Kann sein - weiß ich jedoch nicht so genau. Entscheidend ist auch nicht die BMG sondern die "Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze", die wesentlich höher liegt. Ich bin freiwillig Versicherter Beschäftigter über der "Allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze" und nutze die Möglichkeit zur Vorauszahlung der KV/PV Beiträge alle 2 Jahre um eine steuerliche Besonderheit auszunutzen. Ich würde sagen dass er während der Altersteilzeit pflichtversichert sein wird. Während der Rente ist er vermutlic