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Sebastian T.

Rechenprogramm fuer Netto-Depotwert

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beamter97
vor 4 Stunden von bondholder:

Bist du wenigstens Alleinerbe?

Das nützt ihm garnichts, wenn das Grundstück als Vermächtnis an einen fremden Dritten geht, und der mangels einer grundbuchlich abgesicherten Duldung der Bebauung des TO den Abriss des Gebäudes verlangt.

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Sebastian T.

Also so viel Vertrauen habe ich zu meinem Vater, dass er sowas nicht macht. Der Hinweis mit der neuen Grundsteuer ist aber interessant. Bisher war dadurch auch dem Finanzamt klar, dass das Haus steuerlich mir zuzurechnen ist, also da läuft eben das Steuerrecht nicht mit dem BGB parallel, sowas gibt es ja öfter mal, dass das Recht nicht einheitlich ist. Ich möchte natürlich nicht irgendwann auf das von mir selbst errichtete Haus Erbschaftssteuer zahlen, weil das Finanzamt es als Teil der Erbmasse meines Vaters sieht.

 

Mir ist eh nicht ganz klar, wie sich das mit den Erbfällen verhält, also je nach dem, wer von meinen Eltern zuerst stirbt. Die haben wenig flüssiges Geld, aber viel Grundbesitz, der jedoch wenig Erträge abwirft. Beziehungsweise mein Vater, also ihm gehört alles, und meiner Mutter gar nichts. Ich werde also sicher irgendwann mit Geld zur Begleichung der Erbschaftssteuer aushelfen müssen.

 

Ist es denn wirklich so ungewöhnlich, dass man innerhalb der Familie gegenseitig auf sich aufpasst? Wir haben ja auch gegenseitig Vollmacht für die Konten. Das ist ja auch wichtig für meine Eltern, also falls mir mal etwas zustößt, müssen sie ja handlungsfähig sein, um alle möglichen Verpflichtungen erfüllen zu können. Blöderweise hat sich ausgerechnet die Bank, wo mein Depot ist, damals geweigert, Vollmachten einzurichten. Ist das eigentlich überhaupt zulässig?

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Anleger Klein
vor 46 Minuten von Sebastian T.:

also da läuft eben das Steuerrecht nicht mit dem BGB parallel, sowas gibt es ja öfter mal, dass das Recht nicht einheitlich ist. Ich möchte natürlich nicht irgendwann auf das von mir selbst errichtete Haus Erbschaftssteuer zahlen, weil das Finanzamt es als Teil der Erbmasse meines Vaters sieht.

 

Mir ist eh nicht ganz klar, wie sich das mit den Erbfällen verhält, also je nach dem, wer von meinen Eltern zuerst stirbt. Die haben wenig flüssiges Geld, aber viel Grundbesitz, der jedoch wenig Erträge abwirft. Beziehungsweise mein Vater, also ihm gehört alles, und meiner Mutter gar nichts. Ich werde also sicher irgendwann mit Geld zur Begleichung der Erbschaftssteuer aushelfen müssen.

Dir ist klar, dass sich extrem viel Steuer durch Übergaben zu Lebzeiten vermeiden lässt? Mir scheint, euer größtes finanzielles Problem und auch Risiko liegt in diesen Konstellationen und nicht in irgendwelchen Depotständen.

 

 

vor 46 Minuten von Sebastian T.:

Ist es denn wirklich so ungewöhnlich, dass man innerhalb der Familie gegenseitig auf sich aufpasst? 

Ich könnte mir niemals vorstellen, regelmäßig meinem Vater über meine Finanzen zu berichten. Und mein Vater wiederum findet das auch gut so, denn wenn er das als notwendig empfinden würde, hätte er aus seiner Sicht was falsch gemacht. 

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Sebastian T.

Mein Vater konnte sich nie mit dem Gedanken anfreunden, irgendwas abzugeben, weil er Sorge hat, dadurch in eine Situation zu kommen, wo er nicht mehr alles im Griff hat. Also muss ich das so akzeptieren und hoffen, dass alles gutgeht und es keine größeren Probleme gibt. Damals, mit Mitte 20, habe ich das doch alles überhaupt nicht durchblickt. Vielleicht wäre eine bessere Lösung denkbar gewesen, vielleicht hätte man das Grundstück teilen sollen, aber dann hätte er formal keinen Einfluss mehr darauf gehabt, was auf dem abgetrennten Teil des Grundstückes passiert. Er neigt immer dazu, vom "worst case" auszugehen...

