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Rebentao

Angestellt & Freiwillig versichert Beiträge GKV

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chirlu
vor 6 Minuten von kleinerfisch:

Kann man abhängig beschäftigt, freiwillig versichert und unter der BMG sein?

 

Kann man, ja. Es sind aber eher konstruierte Fälle: wenn jemand mal über der JAEG lag, dann darunter gefallen ist und sich von der Versicherungspflicht hat befreien lassen (denkbar, wenn er – warum auch immer – erst zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV zu wechseln beabsichtigt); oder wenn jemand als Selbständiger o.ä. privat krankenversichert war, mit 55 eine eigentlich versicherungspflichtige Stelle angetreten hat (die wegen des Alters dann versicherungsfrei ist), die Tätigkeit unterbrochen hat, während der Unterbrechung beim Ehepartner familienversichert war und dann die Tätigkeit wieder aufnimmt.

 

Allerdings wollte ich „im Arbeitsleben“ nicht auf Angestelltentätigkeit beschränkt verstanden haben.

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kleinerfisch

Wie ist folgender Fall von einem guten Freund zu bewerten:

War den größten Teil seines Arbeitslebens in der PKV, hat dann kurz vor der Altersgrenze ein Sabbatical dazu genutzt, unter die BMG zu kommen und ist in die GKV eingetreten. Jetzt liegt er wieder über der BMG, will aber demnächst in Altersteilzeit und wird dann wieder drunter rutschen.

Gilt er dann als freiwillig versichert, mit all den geschilderten Konsequenzen?

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whister
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Kann man abhängig beschäftigt, freiwillig versichert und unter der BMG sein?

Kann sein - weiß ich jedoch nicht so genau. Entscheidend ist auch nicht die BMG sondern die "Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze", die wesentlich höher liegt. Ich bin freiwillig Versicherter Beschäftigter über der "Allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze" und nutze die Möglichkeit zur Vorauszahlung der KV/PV Beiträge alle 2 Jahre um eine steuerliche Besonderheit auszunutzen.

vor 37 Minuten von kleinerfisch:

Wie ist folgender Fall von einem guten Freund zu bewerten:

War den größten Teil seines Arbeitslebens in der PKV, hat dann kurz vor der Altersgrenze ein Sabbatical dazu genutzt, unter die BMG zu kommen und ist in die GKV eingetreten. Jetzt liegt er wieder über der BMG, will aber demnächst in Altersteilzeit und wird dann wieder drunter rutschen.

Gilt er dann als freiwillig versichert, mit all den geschilderten Konsequenzen?

Ich würde sagen dass er während der Altersteilzeit pflichtversichert sein wird. Während der Rente ist er vermutlich freiwillig versichert.

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PKW
Am 14.2.2022 um 16:44 von whister:

Übrings, wenn ich den Koalitionsvertrag richtig interpretiere, ist geplant die Mindestbemessungsgrenze auf den Wert der Minijobgrenze zu senken. Das würde eine Halbierung bedeuten.

Du meinst auf Seite 77:
"Absicherung für Selbständige
Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden."

Das BGM unterteilt die Mindestbemessungsgrenze noch für "Allgemein" und für Selbstständige. Vermutung: für Selbstständige existierte früher eine höhere Mindestbemessung, die Unterteilung ist noch eine Altlast.

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chirlu
vor 7 Stunden von kleinerfisch:

Jetzt liegt er wieder über der BMG, will aber demnächst in Altersteilzeit und wird dann wieder drunter rutschen.

Gilt er dann als freiwillig versichert, mit all den geschilderten Konsequenzen?

 

Nur, wenn er sich befreien läßt. Ansonsten wird er versicherungspflichtig.

 

vor 7 Stunden von whister:

Während der Rente ist er vermutlich freiwillig versichert.

 

Kommt noch auf die Anzahl der Kinder an.

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kleinerfisch
vor 11 Stunden von PKW:

Vermutung: für Selbstständige existierte früher eine höhere Mindestbemessung, die Unterteilung ist noch eine Altlast.

Allerdings.

