligten zu Lebzeiten.

Dann würde das Vermögen aber im Fall der Fälle bei einer Pflege noch aufgebraucht werden. 

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chirlu
vor 5 Minuten von Chips:

Vlt. lese ich mich in das Thema "Erbengemeinschaft" noch genauer ein, aber wenn ich es recht verstehe, werden alle Miterben gleichzeitig Eigentümer des Nachlasses. Riecht nach Konflikten. 

 

Eben, die Erben können auch nur gemeinsam agieren. Deswegen ja der Testamentsvollstrecker, der an ihrer Stelle tätig wird und das Erbe abwickelt und aufteilt.

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joinventure12
vor 11 Stunden von Chips:

(auch wegen Bafög, aber hauptsächlich wegen Reife). 

 

vor 11 Stunden von Chips:

Falls meine Eltern ins Pflegeheim kämen, sollte deren Vermögen nicht mehr in deren Eigentum sein, so dass das fürs Heim aufgebraucht werden sollte. 

Ich finde das Verhalten gegenüber der Gesellschaft schon grenzwertig. Nicht dass ich es nicht so genauso machen würde :) - aber man denke in large scale, wenn das jeder so macht. Vermutlich hat es unser System (Gesetzgeber) mit dem Flickenteppich an Gesetzen und der Verschwendung von Steuergeldern auch nicht anders verdient. 

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Chips
vor 28 Minuten von joinventure12:

 

Ich finde das Verhalten gegenüber der Gesellschaft schon grenzwertig. Nicht dass ich es nicht so genauso machen würde :) - aber man denke in large scale, wenn das jeder so macht. Vermutlich hat es unser System (Gesetzgeber) mit dem Flickenteppich an Gesetzen und der Verschwendung von Steuergeldern auch nicht anders verdient. 

Das ist schon klar. Ich würde ja auch gerne die Einkommen auf Jersey oder den Cayman Islands anmelden, aber das können ja nur die Großen ;) 

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beamter97
vor 5 Stunden von Chips:

Also ich hab tatsächlich was unterschrieben, aber nicht notariell beglaubigt.

Aber deine Schwester wird mit den Eltern beim Notar gewesen sein, denn ohne notarielle Urkunde ändert das Grundbuchamt nicht die Eigentumsverhältnisse.

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