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beamter97
vor 4 Stunden von Sebastian T.:

Beziehungsweise mein Vater, also ihm gehört alles, und meiner Mutter gar nichts.

Und du bist Alleinerbe deines Vaters?

Das heißt, wenn dein Vater vor deiner Mutter stirbt, ist sie mittellos und wird evtl. ihr Pflichtteil einfordern. Da der Pflichtteil in bar zu leisten ist, kannst du ja schon mal überlegen, wie du das finanzierst, bzw. welche Assets (auch Grundstücke aus dem Erbe) du dann verkaufen wirst.

 

Mir scheint, du hast viel mehr Baustellen vor dir, als der Thread-Titel suggeriert.

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bondholder
vor 4 Stunden von Sebastian T.:

Mir ist eh nicht ganz klar, wie sich das mit den Erbfällen verhält, also je nach dem, wer von meinen Eltern zuerst stirbt. Die haben wenig flüssiges Geld, aber viel Grundbesitz, der jedoch wenig Erträge abwirft. Beziehungsweise mein Vater, also ihm gehört alles, und meiner Mutter gar nichts. Ich werde also sicher irgendwann mit Geld zur Begleichung der Erbschaftssteuer aushelfen müssen.

Wenn du Alleinerbe bist, braucht deine Mutter keine Erbschaftssteuer zu bezahlen – bzw wenn sie ihren Pflichtteil geltend macht, erhält sie von dir sowieso eine Geldzahlung.

(Alleinerbe ist, wer in einem Testament oder Erbvertrag vom Erblasser ausdrücklich als einziger Erbe benannt wird. Der Alleinerbe erhält somit den gesamten Nachlass des Verstorbenen.)

 

Hat dein Vater überhaupt ein gültiges Testament aufgesetzt?

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oktavian
vor 4 Stunden von Sebastian T.:

Beziehungsweise mein Vater, also ihm gehört alles, und meiner Mutter gar nichts.

Sind die nicht verheiratet? Gibt es einen Ehevertrag? Das Konstrukt klingt sittenwidrig, dass die Frau am Ende auch nach Kindererziehung gar nichts hat und nicht einmal an der Wertsteigerung während der Partnerschaft beteiligt wird. Ich wäre bei so einem Vater vorsichtig. Besser du sicherst dir den Anteil am Grundstück auf dem dein Haus steht.

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Sebastian T.

Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass meine Mutter und ich jeweils Erben zu gleichen Teilen sind, und wenn dann auch noch meine Mutter gestorben ist, erbe ich ihren Teil auch noch. Wenn meine Mutter zuerst stirbt, was ich für meinen Vater nicht hoffe, dann erbe ich alles von meinem Vater.

 

Dass meiner Mutter nichts gehört, liegt ganz einfach daran, dass alles (bis auf mein Haus) schon vorhanden war, als sie meinen Vater in den 70er Jahren geheiratet hat. Sie ist praktisch bei ihm eingezogen.

 

Sowas gibt es heute leider nicht mehr...

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beamter97
· bearbeitet von beamter97
vor 49 Minuten von Sebastian T.:

dass meine Mutter und ich jeweils Erben zu gleichen Teilen sind,

also einziger Nachkomme, aber nicht Alleinerbe!

 

Und das macht einen Unterschied:

Stirbt deine Mutter zuerst, erbst du gemeinsam mit deinem Vater das "niedrige Vermögen" deine Mutter, für beide sicherlich innerhalb der Freibeträge.

Stirbt dann dein Vater, erbst du von deinem Vater und hast einen Freibetrag von 400 k€.

 

Andersherum:

Dein Vater stirbt zuerst, es erben deine Mutter und du. Bei deiner Mutter pauschaler Zugewinnausgleich + Freibetrag von 500k€, bei dir Freibetrag von 400 k€.

Stirbt dann deine Mutter, erbst du von deiner Mutter und hast auch da einen Freibetrag von 400k€.

 

Bei so ungleich verteilten Vermögen zwischen den Eheleuten geht je nach Todes-Reihefolge ein Freibetrag verloren, bei einem Erbteil in der Höhe von 600k€ - 6M€ fallen  höhere Erbschaftssteuern von 76.000€ (19%von 400 k€) an. Da sind die zu zahlenden Anwalts/Notargebühren für eine Beratung gut angelegt.

 

 

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cjdenver

@Sebastian T. Darf ich fragen wie alt du bist? 

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Sebastian T.

Jawoll, ich bin 47, werde in Kürze 48.

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cjdenver
vor 22 Minuten von Sebastian T.:

Jawoll, ich bin 47, werde in Kürze 48.