Als ich mich nach dem Studium selbständig gemacht habe, wurden selbständig tätige freiwillig Versicherte (ich glaube per Gesetz) so hoch mindestveranschlagt, dass ich in die PKV gehen musste. IIRC wäre mein KV-Beitrag etwa 60% meines (in den ersten Jahren prekären) Einkommens gewesen.

Vor einigen Jahren wurde der Betrag dann massiv abgesenkt, ist allerdings immer noch für manche Gruppen zu hoch.

So habe ich im Bekanntenkreis diverse Frauen, die erst die Kinder hochgezogen haben und dann feststellen mussten, dass ihre jahrzehntealten Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt wertlos geworden waren. Also machten sie sich selbständig.

Wenn das einigermaßen erfolgreich lief, kamen sie aber bald an die Grenze, ab der sie aus der Familienversicherung zu fallen drohten.

Im Bereich zwischen ca. 500 und 800 EUR monatlichem Gewinn kommt man wegen der KV-Beiträge dann in eine Zone, in der mehr Brutto weniger Netto bedeutet. Viele haben daher ihre Tätigkeit begrenzt oder frustriert aufgegeben, denn es war ja keineswegs klar, ob sie aus dieser Zone nach oben ausbrechen können würden.

 

Am 13.2.2022 um 09:32 von chirlu:

Das wirfst du nun damit zusammen, wann jemand als Rentenbezieher pflichtversichert ist (sogenannte KVdR). Das ist dann der Fall, wenn er in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens eine bestimmte Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung verbracht hat (90% der Zeit). Dabei werden für jedes Kind pauschal drei Jahre zur tatsächlichen Zeit hinzugerechnet. Ob er freiwillig versichert war, pflichtversichert oder familienversichert, spielt für die Anrechnung auf die Mindestversicherungszeit keine Rolle.

Also müsste man etwa so rechnen:

 

Aufnahme der Erwerbstätigkeit: mit 25 (Arbeit während Schule und Studium zähle ich nicht)

Ende der Erwerbstätigkeit: mit 65 (Beginn des arbeitsfreien Blocks der Altersteilzeit)

= 40 Jahre Erwerbstätigkeit

2. Hälfte also 20 Jahre, davon 90% sind 18 Jahre

 

Eintritt in die GKV: mit 55

bis Ende Erwerbstätigkeit also 10 Jahre in der GKV

+ 3 Jahre für ein Kind (das allerdings nie bei ihm gesetzlich versichert war)

= 13 Jahre Versicherungszeit

18>13 => freiwillig als Rentner in der KVdR

 

Im Zweifel erhöht sich bei ihm die Dauer der Erwerbstätigkeit noch, wenn Arbeit neben Schule/Studium mitzählt oder erst der offizielle Renteneintritt als Endzeitpunkt gilt. Der erste Fall würde die Rechnung noch schlechter machen, der zweite Fall würde sie etwas besser machen, da sich auch der Zeitraum in der GKV verlängert.

Eine Pflichtversicherung scheint aber so oder so für ihn nicht mehr möglich (außer er arbeitet bis Mitte 70).

Die freiwillige Vericherung in der KdVR dürfte somit die Allermeisten treffen, die wie er lange in der PKV waren und sich erst kurz vor Toresschluss (55?) in die GKV "eingeschlichen" haben.

 

Korrekt so?

 

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chirlu
vor 27 Minuten von kleinerfisch:

wenn Arbeit neben Schule/Studium mitzählt

 

Nebenjobs nicht. Wenn er zwischen Schule und Studium „richtig“ gearbeitet hat, dann schon.

 

vor 28 Minuten von kleinerfisch:

oder erst der offizielle Renteneintritt als Endzeitpunkt gilt

 

Weder noch, sondern der Zeitpunkt des Antrags auf Rente.

 

vor 29 Minuten von kleinerfisch:

für ein Kind (das allerdings nie bei ihm gesetzlich versichert war)

 

Das ist egal. Aber eines wird bei normalem Rentenbeginn nicht reichen, wie du schon vorgerechnet hast.

 

vor 30 Minuten von kleinerfisch:

Die freiwillige Vericherung in der KdVR dürfte somit die Allermeisten treffen, die wie er lange in der PKV waren und sich erst kurz vor Toresschluss (55?) in die GKV "eingeschlichen" haben.

