Angenommen man ist Angestellt und freiwillig in der gesetzlichen Krankekasse versichert. So wie ich hier gelesen habe ist es so daß man als freiwillig Versicherter in der GKV auch Aktiengewinne der Krankekasse melden muss damit diese Beiträge davon erhalten kann.
Ist man angestellt und kann sich freiwilig versichern zahlt man ja schon den Maximalsatz an die GKV. Richtig ? Das heißt man zahlt trotz Aktiengewinnen keine weiteren Gebühren an die GKV?
Falls man vorhat in ein paar Jahren ni
Kann sein - weiß ich jedoch nicht so genau. Entscheidend ist auch nicht die BMG sondern die "Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze", die wesentlich höher liegt. Ich bin freiwillig Versicherter Beschäftigter über der "Allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze" und nutze die Möglichkeit zur Vorauszahlung der KV/PV Beiträge alle 2 Jahre um eine steuerliche Besonderheit auszunutzen.
Ich würde sagen dass er während der Altersteilzeit pflichtversichert sein wird. Während der Rente ist er vermutlic