 

Ok vielen Dank, das erklärt das Verlangen deines Vaters für mich durch seine Generationenzugehörigkeit, in der Generation war das absolute Bestimmen über den Haushalt inkl. aller Familienmitglieder typisch. Da hat bestimmt ordentlich Zucht und Ordnung geherrscht daheim? 

 

Die restlichen Antworten haben dich schon auf den richtigen Weg geleitet, sieh zu dass du die zukünftigen Erbschaftssachen ordentlich organisiert bekommst und für die verlangte quartalsweise Vermögensübersicht würde ich empfehlen: keep it short and simple ;)

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Sebastian T.
vor einer Stunde von cjdenver:

Da hat bestimmt ordentlich Zucht und Ordnung geherrscht daheim? 

Da herrscht immer noch Zucht und Ordnung. Womit wir bei einem weiteren Themenfeld wären, was hier aber nun wirklich komplett off-topic wäre.

 

Vielleicht ist die Neuregelung der Grundsteuer eine Chance, für eine formale Aufteilung zu sorgen. Dann wird er sich aber künftig jeden Tag über das viele Geld ärgern, was Vermesser und Notar bekommen.

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oktavian
vor 6 Stunden von beamter97:

Das heißt, wenn dein Vater vor deiner Mutter stirbt, ist sie mittellos

 

vor 5 Stunden von Sebastian T.:

Dass meiner Mutter nichts gehört, liegt ganz einfach daran, dass alles (bis auf mein Haus) schon vorhanden war, als sie meinen Vater in den 70er Jahren geheiratet hat.

vor 4 Stunden von Sebastian T.:

Es gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet meiner Meinung nach, dass meine Mutter und ich jeweils Erben zu gleichen Teilen sind

Das klingt nach der gesetzlichen Regelung und dann ist es eine Zugewinngemeinschaft. Seit 1970 wird der Wert der Grundstücke und des Hauses wohl gestiegen sein. Diese Wertsteigerung steht dann zu je 50% Vater und Mutter zu. Das verbessert auch die Erbschaftssteuersituation vermutlich, falls die Mutter zuerst sterben sollte. Denn dann erbst du meines Wissens 50% des Zugewinns.

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beamter97
vor 2 Stunden von oktavian:

Das klingt nach der gesetzlichen Regelung und dann ist es eine Zugewinngemeinschaft.

was hat denn der eheliche Güterstand damit zu tun, ob es die gesetzliche oder ein gewillkürte Erbfolge gibt?

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Anleger Klein
vor 3 Stunden von Sebastian T.:

Vielleicht ist die Neuregelung der Grundsteuer eine Chance, für eine formale Aufteilung zu sorgen. Dann wird er sich aber künftig jeden Tag über das viele Geld ärgern, was Vermesser und Notar bekommen.

... kalkuliere doch mal Vermögen und zu zahlende Erbschaftssteuer, da können Vermesser und Notar schnell das kleinere Übel werden. 

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No.Skill

Guck mal hier 

Fond Rechner

 

Grüße No.Skill 

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Sebastian T.

Ich schaue mir das mal an, vielen Dank.

 

Aber davon mal abgesehen:

 

Jetzt möchte mein Vater die Berichtspflichten noch mal erheblich ausweiten. Er will von mir eine ständig zu aktualisierende Liste meiner geschäftlichen Kontakte haben, außerdem eine Liste sämtlicher Konten bei sämtlichen Banken samt der jeweiligen Ansprechpartner, außerdem eine lückenlose Auflistung aller Versicherungen, Abonnements und so weiter. Hintergrund: Wenn mir mal etwas zustoßen sollte, möchter er in der Lage sein, unverzüglich die Leute zu informieren, damit die sich nicht wundern, warum sie mich nicht erreichen. Er hat selbst gerade die Situation, dass er bestimmte Leute nicht erreicht, von denen er etwas möchte, und nun vollkommen in der Luft hängt.

 

Allerdings bin ich der Meinung, dass ihn das vollkommen überfordern würde, wenn er sich um alles kümmern muss, was ich mache, zumal er davon schlichtweg keine Ahnung hat...

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alsuna
vor 6 Minuten von Sebastian T.:

Jetzt möchte mein Vater die Berichtspflichten noch mal erheblich ausweiten. Er will von mir eine ständig zu aktualisierende Liste meiner geschäftlichen Kontakte haben, außerdem eine Liste sämtlicher Konten bei sämtlichen Banken samt der jeweiligen Ansprechpartner, außerdem eine lückenlose Auflistung aller Versicherungen, Abonnements und so weiter. Hintergrund: Wenn mir mal etwas zustoßen sollte, möchter er in der Lage sein, unverzüglich die Leute zu informieren, damit die sich nicht wundern, warum sie mich nicht erreichen. Er hat selbst gerade die Situation, dass er bestimmte Leute nicht erreicht, von denen er etwas möchte, und nun vollkommen in der Luft hängt.