 

Das ist ja auch der Sinn dabei. Aber:

vor 31 Minuten von kleinerfisch:

freiwillig als Rentner in der KVdR

Das ist begrifflich falsch. KVdR meint Pflichtversicherung (als Rentner), Punkt. Er wird also freiwillig gesetzlich krankenversichert sein oder kann theoretisch wieder in eine private Krankenversicherung.

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kleinerfisch

Also freiwillig gesetzlich versichert mit dem in den vorigen Beiträgen geschilderten Nachteil der Hinzurechnung von anderen als Renteneinkommen für Zwecke der Beitragsberechnung (er hat Mieteinnahmen und Kapitalvermögen). Wow, damit hat er, glaube ich, nicht gerechnet.

Danke erstmal bis hierhin.

 

Noch eine letzte Frage: Er ist in zweiter Ehe mit einer wesentlich jüngeren Frau verheiratet, die angestellt und in der GKV ist. Rein statistisch ist zu erwarten, dass er stirbt, bevor sie selbst in Rente geht.

Er wird schon allein mit seiner Rente (normale gesetzliche) oberhalb der Grenze für die Familienversicherung bleiben. Gibt es eine Ausnahmeregelung für Rentner in solchen Fällen, so dass er in die Familienversicherung kommt?

 

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whister
· bearbeitet von whister
vor 13 Stunden von PKW:

Du meinst auf Seite 77:
"Absicherung für Selbständige
Wir entlasten Selbstständige dadurch, dass Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung oberhalb der Minijobgrenze nur noch strikt einkommensbezogen erhoben werden."

Das BGM unterteilt die Mindestbemessungsgrenze noch für "Allgemein" und für Selbstständige. Vermutung: für Selbstständige existierte früher eine höhere Mindestbemessung, die Unterteilung ist noch eine Altlast.

Genau. Es ist unwahrscheinlich dass der Betrag für "Allgemein" über dem der Selbstständigen liegen wird. Und selbst wenn dann ist man eben selbstständig. ;)

vor 34 Minuten von kleinerfisch:

Also freiwillig gesetzlich versichert mit dem in den vorigen Beiträgen geschilderten Nachteil der Hinzurechnung von anderen als Renteneinkommen für Zwecke der Beitragsberechnung (er hat Mieteinnahmen und Kapitalvermögen). Wow, damit hat er, glaube ich, nicht gerechnet.

Sry, aber man kann nicht in jungen Jahren mit der PKV sparen und evtl. bessere Leistungen haben, dann in die GKV zurückkehren und damit rechnen gleichgestellt mit Jemand zu sein der schon immer in der GKV ist.

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chirlu
vor einer Stunde von kleinerfisch:

Wow, damit hat er, glaube ich, nicht gerechnet.

 

Es entspricht aber genau der Idee der Regelung: Belohnt werden soll, wer solidarisch Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hat, als er noch relativ billig war für die Krankenkasse (weil jung). Und dazu gehört er eben nicht.

 

vor einer Stunde von kleinerfisch:

Er wird schon allein mit seiner Rente (normale gesetzliche) oberhalb der Grenze für die Familienversicherung bleiben. Gibt es eine Ausnahmeregelung für Rentner in solchen Fällen, so dass er in die Familienversicherung kommt?

 

Nein, außer daß der Teil der Rente nicht betrachtet wird, der auf Kindererziehungszeiten zurückgeht (die „Mütterrente“).

 

Er könnte natürlich den Rentenbeginn (und den Rentenantrag) auf den Zeitpunkt 70+ hinausschieben, zu dem er die Mindestversicherungszeit erreicht hat. Dann wäre er pflichtversichert und müßte auf Miet- und Kapitalerträge keine Beiträge mehr zahlen. In der Lücke müßte er sich aber weiterhin freiwillig versichern, oder er könnte bei hinreichend geringen Miet- und Kapitalerträgen familienversichert sein.

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kleinerfisch
vor einer Stunde von whister:

Sry, aber man kann nicht in jungen Jahren mit der PKV sparen und evtl. bessere Leistungen haben, dann in die GKV zurückkehren und damit rechnen gleichgestellt mit Jemand zu sein der schon immer in der GKV ist.