 

Allerdings bin ich der Meinung, dass ihn das vollkommen überfordern würde, wenn er sich um alles kümmern muss, was ich mache, zumal er davon schlichtweg keine Ahnung hat...

Solche Listen gibt es von mir auch. Allerdings in einem Ordner in meinem Regal abgeheftet. Die Personen, auf deren Hilfe ich im Fall der Fälle baue, wissen das und sind damit im Bedarfsfall vollständig informiert. Es gibt keinen Grund, ihnen das jetzt schon unter die Nase zu reiben. Du bist doch kein Kleinkind.

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odensee
· bearbeitet von odensee
vor 58 Minuten von Sebastian T.:

Jetzt möchte mein Vater die Berichtspflichten noch mal erheblich ausweiten.

Wie alt bist du nochmal?

 

Grundsätzlich ist es ja gut, ein "Backup" zu haben. Auch Menschen in deinem Alter können einen Schlaganfall bekommen oder durch einen Unfall massive Gehirnschäden davon tragen. Aber ein "Er will von mir..." ist ja schon 'ne Nummer. Aber das ist ja kein Lebensberatungsforum.

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Sebastian T.

Er fühlt sich eben für alles zuständig und verantwortlich. Im Prinzip würde es ja reichen, wenn so ein Fall mal eintritt, dass er mein Mailprogramm startet und schaut, mit wem ich zuletzt Kontakt hatte, aber das wäre ja dann wieder etwas mit einem Computer, und den rührt er ja nicht an. Er sieht immer alle möglichen Risiken, und macht mich damit vollkommen wuschig. Seine Sorge ist, dass es einen schlechten Eindruck macht, wenn ich zum Beispiel bewusstlos im Krankenhaus liege, und mich meine Auftraggeber nicht erreichen können...

 

Natürlich kann das alles passieren, aber meiner Meinung nach kann man sich nicht auf alle Eventualitäten vorbereiten.

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Nachdenklich
vor 12 Minuten von Sebastian T.:

Er fühlt sich eben für alles zuständig und verantwortlich.

Dann wird es Zeit, daß ihm jemand Grenzen setzt.

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Sebastian T.

Ja, aber wie soll ich das machen? Er nervt so lange, bis er seinen Willen bekommt. Ich brauche meine Kraft für meine berufliche Tätigkeit, da kann ich mir solche Nebenschauplätze an sich überhaupt nicht leisten. Meine Mutter kann das auch sehr gut, also das mit dem Nerven. Ich muss aufpassen, dass ich meine deutschland- und europaweiten Aufträge pünktlich umsetze, und für meine Eltern ist von größter Bedeutung, dass ich meinen Müll rechtzeitig rausbringe, bevor die Tonne geleert wird.

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 6 Minuten von Sebastian T.:

Ja, aber wie soll ich das machen? Er nervt so lange, bis er seinen Willen bekommt. Ich brauche meine Kraft für meine berufliche Tätigkeit, da kann ich mir solche Nebenschauplätze an sich überhaupt nicht leisten. Meine Mutter kann das auch sehr gut, also das mit dem Nerven. Ich muss aufpassen, dass ich meine deutschland- und europaweiten Aufträge pünktlich umsetze, und für meine Eltern ist von größter Bedeutung, dass ich meinen Müll rechtzeitig rausbringe, bevor die Tonne geleert wird.

Du bist alt genug, endlich auszuziehen. Also richtig, nicht in Deine Hütte nebenan.

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Sebastian T.
vor einer Stunde von Cauchykriterium:

Du bist alt genug, endlich auszuziehen. Also richtig, nicht in Deine Hütte nebenan.

Ich hätte hier das Haus erst gar nicht bauen dürfen, aber das habe ich damals einfach noch nicht überblickt. Aber ich sehe keine realistische Möglichkeit, daran etwas zu ändern. Schau Dir die Grundstückspreise in besseren Gegenden an, da wird einem echt schwindelig. Und es würde ja auch Jahre dauern, bis so ein Projekt realisiert ist. Außerdem fürchte ich, dass meine Eltern es als massiven Affront (oder einfach grobe Undankbarkeit) empfinden würden, wenn ich hier wegziehe. Ist echt eine schwierige Situation...

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