Da missverstehst Du mich. Ich bin völlig mit der Regelung einverstanden.

Im Gegenteil finde ich sogar, dass die Altersgrenze für den (Wieder)eintritt in die GKV heruntergesetzt gehört, aus genau den von Dir genannten Gründen.

Ich fand es auch nicht so toll, dass mein Kumpel diesen Schritt gegangen ist. Aber ich fand es jetzt auch nicht schlimm genug, dafür eine alte Freundschaft aufzukündigen.

 

vor 23 Minuten von chirlu:

Er könnte natürlich den Rentenbeginn (und den Rentenantrag) auf den Zeitpunkt 70+ hinausschieben, zu dem er die Mindestversicherungszeit erreicht hat. Dann wäre er pflichtversichert und müßte auf Miet- und Kapitalerträge keine Beiträge mehr zahlen. In der Lücke müßte er sich aber weiterhin freiwillig versichern, oder er könnte bei hinreichend geringen Miet- und Kapitalerträgen familienversichert sein.

Das ist wohl keine Option. Schließlich will er in Altersteilzeit, um früher (faktisch) in Rente zu gehen.

Ich glaube, jetzt ist mir alles Relevante klar. Danke für Deine Mühe.

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beamter97
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Aufnahme der Erwerbstätigkeit: mit 25 (Arbeit während Schule und Studium zähle ich nicht)

Ende der Erwerbstätigkeit: mit 65 (Beginn des arbeitsfreien Blocks der Altersteilzeit)

= 40 Jahre Erwerbstätigkeit

2. Hälfte also 20 Jahre, davon 90% sind 18 Jahre

 

Eintritt in die GKV: mit 55

bis Ende Erwerbstätigkeit also 10 Jahre in der GKV

+ 3 Jahre für ein Kind (das allerdings nie bei ihm gesetzlich versichert war)

= 13 Jahre Versicherungszeit

18>13 => freiwillig

Das richtige Stichwort heißt "Rahmenfrist"

 

Die Krankenkassen haben dazu ein Rundschreiben veröffentlicht, wie die Fristen zu berechnen sind. Die rechnen tag-genau.

 

Da der Beginn der Erwerbstätigkeit ja nicht mehr zu ändern ist, gibt es nur noch die Möglichkeit, durch einen späteren Rentenantrag evtl. in die KVdR-Pflichtversicherung zu rutschen. Sollte man dann genau rechnen.

 

Am Rande:

Ich kenne den Fall, dass eine Frau bei Ihrem eigenen Rentenantrag die Voraussetzung zur KVdR nicht erfüllte und freiwillig in der GKV war, bis sie dann mit 80 nach dem Tod ihres Mannes den Rentenantrag auf Witwenrente stellte. Da wurde von der KV neu gerechnet und sie kam in die Pflichtversicherung der KVdR, die dann auch für ihre eigene Rente galt.

RS-KVdR-24-10-2019.pdf

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chirlu
vor 6 Minuten von kleinerfisch:

Schließlich will er in Altersteilzeit, um früher (faktisch) in Rente zu gehen.

 

Na ja, er will nicht mehr arbeiten, aber will er unbedingt in Rente sein? Er muß natürlich in der Lage sein, die Übergangszeit zwischen Ende der Anstellung (Ende der Freistellungsphase der Altersteilzeit) und hinausgeschobenem Rentenbeginn finanziell zu überbrücken.

 

vor 6 Minuten von beamter97:

Da der Beginn der Erwerbstätigkeit ja nicht mehr zu ändern ist

 

Zeitreisen werden Rentenanträge komplizierter gemacht haben. (nach Joscha Sauer)

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 4 Stunden von kleinerfisch:

Also freiwillig gesetzlich versichert mit dem in den vorigen Beiträgen geschilderten Nachteil der Hinzurechnung von anderen als Renteneinkommen für Zwecke der Beitragsberechnung (er hat Mieteinnahmen und Kapitalvermögen). Wow, damit hat er, glaube ich, nicht gerechnet.

Hält sich dein guter Freund für besonder clever, weil er gerade noch rechtzeitig zurück in die GKV gewechselt ist und möchte für sich jetzt das Maximum an Subventionen abschöpfen?

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kleinerfisch
vor 22 Stunden von bondholder:

Hält sich dein guter Freund für besonder clever

Hältst Du Dich für besonders clever, weil Du so tolle sokratische Fragen stellen kannst?

Am 16.2.2022 um 12:58 von chirlu:

Na ja, er will nicht mehr arbeiten, aber will er unbedingt in Rente sein?

Muss ich mal erfragen. Aber ich glaube eher nicht, dass sich eine Verschiebung des Renteneintritts um 8-10 Jahre nach hinten für ihn lohnen würde.

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kleinerfisch
Am 16.2.2022 um 12:58 von chirlu:

Na ja, er will nicht mehr arbeiten, aber will er unbedingt in Rente sein? Er muß natürlich in der Lage sein, die Übergangszeit zwischen Ende der Anstellung (Ende der Freistellungsphase der Altersteilzeit) und hinausgeschobenem Rentenbeginn finanziell zu überbrücken.

Wir haben am Wochenende mal drüber gesprochen und ein wenig gerechnet. Eine Übergangszeit ist durchaus drin, aber nur um einen Rentenabschlag bei früherem Rentenbeginn zu vermeiden. Die für die KVdR nötigen Jahre bekommt er so nicht zusammen.

Dabei ist gleich eine neue Frage aufgetaucht:

Als Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber ja die Hälfte der KV/PV-Beiträge. Die KVdR vollzieht das sozusagen nach, indem dem Rentner auch nur die Hälfte in Rechnung gestellt wird. Als freiwillig versicherter Selbständiger zahlt man dagegen natürlich den vollen Beitrag für beide Versicherungen.

Wie ist das als freiwillig versicherter Rentner?

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 23 Minuten von kleinerfisch:

Wie ist das als freiwillig versicherter Rentner?

 

Es gibt einen Zuschuß (halber Beitragssatz aus der Rente). Gilt für privatversicherte Rentner übrigens genauso.

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kleinerfisch

Danke

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chirlu

Ach so, gilt übrigens in allen Fällen nur für die Krankenversicherung. Für die Pflegeversicherung gibt’s nichts (auch nicht für pflichtversicherte Rentner).

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
Am 16.2.2022 um 11:19 von whister:

Sry, aber man kann nicht in jungen Jahren mit der PKV sparen und evtl. bessere Leistungen haben, dann in die GKV zurückkehren und damit rechnen gleichgestellt mit Jemand zu sein der schon immer in der GKV ist.

Doch kann man - das ist auch mein Plan (aktuell noch kinderlos, knapp ueber JAEG). Sobald die Freundin schwanger ist, werden die Stunden reduziert und ich bin wieder GKV. Habe auch gegen den Rat meines Beraters keine PKV-Beitragsentlastungs-Bausteine abgeschlossen, da ich das von vornherein so geplant habe.

Am 16.2.2022 um 12:44 von kleinerfisch:

Ich fand es auch nicht so toll, dass mein Kumpel diesen Schritt gegangen ist. Aber ich fand es jetzt auch nicht schlimm genug, dafür eine alte Freundschaft aufzukündigen.

Wenn der Staat (wie in vielen anderen Bereichen) idiotische Rahmenbedingungen schafft, warum soll ich mehr bezahlen als notwendig? Mein schlechtes Gewissen ist nicht größer als wenn ich ETF-Anbieter X dem Anbieter Y bevorzuge, weil die TER dort 0.1% weniger ist.

 

Am 16.2.2022 um 15:22 von bondholder:

Hält sich dein guter Freund für besonder clever, weil er gerade noch rechtzeitig zurück in die GKV gewechselt ist und möchte für sich jetzt das Maximum an Subventionen abschöpfen?

Ich halte es fuer clever das Maximum an Subventionen abzuschöpfen. Die Hausbauer mit KfW-Kredit oder Bafa-Zuschuss sind fuer euch auch alle unsozial, weil sie guenstige Kredite oder Zuschuesse fuer Heizungen bekommen?

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
Am 16.2.2022 um 12:18 von chirlu:

Er könnte natürlich den Rentenbeginn (und den Rentenantrag) auf den Zeitpunkt 70+ hinausschieben, zu dem er die Mindestversicherungszeit erreicht hat. Dann wäre er pflichtversichert und müßte auf Miet- und Kapitalerträge keine Beiträge mehr zahlen. In der Lücke müßte er sich aber weiterhin freiwillig versichern, oder er könnte bei hinreichend geringen Miet- und Kapitalerträgen familienversichert sein.

kleinerfisch hat inzwischen ja schon berichtet, daß diese Option für seinen Freund wohl nicht infrage kommt.

 

Aber den "Optimierungs"-Faden mal weitergesponnen:

1. Man sollte dann bloß nicht grad versterben bis zum Zeitpunkt des verschobenen Renten-Antrags/-Eintritts - richtig?B-) (obwohl, das kann einem ja komplett Wurst sein...:D)

2. Diese Optimierungs-Variante könnte sich aber in vielen Fällen lohnen, in denen man:

a) diese ominöse Zeit in der zweiten Erwerbs-Hälfte noch nicht zusammen hat

und
b) noch ein paar Jahre GKV-pflichtig jobben gehen kann...

und

c) einen geringen gesetzlichen Renten-Anspruch, aber hohe Kapital-/Miet-Einnahmen hat...

(würde hier ja sonst zu dem Paradoxon führen, daß man MIT Renten-Antrag/-Zahlung weniger Geld in der Tasche hätte...als wenn man einfach midi-mäßig weiter-jobbt)

 

 

 

Am 21.2.2022 um 11:42 von slowandsteady:

Doch kann man - das ist auch mein Plan (aktuell noch kinderlos, knapp ueber JAEG). Sobald die Freundin schwanger ist, werden die Stunden reduziert und ich bin wieder GKV. Habe auch gegen den Rat meines Beraters keine PKV-Beitragsentlastungs-Bausteine abgeschlossen, da ich das von vornherein so geplant habe.

ich würde Deinen Gedankengang mal gern nachvollziehen.

Mal so ganz rational betrachtet:

 

Dein Plan war also:

1. Keine ECHTE Prämisse, ob nun PKV- oder GKV-versichert...

2. Es geht in wesentlichen darum, wo man am günstigsten versichert ist.

3. Und Nummer 2 nicht nur auf das Hier und Jetzt bezogen (man wird in der PKV ja noch ne ganze Weile weniger Beitrag bezahlen als BBG-GKV...) - sondern auf einen angenommenen kompletten Lebens-Zyklus.

 

So ungefähr richtig?

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 12 Stunden von IndexP:

1. Keine ECHTE Prämisse, ob nun PKV- oder GKV-versichert...

2. Es geht in wesentlichen darum, wo man am günstigsten versichert ist.

3. Und Nummer 2 nicht nur auf das Hier und Jetzt bezogen (man wird in der PKV ja noch ne ganze Weile weniger Beitrag bezahlen als BBG-GKV...) - sondern auf einen angenommenen kompletten Lebens-Zyklus.

Off-Topic: Ich habe bis ca. 24 studiert und war als beihilfeberechtigtes Beamtenkind bis dahin immer in der PKV (Ausnahme 3 Monate Ferienjob). Danach war ich ca. 5 Jahre pflichtversichert weil ich weniger als die JAEG verdient habe, dort hatte ich ca. 20€/Monat für eine freiwillige Anwartschaft gezahlt. Nach ein paar Jahren Berufserfahrung und einem Jobwechsel bin ich nun mit 40h/Woche knapp über der JAEG und habe die dank Anwartschaft günstige PKV wieder reaktiviert.

 

Somit können sowohl ich als auch mein Arbeitgeber 300/2=150 pro Monat sparen. Gegenrechnen muss ich die Kosten für die Anwartschaft in den pflichtversicherten Jahren, die habe ich aber schon wieder "drin".

Mein Tarif ist zwar medizinisch sehr gut, aber die Beitragshöhe ist nicht nachhaltig, weil der Tarif nur die gesetzlich vorgeschriebenen 10% Altersrückstellungen hat, ich 500€ Selbstbeteiligung vereinbart habe und weil ich gar kein Krankentagegeld abgeschlossen habe, d.h. aktuell bekomme ich nach 42 Tagen Krankheit kein Geld mehr. Das kann ich für mich alleine als Single ohne Verantwortung für andere riskieren - noch bin ich ja jung und gesund und ich habe eine BU beim gleichen Anbieter. Wenn ich einen Autounfall habe und mehrere Monate im Krankenhaus liege, kann ich das selbst überbrücken (in dem Fall hat es sich dann finanziell nicht "gelohnt"), wenn ich dauerhaft BU werde, dann springt hoffentlich die BU ein. (Aktuell reicht mein Vermögen im Super-GAU BU zahlt nicht für ca. 10 Jahre.)

 

Da nun Nachwuchs geplant ist (und eigentlich schon immer war), ist mein Tarif aber nicht ausreichend und auch nicht billiger, denn schon mit einem Kind wäre der Tarif wohl so teuer wie der Höchstbeitrag für die GKV und ich habe das dann nicht tragbare finanzielle Risiko. Wenn die Frau mitversichert werden muss (nicht geplant), dann bin ich deutlich darüber.

 

Ich werde also einfach meine Stunden auf zB 35h/Woche reduzieren, was als Familienvater sowieso sinnvoll ist. (Wenn eine unvorhergesehene Gehaltserhöhung kommt, dann ziehe ich noch die 4% Umwandlungsregel :)Schwupps bin ich wieder pflichtversichert, diesmal werde ich dann keine Anwartschaft mehr abschließen.

Wenn es mit dem Nachwuchs nicht klappt, werde ich trotzdem die Stunden reduzieren, ich brauche weder EFH noch dickes Auto und kann auch mit zB 50k gut leben. Für was soll ich dann sparen?

 

Würde ich planen, in der PKV zu bleiben, dann hätte ich einen anderen Tarif mit Krankentagegeld und Vorsorgebaustein abschließen müssen, sodass mein monatlicher Beitrag gleich hoch wie der GKV Höchstsatz ist. Dann zahlt der Arbeitgeber 50% davon und der Beitrag bleibt dafür auch im Alter bezahlbar bzw. hat nicht mehr das Risiko ohne Krankentagegeld.

 

Ich halte es aber generell nicht sinnvoll, als Angestellter (insb. mit Familienwunsch) mit <100k Einkommen heute noch in die PKV zu gehen.

Grund ist simpel:

1) Kriege ich 2 oder mehr Kinder wird PKV teurer und ist nicht empfehlenswert

2) Klappt es nicht mit Nachwuchs, dann will ich die Option, im Alter weniger arbeiten zu können, ich will ja nicht als "Reichster auf dem Friedhof" sterben. Aber auch für Altersteilzeit o.ä. ist PKV denkbar schlecht.

 

Wenn ich unbedingt länger leben will, habe ich durch Sport, gesunde Ernährung und Verzicht auf Alkohol einen größeren Hebel als durch die Wahl der Krankenkasse.

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chirlu
vor 20 Minuten von slowandsteady:

Mein Tarif ist zwar medizinisch sehr gut, aber die Beitragshöhe ist nicht nachhaltig, weil der Tarif nur die gesetzlich vorgeschriebenen 10% Altersrückstellungen hat

 

Da hast du was falsch verstanden …

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 7 Minuten von chirlu:

Da hast du was falsch verstanden …

Nein habe ich nicht. Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen jungen Leute mehr auf, daher wird der Beitrag zwangsläufig mehr als die "medizinische Inflation" steigen. Außerdem muss ich als PKVler meinen vollen Beitrag für die Rente, Teilzeit oder Sabbaticals zahlen, alleine deswegen wird er teurer werden als die GKV. Aber wir sind hier off-topic, ich habe das so entschieden, muss jetzt nicht in eine Pro/Contra-PKV Diskussion ausarten...

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chirlu
vor 2 Minuten von slowandsteady:

Nein habe ich nicht.

 

Doch, definitiv. Der Folgesatz …

vor 3 Minuten von slowandsteady:

Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen jungen Leute mehr auf, daher wird der Beitrag zwangsläufig mehr als die "medizinische Inflation" steigen.

… bekräftigt das noch einmal.

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